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5.1.

Schutzgut Boden Boden

Gemäß der Geologischen Übersichtskarte des Iller-Mindel-Gebietes, M 1:100.000 befindet sich der Geltungsbereich im Übergang zwischen Hochterrassenschottern mit Lößlehmüberdeckung und der Oberen Süßwassermolasse, vorwiegend als Sande, Schluffe und Tone ausgeprägt.

Teile der öffentlichen Verkehrsfläche sind bereits versiegelt (wassergebundene Wegedecke). Die restliche Fläche ist als Grünland ausgeprägt.

Rohstoffe

Im Planungsgebiet sind keine Rohstoffvorkommen bekannt.

Vorbelastung / Altlasten

Im Rahmen vorgehender Untersuchungen wurde eine Erkundung und Bewertung des Untergrundes durchgeführt (Udo Bosch, 2014).

Als Ergebnis wurden in Teilbereichen des Flurstücks 787, Gemarkung Breitenbrunn auf einer Höhe von 0,1 bis ca. 2,1 m unter Geländeoberkante eine Auffüllung aus „Schluff, stark organisch, sandig mit Ziegeln, Glas, Wurzel, Metall und Beton“ festgestellt.

Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Boden

Im Bereich der kartierten Altablagerung kommt dem Boden keine Bedeutung für den Naturhaushalt zu. In den übrigen Bereichen, unter landwirtschaftlicher Nutzung (Dauerbewuchs), kommt den Böden gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ eine mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt zu (Kategorie II).

Auswirkungen

Verlust von Boden durch Überbauung (anlagebedingt)

Mit der Überbauung geht ein Verlust an versickerungsaktivem Boden einher. Bei maximaler Ausnutzung der festgesetzten Grundflächen werden ca. 13.225 qm bislang unversiegelter Bodenfläche einer anderen Nutzung zugeführt. Teile dessen (ca. 4.308 qm) sind bereits durch die Altablagerung anthropogen verändert bzw. gestört.

Mit der Überbauung geht ein vollständiger Verlust der Bodenfunktionen (Lebensraumfunktion, Filter- und Speicherfunktion, Regulationsfunktion) einher.

Erheblichkeit

Geringfügige Beeinträchtigungen ergeben sich durch Versiegelung und Umlagerung bisher offener, jedoch unnatürlicher Bodenbereiche sowie die Überbauung.

5.2.

Schutzgut Wasser Grundwasser

Trinkwasserschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Oberflächengewässer

Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden.

Vorbelastung / Altlasten

Im Rahmen vorgehender Untersuchungen wurde eine Erkundung und Bewertung des Untergrundes durchgeführt (Udo Bosch, 2014).

Als Ergebnis wurden in Teilbereichen des Flurstücks 787, Gemarkung Breitenbrunn auf einer Höhe von 0,1 bis ca. 2,1 m unter Geländeoberkante eine Auffüllung aus „Schluff, stark organisch, sandig mit Ziegeln, Glas, Wurzel, Metall und Beton“ festgestellt.

Es ist gemäß dem Gutachten von keiner Beeinträchtigung des Grundwassers auszugehen. Die Versickerung kann auf dem Gelände stattfinden.

Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Wasser

Eine Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen wird nicht angenommen. Dem Plangebiet kommt eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser zu (Kategorie II).

Auswirkungen

Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung (anlagebedingt) Mittlere Auswirkungen

Mit der ermöglichten Bodenversiegelung der bereits vorbelasteten landwirtschaftlichen Böden geht ein erhöhter Abfluss des Regenwassers und eine Verminderung der Grundwasserneubildung einher.

Erheblichkeit

Bei Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ist mit keinen erheblichen nachhaltigen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen.

5.3.

Schutzgut Tiere und Pflanzen Pflanzen

Eine Biotoptypenkartierung wurde am 09.07.2019 vor Ort durchgeführt. Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt anhand des Leitfadens für Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft innerhalb einer dreistufigen Bewertung.

Abbildung 4: Blick in Richtung Nord-Ost auf das Untersuchungsgebiet (Stand: 09.07.2019)

Abbildung 5: Blick vom süd-östlichen Grundstücksrand in Richtung Westen über das Untersuchungsgebiet (Stand: 09.07.2019)

Der Böschungsbereich entlang der Straße (außerhalb des Geltungsbereichs) ist als Straßenbegleitgrün ausgeprägt. In diesem Streifen wachsen 6 Hänge-Birken (Betula pendula) mittleren Alters als Baumreihe.

Der Zufahrtsbereich der öffentlichen Verkehrsfläche ist im Bestand mit einer wassergebundenen Wegedecke ausgeprägt.

Der restliche Untersuchungsbereich wird landwirtschaftlich als intensives Grünland genutzt.

Teilbereiche dessen sind im Untergrund mit einer Altablagerung aufgefüllt und daher bereits anthropogen beeinflusst.

