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Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

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Academic year: 2022

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Ortsteil Hoppetenzell Landkreis Konstanz

Umweltbericht

mit integriertem Grünordnungsplan

zum Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaikanlage Hoppetenzell“

Stand: 22.04.2021

FRITZ & GROSSMANN • UMWELTPLANUNG GMBH Wilhelm-Kraut-Str. 60 72336 Balingen

Telefon 07433/930363 Telefax 07433/930364 E-Mail: info@grossmann-umweltplanung.de

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Projekt:

Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaikanlage Hoppe- tenzell“

Vorhabensträger: Stadt Stockach Adenauerstraße 4 78333 Stockach

Projektnummer: 0837

Bearbeiter: Schriftliche Ausarbeitung:

Stephan Brune, B. Eng. Landschaftsentwicklung Geländeerfassung:

Hans-Martin Weisshap

Matthias Janisch, M.Sc. Biologie

Stephan Brune, B. Eng. Landschaftsentwicklung Projektleitung:

Tristan Laubenstein, M. Sc.

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Inhaltsverzeichnis

Allgemein verständliche Zusammenfassung 6

1 Einleitung 7

1.1 Anlass und Begründung des Vorhabens 7

1.2 Gebietsbeschreibung 8

1.2.1 Angaben zum Standort 8

1.2.2 Naturschutzrechtliche Ausweisungen 9

1.3 Vorhabensbeschreibung 10

1.4 Berücksichtigung der Umweltziele aus Fachgesetzen und übergeordneter

Fachplanung 11

2 Methodik 15

2.1 Untersuchungsumfang und Beurteilungsgrundlagen 15

2.2 Abschätzung der Erheblichkeit 16

2.3 Eingriffs-/Ausgleichbilanz 16

2.4 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen

Daten 16

3 Wirkfaktoren der Planung 17

3.1 Wirkfaktoren der Bauphase 17

3.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren 17

3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 17

4 Umweltauswirkungen der Planung 18

4.1 Umweltbelang Tiere/Pflanzen 18

4.1.1 Bestandsaufnahme 18

4.1.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung 19

4.1.3 Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung 22 4.1.4 Ergebnis der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung 22

4.2 Umweltbelang Boden 22

4.2.1 Bestandsaufnahme 22

4.2.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung 24

4.3 Umweltbelang Wasser 25

4.3.1 Bestandsaufnahme 25

4.3.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung 26

4.4 Umweltbelang Luft/Klima 27

4.4.1 Bestandsaufnahme 27

4.4.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung 29

4.5 Umweltbelang Landschaft 30

4.5.1 Bestandsaufnahme 30

4.5.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung 32

4.6 Umweltbelang Fläche 33

4.7 Umweltbelang Mensch 33

(4)

4.7.1 Bestandsaufnahme 34

4.7.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung 36

4.8 Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter 36

4.9 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen 36

4.10 Vermeidung von Emissionen / Umgang mit Abfällen und Abwässern 39

4.12 Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen 39

4.13 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei

Nichtdurchführung der Planung 39

5 Planinterne Maßnahmen 40

5.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 40

5.2 Maßnahmen der Grünordnung 41

6 Gegenüberstellung von Bestand und Planung 47

6.1 Eingriffs- /Ausgleichsbilanz innerhalb des Gebietes 47

6.1.1 Umweltbelang Tiere/Pflanzen 47

6.1.2 Umweltbelang Boden/Grundwasser 48

6.1.3 Planinterne Gesamtbilanz 50

7 Planungsalternativen 51

8 Monitoring 52

9 Quellenverzeichnis 54

10 Anhang 56

10.1 Pflanzlisten 56

10.2 Pläne 56

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Vorhabens 8

Abbildung 2: Lageplan zum Vorhabensgebiet mit hinterlegtem Luftbild 9

Abbildung 3: Querprofil der Module 10

Abbildung 4: Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplans 11

Abbildung 5: Fotodokumentation vom Plangebiet 31

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Naturschutzrechtliche Ausweisungen im Untersuchungsgebiet und

Umgebung 9

Tabelle 2: Darstellung der relevanten Umweltschutzziele der Fachgesetze und deren

Berücksichtigung im B-Plan 12

Tabelle 3: Darstellung der relevanten Umweltschutzziele der übergeordneten

Fachpläne und deren Berücksichtigung im B-Plan 14

Tabelle 4: Darstellung des Untersuchungsumfangs 15

Tabelle 5: Fünfstufige Matrix zur Ermittlung der Erheblichkeit der Eingriffswirkungen 16

(5)

Tabelle 7: Umweltauswirkungen für den Umweltbelang Tiere/Pflanzen 20 Tabelle 8: Bestandsbewertung für den Umweltbelang Boden 24 Tabelle 9: Umweltauswirkungen für den Umweltbelang Boden 25 Tabelle 10: Bestandsbewertung für den Umweltbelang Wasser 26 Tabelle 11: Umweltauswirkungen für den Umweltbelang Wasser 27

Tabelle 12: Klimadaten des Untersuchungsgebietes 28

Tabelle 13: Bestandsbewertung für den Umweltbelang Luft/Klima 28 Tabelle 14: Umweltauswirkungen für den Umweltbelang Luft/Klima 29 Tabelle 15: Bestandsbewertung für den Umweltbelang Landschaft 31 Tabelle 16: Umweltauswirkungen für den Umweltbelang Landschaft 32

Tabelle 17: Bestandsbewertung für die Wohnfunktion 34

Tabelle 18: Bestandsbewertung für die Erholungsfunktion 35 Tabelle 19: Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen 37

Tabelle 20: Beschreibung der Maßnahme 1 (M1) 42

Tabelle 21: Beschreibung der Maßnahme 2 (M2) 44

Tabelle 22: Bilanzierung des Umweltbelangs Tiere/Pflanzen innerhalb des Plangebiets 47 Tabelle 23: Bilanzierung des Umweltbelangs Boden/Grundwasser innerhalb des

Plangebiets 49

Tabelle 24: Ermittlung des Gesamtkompensationsbedarfs 50

Tabelle 25: Darstellung der Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 52

(6)

0 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die Stadt Stockach möchte im Einvernehmen mit der Erdgas Südwest GmbH auf einer bereits verfüllten Fläche im Norden des Kieswerks „Lohr“ der Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage schaffen.

Hierzu soll der Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaikanlage Hoppetenzell“ aufgestellt werden. Das ca. 850 m östlich des Stockacher Stadtteils Hoppetenzell und etwa 500 m süd- westlich der Ortslage Zoznegg gelegene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,98 ha.

Die Planung sieht im Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche die Errichtung einer PV-Frei- flächenanlage vor, deren Photovoltaikmodule aufgeständert werden sollen.

Zur Darstellung des Bestandes und der zu erwartenden Umweltauswirkungen wurden die Um- weltbelange Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Fläche, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter erhoben und bewertet.

Für das Gebiet ergeben sich durch das Vorhaben für die Umweltbelange Tiere/Pflanzen und Boden vor allem durch die Umwandlung von Vegetationsbeständen und die punktuelle Flä- cheninanspruchnahme des Bodens erhebliche Beeinträchtigungen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans sind Maßnahmen zur Minimierung und zum Aus- gleich der Eingriffswirkungen erforderlich.

