Umweltbericht
gemäß § 2 und § 2a BauGB
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde
Breitenbrunn
"Meilenäcker II"
Begründung Teil B: Umweltbericht Entwurf
in der Fassung vom 21.7.2020/08.12.2020
Gemeinde Breitenbrunn Kirchstr. 1 in 87739 Breitenbrunn
Erstellt durch:
Anja Ruhdorfer Landschaftsarchitektin Am Griesbichl 6 82541 Münsing
Münsing, 02.12.2020
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG ... 3
1.1. Inhalt, Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplans ... 3
1.2. Alternativen und Nullvarianten ... 4
1.3. Rechtliche Grundlagen ... 5
1.4. Methodik ... 5
2. BESCHREIBUNG DER PLANUNG ... 5
3. PLANUNGSVORGABEN ... 6
3.1. Flächennutzungsplan ... 6
3.2. Regionalplan ... 7
3.3. Schutzgebiete ... 7
4. WIRKFAKTOREN DER PLANUNG ... 7
5. BESTAND, BEWERTUNG UND PROGNOSE DER AUSWIRKUNGEN 7 5.1. Schutzgut Boden ... 7
5.2. Schutzgut Wasser ... 8
5.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ... 9
5.4. Schutzgut Klima / Luft ... 11
5.5. Schutzgut Landschaftsbild ... 12
5.6. Schutzgut Mensch / Erholung ... 12
5.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ... 13
5.8. Wechselwirkungen ... 13
6. BILANZIERUNG EINGRIFF – AUSGLEICH ... 14
6.1. Kompensationsbedarf ... 14
6.2. Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen ... 14
7. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ... 17
8. QUELLENVERZEICHNIS ... 18
ANLAGE 1 ... 19
1. EINLEITUNG
1.1.
Inhalt, Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplans AnlassDie Gemeinde Breitenbrunn beabsichtigt den Bebauungsplan „Meilenäcker II“ entlang der Kirchhaslacher Straße aufzustellen, um die planerischen Voraussetzungen zur Bebauung mit Gewerbe zu schaffen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, welche in einem Umweltbericht gemäß §2a BauGB mündet. Die Umweltprüfung schließt die Behandlung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Breitenbrunn im Landkreis Unterallgäu.
Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebiets in Breitenbrunn (OpenStreetMap, 2020) Umfang und Festsetzungen
Das Vorhabengebiet liegt entlang der Kirchhaslacher Straße ortsauswärts auf der rechten Seite. Es handelt sich um die Flurstücke 787, 787/6 und eine Teilfläche des Flurstücks 788 der Gemarkung Breitenbrunn. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,76 ha.
Die Art der baulichen Nutzung wird als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Über dies sind eine private Grünfläche sowie öffentliche und private Verkehrsflächen festgesetzt.
Abbildung 2: Auszug aus dem Bebauungsplan mit integrierten Grünordnungsplan der Gemeinde Breitenbrunn „Meilenäcker II“ (LA Ruhdorfer, 13.07.2020)
Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).
Zusammenstellung der erforderlichen Informationen
Aussagen zum Schutzgut Tiere und zum Artenschutz basieren auf einer Ortsbegehung am 09.07.2019, vorhandenen Unterlagen sowie auf Einschätzungen aufgrund der Biotopausstattung.
1.2.
Alternativen und Nullvarianten AlternativenDer Gemeinde Breitenbrunn liegt der Wunsch eines ortsansässigen Unternehmens vor, das sich derzeit in der Ortslage befindliche und zu klein gewordene Betriebsgelände auszusiedeln. Da die Gemeinde keine bereits erschlossenen Gewerbeflächen für die Umsetzung des Vorhabens anbieten kann, soll die im FNP dargestellte Gewerbebaufläche planerisch umgesetzt werden. Auf eine weitere Alternativenprüfung wird verzichtet.
Nullvariante
Das Areal ist derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Bei Planungsverzicht behalten die Flächen vorerst ihre Wertigkeit.
1.3.