Wertigkeit/Empfindlichkeit Pflanzen

Die Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt anhand des Leitfadens für Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (StMLU, 2003) innerhalb einer dreistufigen Bewertung.

Lebensräume mit hoher Bedeutung (Kategorie III) sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.

Lebensräume mit einer mittleren Bedeutung (Kategorie II) sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.

Lebensräume mit geringer Bedeutung (Kategorie I) sind:

Landwirtschaftlich intensiv genutztes Grünland teilweise auf Altlast (Vorbelastung)

Straßenbegleitgrün

Wassergebundene Wegedecke im Zufahrtsbereich

Tiere

Im Zuge der Kartierung wurde eine faunistische Einschätzung vorgenommen um die projektbedingte Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten i.S. der gesetzlichen Bestimmungen (Verstöße gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG) zu überprüfen.

Es handelt sich ausschließlich um intensiv landwirtschaftlich genutztes Grünland. Die Bestandsbäume werden von den Planungen nicht beeinträchtigt.

Im Untersuchungsbereich sind keine Strukturen vorhanden, die auf ein Vorkommen von Amphibien oder Reptilien hindeuten.

Eine Beeinträchtigung von gehölzbewohnenden Vogelarten kann ausgeschlossen werden.

Eine Beeinträchtigung könnte allenfalls bei bodenbrütenden Vogelarten auftreten. Um eine Beeinträchtigung von Bodenbrütern gänzlich auszuschließen, ist eine Vermeidungsmaßnahme vorgesehen.

Wertigkeit/Empfindlichkeit Tiere

Dem Untersuchungsbereich kommt bezüglich der Tiere eine mittlere Wertigkeit zu.

Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und Minimierung

Zur Vermeidung von Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden folgende Maßnahmen vorgesehen:

Kontrolle auf bodenbrütende Arten

Aus naturschutzfachlichen Gründen werden die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Schutz durchgeführt:

Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot pfg 1 und pfg 2)

Auswirkungen

Verlust von Vegetation und Lebensraum von Tieren (anlagebedingt)

Durch das angestrebte Bauvorhaben wird eine als landwirtschaftliches Grünland genutzte Fläche am Ortsrand und im Gefüge von bestehender Bebauung als Gewerbegebiet entwickelt. Es kommt zur Überbauung einer Fläche von ca. 13.225 qm.

Ausgleichsmaßnahmen

Aus naturschutzfachlichen Gründen ist eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich.

Entwicklung von extensivem Grünland Erheblichkeit

Mit den festgesetzten Maßnahmen und den noch zu benennenden Ausgleichsmaßnahmen verbleiben in der Summe keine erheblichen Eingriffe bei dem Schutzgut Pflanzen und Tiere.

Eine mögliche Betroffenheit von streng geschützten Vogelarten kann mittels einer Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden.

5.4.

Schutzgut Klima / Luft Bestand und Bewertung

Das Plangebiet zeichnet sich überwiegend durch eine landwirtschaftliche Nutzung aus, die für die umliegende Bebauung keine besondere lokalklimatische Bedeutung aufweist. Angrenzend an das Plangebiet findet sich eine Baumreihe, die eine allgemeine Funktion für das Lokalklima besitzt.

Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Klima / Luft

Während den landwirtschaftlichen Nutzflächen eine geringe Bedeutung für das Lokalklima zukommt (Kategorie I), ist der Baumreihe eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Klima zuzuordnen (Kategorie II).

Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und Minimierung bzw. zur Kompensation

Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot pfg1 und pfg2)

Auswirkungen

Verlust von Flächen mit klimatischer Funktion (anlagebedingt)

Durch die Überbauung gehen Flächen mit einer geringen Funktion für das Lokalklima verloren.

Erheblichkeit

Mit den festgesetzten Maßnahmen verbleiben in der Summe keine erheblichen Eingriffe bei dem Schutzgut Klima / Luft.

5.5.

Schutzgut Landschaftsbild Bestand und Bewertung

Die geplante Bebauung befindet sich auf einer landwirtschaftlichen Grünfläche entlang der Staatsstraße St2017 am westlichen Ortsausgang von Breitenbrunn. An das Untersuchungsgebiet schließen im Westen eine Bebauung mit Gewerbe an, im Osten eine Wohnbebauung. Im Norden schließen weitere landwirtschaftliche Flächen an.

Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Landschaftsbild

Das intensive Grünland wird hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Erholungseignung als gering eingestuft, der Baumreihe kommt eine mittlere Bedeutung zu (Kategorie II).

Maßnahmen zum Schutz, zur Vermeidung und Minimierung bzw. zur Kompensation

Festsetzung örtlicher Bauvorschriften (Dachform und Dachneigung) zur Einbindung der geplanten Bebauung in das Landschaftsbild

Auswirkungen

Verlust von Grünflächen in Ortstrandlage (anlagebedingt) Geringe Auswirkungen Durch die Bebauung gehen Grünflächen mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild in Ortsrandlage verloren.