Zur Eingrünung und visuellen Abschirmung des Plangebiets sollen die im Westen und Norden vorhandenen Gehölzstrukturen erhalten (PFB 1) und die Böschungsbereiche der östlich ver- laufenden Kieswerkzufahrt durch die Anlage von Heckenstrukturen bepflanzt werden (PFG 1).

Im Bereich der Photovoltaikanlage sind die nicht überbauten und befestigten Grundstücksflä- chen zwischen den PV-Modulreihen durch die Einsaat ein Wiesensaatmischung zu begrünen (PFG 2). Um mögliche Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die lokale Zauneidechsen- population wirksam zu verhindern, müssen im Randbereich des Plangebiets geeignete Le- bensraumstrukturen geschaffen werden (M 1). Gleiches trifft auch für die im Plangebiet vor- kommende Kreuzkrötenpopulation zu, für die im Randbereich des Plangebiets Laichgewässer geschaffen werden sollen (M 2). Darüber hinaus können Eingriffsminderungen u. a. durch den Verzicht auf Betonfundamente, die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen, den fach- gerechten Umgang mit Bodenmaterial, die weitestmögliche Wiederverwendung des anfallen- den Bodenaushubs auf den Grundstücksflächen, den sorgsamen Umgang mit wassergefähr- denden Stoffen und die Reduzierung der Beleuchtungsintensität auf das notwendige Maß er- zielt werden. Auf Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets kann verzichtet wer- den.

Die Überprüfung der vorgesehenen Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird durch Ortsbesichtigungen erstmalig ein Jahr nach Baubeginn und erneut nach 4 Jahren sowie nach weiteren 8-10 Jahren durchgeführt, um ggf. unvorhergesehene Entwicklungen frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können. Darüber hinaus sieht die Planung ein Moni- toring für die festgesetzten Artenschutzmaßnahmen vor.

Im Rahmen des Vorhabens wurde neben der Umweltprüfung auch eine spezielle artenschutz- rechtliche Prüfung durchgeführt. Nach den Ergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung kommen im Wirkraum des Vorhabens artenschutzrechtlich relevante Arten vor. Es handelt sich dabei um die Fledermäuse, die Zauneidechse, die Kreuzkröte und die europäi- schen Vogelarten. Die Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG können durch die festge- setzten Maßnahmen vermieden werden.

Fazit: Abschließend kann festgestellt werden, dass nach derzeitigem Kenntnisstand mit Real- isierung der Planung und der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich der Eingriff in die Umweltbelange ausgeglichen ist. Es verbleiben keine erheblichen negativen Auswirkungen für die Gesamtheit der Umweltbelange bestehen.

(7)

1 Einleitung

Umweltprüfung

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 2 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die für die Abwägung relevanten Belange zu ermitteln und zu bewerten. Für die Be- lange des Umweltschutzes (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB) schreibt § 2 Abs. 4 BauGB die Durchführung einer Umweltprüfung vor, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt- auswirkungen ermittelt werden. Gegenstand der Umweltprüfung sind vor allem die umweltbe- zogenen Auswirkungen auf die Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land- schaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den genannten Umweltbelangen.

In einem Umweltbericht, welcher gemäß § 2a BauGB Bestandteil der Planbegründung ist, werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Umweltprüf- ung beschrieben und bewertet. Die Inhalte des Umweltberichtes sind in der Anlage 1 zum BauGB geregelt.

Entsprechend der Anlage 1 zum BauGB besteht der Umweltbericht (vgl. § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 BauGB) aus einer Einleitung mit Angaben zu den Inhalten und wichtigsten Zielen des Bauleitplans sowie den festgelegten, für den Bauleitplan bedeutsamen Zielen des Umwelt- schutzes, wie sie in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen dargestellt sind, einschließ- lich der Art, wie diese Ziele und Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.

Im zentralen Teil des Umweltberichtes erfolgt die Beschreibung und Bewertung der Umwelt- auswirkungen, wie sie in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden.

Enthalten sind Angaben zum derzeitigen Umweltzustand, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. Darüber hinaus beinhaltet der Bericht eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Plan- ung gegenüber einer Nichtdurchführung der Planung. Weiterhin sind hier die geplanten Maß- nahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirk- ungen aufgeführt. Anhand der vorhabenspezifischen Anforderungen werden mögliche alter- native Planungsmöglichkeiten ermittelt.

Das BauGB sieht außerdem ein Monitoring vor, welches im Umweltbericht darzustellen ist.

Dabei werden die Gemeinden oder Städte nach § 4c BauGB verpflichtet, die erheblichen Um- weltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen.

Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. § 2 Abs. 4 BauGB).

1.1 Anlass und Begründung des Vorhabens

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaikanlage Hoppetenzell“

auf der Gemarkung Hoppetenzell beabsichtigt die Stadt Stockach im Einvernehmen mit der Erdgas Südwest GmbH auf einer bereits verfüllten Fläche im Norden des Kieswerks „Lohr“ der Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errich- tung einer Photovoltaikanlage zu schaffen.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist es, eine geordnete Entwicklung und Erstel- lung der Photovoltaikmodule sowie der erforderlichen Einrichtungen sicherzustellen.

(8)

1.2 Gebietsbeschreibung

1.2.1 Angaben zum Standort

Das Plangebiet befindet sich ca. 850 m östlich des Stockacher Stadtteils Hoppetenzell und etwa 500 m südwestlich der Ortslage Zoznegg. Es umfasst eine Fläche von etwa 1,98 ha im Norden des bestehenden Kieswerks „Lohr“ der Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG.

Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von etwa 615 m ü. NN und ist durch die bereits erfolgte Verfüllung weitgehend ebenerdig und flach. Lediglich in den Randbereichen des Plangebiets befinden sich z. T. steil abfallende Böschungen. Nach Osten und Süden schließt sich die noch in Betrieb befindliche Kiesgrube an. Im Westen grenzt das Abbaugebiet an ein Waldstück. Die übrigen umliegenden Flächen unterliegen der landwirtschaftlichen Nutzung. Die Verkehrsan- bindung erfolgt über die östlich verlaufende Stockacher Straße zwischen Stockach und Zoz- negg und die von Westen aus Hoppetenzell kommende Johanniterstraße.

Die exakte Lage des Vorhabengebiets kann den nachfolgenden Abbildungen entnommen wer- den.

(Quelle: Auszug aus der digitalen Topographischen Karte TK 25 – unmaßstäblich) Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Vorhabens

(9)

(unmaßstäblich)

Abbildung 2: Lageplan zum Vorhabensgebiet mit hinterlegtem Luftbild

1.2.2 Naturschutzrechtliche Ausweisungen

Es bestehen naturschutzrechtliche Ausweisungen im nahen Umfeld des Vorhabensbereiches.

Tabelle 1: Naturschutzrechtliche Ausweisungen im Untersuchungsgebiet und Umgebung Schutzgebietskategorie Ausweisung inkl. räumliche Zuordnung

Biotope nach § 30 BNatSchG /

§ 33 NatSchG BW

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine nach

§ 30 BNatSchG/ § 33 NatSchG BW unter Schutz gestellte Biotope.

