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KLIMASTRATEGIE KÄRNTEN

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Academic year: 2022

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KLIMASTRATEGIE KÄRNTEN

Entwurf, Stand Jänner 2018

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Impressum - Klimastrategie Kärnten

Herausgeber:

Amt der Kärntner Landesregierung

Abteilung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz Flatschacher Straße 70

9020 Klagenfurt am Wörth ersee Telefon: +43 (0)50 536 18002 Fax: +43 (0)50 536 18000 E-Mail: abt8.post@ktn.gv.at Internet: www.umwelt.ktn.gv.at Abteilungsleiter:

Harald Tschabuschnig Koordination:

Markus Kottek

Grafi k, Layout und Herstellung:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - UA Öff entlichkeitsarbeit Umschlagfoto:

Pasterze im Jahr 2011. Foto: Lorenz Reinsperger Stand: Jänner 2018

Das Amt der Kärntner Landesregierung hat keinen Einfl uss auf die Gestaltung und den Inhalt von anderen Webseiten, auf die im Folgenden verwiesen wird. Für diese fremden Inhalte wird daher keine Verantwortung übernommen.

Gedruckt auf 100% Recyclingpapier.

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Inhalt

Vorwort 3 Zusammenfassung 5

Sachstandsbericht 7

Einleitung 7

Internationale und nationale Klimapolitik 8

Treibhausgasbilanz des Landes Kärnten 10

Klimaschutz 13

Klimaschutzziele und Rahmenbedingungen in Kärnten 13

Nationales Klimaschutzgesetz 13

Regierungsprogramm der Zukunftskoalition Kärnten 2013-2018 13

Arbeitsgruppe „Klimastrategie“ 13

Energiemasterplan Kärnten (eMAP) 14

Mobilitätsmasterplan Kärnten 2035 14

Klimakompass 14

UN-Klimakonferenzen und ENCORE 14

Klima- und Energiemodellregionen (KEM) und e5 Gemeinden 15

Klimabündnis 15

Klimaschutzmaßnahmen des Landes 16

Emissionsszenarien und Klimaschutzmaßnahmen für Kärnten 17

Sektorale Abgrenzung 17

Szenario WEM (with existing measures) für Kärnten 19 Paris-Szenario (Zielerreichungsszenario) für Kärnten 20 Szenario WAMK (with additional measures Kärnten) für Kärnten 21

Ergebnisse 29

Betrachtung nach Sektoren 29

Analyse der Zielerreichung 32

Abschließende Betrachtung der Kärnten-spezifischen Maßnahmen 33 Klimawandelanpassung 37

Auswirkungen des Klimawandels in Kärnten 37

Rahmenbedingungen in Kärnten 41

Österreichische Anpassungsstrategie 41

Abgestimmte Bund-Bundesländer-Maßnahmen 41

Arbeitsgruppe „Klimawandelanpassung“ 41

Dialogveranstaltungen 42

Informationen und Empfehlungen des Landes 42

KLAR! - Klimawandel-Anpassungsmodellregionen 42

Maßnahmen zur Klimawandelanpassung 43

Naturgefahren 43

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Menschliche Gesundheit 43

Biologische Vielfalt 43

Wasserhaushalt / Wasserwirtschaft 43

Landwirtschaft 44

Forstwirtschaft 44

Tourismus 44

Bauen und Wohnen 44

Energie 44

Infrastruktur / Verkehr 44

Industrie und Wirtschaft 44

Zivil- und Katastrophenschutz 44

Raum- und Siedlungsentwicklung 44

Berichtswesen und Evaluierung 45

Ausblick 47

Weitere Informationen 49

Inhalt

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Vorwort

Wenn wir nicht handeln, wird die Temperatur in Kärnten bis Ende des Jahrhunderts um 4 Grad steigen! Muren, Dürren, Stürme, Felsstürze, Hochwasserkatastrophen sind die Folgen.

Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der wichtigsten, globalen Herausforderungen unserer Zeit. Auf Bundesebene muss eine integrierte Klima- und Energiestrategie rechtzei- tig umfassende gesetzlichen Weichen stellen, um das Pari- ser Klimaziel – eine Erhöhung auf maximal 1,5 Grad Celsius bis 2100 – zu realisieren. In Kärnten wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und Musterland im Klimaschutz werden.

Mit der vorliegenden Klimastrategie nimmt das Land Kärn- ten seine Verantwortung im Hinblick auf das Übereinkommen von Paris wahr und informiert über den Status Quo und die zahlreichen Maßnahmen, die in vielen Bereichen der öffent- lichen Verwaltung für den Klimaschutz und die Klimawan- delanpassung gesetzt wurden und zukünftig noch gesetzt werden.

Die Kärntner Landesregierung hat sich in ihrem Regierungs- programm ehrgeizige Ziele im Bereich des Klimaschutzes ge- steckt und bereits wichtige Initiativen für mehr Klimaschutz auf den Weg gebracht.

Mit einstimmigen Beschlüssen in der Landesregierung sowie im Landtag für den „Energiemasterplan“ bekennt sich Kärn- ten zu einer ambitionierten und mutigen Energiepolitik. So soll die Energiewende mit einem weitreichenden Ausbau der Erneuerbaren Energieträger und umfangreichen Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz einen ökologisch wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit dem Energiemasterplan wird Kärnten eine maßgebliche Reduktion bei dem Ausstoß von Treibhausgasen erreichen. Zudem wurde die Wohn- bauförderung ökologisiert und damit ein weiterer wichtiger Umsetzungsschritt in Richtung Klimaschutz gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Umwelt-Interessierte!

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Der Verkehrsbereich gilt als einer der Hauptverursacher der steigenden CO2-Belastung. Daher soll im Bereich des Ver- kehrs ein Kärntner Gesamtverkehrsplan – der Mobilitäts- masterplan Kärnten 2035 (MoMaK) - zu einer wesentlichen Attraktivierung der Öffentlichen Verkehrsmittel in Kärnten führen. Hier gilt es in den kommenden Jahren, effektive und nachhaltige Weichenstellungen in Richtung Öffentlichen Ver- kehr vorzunehmen. Insbesondere der Ausbau der Infrastruk- tur, der S-Bahn, die Taktverdichtung, Leistbarkeit und Barri- erefreiheit sind wesentliche Voraussetzungen zur Förderung des Öffentlichen Verkehrs. Nach weiteren Ausbaumaßnah- men ist vor allem die Einführung eines günstigen Kärnten Ti- ckets als kärntenweite Netzkarte für den Öffentlichen Verkehr ein großer Meilenstein.

Dies sind nur zwei Beispiele aus einer Reihe von Maßnah- men für den Klimaschutz, die das Land Kärnten umsetzt. In Zukunft wird aber auch die Anpassung an den Klimawandel – insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Na- turkatastrophen – eine wichtige Rolle spielen und es wurde eine Arbeitsgruppe „Anpassung an den Klimawandel in Kärn- ten“ installiert.

Ich möchte besonders allen KärntnerInnen, die sich Tag für Tag für den Klimaschutz in Kärnten einsetzen danken, denn es liegt an jedem einzelnen von uns, ob wir die Klimawende rechtzeitig schaffen.

Ihr

Rolf Holub

Landesrat für Umwelt, Energie und Öffentlichen Verkehr

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Zusammenfassung

Die Treibhausgasemissionen Kärntens sind im Zeitraum 2005 bis 2015 um 18 % gesunken und lagen im Jahr 2015 bei ins- gesamt 3,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Damit konn- te der insgesamt sinkende Trend in Kärnten weiter fortgesetzt werden. Mit den bestehenden Klimaschutzmaßnahmen wird Kärnten aus heutiger Sicht bis zum Jahr 2050 eine weitere Reduktion von über einer Million Tonnen CO2-Äquivalenten erreichen. Damit geht Kärnten bereits mit gutem Vorbild im Klimaschutz voran, wobei besonders der Verkehrs- und der Gebäudesektor Schlüsselsektoren auf dem Weg zur Ziel- erreichung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sind.

In Hinblick auf das Übereinkommen von Paris gilt es schließ- lich, die Treibhausgasemissionen Kärntens bis zum Jahr 2050 um weitere zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu redu- zieren und im besten Fall mit Hälfte dieses Jahrhunderts eine vollständige Dekarbonisierung zu schaffen.