Erheblichkeit

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild können ausgeschlossen werden.

5.6.

Schutzgut Mensch / Erholung Bestand und Bewertung

Bei der Beurteilung des Schutzgutes Mensch stehen vor allem Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund der Betrachtung. Die räumliche Erfassung der Umwelt für das Schutzgut Mensch orientiert sich an den Grunddaseinsfunktionen des Menschen - Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, in Gemeinschaft leben und sich erholen. Diese Funktionen werden überwiegend innerhalb von Siedlungsbereichen realisiert. Als Flächen mit freizeitrelevanter Infrastruktur innerhalb von Siedlungsräumen, die für die Erholung der Wohnbevölkerung oder als Standort freizeitinfrastruktureller Einrichtungen Bedeutung haben, kommen Grün- und Freiflächen, Parkanlagen, spezielle Freizeitanlagen (Sportplätze, Freibäder, etc.) sowie Flächen für die naturbezogene Erholungsnutzung wie Wald- und Seengebiete in Betracht.

Die Fläche wird derzeit als landwirtschaftliches Grünland genutzt. Eine Erholungseignung für den Menschen ist daher nicht gegeben.

Wertigkeit/Empfindlichkeit Schutzgut Mensch / Erholung

Der Geltungsbereich weist eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Mensch und die landschaftsgebundene Erholung auf.

Maßnahmen

Folgende Maßnahmen werden zur Vermeidung, Minimierung und Schutz der durch die Bebauung entstehenden Eingriffe getroffen:

Entwicklung von Hecken (Pflanzgebot pfg1 und pfg2)

Auswirkungen

Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen (baubedingt)

Während der Bauarbeiten und durch den Baustellenverkehr kommt es zu Lärm- und Staubemissionen. Diese sind im gewöhnlichen Umfang einer Baustelle. Des Weiteren kommt es zu einem gering erhöhten Verkehrsaufkommen auf der öffentlichen Straße.

Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen (betriebsbedingt)

Währen des Betriebes kann es ausgehend von dem Gewerbe zu Lärm kommen. Diese beschränken sich auf den im Gewerbegebiet zugelassenen Werten.

Erheblichkeit

Insbesondere durch die Minimierungsmaßnahmen eines breiten Abstandes der Bebauung mit Gewerbe hin zur östlich gelegenen Wohnbebauung und der Pflanzung von Gehölzen können die Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung vermindert werden.

5.7.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bestand und Bewertung

Unter Kultur- und Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung darstellen. Dazu können v.a. Bau-, Boden- und Kulturdenkmale gehören. Im Plangebiet sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt.

Auswirkungen

Da keine Kultur- und Sachgüter im Plangebiet bekannt sind, können Auswirkungen auf dieses Schutzgut durch die Planung derzeit ausgeschlossen werden.

5.8.

Wechselwirkungen Bestand und Bewertung

Wechselwirkungen sind die vielfältigen Beziehungen zwischen Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft. Zur Berücksichtigung der wechselseitigen energetischen und stofflichen Beziehungen zwischen den Ökosystembestandteilen Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft ist die Vernetzung der Umweltkomponenten untereinander zu berücksichtigen und die Auswirkungen auf diese Vernetzungen darzustellen und zu bewerten.

Die Benennung von Wechselwirkungen innerhalb der Aufzählung der Schutzgüter ist somit als Ausdruck eines ökosystemarmen Umweltansatzes zu verstehen, der zeigen soll, dass die einzelnen Umweltgüter nicht isoliert nebeneinander bestehen, sondern es vielmehr gegenseitige Abhängigkeiten untereinander gibt.

Für die Zusammensetzung und Ausbildung von Vegetation und Fauna sind die abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima, Grundwasserflurabstand, Oberflächengewässer) von Bedeutung. Wechselwirkungen ergeben sich besonders zwischen den Schutzgütern Wasser und Boden, da die Eigenschaften des Grundwassers u.a. auch von den vorliegenden Bodenarten beeinflusst werden. Sowohl Boden und Wasser als auch Klima bilden die Grundlage für die Ausbildung von Pflanzen- und Tiergemeinschaften. In direktem Zusammenhang stehen auch Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholungseignung des Menschen. Für die menschliche Gesundheit ist z.B. der Klima- und Gewässerschutz von Bedeutung.

Das Lokalklima wird wiederum durch die Ausbildung der Biotopstrukturen und das Vorhandensein von Wasserflächen beeinflusst. Mit der Beseitigung von Gehölzbeständen geht auch deren lufthygienische Ausgleichsfunktion (Staub- und Schadstofffilterung) verloren. Dies kann wiederum die lufthygienische Situation für den Menschen beeinflussen.

Für die Beurteilung des geplanten Vorhabens sind Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schutzgütern zu nennen, die innerhalb der räumlichen Funktionsbeziehungen planungs- und entscheidungsrelevant sind.

Auswirkungen und Erheblichkeit Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.