Im nahen Umfeld des Bebauungsplangebiets befinden sich folgende geschützte Biotope:

- „Verlandungsvegetation O Hoppetenzel“ (Biotop-Nr. 181203350207), ca.

180 m südlich der Plangebietsfläche

- „Halbtrockenrasen O Hoppetenzell I“ (Biotop-Nr. 181203350172), ca. 120 m nördlich der Plangebietsfläche

- „Feldgehölze O Hoppetenzell II“ (Biotop-Nr. 181203350173), ca. 120 m nördlich der Plangebietsfläche

- „Feuchtwald am Mühlbächle“ (Biotop-Nr. 281203351376), ca. 180 m west- lich der Plangebietsfläche

Natura 2000-Gebiete

(FFH = Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, SPA = Vogelschutzgebiet)

Keine Ausweisungen in Plangebiet.

- FFH-Gebiet „Östlicher Hegau und Linzgau“ (Schutzgebiets-Nr. 8119341), ca. 280 m nordwestlich der Plangebietsfläche

Naturschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

Naturparke Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

Landschaftsschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

Waldschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

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Schutzgebietskategorie Ausweisung inkl. räumliche Zuordnung

Überschwemmungsgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

Wasserschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

Biotopverbundsplanung Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

Wildtierkorridore nach Generalwild- wegeplan BW

Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

Naturdenkmale Keine Ausweisungen im Plangebiet und Umgebung.

1.3 Vorhabensbeschreibung

Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des B-Plans

Auf dem ca. 1,98 ha großen Gelände des Plangebiets soll eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden. Um den Überbauungs- und Versiegelungsgrad im Plangebiet zu reduzieren, ist die Errichtung der Photovoltaikmodule durch eine Aufständerung geplant. Bei der Befestigung der Modultische wird auf Betonfundamente verzichtet. Die Aufständerung erfolgt über eine Zwei- Ständer-Bauweise mit Rammpfählen.

Die Module werden in mehreren Reihen in Richtung Süden ausgerichtet. Der vorgesehene Reihenabstand soll zwischen 2,5 – 3,3 m betragen. Die Module werden in einer Höhe von 0,85 m (Unterkante) bis ca. 2,60 m (Oberkante) mit einer Neigung von 15° angebracht, damit ergibt sich eine Modulbreite in Aufsicht von ca. 5,0 m.

Abbildung 3: Querprofil der Module

Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht ein Sondergebiet (SO) mit einer Grundflächenzahl von 0,3 vor. Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird auf 3,00 m begrenzt. Aus Sicherheitsgründen wird eventuell eine Überwachung des Baugebiets erforderlich sein. Um eine möglichst gute Überschaubarkeit der Überwachungsfläche zu gewährleisten, darf die Ma- ximalhöhe der Masten für Überwachungskameras 5,00 m betragen.

Die verkehrliche Erschließung des Sondergebiets soll über einen Teil der östlich verlaufenden Kieswerkzufahrt gesichert werden.

Zur landschaftlichen Einbindung des Vorhabens sollen des Weiteren die im Norden und Wes- ten bestehenden Gehölzstrukturen dauerhaft erhalten werden. Zudem sieht der Bebauungs-

(11)

(unmaßstäblich)

Abbildung 4: Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplans

1.4 Berücksichtigung der Umweltziele aus Fachgesetzen und über- geordneter Fachplanung

Im Rahmen der Umweltprüfung sind die Ziele des Umweltschutzes aus den Fachgesetzen und der übergeordneten Fachplanung einschließlich deren Berücksichtigung im Bauleitplan darzu- stellen. Im vorliegenden Bebauungsplan sind nachfolgend aufgelistete Umweltziele der ein- schlägiger Fachgesetze und Fachpläne relevant:

(12)

Tabelle 2: Darstellung der relevanten Umweltschutzziele der Fachgesetze und deren Berücksich- tigung im B-Plan

Fachgesetz Umweltschutzziel Berücksichtigung im B-Plan

BauGB

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

§ 1a Abs. 2 BauGB

§ 1a Abs. 3 BauGB

§ 1a Abs. 4 BauGB

§ 1a Abs. 5 BauGB

Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, ein- schließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden

Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich voraus- sichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschafts- bildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes

Berücksichtigung in Umweltbericht

Bei Betroffenheit von NATURA 2000 Gebieten sind die Vorschriften des BNatSchG über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Europäischen Kommis- sion anzuwenden.

Keine Betroffenheit erkennbar. Verzicht auf Natura 2000-Vorprüfung

Den Erfordernissen des Klimaschutzes ist durch geeig- nete Maßnahmen Rechnung zu tragen

Berücksichtigung in Umweltbericht

BNatSchG

§ 1 Abs. 1 BNatSchG

§ 33 Abs 1 BNatSchG

„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wer- tes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen …. nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

1. die biologische Vielfalt,

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus- halts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nach- haltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erhol- ungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wie- derherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“

Berücksichtigung in Umweltbericht

„Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheb- lichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig.“

Keine Betroffenheit erkennbar. Verzicht auf Natura 2000-Vorprüfung

(13)

Fachgesetz Umweltschutzziel Berücksichtigung im B-Plan

§ 44 Abs 1 BNatSchG

„Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Ar- ten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und

der europäischen Vogelarten während der Fort- pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine er- hebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Stör- ung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zer- stören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädi- gen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).“

Berücksichtigung in Umweltbericht und in spezieller artenschutzrechtlicher Prüf- ung

BBodSchG

§ 1 BBodSchG Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.

Berücksichtigung in Umweltbericht WRRL

Art. 1 a) „Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquati- schen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhäng- enden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hin- blick auf deren Wasserhaushalt“

b) „Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung …“

c) „Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Ver- besserung der aquatischen Umwelt, u. a. durch spe- zifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen …“

d) „ … Reduzierung der Verschmutzung des Grund- wassers und Verhinderung seiner weiteren Ver- schmutzung.“

e) „Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Über- schwemmungen und Dürren….“

Berücksichtigung in Umweltbericht

WHG

§ 5 Abs 1 WHG Allgemeine Sorgfaltspflichten:

1. Vermeidung einer nachteiligen Veränderung der Ge- wässereigenschaften

2. Sparsame Verwendung des Wassers

3. Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Wasserhaus- halts

4. Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunig- ung des Wasserabflusses

Berücksichtigung in Umweltbericht

BImSchG

§ 1 Abs 1 BImSchG Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Was- ser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Vorbeugung vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Berücksichtigung in Umweltbericht

ROG

§ 2 ROG Die Grundsätze der Raumordnung sind im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung anzuwenden. Dies schließt u. a. die Sicherung und den nachhaltigen Schutz von natürlichen Ressourcen, den Schutz des Freiraums und den Erhalt und die Entwicklung von Kulturlandschaf- ten mit ein.