Ungeachtet dieser Anstrengungen im Klimaschutz wird die mittlere Jahrestemperatur in Kärnten bis Mitte des Jahrhun- derts um weitere 1,5 °C ansteigen. Die weitere Zunahme bis Ende des Jahrhunderts und darüber hinaus steuern wir

jedoch mit unseren kurz bis mittelfristig zu setzenden Aktivi- täten im Klimaschutz; über unser Engagement bestimmen wir die weitere Erwärmung für die Generation nach uns. Machen wir so weiter wie bisher, so sind in Kärnten bis Ende des Jahr- hunderts Temperaturzunahmen um mehr als 4 °C zu erwar- ten. Mit verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz lässt sich diese Erwärmung auf unter 2,5 °C eindämmen. An diese be- reits spürbaren und weiter absehbaren Folgen des Klimawan- dels wird sich Kärnten in allen Bereichen verstärkt anpassen müssen.

Der nun vorliegende erste Teil der Kärntner Klimastrategie erläutert neben den internationalen, den nationalen und den Kärntner Rahmenbedingungen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung die Anstrengungen Kärntens im Kli- maschutz der letzten Jahre und Jahrzehnte und gibt vor al- lem einen Ausblick bis Mitte des Jahrhunderts, mit welchen Maßnahmen in welchen Bereichen Kärnten bereits am richti- gen Weg ist und wo noch Herausforderungen zu bewältigen sind. Demnach konnten die größten Einsparungen bis dato in den Sektoren Gebäude und Energie erzielt werden. Mit den

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Zusammenfassung

angepeilten Maßnahmen in den Bereichen der Abfallwirt- schaft und der Fluorierten Gase befindet sich Kärnten bereits am internationalen Zielpfad. Die zukünftigen Herausforderun- gen erwarten uns vor allem in den Bereichen Verkehr, Ge- bäude und Landwirtschaft, in denen die größten Potenzia- le mit den aussichtsreichsten Erfolgschancen stecken, auch wenn hier schon hohe Einsparungen erzielt werden konnten.

Die bereits spürbaren und weiter absehbaren Folgen des Klimawandels für Kärnten werden anhand neuester Klimas- zenarien nach aktuellem Stand der Forschung betrachtet.

Neben der weiter fortschreitenden Erwärmung sind auch gravierende Änderungen im Niederschlagsmuster bis Ende des Jahrhunderts zu erwarten. Es gilt nun, sich an diese Er- wärmung mit all ihren Facetten in allen Bereichen anzupas-

sen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels abzu- mildern und sich aus dem Klimawandel ergebende Chancen zu nützen.

In einem zweiten Teil der Kärntner Klimastrategie, der im An- schluss an diesen ersten Teil erstellt werden wird, wird die notwendige Anpassung an den Klimawandel in Kärnten be- trachtet. Die Verwundbarkeiten einzelner Sektoren in Hinblick auf den Klimawandel werden erörtert und priorisiert und da- rauf aufbauend Maßnahmenempfehlungen aus der nationa- len Strategie auf die Kärntner Bereiche heruntergebrochen.

Ergänzt werden diese Empfehlungen mit den bereits erlang- ten Erfahrungen und geplanten Maßnahmen in den Kärntner Regionen.

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Einleitung

Das Klima spielt eine Schlüsselrolle im Naturhaushalt der Erde. Ändert es sich, hat das einschneidende und teilweise nicht überschaubare Folgen für Mensch und Umwelt. Durch den Ausstoß von Treibhausgasen haben wir den Stoff- haushalt der Atmosphäre verändert. Dies wirkt sich auf das globale Klima und damit auch auf die Temperatur und den Wasserhaushalt der Erde aus. Unser Klima wandelt sich, mit heute schon erkennbaren Auswirkungen, die sich regional unterschiedlich äußern. Die Abschwächung des durch den Menschen verursachten Treibhauseffekts ist einer der größ- ten globalen Kernpunkte des Umweltschutzes für die nächs- ten Jahrzehnte. Den weiter fortschreitenden Klimawandel zu bremsen und sich an seine Folgen anzupassen sind daher nicht nur in Kärnten große Herausforderungen.

Der Klimawandel ist im Alpenraum deutlich stärker zu spü- ren als im europäischen Durchschnitt. Mit einem Temperatur- anstieg von nahezu +2 °C seit Beginn der Industrialisierung überschreiten wir die mittlere globale Erwärmung um mehr als das Doppelte. Durch die kleinräumigen geografischen Strukturen und die komplexe Topografie in Kärnten ist es offensichtlich, dass der Klimawandel zwar ein globales Phänomen ist, seine Folgen aber lokale Auswirkungen haben und in sehr unterschiedlichem Ausmaß spürbar sind.

Ein Blick in die Erdgeschichte zeigt, dass es natürliche Schwankungen des Klimas immer schon gegeben hat. Die heute beobachtete Erwärmung hat jedoch in der Geschich- te zuvor in diesem Ausmaß noch nicht stattgefunden. Seit den Anfängen der industriellen Revolution hat sich das Klima stark erwärmt. Erklärbar ist dies nur durch die vom Menschen

verursachten Treibhausgase, die aus der Nutzung fossiler Energien für Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Energie und Industrie entstehen. Diese Treibhausgase, vor allem Kohlen- dioxid (CO2), aber auch Methan (CH4), Lachgas (N2O) und fluorierte Kohlenwasserstoffverbindungen (F-Gase), sind hauptverantwortlich für die globale Temperaturzunahme, da sie durch ihre besonderen Eigenschaften einen erwärmenden Einfluss auf unseren Planeten haben (Treibhauseffekt).

Der Klimawandel ist in den letzten Jahren bereits für viele Menschen und Regionen in Kärnten sichtbar und spürbar ge- worden. Die Forschung ist sich dabei einig, dass diese Ent- wicklung auch bei sofortiger Reduktion der klimarelevanten Treibhausgasemissionen über die nächsten Jahre anhalten wird. Bis Mitte des Jahrhunderts wird die Jahresmitteltem- peratur in Kärnten um weitere 1,5 °C zunehmen. Mit den Kli- maschutzmaßnahmen, die wir heute setzen, bestimmen wir jedoch den Grad des Wandels für die nächsten Generationen bis Ende des Jahrhunderts und darüber hinaus. Machen wir so weiter wie bisher, so sind in Kärnten bis Ende des Jahr- hunderts Temperaturzunahmen um mehr als 4 °C zu erwar- ten. Mit verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz lässt sich diese Erwärmung auf unter 2,5 °C eindämmen.

Der damit verbundene Wandel muss per se aber nicht im- mer nur negativ sein. Es bieten sich auch in vielen Bereichen Chancen und neue Optionen, die man nützen kann. Wichtig ist aber, dass man sich mit den Veränderungen aktiv ausei- nandersetzt und rechtzeitig und zukunftsorientiert entspre- chende Maßnahmen setzt.

Sachstandsbericht

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Sachstandsbericht

Internationale und nationale Klimapolitik

Die erste internationale Klimaschutz-Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll ist Ende 2012 ausgelaufen. Ös- terreich hat sein Ziel durch Zukauf von Emissionsrechten aus dem Ausland erreicht. Eine Einigung über eine zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode 2013-2020 wurde bei der 18.

Vertragsstaatenkonferenz des Klimarahmenübereinkommens in Doha (Katar) 2012 erzielt.

Die für 2020 vereinbarte Reduktion für die EU beträgt 20 % gegenüber den Emissionen von 1990, was im Einklang mit dem bereits gültigen Klima- und Energiepaket 2020 der EU steht. Seit 2013 gibt es kein gesamtstaatliches Ziel für alle Treibhausgas-Emissionen mehr, da zwischen Emissionen innerhalb des Emissionshandels (für die es mit -21 % gegen- über 2005 nur noch ein europäisches Ziel gibt) und Emissi- onen außerhalb dieses Systems unterschieden wird. Für die Nicht-Emissionshandels-Sektoren wurden nationale Ziele je Mitgliedstaat im Rahmen der Europäischen Entscheidung zur Lastenverteilung festgelegt. Für Österreich ist bis 2020 eine Emissionsminderung von 16 % bezogen auf das Jahr 2005 vorgesehen.

Im Rahmen ihres Klima- und Energiepakets 2030 will die EU eine Emissionsreduktion um mindestens 40 %, einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung von mindestens 27 % und eine Verbesserung der Energieeffizi- enz um mindestens 27 % bis 2030 erreichen. Ein nationales Ziel für die Treibhausgasemissionen Österreichs außerhalb des Emissionshandels von -36 % im Vergleich zum Basisjahr

2005 ist zwar noch aktueller Stand internationaler Verhand- lungen, aber so gut wie fix.

