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(Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und die Bevölk-erung insgesamt)

Der Umweltbelang Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit wird in die Teilbelange

„Wohnen“ und „Erholung“ gegliedert. Im Vordergrund steht die Erhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen.

Im Hinblick auf den Teilbelang „Wohnen“ stellt die Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz des Wohn- und Wohnumfeldes sowie der dazugehörigen Funktionsbeziehungen

das wesentliche Schutzziel dar. Bezüglich des Teilbelang „Erholen“ ist vor allem auf die Erhalt-ung von Flächen für die NaherholErhalt-ung, FerienerholErhalt-ung und sonstige FreizeitgestaltErhalt-ung zu achten.

4.7.1 Bestandsaufnahme 4.7.1.1 Bestandsbeschreibung Wohnen

Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes befinden sich keine wohnbaulich genutzten Sied-lungsstrukturen. Die nächsten Wohngebäude liegen in der ca. 500 m nordöstlich und ca. 850 m westlich gelegenen Wohnbebauung von Zozzneg und Hoppetenzell. Aufgrund der vorgela-gerten Gehölzstrukturen besteht nur ein eingeschränkter Sichtbezug zur Wohnbebauung von Zoznegg. Eine Sichtbeziehung nach Hoppetenzell ist durch den angrenzenden Waldbestand nicht gegeben.

Erholung

Das direkte Planungsumfeld weist aufgrund des bestehenden Kiesabbaubetriebs eine insge-samt mäßige Eignung zur Naherholung auf. Gemäß der Freizeitkarte Nr. 526, Sigmaringen – Tuttlingen – Naturpark Obere Donau des Landesvermessungsamts Baden-Württemberg (Maßstab 1:50.000) sind bis auf einen ca. 450 m östlich, auf der Kreisstraße K6180 in Richtung Zoznegg führenden Radweg keine Rad- und Wanderwege in der näheren Umgebung des Ein-griffsortes vorhanden. Im Umfeld des Kieswerks befinden sich jedoch land- oder forstwirt-schaftliche Wirtschaftswege, die zu Naherholungszwecken genutzt werden können.

Das Plangebiet selbst wird spürbar durch den angrenzende Kiesabbau überprägt und weist, wie in Kapitel 4.5 dargestellt, lediglich eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.

Eine Zugänglichkeit besteht für das im Bereich des Kieswerks gelegene Plangebiets nicht.

4.7.1.2 Bestandsbewertung Wohnen

Die Bedeutung der betroffenen Siedlungsfläche wird in ihrer Wohnfunktion nach dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gewerbefläche) beurteilt.

Dementsprechend kommen allen Wohnbauflächen eine hohe, den gemischten Bauflächen eine mittlere und den Gewerbeflächen eine geringe Bedeutung für den Umweltbelang Mensch zu. Die Bedeutung der im Umfeld des Plangebietes liegenden Siedlungsflächen wird nachfolg-end zusammengefasst.

Tabelle 17: Bestandsbewertung für die Wohnfunktion

Bestandsbewertung inkl. Vorbelastungen für die Wohnfunktion Bedeutung Wohnfunktion Lage/Bezug zum Plangebiet

hoch

• Wohngebiet: ca. 500 m nordöstlich in Ortslage von Zoznegg mit einge-schränktem Sichtbezug zum Plangebiet

• Wohngebiet: ca. 850 m westlich in Ortslage von Hoppetenzell ohne Sichtbe-zug zum Plangebiet

mittel gering

Vorbelastungen

Vorbelastungen vorhanden

Lärm- und Staubbelastung durch Transportverkehr und die Abbautätigkeiten im Bereich des Kieswerks.

Erholung

Die Beurteilung der Erholungsfunktion erfolgt zwangsläufig unter Berücksichtigung der land-schaftlichen Gegebenheiten. Eine ruhige, wenig überformte und der naturräumlichen Eigenart entsprechende Landschaft, stellt hierbei eine elementare Voraussetzung für eine hochwertige, landschaftsbezogene Erholung dar. Neben der landschaftlichen Ausprägung hängt die Attrak-tivität und Erholungswirksamkeit einer Landschaft vom Angebot an Erholungseinrichtungen ab. Für die Erholungsansprüche der in den umgebenden Ortschaften ansässigen Bewohner sind darüber hinaus die Nähe zum Wohnort sowie die Erreichbarkeit und Erschließung des Gebietes von entscheidender Bedeutung (LFU 2005).