Berücksichtigung in Umweltbericht

(14)

Fachgesetz Umweltschutzziel Berücksichtigung im B-Plan DSchG

§ 1 Abs 1 DSchG „Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbe- sondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken“

Berücksichtigung in Umweltbericht

Tabelle 3: Darstellung der relevanten Umweltschutzziele der übergeordneten Fachpläne und de- ren Berücksichtigung im B-Plan

Fachplan Umweltschutzziel/

Ausweisung inkl. räumliche Zuordnung

Berücksichtigung im B-Plan

Regionalplan Hoch- rhein-Bodensee 2000

Ausweisung:

- „Abbau oberflächennaher Rohstoffe (genehmigt / im Abbau) (N)“, gesamtes Plangebiet

Berücksichtigung in Umweltbericht

Flächennutzungsplan Verwaltungsgemein- schaft Stockach 2010

Ausweisung:

- „Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen“, gesamtes Plangebiet

Berücksichtigung in Umweltbericht

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2 Methodik

2.1 Untersuchungsumfang und Beurteilungsgrundlagen

Die Beschreibung, Analyse und Bewertung der Umweltbelange Tiere/Pflanzen, Boden, Was- ser, Luft/Klima, Landschaft, Fläche, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter erfolgt ge- trennt nach Landschaftspotenzialen. Die räumliche Abgrenzung der jeweiligen Untersuch- ungsräume orientiert sich hierbei vor allem an den vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltbelange führen können. Als Grundlage zur Bewertung der Bedeutung der Umweltbelange und zur Einschätzung der ökologischen Beein- trächtigung des Eingriffs dienen die Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 19.12.2010 und die „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Land- schaft in der Bauleitplanung“ (LFU 2005). Die Bewertung der Leistungsfähigkeit von Böden erfolgt zudem in Anlehnung an die Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzfach- lichen Eingriffsregelung“ (LUBW 2012, Bodenschutzheft 24).

Die Untersuchungsgebietsabgrenzung und die zur Beurteilung der jeweiligen Umweltbelange herangezogenen Grundlagen und Methoden können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle 4: Darstellung des Untersuchungsumfangs

Umweltbelange Abgrenzung Untersuchungsgebiet Beurteilungsgrundlage und Methode

Tiere/Pflanzen Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Be- trachtung der Lebensräume angrenzend an das Vorhaben

Biotoptypenkartierung

Nach der Ökokontoverordnung des Landes Baden- Württemberg

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auf Grundlage vorhandener Daten, einer Über- sichtsbegehung und floristischer/faunistischer Unter- suchungen

Boden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Funktionsbezogene Bewertung der be- troffenen Böden

Nach der Ökokontoverordnung des Landes Baden- Württemberg und LUBW 2012 (Bodenschutzheft 24) Wasser Geltungsbereich des Bebauungsplanes Grundwasserneubildung

Grundwasserleiter

Wasserschutzgebiete

Struktur- und Gewässergüte bei Ober- flächengewässer

Überschwemmungsgebiete Nach den Empfehlungen der LFU 2005 Luft/Klima Geltungsbereich des Bebauungsplanes und

klimatischer Wirkungsbereich des Vorhabens

Kaltluftentstehung

Kaltluftabfluss

Luftregenerationsfunktion

Klimapufferung

Immissionsschutzfunktion Nach den Empfehlungen der LFU 2005 Landschaft Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Be-

reich der Einsehbarkeit

Eigenart und Vielfalt

Einsehbarkeit

Natürlichkeit

Nach den Empfehlungen der LFU 2005 Fläche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit an-

grenzenden Gebieten

Flächenverbrauch

Zersiedelung Gutachterliche Einschätzung Mensch Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit an-

grenzenden Gebieten

Eignung als Wohnraum

Erholungseignung

Erholungsnutzung

Erholungseinrichtungen Gutachterliche Einschätzung

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Umweltbelange Abgrenzung Untersuchungsgebiet Beurteilungsgrundlage und Methode

Kultur- und sonstige Sachgüter

Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit an- grenzenden Gebieten

Schutzstatus eines Kulturgutes

Seltenheit im regionalen und landeskultur- ellen Kontext

Gutachterliche Einschätzung

2.2 Abschätzung der Erheblichkeit

Um die Erheblichkeit der vorhabensbezogenen Beeinträchtigungen zu ermitteln, wurde in An- lehnung an Barsch et al. 2003 eine Matrix erstellt, in der die funktionale Bedeutung des be- troffenen Bezugsraumes (fünf Kategorien) der vom Vorhaben ausgehenden Funktionsbeein- trächtigung (ebenfalls fünf Kategorien) gegenübergestellt und daraus die Intensität der Aus- wirkung (fünf Kategorien) für den jeweiligen Umweltbelang abgeleitet wird. Die Kategorien hoch und sehr hoch werden als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft, die Kategorien mittel, gering und sehr gering führen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung.

Nicht in jedem Fall führt der Gebrauch der Matrix bei der Ermittlung der Erheblichkeit von Eingriffsauswirkungen zu einem sinnvollen Ergebnis. Ergänzend wird mit dem verbalargumen- tativen Ansatz gearbeitet, um Maßnahmen zur Vermeidung, Eingriffsminderung sowie Vorbe- lastungen in der Bewertung berücksichtigen zu können.

Tabelle 5: Fünfstufige Matrix zur Ermittlung der Erheblichkeit der Eingriffswirkungen

Intensität der Aus- wirkung

Funktionale Bedeutung des Bezugsraumes / Bewertung sehr gering gering mittel hoch sehr hoch

Funktionsbeeinträchti- gung

sehr gering sehr gering gering gering mittel mittel

hoch gering gering gering mittel mittel

hoch hoch mittel gering mittel mittel

hoch hoch hoch

hoch mittel mittel

hoch hoch hoch sehr hoch sehr hoch mittel

hoch hoch hoch sehr hoch sehr hoch

2.3 Eingriffs-/Ausgleichbilanz

Die Erstellung der Eingriffs-/Ausgleichbilanz erfolgte entsprechend der Vorgaben der Ökokon- toverordnung. Hierbei wird der Kompensationsbedarf für die maßgeblichen Umweltbelange Tiere/Pflanzen und Boden/Grundwasser separat ermittelt, addiert und funktionsübergreifend ausgeglichen.

2.4 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten sind nicht aufgetreten.

(17)

3 Wirkfaktoren der Planung

Die Auswirkungen und Beeinträchtigungen, die bei der Realisierung des Vorhabens für den Naturhaushalt, die Landschaft und die Wohnqualität entstehen, werden als Projektwirkungen zusammengefasst. Sie lassen sich in bau-, anlagen- und betriebsbedingt gliedern.

3.1 Wirkfaktoren der Bauphase

• Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung, Lagern von Baumaterial, Baustraßen

• Bodenabtrag und Bodenumlagerung

• Bodenverdichtung durch Baumaschinen

• Entfernen der Vegetation im Baufeld

• Schadstoff- und Staubemissionen durch Baumaschinen, unsachgemäßen Umgang, Unfälle

• Lärm und Erschütterung durch Maschinen und Transportverkehr

3.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren

• Punktuelle Flächeninanspruchnahme durch Photovoltaikmodule

• Überschirmung (Beschattung) durch Photovoltaikmodule

• Zerschneidung von Funktionsbeziehungen und Trenneffekte

• Verlust an Vegetationsstrukturen

• Veränderungen im Relief und Landschaftsbild

• Lichtemissionen (Spiegelung, Lichtreflexe)

3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

• Immissionswirkungen und Beunruhigung durch Anliegerverkehr zur Wartung der Mo- dule und Pflege der Anlage (Anwesenheit von Personen etc.)