Auf nationaler Ebene sind die jeweiligen Zielvorgaben für Ös- terreich im Klimaschutzgesetz (KSG) verankert. Es schreibt aktuell für die einzelnen Sektoren, die nicht dem Emissions- handel unterliegen, Emissionshöchstmengen für die Periode 2013-2020 vor. Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes wur- den zudem Maßnahmenpakete für die Jahre 2013 und 2014 sowie 2015-2018 zwischen Bund und Ländern vereinbart.

Mit dem in Paris Ende 2015 verabschiedeten neuen interna- tionalen Klimaschutzabkommen hat die Staatengemeinschaft ein deutliches Zeichen gegen den Klimawandel und seine Folgen gesetzt. Das Ziel des Übereinkommens von Paris ist es, die globale Erwärmung durch den menschengemachten Klimawandel auf unterhalb von 2 °C, möglichst 1,5 °C, im Vergleich mit dem Beginn der Industrialisierung zu beschrän- ken und möglichst rasch sowie im besten Fall mit Hälfte die- ses Jahrhunderts eine globale Dekarbonisierung, also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und Koh- lenstoffbindung, zu erreichen.

Neben dem Klimaschutz ist die Anpassung an den Klima- wandel die zweite Säule der Klimapolitik. Um den Folgen des Klimawandels vorsorgend zu begegnen, müssen Maß- nahmen zur Anpassung entwickelt und umgesetzt werden.

Unter Anpassung an den Klimawandel werden dabei Aktivi- täten verstanden, welche die negativen Auswirkungen des

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Klimawandels auf menschliche Gesellschaften abmildern sollen, also ihre Verwundbarkeit gegenüber der Klimaän- derung reduzieren oder ihre Anpassungskapazität erhöhen, oder die dazu dienen, eventuell sich aus dem Klimawandel ergebende Chancen zu nützen.

Bereits 2005 erkannte die Europäische Union die Notwen- digkeit der Anpassung an klimawandelbedingte Folgen und richtete im Rahmen des Europäischen Klimaschutzpro- gramms eine Arbeitsgruppe zu Klimawandelfolgen und An- passungsoptionen ein.

Das „Grünbuch der Europäischen Kommission zur Anpassung an den Klimawandel in Europa“ (2007) liefert erste Grund- lagen für Anpassungsinitiativen auf EU-Ebene. Ein „Weiß- buch zur Anpassung an den Klimawandel“ wurde Anfang April 2009 von der Europäischen Kommission präsentiert. Es beinhaltet einen Aktionsrahmen, in welchem sich die Euro- päische Union und ihre Mitgliedstaaten auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten sollen. Zur Umsetzung der ersten Säule des Weißbuchs – Schaffung einer soliden Wissens- grundlage – wurde im März 2012 die Internet-Plattform für Klimawandelanpassung „Climate-ADAPT“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Web-Portal enthält Informationen zu Klimawandel in Europa, Anpassungsaktivitäten in Natio- nalstaaten und Regionen Europas, Webtools zur Unterstüt- zung des Anpassungsprozesses, u.v.a.

Am 16. April 2013 stellte die Europäische Kommission ihre

„EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ vor. Die Strategie fokussiert auf drei wesentliche Ziele: (i) Alle EU Mitgliedstaaten sollen umfassende nationale Anpassungs- strategien erstellen. 22 liegen derzeit vor, darunter auch in Österreich. Die Kommission sieht weiters vor, Anpassungsak- tivitäten auch finanziell zu unterstützen. (ii) Klimawandelas- pekte sollen auf EU Ebene in den Schlüsselsektoren Landwirt- schaft, Fischerei, Kohäsionspolitik und Infrastruktur integriert sowie Versicherungen in der Risikovorsorge verstärkt ange- wendet werden. (iii) Zur fundierten Entscheidungsfindung in der Maßnahmensetzung sollen Wissenslücken adressiert und die europäischen Wissensplattform Climate-ADAPT weiter- entwickelt werden.

Die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klima- wandel wurde vorausschauend unter Mitarbeit aller Bundes- länder erarbeitet und am 23. Oktober 2012 von der Bundes- regierung verabschiedet. Sowohl die ursprüngliche Version als auch die aktualisierte Fassung vom Jänner 2017 wurden von der Landeshauptleutekonferenz zur Kenntnis genom- men. Ziel der Strategie ist es, nachteilige Auswirkungen der globalen Erwärmung auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermeiden und sich ergebende Chancen zu nutzen. Die Strategie gliedert sich dabei in zwei Teile: Ein strategisches Rahmenwerk und ein Aktionsplan.

Das strategische Rahmenwerk präsentiert grundsätzliche In- formationen, die für eine erfolgreiche Anpassung maßgeblich sind: Ziele, Leitgedanken und zu erwartende Klimaänderun- gen und Auswirkungen für Österreich sowie soziale Aspekte und der globale Kontext. Auch der Status-quo der Anpassung in Österreichs Bundesländern wird dargelegt. Weiters werden Themen, die vor allem für die erfolgreiche Umsetzung rele- vant sind, diskutiert. Im über 400 Seiten starken Aktionsplan sind 132 konkrete Handlungsempfehlungen zur Anpassung in 14 Aktivitätsfeldern dargestellt. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern nimmt Österreich mit diesem umfang- reichen Werk eine absolute Vorreiterrolle ein. Die Österrei- chische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel schafft damit einen bundesweiten übergeordneten Handlungsrah- men, aus dem konkrete Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen abgeleitet werden können. Die Umsetzung der Strategie erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

Das im Dezember 2015 verabschiedete Übereinkommen von Paris hebt die Anpassung an den Klimawandel als gleich- wertige zweite Säule der globalen Klimapolitik hervor. Im Fo- kus stehen dabei die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, die Stärkung der Widerstandskraft und die Verringerung der Verletzlichkeit gegenüber dem Klimawandel. Weiters ist klar festgelegt, dass die Vertragsstaaten nationale und gegebe- nenfalls regionale Programme zur Klimawandelanpassung erarbeiten, umsetzen und aktualisieren sollen.

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Sachstandsbericht

Treibhausgasbilanz des Landes Kärnten

Die Treibhausgasbilanz des Landes Kärnten umfasst die Be- reiche Energie und Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirt-

0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 2,0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 CO2-Äquivalente [Mio. t]

Fluorierte Gase: 0 % Abfallwirtschaft: -31 % Landwirtschaft: -5 %

Gebäude: -46 % Verkehr: -10 % Industrie: -20 %

Energie: -42 %

KTN - 2005: 4,77 Mio. t CO2-Äquiv. | 2015: 3,91 Mio. t CO2-Äquiv.: -18 %

Abb. 1: Entwicklung der Treibhausgasemissionen Kärntens im Zeitraum 2005 bis 2015 nach KSG-Sektoren, ohne Emis- sionshandel. Datenquelle: UBA 2017, Bundesländer-Luftschadstoff-Inventur 1990-2015.

schaft, Abfallwirtschaft und Fluorierte Gase (F-Gase) und geht damit mit der Sektoreneinteilung im nationalen Klima-

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schutzgesetz (KSG) und den nationalen und internationa- len Berichtspflichten konform. Die Treibhausgasemissionen Kärntens (ohne Emissionshandel) sind im Zeitraum 2005 bis 2015 um 18 % (-861 kt) gesunken und lagen im Jahr 2015 bei insgesamt 3,9 Mio. t CO2-Äquivalenten. Die größten Ein- sparungen konnten im Sektor Gebäude (-46 % bzw. -417

Sektor CO2-Äquivalente [kt] Änderungen [%] Pro-Kopf [t]

KTN AUT 2005 - 2015 KTN AUT

2005 2015 2005 2015 KTN AUT 2005 2015 2005 2015

Energie 143 83 2.140 1.346 -41,6% -37,1% 0,26 0,15 0,26 0,16

Industrie 469 374 6.556 4.886 -20,2% -25,5% 0,84 0,67 0,80 0,57

Verkehr 1.802 1.627 24.619 22.055 -9,7% -10,4% 3,22 2,91 2,99 2,56

Gebäude 911 494 12.542 7.963 -45,8% -36,5% 1,63 0,88 1,52 0,92

Landwirtschaft 709 670 8.201 8.046 -5,4% -1,9% 1,27 1,20 1,00 0,93

Abfallwirtschaft 249 172 3.380 3.027 -30,6% -10,4% 0,44 0,31 0,41 0,35

Fluorierte Gase 489 489 1.831 2.034 -0,1% +11,1% 0,87 0,87 0,22 0,24

Summe 4.771 3.910 59.269 49.359 -18,0% -16,7% 8,53 7,00 7,21 5,72

Tab. 1: Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel) nach KSG-Sektoren für Kärnten im Vergleich zu Gesamt-Öster- reich. Datenquelle: UBA 2017, Bundesländer-Luftschadstoff-Inventur 1990-2015.

kt) erzielt werden, gefolgt vom Sektor Energie (-42 % bzw.