Rechtliche GrundlagenDie rechtlichen Grundlagen des Umweltberichts bilden die folgenden Gesetze:
•
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017•
Bayerische Bauordnung (Bay BO) in der Fassung vom 26. März 2019•
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21.11.2017•
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 15.09.2017 m.W.v. 29.09.2017 bzw. 01.04.2018•
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung vom 24.06.20181.4.
MethodikBestand und Bewertung
Die Bestandsaufnahme erfasst die einschlägigen Aspekte sowie die Ausprägung der Schutzgüter im Plangebiet und der Umgebung. Enthalten sind Angaben zum Vorkommen, zur Empfindlichkeit und zu Vorbelastungen.
Die Bewertung erfolgt unter Bezugnahme auf die Umwelt(qualitäts-)ziele des Planungsraums.
Zugrunde liegen dieser Bewertung gesetzliche Vorgaben und allgemeine Umweltziele. Gefordert ist eine rein umweltbezogene Betrachtung, die, wie die Ermittlung, unter angemessenem Aufwand durchzuführen ist. Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Beurteilung von Wertigkeit und Eingriffserheblichkeit in verbal-argumentativer Weise.
Naturschutzfachliche Eingriffsregelung
Die Bearbeitung der Naturschutzfachlichen Eingriffsregelung erfolgt entsprechend den Leitfäden
„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“
(Bayerisches Staatsministerium für Landschaftsentwicklung und Umweltfragen).
Die Bewertung der Arten erfolgt verbal-argumentativ unter Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG zum Artenschutz.
Boden / Wasser / Klima / Luft / Landschaftsbild / Mensch / Erholung
Die Erfassung und Auswertung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung erfolgt anhand von vorhandenen Daten. Die Bewertung erfolgt verbal- argumentativ.
2. BESCHREIBUNG DER PLANUNG
Die Fläche ist zur Entwicklung eines Gewerbegebietes mit einer Grundflächenzahl von 0,8 vorgesehen. Über dies hinaus sind auf der Fläche weiterhin eine private Grünfläche sowie öffentliche und private Verkehrsflächen vorgesehen.
Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ist eine Maßnahme zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, mit der Bezeichnung Pflanzgebot pfg 1 geplant. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze hin zum Baugebiet ist eine private Grünfläche mit einer höhengestuften Gehölzpflanzung vorgesehen (Pflanzgebot pfg 2).
Die bestehende Baumreihe entlang der Kirchhaslacher Straße (St2017) liegt außerhalb des Geltungsbereichs und bleibt erhalten.
Tabelle 1: Übersicht zum Umfang
Nutzung Fläche Einheit
Gewerbegebiet 15.078 qm
Private Grünfläche 1.139 qm
Verkehrsfläche öffentlich 574 qm
Verkehrsfläche privat 832 qm
Geltungsbereich 17.623 qm
3. PLANUNGSVORGABEN
3.1.
FlächennutzungsplanDer rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Breitenbrunn (zuletzt geändert 06.07.2004) weist für den Geltungsbereich ein Gewerbegebiet sowie reduziertes Gewerbegebiet aus. Der Bebauungsplan mit der vorgesehenen Nutzung kann somit aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Abbildung 3: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Breitenbrunn (Stand 2004, Architekten Ingenieure Stadtplaner, Stadtbergen sowie Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Krumbach)
3.2.
RegionalplanDer aktuell rechtskräftige Regionalplan der Region Donau-Iller (in Kraft seit dem 24.09.1987) sieht keine übergeordneten Ziele für den Untersuchungsbereich vor. Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren.
3.3.
SchutzgebieteInnerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Schutzgebiete.
4. WIRKFAKTOREN DER PLANUNG
Als entscheidungsrelevante Beeinträchtigungen der Schutzgüter werden bau-, anlage- und nutzungsbedingte Auswirkungen der Planung unterschieden. Während anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Art und Umfang des Vorhabens verursacht werden und nach Beendigung der Bauarbeiten bestehen bleiben, sind auch die durch den Baubetrieb vorübergehenden Beeinträchtigungen und Konflikte zu berücksichtigen, die nach Abschluss der Bauarbeiten meist zu beheben sind. Als nutzungsbedingt bezeichnet werden die durch die Nutzung verursachten anhaltenden Wirkungen auf das Umfeld der Maßnahme.