(18)

4 Umweltauswirkungen der Planung

(Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens)

4.1 Umweltbelang Tiere/Pflanzen

(inkl. biologische Vielfalt sowie Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete)

4.1.1 Bestandsaufnahme 4.1.1.1 Bestandsbeschreibung Biotope

Da für die Abbauflächen des Kieswerks kein detaillierter Rekultivierungsplan für die Bepflan- zung vorliegt, wird zur Beurteilung der Vegetation der aktuelle Vegetationsbestand herange- zogen.

Innerhalb des Planungsgebietes wurden die in ihrer Vegetation einheitlichen Flächen zusam- mengefasst und in ihrer Ausprägung beschrieben. Die Biotoptypen wurden nach der Bio- topwertliste der Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg angesprochen. Die ge- nauen Biotopdefinitionen sind der Arbeitshilfe „Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Er- fassen, Beschreiben, Bewerten“ der LUBW (LUBW 2009) zu entnehmen. Eine exakte räum- liche Darstellung der im Vorhabensgebiet vorhandenen Biotoptypen ist im Bestandsplan dar- gestellt.

Bei dem im Norden des Kieswerks „Lohr“ gelegenen Plangebiet handelt es sich um eine ehe- malige Abbaufläche die bereits wiederverfüllt und großflächig eingeebnet wurde. Ein wesent- licher Bestandteil des Plangebiets im Süden wird von einer erst kürzlich nivellierten Fläche ohne Pflanzenbewuchs (21.42) eingenommen, die in westlicher Richtung in einen ebenfalls eingeebneten Verfüllungsbereich mit lockerer Ruderalvegetation (35.61) übergeht. Die schüt- ter mit annueller Ruderalvegetation bewachsene Fläche weist zahlreiche Bestandslücken auf und verfügt im Randbereich über flache Senken und Fahrspuren, die nach Regenereignissen temporär wasserführend sind. Nördlich angrenzend an den begradigten Verfüllungsbereich wurden bis zu ca. 3 m hohe Erdmieten angelegt, die eine überwiegend dichte Ruderalvegeta- tion (35.63) aus u.a. Goldrute, Wilder Karde, Gemeinem Beifuß und Kratzdistel aufweisen.

Hier befindet sich auch ein weiteres senkenartiges Temporärgewässer, das dem Bergmolch als Laichgewässer diente. Eine vergleichbare Ruderalvegetation (35.63) weist auch der steil abfallende Böschungsbereich im Westen des Plangebiets auf. Die im Bereich der östlich ver- laufenden Zufahrt bestehenden Böschungen verfügen zum Teil ebenfalls über eine ausge- prägter Ruderalflur (35.63) und weisen einige sichtbare Löcher auf, die Reptilien als Ver- steckstrukturen dienen könnten. Das verfüllte Kieswerkgelände wird im Norden und Westen durch junge Sukzessionswaldbestände aus Laubgehölzen (58.10, v. a. Weiden) begrenzt. Ent- lang der Johanniterstraße im Norden des Plangebiets befindet sich zudem ein ca. 4 m breiter Fettwiesenstreifen (33.41). Die im Osten verlaufende Kieswerkzufahrt ist überwiegend ge- schottert (60.23). Lediglich der direkte Anschlussbereich an die nördlich verlaufende Johanni- terstraße ist asphaltiert (60.21).

Tiere

Eine mögliche Betroffenheit von geschützten Tierarten wurde in einer speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung untersucht. Anhand von vorhandenen Daten sowie gezielten floristischen und faunistischen Untersuchungen wurden alle artenschutzrechtlich relevanten Arten und Ar-

(19)

allem die Fledermäuse, die Zauneidechse, die Kreuzkröte und die europäischen Vogelarten.

Die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind im Kapitel 4.1.3 zusam- mengefasst. Neben den relevanten Arten für den Artenschutz wurden im Rahmen der faunis- tischen Untersuchungen weitere charakteristische Arten, wie Erdkröte, Bergmolch und Teich- frosch erfasst.

4.1.1.2 Bestandsbewertung

Die Bedeutung der im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen wird entsprechend der Bewert- ungsempfehlungen der LFU 2005 festgesetzt. Hierbei werden die im Gebiet vorhandenen Vor- belastungen berücksichtigt. Die detaillierte Bilanzierung und Bewertung des Umweltbelanges kann dem Kapitel 6.1 entnommen werden.

Tabelle 6: Bestandsbewertung für den Umweltbelang Tiere/Pflanzen

Bestandsbewertung der Biotoptypen inkl. Vorbelastungen für den Umweltbelang Tiere/Pflan- zen

Naturschutzfachliche Bedeutung

gemäß LFU 2005 Biotoptypen

sehr hoch

hoch • Sukzessionswald aus Laubbäumen (58.10)

mittel

• Fettwiese mittlerer Standorte (33.41)

• Annuelle Ruderalvegetation (35.61)

• Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (35.63)

gering

sehr gering

• Anthropogene Erdhalde, lehmige oder tonige Aufschüttung (21.42)

• Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21)

• Weg oder Platz mit wassergebundener Wegedecke, Kies oder Schotter (60.23)

Vorbelastungen

Vorbelastungen vorhanden

Versiegelte und geschotterte Flächen im Zufahrtsbereich stehen nicht mehr als Vegetationsflächen und Lebensraum für Pflanzen und Tiere zur Verfügung.

Staub-, Schadstoff- und Lärmbelastung durch den Betrieb des Kieswerkes und den Straßenverkehr der nördlich verlaufenden Johanniterstraße

4.1.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung

Durch die Errichtung der Photovoltaikfreiflächenanlage wird eine ca. 1,6 ha große wiederver- füllte Abbaufläche des Kieswerks „Lohr“ überplant. Hierdurch werden die zum Teil vegeta- tionslosen und mit lockerer bis dichter Ruderalvegetation bewachsenen Bereiche der Wieder- verfüllung beansprucht. Durch die Aufständerung der Photovoltaikmodule und den vorgese- henen Verzicht auf Betonfundamente (V1) ergeben sich für die Vegetationsbestände punktu- elle Flächeninanspruchnahmen. Der Flächenverlust ist sehr gering und beläuft sich auf schätz- ungsweise maximal 1% der PV-Stellfläche (voraussichtliches Maß der Rammpfähle: 0,11 m x 0,08 m). Der Verlust natürlicher Vegetationsstrukturen führt in den betroffenen Bereichen zu Auswirkungen mit einem hohen Beeinträchtigungsmaß.

Darüber hinaus kommt es zu einer Verschattung der Vegetationsflächen unter den Modulen.

Dadurch werden die Standortbedingungen für die Vegetation deutlich eingeschränkt.

(20)

Weiterhin kann sich auch die Erwärmung der Modulflächen und der veränderte Wassereintrag unter den Modulen nachteilig auf die Vegetationszusammensetzung auswirken.

Die unbebauten Flächen zwischen den PV-Modulreihen sollen durch die Einsaat einer arten- reichen Wiesensaatmischung begrünt und dauerhaft als Grünland bewirtschaftet werden (PFG 2). Infolge der Verschattung und des verminderten Wassereintrags würde sich unterhalb der PV-Modele vermutlich, auch bei Einsaat einer artenreichen Wiesensaatmischung, kein richti- ger Wiesenbestand etablieren. Aus diesem Grund wird auf die aktive Begrünung dieser Flä- chen verzichtet. Entsprechend dem derzeitig dominierenden Bestand wird die von PV-Modu- len verschattete Fläche im Rahmen der Bilanzierung als ausdauernde Ruderalflur (35.63) ein- gestuft.