-60 kt).

Im Bereich der Abfallwirtschaft konnten die Treibhausgas- emissionen um insgesamt 31 % (-76 kt) vermindert werden, hier gingen die deponierten, emissionsrelevanten Abfallmen-

Fluorierte Gase;

12%

Abfallwirtschaft;

4%

Landwirtschaft;

17%

Gebäude; 13%

Verkehr; 42%

Industrie; 10%

Energie; 2%

Abb. 2: Anteil der Sektoren an den gesamten Treibhausgasemissionen in Kärnten im Jahr 2015, ohne Emissionshandel.

Datenquelle: UBA 2017, Bundesländer-Luftschadstoff-Inventur 1990-2015.

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Sachstandsbericht

gen um 99,9 % zurück. Die Industrie konnte ihre Emissionen um 20 % (-95 kt) senken, wobei zu beachten ist, dass nach der Wirtschaftskrise (2008) die Emissionen wieder abrupt gestiegen sind und seit dem Jahr 2011 nun wieder abfallen.

Die Emissionen im Verkehrsbereich sanken im Zeitraum 2005 bis 2015 um insgesamt 10 % (-175 kt), jene in der Landwirt- schaft um 5 % (-39 kt). Die F-Gase erreichten wieder den Ausgangswert von 2005 (-0,1 %, -0,6 kt), steigen jedoch seit dem Jahr 2009 wieder kontinuierlich an (+54 % bzw.

+172 kt).

Von 2014 auf 2015 stieg der Treibhausgasausstoß wieder um 1,5 % (+59 kt), im Wesentlichen aufgrund höherer Emis- sionen aus den Sektoren Verkehr (+1,4 % bzw. +22,8 kt) und F-Gase (+4,9 % bzw. +22,7 kt). Aber auch in den Bereichen Energie (+14 % bzw. +10,1 kt) und Industrie (+2,4 % bzw.

+8,9 kt) kam es im letzten Jahr zu Emissionssteigerungen.

Selbst im Gebäudesektor kam es letztjährig wieder zu einem leichten Anstieg der Emissionen (+1 % bzw. +4,8 kt), hervor- gerufen durch im Vergleich zu den Vorjahren wieder etwas

„kühlere“ Wintermonate im Jahr 2015.

Die größten Verursacher der Treibhausgasemissionen (ohne

Emissionshandel) im Jahr 2015 waren die Sektoren Verkehr (42 %, 1.627 kt), Landwirtschaft (17 %, 670 kt), Gebäude (13 %, 494 kt) und F-Gase (12 %, 489 kt), gefolgt von Indus- trie (10 %, 374 kt), Abfallwirtschaft (4 %, 172 kt) und Energie (2 %, 83 kt).

Der Verkehrssektor ist also maßgeblich mit verantwortlich für die hohen Treibhausgasemissionen in Kärnten. Seit Beginn der Treibhausgasbilanzierungen im Jahr 1990 kam es hier zu einer Zunahme der Emissionen um 60 %. Neben der laufend zunehmenden Straßenverkehrsleistung ist der in den letzten Jahren stark gestiegene Tanktourismus treibende Kraft die- ser Entwicklung. Der Anteil des Tanktourismus in Kärnten lag 1990 bei insgesamt 4 % der Verkehrsemissionen, 2005 bei 30 % und 2015 bei 24 %.

Insgesamt kann Kärnten zur Erreichung der nationalen Kli- maschutzziele im Vergleich zur gesamtösterreichischen Ent- wicklung in wesentlichen Bereichen eine deutliche Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen aufweisen. Der Anteil z.B.

der erneuerbaren Energie am energetischen Endverbrauch in Kärnten konnte so auf über 55 % (Stand 2016) gesteigert werden.

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Klimaschutz

Klimaschutzziele und Rahmen- bedigungen in Kärnten

Nationales Klimaschutzgesetz

Ziele: Schaffung eines formalen Rahmens für die Abstimmung der Klimaschutzpolitik zwischen Bund und Ländern.

Maßnahmen: Maßnahmenprogramm 2013/2014 des Bun- des und der Länder als Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaziels 2013-2020. Maßnahmenprogramm des Bundes und der Länder nach Klimaschutzgesetz zur Erreichung des Treibhausgasziels bis 2020, zweite Umsetzungsstufe für die Jahre 2015 bis 2018.

Ergebnisse: Einhaltung von internationalen bzw. EU-Klima- schutzzielen durch enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Aufteilung der jährlichen Höchstmengen von Treib- hausgasemissionen auf Sektoren. Verhandlungen zur Erar- beitung von Maßnahmen. Entsprechende Fortschrittsberich- te. Gesonderte Regelung für den Fall einer Zielverfehlung (Klimaschutz-Verantwortlichkeitsmechanismus, KVM).

Regierungsprogramm der Zukunfts- koalition Kärnten 2013-2018

Ziele: Aktives Bekenntnis der Kärntner Landesregierung zur Energiewende und zum Klimaschutz. Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Klimaschutz und wollen aktiv und ver- stärkt die Energiewende fortsetzen.

Maßnahmen: Es sollen wirksame Maßnahmen zur Verbes-

serung der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien getroffen werden, die Kärnten bis 2025 im Bereich Wärme und Strom und bis 2035 im Bereich Verkehr energieunabhängig und frei von fossilen und atoma- ren Energieträgern machen soll.

Ergebnisse: Arbeitsgruppe Klimastrategie, Energiemaster- plan Kärnten, Mobilitätsmasterplan Kärnten, Klimakompass, Klimabündnis, Klima- und Energiemodellregionen, e5-Pro- gramm, Klimastrategie und weitere in Umsetzung.

Arbeitsgruppe „Klimastrategie“

Ziele: Vernetzung der Klimaschutz-AkteurInnen im Bereich der Kärntner Landesverwaltung. Darstellung der Ist-Situation in Kärnten mit Bezug zur nationalen und internationalen Kli- mapolitik. Beschreibung der Verursachersektoren in Kärnten sowie Klimaschutzmaßnahmen des Landes und der Gemein- den.

Maßnahmen: Mit Beschluss des Kollegiums der Kärntner Landesregierung vom 18. Mai 2002 (Zl. 15IK-7/71/02) wur- de die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die aufgrund der damals vorliegenden Österreichischen Klima- strategie 2002 in Kärnten zu setzende Maßnahmen koordi- nieren und darüber regelmäßig dem Kollegium der Kärntner Landesregierung berichten soll. Die von der Arbeitsgruppe erstellten Zwischenberichte basieren auf den jeweils aktuell

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Klimaschutz

vorliegenden Bundesländer-Luftschadstoff-Inventuren des Umweltbundesamtes sowie auf Maßnahmenbeschreibungen zur Treibhausgasreduktion der jeweils zuständigen Abtei- lungen beim Amt der Kärntner Landesregierung, der Lan- desimmobiliengesellschaft (LIG), der Landeskrankenanstal- ten-Betriebsgesellschaft (KABEG) und des Klimabündnisses Kärnten. Der 5. Zwischenbericht wurde zum ersten Mal mit einem eigenen Kapitel zur Anpassung an den Klimawandel in Kärnten ergänzt.

Ergebnisse: 5 Zwischenberichte der Arbeitsgruppe „Klimast- rategie“ im Zeitraum 2003-2015.

Energiemasterplan Kärnten (eMAP)

Ziele: Der Energiemasterplan leitet die „Energiewende“ in Kärnten in die Wege. Konkret soll Kärnten im Bereich Wärme und Strom bis 2025 energieunabhängig von fossilen und ato- maren Energieträgern werden. Im Verkehrsbereich soll diese Unabhängigkeit bis 2035 erreicht werden.