Tabelle 2: Projektwirkungen und ihre Wirkfaktoren
Art der Projektwirkung Betreffende Schutzgüter Ausmaß der Wirkung Baubedingte
Projektwirkungen
Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen
Mensch
Geringe Auswirkungen Anlagenbedingte
Projektwirkungen
Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren
Pflanzen und Tiere Mittlere Auswirkungen Verlust von Boden durch Überbauung Boden
Mittlere Auswirkungen Verminderung der
Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung
Wasser
Mittlere Auswirkungen
Verlust von Flächen mit klimatischer Funktion
Klima
Geringe Auswirkungen Verlust von Grünflächen in Ortstrandlage Landschaftsbild
Geringe Auswirkungen Betriebsbedingte
Projektwirkungen
Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen
Mensch
Mittlere Auswirkungen
5. BESTAND, BEWERTUNG UND PROGNOSE DER AUSWIRKUNGEN
5.1.
Schutzgut Boden BodenGemäß der Geologischen Übersichtskarte des Iller-Mindel-Gebietes, M 1:100.000 befindet sich der Geltungsbereich im Übergang zwischen Hochterrassenschottern mit Lößlehmüberdeckung und der Oberen Süßwassermolasse, vorwiegend als Sande, Schluffe und Tone ausgeprägt.
Teile der öffentlichen Verkehrsfläche sind bereits versiegelt (wassergebundene Wegedecke). Die restliche Fläche ist als Grünland ausgeprägt.
Rohstoffe
Im Planungsgebiet sind keine Rohstoffvorkommen bekannt.
Vorbelastung / Altlasten
Im Rahmen vorgehender Untersuchungen wurde eine Erkundung und Bewertung des Untergrundes durchgeführt (Udo Bosch, 2014).
Als Ergebnis wurden in Teilbereichen des Flurstücks 787, Gemarkung Breitenbrunn auf einer Höhe von 0,1 bis ca. 2,1 m unter Geländeoberkante eine Auffüllung aus „Schluff, stark organisch, sandig mit Ziegeln, Glas, Wurzel, Metall und Beton“ festgestellt.
Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Boden
Im Bereich der kartierten Altablagerung kommt dem Boden keine Bedeutung für den Naturhaushalt zu. In den übrigen Bereichen, unter landwirtschaftlicher Nutzung (Dauerbewuchs), kommt den Böden gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ eine mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt zu (Kategorie II).
Auswirkungen
Verlust von Boden durch Überbauung (anlagebedingt)
Mit der Überbauung geht ein Verlust an versickerungsaktivem Boden einher. Bei maximaler Ausnutzung der festgesetzten Grundflächen werden ca. 13.225 qm bislang unversiegelter Bodenfläche einer anderen Nutzung zugeführt. Teile dessen (ca. 4.308 qm) sind bereits durch die Altablagerung anthropogen verändert bzw. gestört.
Mit der Überbauung geht ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Filter- und Speicherfunktion, Regulationsfunktion) einher.
Erheblichkeit
Geringfügige Beeinträchtigungen ergeben sich durch Versiegelung und Umlagerung bisher offener, jedoch unnatürlicher Bodenbereiche sowie die Überbauung.
5.2.
Schutzgut Wasser GrundwasserTrinkwasserschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Vorbelastung / Altlasten
Im Rahmen vorgehender Untersuchungen wurde eine Erkundung und Bewertung des Untergrundes durchgeführt (Udo Bosch, 2014).
Als Ergebnis wurden in Teilbereichen des Flurstücks 787, Gemarkung Breitenbrunn auf einer Höhe von 0,1 bis ca. 2,1 m unter Geländeoberkante eine Auffüllung aus „Schluff, stark organisch, sandig mit Ziegeln, Glas, Wurzel, Metall und Beton“ festgestellt.