Mit dem dauerhaften Wegfall zahlreicher Ruderalflächen und offenen Bodenstellen wird die Lebensraumeignung für die im Gebiet nachgewiesenen Reptilien- und Amphibienarten (v. a.

Zauneidechse und Kreuzkröte) verschlechtert. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und den Bestand der betroffenen Arten im Gebiet zu sichern, sieht die Planung in den Randberei- chen des Gebiets gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die Artengruppen vor. So sollen die nördlichen und westlichen Böschungsbereiche durch die Anlage von steinriegelähnlichen Steinschüttungen mit angrenzenden Sandlinsen und Altgras- streifen sowie die Herstellung von Totholzhaufen für Reptilien aufgewertet werden (M1). Zum aktiven Schutz der Amphibien ist im Süden des Plangebiets die Anlage von vier Kleingewäs- sern geplant (M2).

Die im Norden und Westen des Plangebiets liegenden Gehölzflächen sollen in ihrem derzeiti- gen Bestand erhalten werden. Zur weiteren Eingrünung des Gebiets sollen die Böschungen im Bereich der östlich verlaufenden Kieswerkzufahrt durch heckenartige Gehölzstreifen be- pflanzt werden (PFG 1).

Durch die Errichtung der PV-Freiflächenanlage und deren anschließenden Betrieb (Wartung der Module und Grünlandbewirtschaftung) können sich zudem Störungen für die umgebenden Lebensräume ergeben. Dies trifft in besonderem Maße auf den westlich angrenzenden Wald- bestand und die Randbereiche des Kieswerks zu, die u.a. von der Goldammer und der Ufer- schwalbe als Brutlebensraum genutzt werden. Durch die bestehenden Vorbelastungen, die sich in erster Linie durch die Arbeiten im Bereich des Kieswerks ergeben, werden die vom Vorhaben ausgehenden Störwirkungen als gering eingestuft.

Tabelle 7: Umweltauswirkungen für den Umweltbelang Tiere/Pflanzen

Umweltauswirkungen der Planung und ihre Erheblichkeit inkl. Vermeidungs- und Verminder- ungsmaßnahmen für den Umweltbelang Tiere/Pflanzen

Art der Umweltauswirkung Wirkungs-

bereich

Wirkungs- dauer

Ausmaß der Funkionsbe-

einträchtig- ung

Erheblichkeit (unter Berück- sichtigung der Bestandsbewert-

ung) bau- und anlagenbedingt

Punktuelle Inanspruchnahme von Vegetationsflä- chen durch Aufstellen der Pfähle für die Aufstän- derung und daraus resultierender Verlust von Le- bensraum für Pflanzen und Tiere

Eingriffsbe- reich

dauerhaft hoch

(Geringer Um- fang)

(21)

Umweltauswirkungen der Planung und ihre Erheblichkeit inkl. Vermeidungs- und Verminder- ungsmaßnahmen für den Umweltbelang Tiere/Pflanzen

Art der Umweltauswirkung Wirkungs-

bereich

Wirkungs- dauer

Ausmaß der Funkionsbe-

einträchtig- ung

Erheblichkeit (unter Berück- sichtigung der Bestandsbewert-

ung) Umwandlung von Vegetationsbeständen durch

extensive Grünlandnutzung im Bereich der Pho- tovoltaikanlage

Stellfläche der Photo- voltaikmo-

dule

dauerhaft hoch

Beeinträchtigung des Vegetationsbestands durch Beschattung, kleinräumige Veränderung des Wasserregimes und Veränderung des Mikrokli- mas

Stellfläche der Photo- voltaikmo-

dule

dauerhaft mittel

Baubedingte Beeinträchtigung der umliegenden Lebensräume durch Emissionen (Abgas, Lärm, Staub) von den Transport- und Baufahrzeugen

Eingriffsbe- reich und

Umfeld

temporär, beschränkt auf Bauzeit

gering

Störungen für die Fauna durch baubedingte visu- elle Beeinträchtigungen

Eingriffsbe- reich und nahes Um-

feld

temporär, beschränkt auf Bauzeit

gering

betriebsbedingt

Betriebsbedingte Schadstoffemissionen durch Wartung der Module und Grünlandbewirtschaf- tung

Eingriffsbe- reich und

Umfeld

dauerhaft gering

Störungen für die Fauna durch betriebsbedingte Lärmemissionen infolge von Wartung der Module und Grünlandbewirtschaftung

Eingriffsbe- reich und nahes Um-

feld

dauerhaft gering

Störungen für die Fauna durch betriebsbedingte visuelle Beeinträchtigungen infolge von Wartung der Module und Grünlandbewirtschaftung

Eingriffsbe- reich und nahes Um-

feld

dauerhaft gering

Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen vorgesehen

Erhaltung der Gehölzflächen am nördlichen und westlichen Gebietsrand (PFB 1)

Randliche Eingrünung entlang der östlichen Kieswerkzufahrt durch Pflanzung von heckenartigen Ge- hölzstreifen (PFG 1)

Begrünung und extensive Grünlandnutzung im Bereich der Photovoltaikanlage (PFG 2)

Optimierung von Lebensraum für die Zauneidechse durch Herstellung reptiliengeeigneter Kleinstruktu- ren (M1)

Schaffung von Laichhabitaten für die Kreuzkröte durch Anlegen von vier Kleingewässern (M2)

Verzicht auf Betonfundamente (V1)

Verträgliche Gestaltung der Beleuchtung des Gebiets für freilebende Arten durch Beschränkung der Beleuchtungsintensität (V2)

(22)

4.1.3 Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Nach den Ergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaikanlage Hoppetenzell“ kommen im Wirkraum des Vorhabens meh- rere artenschutzrechtlich relevante Arten vor. Zu nennen sind hierbei die Fledermäuse, die Zauneidechse, die Kreuzkröte und die europäischen Vogelarten. Mit der Realisierung des Vor- habens sind Auswirkungen auf die nachgewiesenen europarechtlich geschützten Arten ver- bunden.

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 (1) ist im Falle der Zauneidechse vor Bau- beginn durch geeignete Vergrämungsmaßnahmen sicherzustellen, dass im Bereich der Bau- felder keine Individuen vorhanden sind. Darüber hinaus ist das Wiedereindringen von Tieren während der Bauzeit durch die Absperrung des Baufeldes zu verhindern (V 1). Ein ähnliches Maßnahmenkonzept wurde auch für die im Plangebiet vorkommenden Amphibien (insbeson- dere Kreuzkröte) erarbeitet, die vor Beginn der Baumaßnahmen im Eingriffsbereich abzufan- gen und in vorbereitete Laichbiotope umzusetzen sind. Die Rückwanderung der Tiere muss durch den Einsatz eines Amphibien- oder Reptilienzauns unterbunden werden (V 2).

Um mögliche Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die lokale Zauneidechsenpopulation wirksam zu verhindern, müssen im Randbereich des Plangebiets geeignete Lebensraumstruk- turen geschaffen werden (M 1). Gleiches trifft auch für die im Plangebiet vorkommende Kreuz- krötenpopulation zu, für die im Randbereich des Plangebiets Laichgewässer geschaffen wer- den sollen (M 2).