Maßnahmen: Mit dem Ziel untrennbar verbunden sind wirk- same Maßnahmen etwa zur Verbesserung der Energieeffizi- enz und zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energi- en. Unter Einbeziehung von über 200 Fachexperten wurden elf Arbeitsgruppen begründet, um den Plan mit konkreten Maßnahmen für Kärnten zu erarbeiten. Der Prozess ist ent- sprechend der gesetzten Ziele (2025/2035) strategisch ausgerichtet. Zu Beginn stehen eingehende Analysen zum grundsätzlichen Potenzial in den einzelnen Bereichen. Die Maßnahmen werden prioritär nach ihrem Ursache-Wirkungs- zusammenhang und damit nach „ihrer Erfolgswirkung“ für den Energiemasterplan erarbeitet.

Ergebnisse: Zwischenbericht 2014-2015: Die Auswertung der Energiestatistikdaten (Statistik Austria 2014), der Förde- rungsstatistiken (Wohnbauförderung und Energieförderung) zeigt, dass die Stärken des Landes Kärnten speziell bei der Nutzung von Biomassefernwärme und generell beim Anteil der Erneuerbaren Energieträger am energetischen Endver- brauch liegen. So konnte im Jahr 2016 ein neuer Spitzen- wert von 55,4 % Anteil an Erneuerbaren im energetischen Gesamtendenergieverbrauch verzeichnet werden. Das ist in Österreich der Spitzenplatz und wird in Europa nur von Island und Norwegen übertroffen.

Mobilitätsmasterplan Kärnten 2035

Ziele: Die Vision des Landes Kärnten ist es, langfristig den Anteil des öffentlichen Personenverkehrs am Gesamtverkehr auf 20 % zu erhöhen, den Anteil des Rad- und Fußgänger- verkehrs auf 40 % zu heben und den motorisierten Indivi- dualverkehr von derzeit über 77 % auf 40 % zu senken. Bis 2035 soll in jedem Fall der Anteil des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs verdoppelt werden.

Maßnahmen: Sieben Handlungsfelder fassen unterschied- liche Maßnahmen verkehrsträgerübergreifend zusammen und stellen somit eine thematische Gliederung der einzelnen Maßnahmen dar. Es bestehen Wechselwirkungen und Quer- beziehungen zwischen den einzelnen Maßnahmen. Jede Maßnahme leistet ihren Betrag zur Erreichung der definierten Ziele und wurde daher entsprechend priorisiert.

Ergebnisse: Zur Umsetzung sind bereits gelangt: 60-Millionen ÖBB-Kärnten Paket, S-Bahnerweiterung, Taktverdichtungen der S-Bahn und Buskonzepte, Ausbau von Park & Ride An- lagen, Schaffung von Mobilitätsknoten, Löwen Ticket u.v.m.

Klimakompass

Ziele: Der Klimakompass ist als Maßnahme zur Bewusst- seinsbildung ein Wegweiser nachhaltiger zu leben und das Klima zu schützen.

Maßnahmen: Der Klimakompass zeigt ausgewählte Beispiele in Kärnten in Bereichen, die für KonsumentInnen wichtig sind:

Bio-Lebensmittel aus der Region, Mobilität, Energiewende, Gastronomie, Ökotourismus, Nachhaltige Ideen, Schönheit, Konsum etc. und wird laufend erweitert.

Ergebnisse: Informationsbroschüre gemeinsam erstellt mit den Kooperationspartnern ÖBB, Klimabündnis Kärnten, Bündnis Alpenkonvention und BioAustira. Digitales Informa- tionssystem und Homepage werden laufend aktualisiert.

UN-Klimakonferenzen und ENCORE

Ziele: Die ENCORE – Konferenz ist ein Forum für die regi- onalen UmweltministerInnen der Europäischen Union. Mehr als 100 europäische Regionen sind Teil im ENCORE – Netz- werk. Ziel ist der regelmäßige fachlich-politische Austausch zur Stärkung der gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Umwelt- und Klimaschutzpolitik.

(17)

Maßnahmen: Über die politische Zusammenarbeit der re- gionalen Umweltminister der Europäischen Union soll die ENCORE zur wirksamen Umsetzung umweltpolitischer Ziele in der Europäischen Union und zur nachhaltigen Entwick- lung der Regionen Europas beitragen. Alle zwei Jahre tagt die ENCORE Konferenz in einer anderen Mitgliedsregion. Im Vorfeld zur ENCORE fand 2016 die YouthCORE statt, bei der 40 Jugendliche aus dem europäischen Raum Vorschläge für klimapolitische Maßnahmen erarbeitet haben.

Ergebnisse: Kärnten hatte 2015 und 2016 den Vorsitz der ENCORE inne. Die 12. ENCORE Konferenz fand am 23. Sep- tember 2016 in Pörtschach am Wörthersee statt. Die EN- CORE verabschiedete dabei die „Kärntner Deklaration“, in der sich die UnterzeichnerInnen zur konsequenten Umset- zung des Übereinkommens von Paris bekennen. Das Land Kärnten war auch bei den UN-Klimakonferenzen in Peru, Paris und Bonn vertreten und dabei wurde die Vorreiterrol- le Kärntens im Bereich der Erneuerbaren Energien und der eMAP entsprechend als Vorzeigeprojekt präsentiert.

Klima- und Energiemodellregionen (KEM) und e

5

Gemeinden

Ziele: Klima- und Energiemodellregionen stellen seit 2008/2009 einen festen Bestandteil der Umwelt- und Ener- giepolitik im Bundesland Kärnten dar. Dem KEM-Programm ist eine große Diversität der möglichen Ausrichtungen als Mo- dellregion inhärent, sodass keine generelle Entwicklungslinie vorgegeben beziehungsweise herausgelesen werden kann.

Trotz der Vielfalt können aber gemeinsame Überziele über alle KEM-Regionen hinweg identifiziert werden. Dies wären:

■ Erhebung der Ist-Situation bezüglich Energie (Verbrauch, Produktion und Potentiale)

■ Verbesserungen bzw. gegensteuernde Maßnahmen zum sich wandelnden ÖPNV

■ Erhöhung der Gebäudesanierungsraten (speziell im öffentlich kommunalen Bereich)

■ Forcierung der erneuerbarer Energieträger (Wasser, Biomasse, Sonne)

■ Bewusstseinsbildende Maßnahmen für BürgerInnen und EntscheidungsträgerInnen

■ Schaffung und laufende Betreuung von Informations- schienen zu klima-, umwelt- und energierelevanten Themenschwerpunkten (Broschüren, Homepage, Folder, Roll-Up, Artikel in regionalen Medien)

Für diese Bereiche stehen im Zuge des KEM-Programmes

auch eigene Förderschienen zur Verfügung, die explizit ent- weder nur den Modellregionen offen stehen oder durch reservierte Förderkontingente in bestehenden Fördertöpfen abgesichert und garantiert werden.

Maßnahmen: Um die operativen Tätigkeiten in den Klima- und Energiemodellregionen mit dem Energiemasterplan des Landes Kärnten abzustimmen und gemeinsame Projekte zu koordinieren wurde im Jahr 2014 eine Koordinationsstelle im Amt der Kärntner Landesregierung installiert. Hauptsächlich besteht die Aufgabe darin, den Daten und Informationsaus- tausch zwischen Land und Modellregionen zu erleichtern und eine Schnittstelle zu allen relevanten Verwaltungsbereichen bereit zu stellen.

Ergebnisse: Im Jahr 2017 waren in Kärnten insgesamt elf Re- gionen operativ tätig, wobei diese insgesamt 64 Gemeinden umfassten. Der Informations- und Wissensaustausch erfolgt in regelmäßigen Koordinationstreffen zwischen KEM–Mana- gerInnen, e5-TeamleiterInnen, Klimabündnisgemeinden und anderen wichtigen Ansprechpartnern auf dem Gebiet des Klimaschutzes und der Energie.

Klimabündnis

Ziele: Das Klimabündnis ist eine globale Partnerschaft zum Schutz des Weltklimas. Die gemeinsamen Ziele sind die Re- duktion von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen in Eu- ropa durch Umsetzung lokaler Klimaschutzmaßnahmen und der Erhalt des Regenwaldes in Südamerika durch Unterstüt- zung unserer Indigenen PartnerInnen.