Bei der Beurteilung der Empfindlichkeit eines Gebietes in seiner Erholungsfunktion wird nach dem Grundsatz verfahren, dass mit steigender Erholungseignung eines Raumes auch seine Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen und Störungen zunimmt.

Die Erholungseignung des Plangebietes erfolgt nachfolgend in Anlehnung an die Bewert- ungsempfehlungen der LFU 2005.

Tabelle 18: Bestandsbewertung für die Erholungsfunktion

Bestandsbewertung inkl. Vorbelastungen für die Erholungsfunktion (angelehnt an LFU 2005) Bedeutung Erholungsfunktion/

Erholungseignung (gesamt) Bewertungskriterien

sehr hoch Bedeutung des Landschaftsbildes (siehe Kapitel 4.5)

sehr hoch hoch mittel gering sehr gering

hoch

Erholungsinfrastrukturausstattung des Gebietes (z.B. Sitzbänke, Grill-stellen, Gaststätten u. a. Erholungseinrichtungen)

sehr hoch hoch mittel gering sehr gering

mittel

Siedlungsnähe/Nähe zum Wohnort und Erreichbarkeit des Gebietes sehr hoch hoch mittel gering sehr gering

gering

Erschließung des Gebietes (z. B. Rad- und Wanderwegenetz)

sehr hoch hoch mittel gering sehr gering

sehr gering

Vorbelastungen

Vorbelastungen vorhanden

Lärm- und Staubbelastung durch Transportverkehr und die Abbautätigkeiten im Bereich des Kieswerks.

landschaftliche Überprägung durch das angrenzende Kieswerk

4.7.3 Prognose über Umweltauswirkungen der Planung Wohnen

Der Teilbelang Wohnen kann im Wesentlichen durch Emissionen beeinträchtigt werden, die durch die Bautätigkeiten und die anschließenden Wartungs- und Pflegearbeiten entstehen.

Weiterhin kann durch die PV-Module eine Blendwirkungen hervorgerufen werden.

Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten können ausgeschlossen werden, da sich die nächstgelegenen Wohngebäude mit ca. 500 - 850 m weit genug entfernt und zumindest über-wiegend in sichtverschatteter Lage befinden. Gleiches trifft auf betriebsbedingte Störeinflüsse zu, die durch die Wartung der PV-Anlage und deren Pflege (v. a. Mahd oder Mulchung) her-vorgerufen werden können. Die von der PV-Anlage möglicherweise ausgehenden Blendwir-kungen sind für die in Zoznegg und Hoppetenzell gelegenen Wohngebiete nicht relevant.

Grund hierfür ist vor allem der fehlende bzw. stark eingeschränkte Sichtbezug. Darüber hinaus werden die PV-Module entsprechend dem Sonnenlauf nach Süden ausgerichtet. Lichtreflex-tionen, die zu Störungen für die nordöstlich gelegenen, einsehbaren Wohngebäude von Zozz-neg führen, sind somit nicht zu befürchten.

Erholung

Der Teilbelang Erholung kann, wie der Teilbelang Wohnen, durch die bau- und betriebsbe-dingten Emissionen beeinträchtigt werden. Außerdem hat die Veränderung des Landschafts-bildes Einfluss auf die Erholungsqualität.

Aufgrund der insgesamt mäßigen Erschließung des Planungsumfelds mit Rad- und Wander-wegen und den vom Kieswerk ausgehenden Beeinträchtigungen für die Naherholung (vor al-lem Lärm- und Staubbelastung), muss davon ausgegangen werden, dass der Planungsraum nur selten durch Erholungssuchende aufgesucht wird. Die vom Vorhaben ausgehenden bau-bedingten Emissionen sind zudem zeitlich begrenzt und finden nur Werktags, d. h. zu Zeiten einer besonders geringer Besucher-Frequentierung statt. Betriebsbedingte Emissionen wer-den sich aufgrund der bereits bestehenwer-den Vorbelastungen durch wer-den Abbau nicht wesentlich erhöhen. Die durch das Vorhaben entstehende zusätzliche Emissionsbelastung wird in ihrer Gesamtwirkung als gering und für die Naherholung als unbedeutend eingestuft.

Die mit dem Vorhaben verbundene landschaftliche Überformung des landschaftlich und erho-lungstechnisch geringwertigen Landschaftsbereichs, abseits der westlich und nordöstlich ge-legenen Ortslagen von Hoppetenzell und Zozzneg führt unter Berücksichtigung der bestehen-den Vorbelastungen und bestehen-den vorgesehenen Eingrünungsmaßnahmen zu keiner maßgebli-chen Verschlechterung der Erholungsfunktion im Planungsumfeld.