Weiteres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ist durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten.

Unter Berücksichtigung der Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der dargestellten funktions- erhaltenden Maßnahmen ergeben sich für die gemeinschaftlich geschützten Arten des An- hangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten durch die Realisierung des Vor- habens keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 i.V.m.

Abs. 5 BNatSchG.

Es wird keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG benötigt.

4.1.4 Ergebnis der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung

Das Plangebiet liegt südöstlich, in ca. 280 m Entfernung zum FFH-Gebiet „Östlicher Hegau und Linzgau“ (Schutzgebiets-Nr. 8119341). Aufgrund der relativ großen Entfernung zum Plan- ungsraum ist davon auszugehen, dass keine für das Schutzgebiet gemeldeten Arten durch das Vorhaben erheblich betroffen sind. Daher wurde keine Natura 2000-Vorprüfung durchge- führt.

4.2 Umweltbelang Boden

4.2.1 Bestandsaufnahme 4.2.1.1 Bestandsbeschreibung

Nach der Geologischen Übersichtskarte (Maßstab 1:300.000, Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau) steht im Plangebiet die geologische Einheit der „Würm-Schotter“ an.

Beim Vorhabensgebiet handelt es sich Großteils um einen anthropogen veränderten Boden- standort. Lediglich die nördlichen und westlichen Randbereiche weisen natürliche und unver-

(23)

und soll nun rekultiviert werden. Das Rekultivierungsziel sieht die Wiederherstellung der ur- sprünglichen landwirtschaftlichen Offenlandfläche vor. Für die Wiederverfüllung wurde, ent- sprechend der Rekultivierungsauflagen, ausschließlich auf unbelastetes Aushubsmaterial der Einbauklasse Z0 von Baustellen im Umkreis von ca. 20 km zurückgegriffen. Anschließend soll die Rekultivierungsfläche mit einer ca. 30 - 40 cm mächtigen, durchwurzelbaren Oberboden- schicht mit abschließender Humusauflage abgedeckt werden. Auf die Verwendung von mög- lichst steinfreiem, kulturfähigem Bodenmaterial wird geachtet.

Als ehemalige Kiesabbaufläche liegen für die Bodenstandorte des Plangebiets derzeit keine Daten der amtlichen Bodenschätzung vor. Die ursprünglichen Standortverhältnisse können aber von benachbarten Flurstücken hergeleitet werden. So weist das nördlich angrenzende Flurstück Nr. 595 (Gemarkung Hoppetenzell) einen stark lehmigen Sandboden mit einer mitt- leren Bodenfruchtbarkeit, einem mittleren Wasserspeicherungsvermögen und einer mittleren Schadstoffpuffer und -filterfunktion auf (Regierungspräsidium Freiburg). Entsprechend der Bo- denübersichtskarte von Baden-Württemberg (Maßstab 1:200.000, Geologisches Landesamt Baden-Württemberg) herrschen im Bereich des Plangebiet Parabraunerde und Kolluvium vor.

Diese Bodengesellschaften sind für die würmzeitlichen Schotterfluren typisch.

4.2.1.2 Bestandsbewertung

Grundlage für die Bewertung bildeten die Daten der amtlichen Bodenschätzung. Diese werden vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) auf Basis des ALK/ALB flur- stücksscharf zur Verfügung gestellt.

Da für das Plangebiet in seiner Funktion als ehemalige Kiesabbaufläche keine verfügbare Bo- dendaten vorliegen, wird bei der Bewertung der natürlichen Bodenstandorte auf die Daten des angrenzenden Flurstücks Nr. 595 (Gemarkung Hoppetenzell) zurückgegriffen. Der Boden die- ses Flurstücks wird als mittelwertiger (2, Wertstufe C), stark lehmigen Sandboden eingestuft.

Die Bewertung der wiederverfüllten Bodenfläche orientiert sich ebenfalls an der Bodenbewer- tung des angrenzenden Flurstücks Nr. 595 (Gemarkung Hoppetenzell). Da in der Regel nach einer Bodenrekultivierung nur die Wertstufe erreicht werden kann, die vor dem Eingriff be- stand, kann somit maximal eine mittlere Bodenwertigkeit erreicht werden. Entsprechend den Vorgaben des Bodenschutzheftes 24 (LUBW 2012) werden rekultivierte Böden vor allem nach der Qualität und Mächtigkeit des aufgetragenen Bodens beurteilt. Voraussetzung für die Wert- stufenverbesserung ist, dass weitgehend steinfreies, kulturfähiges Bodenmaterial verwendet wird und mindestens 20 cm mit Oberbodenmaterial aufgebaut werden. Wie oben beschrieben liegen diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall vor. Aufgrund der anthropogenen Verän- derung des rekultivierten Bodenstandortes wird die, für die natürlichen Bodenfläche veran- schlagte mittlere Bodenbewertung von 2 für die wiederverfüllte Fläche geringfügig auf 1,5 ab- gewertet.

Die bereits versiegelte Fläche im Bereich der Zufahrt ist in ihrer Bedeutung für den Umweltbe- lang Boden als sehr gering zu bewerten. Der teilversiegelte Zufahrtsbereich wird nach eigener gutachterlicher Einschätzung in seiner Bedeutung als gering eingestuft.

Die detaillierte Bilanzierung und Bewertung des Umweltbelanges Boden kann dem Kapitel 6.1 entnommen werden.

(24)

Tabelle 8: Bestandsbewertung für den Umweltbelang Boden

Bestandsbewertung inkl. Vorbelastungen für den Umweltbelang Boden Funktionserfüllung des Bodens

gemäß Ökokontoverordnung Bodenbezeichnung sehr hoch

hoch mittel

• Natürliche Bodenflächen ohne verfügbare Bodendaten

• Rekultivierte Kieswerkfläche mit durchwurzelungsfähiger Boden- schicht

gering • Teilversiegelte Bereiche

keine • Vollversiegelte Bereiche

Vorbelastungen

Vorbelastungen vorhanden

Wiederverfüllung der ehemaligen Kiesabbaufläche mit unbelastetem Bodenmaterial der Einbauklasse Z0 von unterschiedlichen Baustellen (Umkreis von ca. 20 km) – anthropogen veränderter Bodenstand- ort

Bodenverdichtungen durch Befahren der unversiegelten Flächen

Vollständig und anteilig verlorengegangene Bodenfunktionen im Bereich der versiegelten und teilver- siegelten Zufahrt entsprechend Versiegelungsgrad

4.2.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung

Die Flächeninanspruchnahme im Bereich des Plangebiets kann durch die geplante Aufstän- derung der PV-Module auf ein Minimum reduziert werden. Da die Pfosten für die Aufstände- rung ins Erdreich gerammt werden und so auf die Errichtung von Betonfundamenten verzichtet werden kann, werden sich die Bodenverhältnisse im Plangebiet nur unwesentlich verändern.

Es erfolgt keine Bodenversiegelung im eigentlichen Sinne. Die Bodenfunktionen Puffer-, Filter- , Speicher-, Produktions- und Lebensraumfunktion bleiben nahezu vollständig erhalten.