Maßnahmen: Kern der Klimabündnis-Arbeit in Österreich ist Information und Bewusstseinsbildung, Vernetzung und Schu- lung der Klimabündnis-PartnerInnen sowie die Durchführung von Projekten und Kampagnen in den Bereichen Beschaffung, Bodenschutz und Raumplanung, Energie, Klimagerechtigkeit und Entwicklungszusammenarbeit, Klimawandelanpassung, Landwirtschaft, Ernährung und nachhaltiger Lebensstil sowie Mobilität.

Ergebnisse: Netzwerk von 1.700 Gemeinden und Städten in 26 europäischen Staaten, davon 60 in Kärnten.

(18)

Klimaschutz

Klimaschutzmaßnahmen des Landes

Ziele: Senkung der Treibhausgasemissionen im Zuständig- keitsbereich der Kärntner Landesverwaltung.

Maßnahmen: Die vorliegenden Klimaschutzmaßnahmen im nächsten Abschnitt wurden hinsichtlich ihres Treibhausgas- einsparungspotenzials bis 2050 von der Umweltbundesamt GmbH bewertet. Darauf basierend wird ein Klimaschutzziel für Kärnten für das Jahr 2050 inklusive linearem Zielpfad und Stützstellen in Anlehnung an das Übereinkommen von

Paris definiert. Weitere Maßnahmen wurden im Zuge der Zwischenberichte der Arbeitsgruppe „Klimastrategie“ defi- niert, jedoch nicht explizit bewertet.

Ergebnisse: Klimaschutz-Kernmaßnahmen aus den Berei- chen Energie und Industrie sowie Gebäude, Land- und Forst- wirtschaft, F-Gase, Abfallwirtschaft und Verkehr mit Emissi- onsszenarien für Kärnten 2015/2020/2030/2050. Über 140 ergänzende Maßnahmen im 5. Zwischenberichte der Ar- beitsgruppe „Klimastrategie“.

(19)

Emissionsszenarien und Klimaschutz- maßnahmen für Kärnten

Die Treibhausgasemissionsszenarien des Landes Kärnten wurden aus jenen für Österreich berechnet. Die Regionali- sierung für Kärnten erfolgte über die Ermittlung der durch- schnittlichen Emissionsanteile Kärntens an den Emissionen Österreichs anhand der Bundesländer Luftschadstoff-Inven- turen (BLI) für die Jahre 2011 bis 2015. Dieser Anteil wurde für jeden Sektor berechnet und von 2016 bis 2050 konstant fortgeschrieben. Der Durchschnitt der letzten Jahre wurde herangezogen, um den Einfluss meteorologischer Bedingun- gen und kurzfristiger Ereignisse abzuschwächen; für Haus- halte und Dienstleistungen wurden z.B. die heizgradbereinig- ten Tage herangezogen.

Die Auswertung für den Nicht-Emissionshandelsbereich er- folgte auf Basis der ab 2013 gültigen Abgrenzung des Emis- sionshandelsbereichs. Diese Abgrenzung wurde auch rück- wirkend für die Jahre bis 2005 angewandt, um die Konsistenz in der Zeitreihe sicherzustellen.

Für die Erstellung der Emissionsszenarien wurden neben den nationalen Szenarien für Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und F-Gase auch Daten aus den nationalen Energieszenarien he- rangezogen.

In den nachfolgenden Kapiteln wird auf die folgenden drei Szenarien eingegangen:

■ WEM (with existing measures): Szenario, das Politiken und Maßnahmen berücksichtigt, die angenommen und bereits umgesetzt wurden und werden;

■ WAMK (with additional measures Kärnten): Szenario, das

zusätzliche landesspezifische Maßnahmen berücksichtigt;

■ Paris-Szenario: Gibt Ansatzpunkte für die Zielerreichung des Klimaübereinkommens von Paris.

Sektorale Abgrenzung

Die sektorale Abgrenzung entspricht jener des österreichi- schen Klimaschutzgesetzes (KSG, BGBl. I 106/2011). In den sechs KSG-Verursachersektoren sind folgende Emissions- quellen enthalten:

Energie und Industrie

■ Kalorische Kraftwerke (ohne Abfallverbrennung)

■ Raffinerie, Energieeinsatz bei Erdöl und Erdgasgewin- nung

■ Pyrogene Emissionen der Industrie

■ Prozessemissionen der Industrie

■ Offroad-Geräte der Industrie

■ Emissionen von Pipeline-Kompressoren

■ Kohle-, Erdgas- und Erdölförderung und -verteilung – flüchtige Emissionen

■ Lösemittelemissionen Verkehr

■ Straßenverkehr (inkl. Emissionen aus Kraftstoffexport)

■ Bahnverkehr, Schifffahrt, nationaler Flugverkehr

(20)

Klimaschutz

■ Militärische Flug- und Fahrzeuge Gebäude

■ Heizungsanlagen privater Haushalte, privater und öffent- licher Dienstleister und von (Klein-)Gewerbe

■ Mobile Geräte privater Haushalte, mobile Geräte sonsti- ger Dienstleister

Landwirtschaft

■ Verdauungsbedingte Emissionen des Viehs

■ Emissionen vom Wirtschaftsdüngermanagement

■ Düngung mit organischem und mineralischem Stickstoff- Dünger

■ Offene Verbrennung von Pflanzenresten am Feld

■ Land- und forstwirtschaftliche mobile und stationäre Geräte

Abfallwirtschaft

■ Emissionen aus Abfalldeponien

■ Emissionen aus Abfallverbrennung (inkl. Abfallverbren- nung in Energieanlagen)

■ Kompostierung

■ Abwasserbehandlung Fluorierte Gase

■ Fluorierte Gase der Industrie (Elektronische Industrie, Substitution von ozon-schädigenden Substanzen)

(21)

1.000 t CO2 äquivalent 2010 2015 2020 2030 2040 2050

Energie und Industrie ohne EH 584 458 450 446 443 426

Verkehr ohne Flugverkehr CO2 1.627 1.623 1.647 1.561 1.363 1.103

Gebäude (HGT bereinigt) 610 483 467 340 239 164

Landwirtschaft 697 670 694 684 716 750

Abfallwirtschaft 253 172 183 158 146 140

F-Gase ohne NF3 401 489 441 197 162 178

Gesamt ohne Emissionshandel 4.172 3.895 3.882 3.385 3.070 2.762

Tab. 2: Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel) nach KSG-Sektoren bis 2050. Die Gebäude-Emissionen sind bis zum Jahr 2015 heizgradbereinigt dargestellt.

Szenario WEM (with existing measures) für Kärnten

Für das WEM-Szenario wurden alle bis zum Stichtag 30. Mai 2016 bereits implementierten Maßnahmen inkludiert (Maß- nahmenprogramme 2013/2014 sowie 2015-2018 des Bun- des und der Länder nach Klimaschutzgesetz zur Erreichung des Treibhausgasziels bis 2020).

Die Abbildung 3 zeigt die Ergebnisse der Bundeländerin- ventur ab 2010 sowie die Gesamtergebnisse des WEM- Szenarios für Kärnten 2016-2050. Die untere Linie entspricht

den THG-Emissionen ohne Emissionshandel. Die Gesamte- missionen nehmen demnach bis 2030 um -12,6 % und bis 2050 um -26,6 % gegenüber 2015 ab. Die Emissionen ohne Emissionshandel gehen bis 2030 um -13.1 % und bis 2050 um -29.1 % gegenüber 2015 zurück. Abbildung 4 zeigt die Ergebnisse nach KSG-Sektoren.

Die Tabelle 2 zeigt die THG-Emissionen nach den KSG-Sek- toren. Die Gebäude-Emissionen sind bis zum Jahr 2015 heiz- gradbereinigt dargestellt.

0 1 2 3 4 5 6

2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

CO2-Äquivalente [Mio. t]

mit ohne Emissionshandel

Abb. 3: Ergebnisse der Bundeländerinventur ab 2010 so- wie die Gesamtergebnisse des WEM-Szenarios für Kärn- ten 2016-2050 (mit und ohne Emissionshandel).

Abb. 4: WEM-Ergebnisse nach KSG-Sektoren (ohne Emissionshandel, CO2 aus Flugverkehr und NF3).