Es ist gemäß dem Gutachten von keiner Beeinträchtigung des Grundwassers auszugehen. Die Versickerung kann auf dem Gelände stattfinden.
Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Wasser
Eine Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen wird nicht angenommen. Dem Plangebiet kommt eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser zu (Kategorie II).
Auswirkungen
Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung (anlagebedingt) Mittlere Auswirkungen
Mit der ermöglichten Bodenversiegelung der bereits vorbelasteten landwirtschaftlichen Böden geht ein erhöhter Abfluss des Regenwassers und eine Verminderung der Grundwasserneubildung einher.
Erheblichkeit
Bei Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ist mit keinen erheblichen nachhaltigen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen.
5.3.
Schutzgut Tiere und Pflanzen PflanzenEine Biotoptypenkartierung wurde am 09.07.2019 vor Ort durchgeführt. Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt anhand des Leitfadens für Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft innerhalb einer dreistufigen Bewertung.
Abbildung 4: Blick in Richtung Nord-Ost auf das Untersuchungsgebiet (Stand: 09.07.2019)
Abbildung 5: Blick vom süd-östlichen Grundstücksrand in Richtung Westen über das Untersuchungsgebiet (Stand: 09.07.2019)
Der Böschungsbereich entlang der Straße (außerhalb des Geltungsbereichs) ist als Straßenbegleitgrün ausgeprägt. In diesem Streifen wachsen 6 Hänge-Birken (Betula pendula) mittleren Alters als Baumreihe.
Der Zufahrtsbereich der öffentlichen Verkehrsfläche ist im Bestand mit einer wassergebundenen Wegedecke ausgeprägt.
Der restliche Untersuchungsbereich wird landwirtschaftlich als intensives Grünland genutzt.
Teilbereiche dessen sind im Untergrund mit einer Altablagerung aufgefüllt und daher bereits anthropogen beeinflusst.
Wertigkeit/Empfindlichkeit Pflanzen
Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt anhand des Leitfadens für Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (StMLU, 2003) innerhalb einer dreistufigen Bewertung.
Lebensräume mit hoher Bedeutung (Kategorie III) sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.
Lebensräume mit einer mittleren Bedeutung (Kategorie II) sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.
Lebensräume mit geringer Bedeutung (Kategorie I) sind:
•
Landwirtschaftlich intensiv genutztes Grünland teilweise auf Altlast (Vorbelastung)•
Straßenbegleitgrün•
Wassergebundene Wegedecke im ZufahrtsbereichTiere
Im Zuge der Kartierung wurde eine faunistische Einschätzung vorgenommen um die projektbedingte Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten i.S. der gesetzlichen Bestimmungen (Verstöße gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG) zu überprüfen.
Es handelt sich ausschließlich um intensiv landwirtschaftlich genutztes Grünland. Die Bestandsbäume werden von den Planungen nicht beeinträchtigt.
Im Untersuchungsbereich sind keine Strukturen vorhanden, die auf ein Vorkommen von Amphibien oder Reptilien hindeuten.
Eine Beeinträchtigung von gehölzbewohnenden Vogelarten kann ausgeschlossen werden.
Eine Beeinträchtigung könnte allenfalls bei bodenbrütenden Vogelarten auftreten. Um eine Beeinträchtigung von Bodenbrütern gänzlich auszuschließen, ist eine Vermeidungsmaßnahme vorgesehen.
Wertigkeit/Empfindlichkeit Tiere
Dem Untersuchungsbereich kommt bezüglich der Tiere eine mittlere Wertigkeit zu.
Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und Minimierung
Zur Vermeidung von Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden folgende Maßnahmen vorgesehen:
•
Kontrolle auf bodenbrütende ArtenAus naturschutzfachlichen Gründen werden die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Schutz durchgeführt:
•
Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot pfg 1 und pfg 2)Auswirkungen
Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt)
Durch das angestrebte Bauvorhaben wird eine als landwirtschaftliches Grünland genutzte Fläche am Ortsrand und im Gefüge von bestehender Bebauung als Gewerbegebiet entwickelt. Es kommt zur Überbauung einer Fläche von ca. 13.225 qm.