Es werden keine Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebiets errichtet. Die Trafostation, an die die Photovoltaikfreiflächenanlage angeschlossen werden soll, befindet sich im Bereich des Kieswerks außerhalb des Plangebiets. Damit entfällt die Gefahr von Ölaustritten bei der Nutz- ung ölgekühlter Transformatoren.

Der Bau der Photovoltaikanlage kann weitgehend ohne Erdarbeiten durchgeführt werden, da die Pfosten für die Aufständerungen gerammt werden. Lediglich für die Anlage des Leitungs- anschluss müssen Kabelkanäle verlegt werden.

Des Weiteren können die unversiegelten Bereiche des Plangebiets durch Bodenverdichtun- gen und Einträge bodengefährdender Stoffe beeinträchtigt werden. Die Gefahr von Schad- stoffeinträgen in den Boden wird durch einen sorgfältigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen reduziert. Da Baumaßnahmen ausschließlich im Bereich der Wiederverfüllung vorge- sehen sind, können bauzeitliche Beeinträchtigungen durch Bodenverdichtungen auf diesen Bereich des Plangebiets eingegrenzt werden. Das Bodenschutzheft 24 (LUBW 2012) sieht für verdichtungsempfindliche Böden eine fachgerechte Wiederherstellung oder Rekultivierung vor. Gemäß den offiziellen Rekultivierungsauflagen darf die Wiederverfüllung der abgebauten Kieswerkflächen nur mit unbelastetem, nicht zur Verdichtung neigenden Mineralboden sowie Mutterboden erfolgen (Genehmigungsunterlagen vom 20.12.1993, Punkt 6.6). Das Vorkom- men von verdichtungsempfindlichem Bodenmaterial kann somit ausgeschlossen werden. Die

(25)

vollständige Wiederherstellung der Bodenfunktionen nach einer bauzeitlichen Inanspruch- nahme ist bei verdichtungsunempfindlichen Böden zu erwarten.

Tabelle 9: Umweltauswirkungen für den Umweltbelang Boden

Umweltauswirkungen der Planung und ihre Erheblichkeit inkl. Vermeidungs- und Verminder- ungsmaßnahmen für den Umweltbelang Boden

Art der Umweltauswirkung Wirkungsbe- reich

Wirkungs- dauer

Ausmaß der Funkionsbe-

einträchtig- ung

Erheblichkeit (unter Berück- sichtigung der Bestandsbewert-

ung) bau- und anlagenbedingt

Punktuelle Inanspruchnahme des Bodens durch Einrammen der Pfähle für die Aufstän- derung

Eingriffsbereich dauerhaft hoch

(Geringer Um- fang) Vorübergehende Beeinträchtigung der Boden-

funktionen durch Leitungsverlegung

Eingriffsbereich temporär mittel Baubedingte Beeinträchtigung der Boden-

funktionen auf unversiegelten Flächen durch mechanische Belastungen

Eingriffsbereich temporär - dauerhaft

gering

Baubedingte Schadstoffeinträge in den Boden durch Betriebsstoffe (z. B. bei Unfällen)

lokales Ereignis temporär gering - (potenziell hoch) betriebsbedingt

Betriebsbedingte Schadstoffeinträge in den Boden durch Betriebsstoffe (z.B. bei Unfällen) bei Wartungs- und Pflegearbeiten

lokales Ereignis temporär gering - (potenziell hoch) Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen vorgesehen

Verzicht auf Betonfundamente

Fachgerechter Umgang mit anfallendem Bodenaushub

Wiederverwendung des unbelasteten Bodenmaterials soweit möglich auf den Baugrundstücken

Reduzierung der Versiegelung auf das notwendige Maß

Verwendung vonwasserdurchlässigen Belägen

Sorgfältiger Umgang und soweit möglich Verzicht auf wassergefährdende Stoffe während der Bau- phase zum Schutz vor Schadstoffeinträgen in den Boden

4.3 Umweltbelang Wasser

4.3.1 Bestandsaufnahme 4.3.1.1 Bestandsbeschreibung Grundwasser

Entsprechend der Geologischen Übersichtskarte (Maßstab 1:300.000, Landesamt für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau) gehört der Vorhabensbereich zur geologischen Formation der quartären „Würm-Schotter“, welcher den Grundwasserleitern zu zurechnen ist.

Wasserschutzgebiete sind im Umfeld des Plangebiets nicht vorhanden.

(26)

Oberflächenwasser

Innerhalb des Plangebiets sind keine ausgewiesenen Oberflächengewässer vorhanden. Etwa 150 m westlich des Plangebiets verläuft das Mühlebächle in Richtung Hoppetenzell. Als wei- teres Gewässer der Umgebung muss das ca. 150 m südlich, im Bereich des Kieswerks gele- gene Absetzbecken genannt werden.

4.3.1.2 Bestandsbewertung

Die hydrogeologische Bedeutung der im Plangebiet anstehenden Gesteinsformation wird ent- sprechend der Bewertungsempfehlungen der LFU 2005 festgesetzt. Im Falle einer bestehen- den Betroffenheit von Oberflächengewässern erfolgt deren ökologische Beurteilung nach den Vorgaben der LAWA-Gewässerstrukturgütekartierung (LUBW 2010). Eine vom Vorhaben aus- gehende Betroffenheit für das ca. 150 m westlich verlaufende Mühlebächle und das ca. 150 m südlich gelegene Absetzbecken ist nicht erkennbar.

Tabelle 10: Bestandsbewertung für den Umweltbelang Wasser

Bestandsbewertung inkl. Vorbelastungen für den Umweltbelang Wasser Ökologische Bedeutung gemäß

LFU 2005

(Oberflächengewässer nach Vor- gaben der LAWA-Gewässerstruktur- gütekartierung)

Geologische Formation/Oberflächengewässer

sehr hoch

hoch „Würm-Schotter“ außerhalb großer Talsysteme mittel

gering sehr gering Vorbelastungen

Vorbelastungen vorhanden

• Mögliche Grundwasserbelastung durch Schadstoffeinträge infolge von ehemaligem Kiesabbau und der anschließenden Wiederverfüllung des Geländes.

• Verringerte Grundwasserneubildung und erhöhter Oberflächenwasserabflusses im Bereich der überwie- gend geschotterten Kieswerkzufahrt.

4.3.2 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung

Durch die gewählte Art der Aufständerung mit Pfosten ohne Betonfundamente (keine Versie- gelung) kann die Versickerung des Oberflächenwassers auf der Fläche weiterhin erfolgen.

Die Versickerung des Niederschlagswassers auf der Fläche bleibt grundsätzlich erhalten, in- folge der Abschirmung durch die Modulflächen kommt es zu jedoch zu einer kleinräumigen Verschiebung bzw. Konzentration des Niederschlagswassers. In der Summe sind die dadurch entstehenden Veränderungen im Wasserhaushalt als gering einzustufen. Da das Oberflächen- wasser weiterhin innerhalb der Fläche versickern kann, sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsfunktion zu erwarten.

Das Grundwasser ist in der Bauphase und den späteren Wartungs- und Pflegearbeiten durch den Eintrag von Schadstoffen durch Maschineneinsatz oder Unfälle gefährdet. Durch den

Referenzen

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