0 1 2 3 4 5 6

2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

CO2-Äquivalente [Mio. t] Energie und Industrie Verkehr

Gebäude Landwirtschaft

Abfallwirtschaft F-Gase

(22)

Klimaschutz

Paris-Szenario (Zielerreichungssze- nario) für Kärnten

Das nationale Zielerreichungsszenario geht von einer glo- balen Umsetzung des Pariser Abkommens aus. Die THG- Emissionen für Österreich werden demnach bis 2050 um 80 % reduziert. Je nach Wirtschaftsstruktur kann sich auf Bundesland-Ebene ein niedrigeres oder höheres Redukti- onspotenzial im Vergleich zum Übereinkommen von Paris ergeben, d.h. es muss nicht jedes Bundesland mindestens 80 % der THG-Emissionen reduzieren, um diesen Wert natio- nal zu erreichen.

Die Abbildung 5 zeigt die Ergebnisse der Bundeländerinven- tur ab 2010 sowie die Gesamtergebnisse des Paris-Szenarios für Kärnten bis 2050. Die untere Linie entspricht den THG- Emissionen ohne Emissionshandel. Im Zielerreichungsszena- rio müssten die Gesamtemissionen bis 2030 um -32 % und bis 2050 um -75,5 % gegenüber 2015 abnehmen. Die Emis- sionen ohne Emissionshandel müssten bis 2030 um -33,1

% und bis 2050 um -77.4 % gegenüber 2015 zurückgehen.

Abbildung 6 zeigt die Ergebnisse nach KSG-Sektoren.

Die Tabelle 3 zeigt die THG-Emissionen nach den KSG-Sek- toren. Die Gebäude-Emissionen sind bis zum Jahr 2015 heiz- gradbereinigt dargestellt.

Abb. 5: Ergebnisse der Bundeländerinventur ab 2010 so- wie die Gesamtergebnisse des Paris-Szenarios für Kärn- ten bis 2050 (mit und ohne Emissionshandel).

1.000 t CO2 äquivalent 2010 2015 2020 2030 2040 2050

Energie und Industrie ohne EH 584 458 445 389 281 150

Verkehr ohne Flugverkehr CO2 1.627 1.623 1.571 962 248 3

Gebäude (HGT bereinigt) 610 483 463 297 139 65

Landwirtschaft 697 670 665 601 538 455

Abfallwirtschaft 253 172 183 158 126 85

F-Gase ohne NF3 401 489 441 197 135 121

Gesamt ohne Emissionshandel 4.172 3.895 3.769 2.604 1.467 880

Tab. 3: Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel) nach KSG-Sektoren bis 2050. Die Gebäude-Emissionen sind bis zum Jahr 2015 heizgradbereinigt dargestellt.

0 1 2 3 4 5 6

2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

CO2-Äquivalente [Mio. t]

mit ohne Emissionshandel

0 1 2 3 4 5 6

2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

CO2-Äquivalente [Mio. t] Energie und Industrie Verkehr

Gebäude Landwirtschaft

Abfallwirtschaft F-Gase

Abb. 6: Zielerreichung nach KSG-Sektoren (ohne Emissi- onshandel, CO2 aus Flugverkehr und NF3).

(23)

Szenario WAMK (with additional measu- res Kärnten) für Kärnten

Das WAM Kärnten baut auf das Szenario WEM für Kärnten auf, berücksichtigt dazu Kärnten-spezifische Kernmaßnah- men pro Sektor und wird bis 2030 und 2050 berechnet. Die jeweiligen Kernmaßnahmen wurden den KSG-Sektoren Ver- kehr, Energie und Industrie, Gebäude und Landwirtschaft zu- geordnet.

Bei ausreichender Datenlage wurden die Effekte quantitativ abgeschätzt. Für Maßnahmen, deren Auswirkung nicht quan- tifizierbar war, erfolgte eine qualitative Bewertung nach ihrer Wirkung in Hinblick auf das Treibhausgasreduktionsziel sowie ihren Beiträgen zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien innerhalb des betreffenden Sektors.

Die Ergebnisse der qualitativen Bewertung ihres sektoralen Minderungspotentials sind in den nachfolgenden Kapiteln an- hand von einem, zwei oder drei Rufzeichen visualisiert.

■ 3 Rufzeichen: Die Maßnahme liefert einen großen Beitrag zur Emissionsminderung in diesem Sektor

■ 2 Rufzeichen: Die Maßnahme liefert einen mittleren Bei- trag zur Emissionsminderung in diesem

Sektor

■ 1 Rufzeichen: Die Maßnahme liefert einen geringen Bei- trag zur Emissionsminderung in diesem

Sektor

Energie und Industrie

Maßnahme E1: „Ausbau erneuerbarer Energieträger für die Stromerzeugung“

■ Ausbau Photovoltaik

■ Ausbau von Windkraft

■ Ausbau von Wasserkraft

Kurzbeschreibung: Durch dieses Maßnahmenbündel soll der Ausbau erneuerbarer Energieträger in Kärnten verstärkt wer- den. Im Energiemasterplan Kärnten werden für das Jahr 2025 folgende Ziele angegeben: 183 GWh Photovoltaik, 250 GWh Wind und 50 GWh Wasserkraft.

Bewertung (3 Rufzeichen): Im Szenario WEM wird angenom- men, dass bei Photovoltaikanlagen im Jahr 2020 Preisparität erreicht wird. Daher kommt es zu einem raschen Ausbau die- ser Anlagen schon im Szenario WEM. Für Kärnten ergibt sich bis zum Jahr 2020 ein Wert von 215 GWh. Dies entspricht größenordnungsmäßig dem Ziel im Energiemasterplan, be- deutet aber auch, dass dieses Ziel im Szenario WEM bereits übererfüllt wird. Für die Jahre 2030 (422 GWh) und 2050

(799 GWh) werden weitere Steigerungen angenommen.

Im Szenario Paris wird die Erzeugung in Anlehnung an die Roadmap Photovoltaik weiter ausgebaut (499 GWh 2030 bzw. 1.229 GWh 2050). Die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung wurden in den letzten Jahren weiter verbessert, im Jahr 2017 waren sechs (Klein-)Windkraftan- lagen mit einer Gesamtleistung von 1.388 kW in Betrieb. Die Umsetzung des Ziels im Energiemasterplan Kärnten ist umso wichtiger, einerseits zur Energiegewinnung, anderseits um den Umdenkprozess im Umgang mit erneuerbaren Energie- trägern zu beschleunigen. Im Szenario WEM gibt es keine Windnutzung. Im Szenario Paris wird das Ziel für 2025 über- nommen und bis 2030 und 2050 bis zu einer installierten Leistung von 250 MW weiter ausgebaut bzw. bis zu einer Leistung von 450 MW aus anderen erneuerbaren Energie- trägern substituiert. Die Zusatzmaßnahme „Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen im Freiland“ seitens der Raumplanung wird als einer der Ermöglicher für diesen Aus- bau angesehen.

Der Ausbau von Wasserkraft, der mit 50 GWh im Energie- masterplan Kärnten beziffert ist, scheint zwar in den meteoro- logischen Schwankungen unterzugehen (2014: 6.644 GWh, 2015: 4.370 GWh) ist aber dennoch eine wichtige Maßnah- me, da Wasserkraft eine Grundlast bildet und somit zur Netz- stabilität beiträgt.

Wirkung: Das Maßnahmenbündel zum Ausbau dieser Ener- gieträger ist also insgesamt sehr wichtig.

Maßnahme I1: „Investitionen in Wachstum und Beschäfti- gung 2014-2020 (IWB), KWF Kärntner Wirtschaftsförde- rungsfonds (KWF)“

Kurzbeschreibung: Die Maßnahmen werden von Seiten des KWF durch folgende KWF-Programme gefördert:

■ EFRE-Investitionsförderungen

■ Forschung, Entwicklung und Innovation

■ Regionale Impulsförderung

Bewertung (1 Rufzeichen): Impulse zur Innovationsförderung und technischen Entwicklung sind grundsätzlich zu befür- worten.

Wirkung: Bereits im Szenario WEM wird die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG; BGBl. I Nr. 72/2014) vor- ausgesetzt. Die daraus folgende Steigerung der Energieeffizi- enz muss durch viele kleine Maßnahmen erreicht werden. Es wird angenommen, dass die oben genannten Maßnahmen ein Teil davon sein werden.

(24)

Klimaschutz

Maßnahme I2: „Prioritätsachse Nachhaltiges Wachstum:

Übergang auf eine CO2-arme Wirtschaft“

Kurzbeschreibung: Der Aufbau von F&E- und Innovations- kompetenzen im Bereich der Energieeffizienz und smarte Produktion sowie Technologien im Bereich (energie-)effizi- ente Produktionsformen als auch die Nutzung erneuerbarer Energien werden forciert. Dies führt zu Kosteneinsparun- gen und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit bei einem gleichzeitigen Beitrag zu den Klimazielen.