Ausgleichsmaßnahmen
Aus naturschutzfachlichen Gründen ist eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich.
Entwicklung von extensivem Grünland Erheblichkeit
Mit den festgesetzten Maßnahmen und den noch zu benennenden Ausgleichsmaßnahmen verbleiben in der Summe keine erheblichen Eingriffe bei dem Schutzgut Pflanzen und Tiere.
Eine mögliche Betroffenheit von streng geschützten Vogelarten kann mittels einer Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden.
5.4.
Schutzgut Klima / Luft Bestand und BewertungDas Plangebiet zeichnet sich überwiegend durch eine landwirtschaftliche Nutzung aus, die für die umliegende Bebauung keine besondere lokalklimatische Bedeutung aufweist. Angrenzend an das Plangebiet findet sich eine Baumreihe, die eine allgemeine Funktion für das Lokalklima besitzt.
Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Klima / Luft
Während den landwirtschaftlichen Nutzflächen eine geringe Bedeutung für das Lokalklima zukommt (Kategorie I), ist der Baumreihe eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Klima zuzuordnen (Kategorie II).
Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und Minimierung bzw. zur Kompensation
•
Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot pfg1 und pfg2)Auswirkungen
Verlust von Flächen mit klimatischer Funktion (anlagebedingt)
Durch die Überbauung gehen Flächen mit einer geringen Funktion für das Lokalklima verloren.
Erheblichkeit
Mit den festgesetzten Maßnahmen verbleiben in der Summe keine erheblichen Eingriffe bei dem Schutzgut Klima / Luft.
5.5.
Schutzgut Landschaftsbild Bestand und BewertungDie geplante Bebauung befindet sich auf einer landwirtschaftlichen Grünfläche entlang der Staatsstraße St2017 am westlichen Ortsausgang von Breitenbrunn. An das Untersuchungsgebiet schließen im Westen eine Bebauung mit Gewerbe an, im Osten eine Wohnbebauung. Im Norden schließen weitere landwirtschaftliche Flächen an.
Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Landschaftsbild
Das intensive Grünland wird hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Erholungseignung als gering eingestuft, der Baumreihe kommt eine mittlere Bedeutung zu (Kategorie II).
Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und Minimierung bzw. zur Kompensation
•
Festsetzung örtlicher Bauvorschriften (Dachform und Dachneigung) zur Einbindung der geplanten Bebauung in das LandschaftsbildAuswirkungen
Verlust von Grünflächen in Ortstrandlage (anlagebedingt) Geringe Auswirkungen Durch die Bebauung gehen Grünflächen mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild in Ortsrandlage verloren.
Erheblichkeit
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild können ausgeschlossen werden.
5.6.
Schutzgut Mensch / Erholung Bestand und BewertungBei der Beurteilung des Schutzgutes Mensch stehen vor allem Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund der Betrachtung. Die räumliche Erfassung der Umwelt für das Schutzgut Mensch orientiert sich an den Grunddaseinsfunktionen des Menschen - Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, in Gemeinschaft leben und sich erholen. Diese Funktionen werden überwiegend innerhalb von Siedlungsbereichen realisiert. Als Flächen mit freizeitrelevanter Infrastruktur innerhalb von Siedlungsräumen, die für die Erholung der Wohnbevölkerung oder als Standort freizeitinfrastruktureller Einrichtungen Bedeutung haben, kommen Grün- und Freiflächen, Parkanlagen, spezielle Freizeitanlagen (Sportplätze, Freibäder, etc.) sowie Flächen für die naturbezogene Erholungsnutzung wie Wald- und Seengebiete in Betracht.
Die Fläche wird derzeit als landwirtschaftliches Grünland genutzt. Eine Erholungseignung für den Menschen ist daher nicht gegeben.
Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Mensch / Erholung
Der Geltungsbereich weist eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Mensch und die landschaftsgebundene Erholung auf.
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen werden zur Vermeidung, Minimierung und Schutz der durch die Bebauung entstehenden Eingriffe getroffen:
•
Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot pfg1 und pfg2)Auswirkungen
Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen (baubedingt)
Während der Bauarbeiten und durch den Baustellenverkehr kommt es zu Lärm- und Staubemissionen. Diese sind im gewöhnlichen Umfang einer Baustelle. Des Weiteren kommt es zu einem gering erhöhten Verkehrsaufkommen auf der öffentlichen Straße.
Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen (betriebsbedingt)
Währen des Betriebes kann es ausgehend von dem Gewerbe zu Lärm kommen. Diese beschränken sich auf den im Gewerbegebiet zugelassenen Werten.
Erheblichkeit
Insbesondere durch die Minimierungsmaßnahmen eines breiten Abstandes der Bebauung mit Gewerbe hin zur östlich gelegenen Wohnbebauung und der Pflanzung von Gehölzen können die Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung vermindert werden.
5.7.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bestand und BewertungUnter Kultur- und Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung darstellen. Dazu können v.a. Bau-, Boden- und Kulturdenkmale gehören. Im Plangebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt.
Auswirkungen
Da keine Kultur- und Sachgüter im Plangebiet bekannt sind, können Auswirkungen auf dieses Schutzgut durch die Planung derzeit ausgeschlossen werden.
5.8.
Wechselwirkungen Bestand und BewertungWechselwirkungen sind die vielfältigen Beziehungen zwischen Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft. Zur Berücksichtigung der wechselseitigen energetischen und stofflichen Beziehungen zwischen den Ökosystembestandteilen Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft ist die Vernetzung der Umweltkomponenten untereinander zu berücksichtigen und die Auswirkungen auf diese Vernetzungen darzustellen und zu bewerten.
Die Benennung von Wechselwirkungen innerhalb der Aufzählung der Schutzgüter ist somit als Ausdruck eines ökosystemarmen Umweltansatzes zu verstehen, der zeigen soll, dass die einzelnen Umweltgüter nicht isoliert nebeneinander bestehen, sondern es vielmehr gegenseitige Abhängigkeiten untereinander gibt.
Für die Zusammensetzung und Ausbildung von Vegetation und Fauna sind die abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima, Grundwasserflurabstand, Oberflächengewässer) von Bedeutung. Wechselwirkungen ergeben sich besonders zwischen den Schutzgütern Wasser und Boden, da die Eigenschaften des Grundwassers u.a. auch von den vorliegenden Bodenarten beeinflusst werden. Sowohl Boden und Wasser als auch Klima bilden die Grundlage für die Ausbildung von Pflanzen- und Tiergemeinschaften. In direktem Zusammenhang stehen auch Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholungseignung des Menschen. Für die menschliche Gesundheit ist z.B. der Klima- und Gewässerschutz von Bedeutung.
Das Lokalklima wird wiederum durch die Ausbildung der Biotopstrukturen und das Vorhandensein von Wasserflächen beeinflusst. Mit der Beseitigung von Gehölzbeständen geht auch deren lufthygienische Ausgleichsfunktion (Staub- und Schadstofffilterung) verloren. Dies kann wiederum die lufthygienische Situation für den Menschen beeinflussen.
Für die Beurteilung des geplanten Vorhabens sind Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schutzgütern zu nennen, die innerhalb der räumlichen Funktionsbeziehungen planungs- und entscheidungsrelevant sind.
Auswirkungen und Erheblichkeit Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.
6. BILANZIERUNG EINGRIFF – AUSGLEICH
6.1.
KompensationsbedarfEingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt anhand des Leitfadens für Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (StMLU, 2003).
Der Eingriff findet lediglich auf intensiv genutzter Grünlandfläche statt, welche aufgrund ihrer Wertigkeit in der Kategorie I einzuordnen ist.
Bei der Eingriffsschwere handelt es sich mit einer GRZ von 0,8 um den Typ A.
Der Kompensationsfaktor liegt damit zwischen 0,3 und 0,6.
Aufgrund der geplanten Vermeidungsmaßnahmen (Eingrünung im Norden und von Osten) ist ein Kompensationsfaktor von 0,5 gerechtfertigt.
Tabelle 3: Berechnung des Kompensationsumfanges
Bestandstyp Bemessungsfläche Faktor Erforderliche Kompensationsfläche
AI
Gesamtfläche des Geltungsbereiches
17.623 qm
0,5 8.812 qm
Somit ist eine Kompensation im Umfang von 8.812 qm erforderlich.
6.2.
Beschreibung der KompensationsmaßnahmenDie folgenden Maßnahmen werden nicht flächenbezogen bilanziert:
Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und Minimierung
Zur Vermeidung von Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden folgende Maßnahmen vorgesehen:
•
Kontrolle auf bodenbrütende ArtenBei Baubeginn ist durch die ökologische Baubegleitung sicherzustellen, dass keine Brutaktivität von bodenbrütenden Vogelarten auf den Flächen stattfindet. Bei Feststellung einer Brutaktivität ist der Baubeginn entsprechend abzuwarten.
Aus naturschutzfachlichen Gründen werden die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Schutz durchgeführt:
Festsetzung örtlicher Bauvorschriften (Dachform und Dachneigung) zur Einbindung der geplanten Bebauung in das Landschaftsbild
Zur Wahrung des Ortsbildes wird als Dachform für die Betriebsleiterwohnung ein ortstypisches Satteldach mit einer Dachneigung von 25°-48° festgesetzt. Für die gewerblichen Gebäude sind Satteldach oder Pultdach mit einer Dachneigung von 5° - 35° festgesetzt.
•
Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot 1 und 2) Pflanzgebot pfg1Im Norden ist als Abgrenzung des Gebietes zur landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Fläche für das Anpflanzen von Sträuchern festgesetzt. Eine formgeschnittene Hecke ist nicht zulässig. Es sind einheimischen, standortgerechte Arten der Pflanzenliste zu pflanzen.
Qualität der Sträucher: Str., 2xv., 60 – 100, Pflanzabstand in der Reihe 1,50 m.
Pflanzgebot pfg2
Als Abgrenzung des Gewerbegebiets zum Baugebiet sind in dem gekennzeichneten Bereich flächenhafte, höhengestufte Gehölzpflanzungen mit eingestreuten Bäumen herzustellen.
Formgeschnittene Hecken sowie Sockelmauern für Zäune sind nicht zulässig. Es sind einheimischen, standortgerechte Arten der Pflanzenliste zu pflanzen.
Qualität Strauch: Str., 2 xv., 60 – 100, Pflanzabstand 1,50 m x 1,50 m Qualität Baum: Hochstamm mit durchgehendem Leittrieb, STU 12 – 14
Im Planbereich sind, die als Pflanzgebot dargestellten Neupflanzungen vorwiegend mit einheimischen, standortgerechten Arten nach der Pflanzenliste vorzunehmen. Die Gehölze sind in der auf die Baumaßnahme folgenden Vegetationsperiode zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzen.
Pflanzenliste
Bäume
Sorbus aria Mehlbeere Sorbus aucuparia Eberesche Sorbus domestica Speierling Tilia cordata Winter-Linde
Sträucher
Cornus mas Kornelkirsche Corylus avellana Haselnuss Carpinus betulus Hainbuche Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Sambucus nigra Schwarzer Holunder Rosa canina Hunds-Rose
Viburnum lantana Wolliger Schneeball
Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes
Die Ausgleichsfläche befindet sich auf der Flurnr. 517 der Gemarkung Bedernau mit einem Umfang von 8.812 qm. Die Maßnahmenfläche ist im Bestand als intensives Grünland (Fettwiese) genutzt.
Künftig wird die Fläche extensiv bewirtschaftet. Ziel ist es ein extensiv genutztes, artenreiches Grünland vom Typ Flachlandmähwiese zu entwickeln.
Die Entwicklung/Pflege erfolgt durch:
- Anlage von 3 m breiten Blühstreifen auf ca. 30 % der Grünlandfläche mit geeignetem Regio-Saatgut des LPV-Unterallgäu in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, - es findet keine Düngung oder der Einsatz von Pestiziden statt,
- die Fläche wird ein- bis zweimal jährlich ab Mitte Juni gemäht, - das Mahdgut wird abtransportiert
Diese Verbesserung wirkt sich positiv auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere, den Grundwasserhaushalt insgesamt und auf den Bestand der umliegenden Biotope und des an- grenzenden Grabens aus, denn dort werden folglich keine Einschwemmungen von Düngemittel aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen.
Die Ausgleichsfläche (Flurnr. 517, Gemarkung Bedernau) befindet sich im privaten Eigentum. Die Gemeinde Breitenbrunn hat die Verpflichtung seitens der Gemeinde zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen per Vertag an den Projektanten übertragen.
Die Darstellung der Maßnahmenfläche ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Abbildung 6: Lageplan der Ausgleichsfläche (roter Stern)
7. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Die Gemeinde Breitenbrunn plant am westlichen Ortsausgang von Breitenbrunn das Gewerbegebiet
„Meilenäcker II“ auszuweisen. Es wurde ein Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Im Umweltbericht wurden die einzelnen Schutzgüter analysiert, bewertet und voraussichtliche Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet ermittelt. Das Vorkommen von nach FFH-Richtlinie und europäischer Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten wurde im Rahmen einer faunistischen Einschätzung und einer Begehung 09.07.20197 ermittelt und die Auswirkungen des Vorhabens geprüft.
Durch das Vorhaben sind keine erheblichen potenziellen Umweltauswirkungen im Sinne des
§ 2 Abs. 4 BauGB, die mit der Bebauungsplanung vorbereitet werden, zu erwarten:
Aus der Analyse der Schutzgüter und deren Bewertung ergeben sich grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet. Durch diese Maßnahmen können Umweltauswirkungen vermindert werden.
Aus den geplanten Maßnahmen ergeben sich grünordnerische Festsetzungen, die folgendermaßen zusammengefasst werden können:
Kontrolle auf bodenbrütende Arten
Festsetzung örtlicher Bauvorschriften (Dachform und Dachneigung) zur Einbindung der geplanten Bebauung in das Landschaftsbild
Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot pfg1 und pfg2)
Die o. g. Maßnahmen werden innerhalb des Plangebietes umgesetzt.
Im Rahmen der Eingriffsregelung ergibt sich ein Kompensationserfordernis im Umfang von 8.812 qm. Die Ausgleichsfläche befindet sich auf der Flurnr. 517 der Gemarkung Bedernau mit einem Umfang von 8.812 qm. Ziel ist es ein extensiv genutztes, artenreiches Grünland vom Typ Flachlandmähwiese zu entwickeln.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation keine nachteiligen Umweltauswirkungen durch die Baugebietsentwicklung zu erwarten sind. Auswirkungen auf die Schutzgüter bewegen sich aus umweltplanerischer Sicht in einem tolerierbaren Rahmen. Die in den übergeordneten Fachplanungen genannten Umweltqualitätsziele werden durch das Vorhaben nicht verletzt.
8. QUELLENVERZEICHNIS
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (STMLU) (2003):
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung – Bauen im Einklenag mit Natur und Landschaft, München BAUGESETZBUCH (BAUGB) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 03.11.2017
BAYERISCHE BAUORDNUNG (BAY BO) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 14. 08. 2007, ZULETZT GEÄNDERT DURCH §1ABS.156 DER VERORDNUNG VOM 26.MÄRZ 2019
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BAUNVO) DER BEKANNTMACHUNG VOM 21. NOVEMBER 2017
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG) ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 29.07.2009, IN KRAFT GETRETEN AM
01.03.2010, ZULETZT GEÄNDERT DURCH GESETZ VOM 15.09.2017 M.W.V.29.09.2017 BZW.01.04.2018 BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BAYNATSCHG) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 23. FEBRUAR
2011(GVBL.NR.4/2011,S.82-115), DAS ZULETZT §2 DES GESETZES VOM 24.JULI 2018 GEÄNDERT WORDEN IST