Bewertung (1 Rufzeichen): Impulse zur Innovationsförderung und technischen Entwicklung sind grundsätzlich zu befür- worten.

Wirkung: Impulse zu Forschungs- und Entwicklungstätig- keiten wirken sich erst langfristig auf den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aus. Eine konkrete Wirkung kann nicht quantifiziert werden.

Maßnahme I3: „Prioritätsachse 3 CO2-arme Wirtschaft“

Kurzbeschreibung: Zwei Prioritäten:

■ Investitionspriorität Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen: Ge- fördert werden hierzu Maßnahmen zu Energieeffizienz in Unternehmen als auch innerbetriebliche Nutzung erneu- erbarer Energieträger,

■ Investitionspriorität F&E, Innovation und Übernahme von CO2 sparsamem Technologien: Gefördert werden hierzu Maßnahmen zu Innovation für die Nachhaltigkeit.

Bewertung (1 Rufzeichen): Impulse zur Innovationsförderung und technischen Entwicklung sind grundsätzlich zu befür- worten.

Wirkung: Impulse zu Forschungs- und Entwicklungstätig- keiten wirken sich erst langfristig auf den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aus. Eine konkrete Wirkung kann nicht quantifiziert werden.

Gebäude

Die Kernmaßnahmen im Sektor Gebäude werden über die Wohnbauförderung und den Energiemasterplan Kärnten (eMAP) definiert. Das ökologisierte Wohnbauförderungs- gesetz wurde 2017 beschlossen. Zusätzliche Maßnahmen seitens der Gemeindeabteilung, des Hochbaus und der Lan- desimmobiliengesellschaft (LIG) sowie Maßnahmen im Be- reich mobiler Geräte werden im Szenario WAMK nicht näher betrachtet.

Maßnahme G1: „Kostenlose Energieberatung für Gebäude- besitzer mit fossiler Raumwärme“

Kurzbeschreibung: Für alle Besitzer von Gebäuden wird eine

kostenlose Energieberatung mit den folgenden Hauptinhal- ten angeboten:

■ Möglichkeiten des Umstiegs von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Heizsysteme (Pellets, Hackschnitzel, Fernwärmeanschluss, usw.);

■ Möglichkeiten der Nutzung der Sonnenkraft zur Warm- wassererzeugung (thermische Solaranlage bzw. Photo- voltaik-Anlage) oder Raumheizung;

■ Möglichkeiten der thermischen Gebäudesanierung bzw.

bei Neubau Lösungen mit sehr geringem Heizwärme- bedarf.

In den Jahren 2018 bis 2021 wird beginnend mit 1.050.000 Euro Mitteleinsatz jährlich eine Anzahl von rund 3.500 Bera- tungsgesprächen (14 Vollzeitberater, 900 erneuerbare Heiz- systeme, 2.000 Solaranlagen, 600 Sanierungen) angestrebt und schrittweise gesteigert. In den Jahren 2022 bis 2030 sind mit 1.500.000 Euro Mitteleinsatz jährlich insgesamt 5.000 Beratungsgespräche (20 Vollzeitberater, 1.270 erneuerbare Heizsysteme, 2.000 Solaranlagen, 1.730 Sanierung) vorge- sehen. Mehrfachberatungen von Gebäudebesitzern zum sel- ben Objekt sind – zu unterschiedlichen Themen – möglich.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die Energieberatung unterstützt die Kernmaßnahmen G2 und G3, welche eine verpflichtende Energieberatung vorsehen. Darüber hinaus sind Ressourcen für jährlich bis zu 1.730 Energieberatungen vorgesehen, wel- che ohne zusätzliche Sanierungsförderung gegenüber dem Niveau im Szenario WEM (keine Kernmaßnahme) private Investitionen zur thermischen Sanierung von Gebäuden mit fossiler Raumwärmeversorgung anstoßen kann.

Für eine effektive Wirkung der Energieberatung - gegenüber dem Szenario Paris - ist eine konsequente Überprüfung hin- sichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Heizwärme-Bedarf (HWB), CO2- und Primärenergiefaktoren für Neubau und thermische Sanierung von Gebäuden un- abdingbar. In weiterer Folge sind Informationskampagnen auszuweiten und eine schrittweise Sanierungsverpflichtung einzuführen.

Im WEM-Szenario wird von einer Aktivität der Energiebera- tung im bisherigen Niveau ohne spezielle Schwerpunktset- zung ausgegangen.

Wirkung: Die direkte Wirkung auf Treibhausgasemissionen konnte nicht abgeschätzt werden, weil dies davon abhängt, welche Maßnahmen von den Gebäudebesitzern tatsächlich umgesetzt werden. Die Effekte der nachgelagerten, geför- derten Umsetzungsmaßnahmen (G2 und G3) sind nachfol- gend dargestellt:

■ Durch Zugang für Gebäudebesitzer zu fundierten Ent- scheidungsgrundlagen hinsichtlich Investitionen in ther-

(25)

mische Sanierung, Kesseltausch und Einsatz von Erneu- erbaren wird eine (geringfügige) indirekte Stimulation der thermischen Sanierungs- und Kesseltauschrate erwartet und die allgemeine Qualität der Maßnahmen tendenziell verbessert.

■ Zusätzlich können durch einfache, investitionsarme oder kostenfreie Energieeinsparmaßnahmen vor Ort unmit- telbare Einspareffekte erzielt werden. Beispiele dafür wä- ren Optimierungen des Wärmeverteilsystems (hydrauli- scher Abgleich, Isolierung von Rohrleitungen in unbe- heizten Gebäudeteilen, Austausch von ineffizienten Um- wälzpumpen).

Maßnahme G2: „Förderung des Kesseltausches von Fossil auf Erneuerbare“

Kurzbeschreibung: Für den Kesseltausch von fossilen Ener- gieträgern (Öl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle) auf erneuerbare Heizsysteme (Pellets, Hackschnitzel, Wärmepumpe ausge- nommen Luft-Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss) wird ein einmaliger Zuschuss von 6.000 Euro ausbezahlt, wenn mindestens Kosten von 20.000 Euro nachgewiesen werden und vorher eine Energieberatung (G1) durchgeführt wurde. Die Förderquote beträgt demzufolge bis zu 30 %. In den Jahren 2018 bis 2021 wird beginnend mit 5,4 Mio. Euro Mitteleinsatz jährlich eine Anzahl von 900 Förderfällen an- gestrebt und schrittweise gesteigert. In den Jahren 2022 bis 2030 sind mit 7,62 Mio. Euro Mitteleinsatz jährlich insgesamt 1.270 Förderfälle vorgesehen.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die gezielte Förderung des Kes- seltausches von fossilen auf emissionsarme, erneuerbare Heizsysteme beschleunigt die Transformation hin zur CO2- armen Gesellschaft und verhindert indirekt den Ersatztausch von fossilen Heizsystemen und vermeidet langfristige Lock- in-Effekte fossiler Technologien.

Im Szenario WEM wird national von einer deutlichen Abnah- me der Ölkessel im verbleibenden Altbestand (Zeitpunkt der Installation bis 2015) um 61 % zwischen 2015 und 2030 auf Basis der Weiterführung bestehender Fördersysteme und durch Kesseltausch ohne Nutzung von öffentlichen Förder- mitteln ausgegangen. Erdgas spielt in Kärnten nur eine ver- gleichsweise geringe Rolle für die Gebäudebeheizung, der Einsatz von Kohle ist marginal.

■ Nur durch konsequente Umsetzung von Fördermaßnah- men kann diese Reduktion gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G2 trägt zum überwie- genden Teil dazu bei.

■ Der Budgetierung für die Maßnahme G2 erfolgt durch Umschichtung der bereits im Szenario WEM berück-

sichtigten Mittel für die Energieförderung.

■ Auf Grund der höheren Förderquote gegenüber dem Szenario WEM wird – unter Berücksichtigung von Mit- nahmeeffekten – eine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G2 von bis maximal 37 % der rechnerischen Gesamteinsparung abgeschätzt.

Für eine effektive Wirkung auf fossil beheizte Gebäude ist – gegenüber dem Szenario Paris – auf eine schrittweise Kes- seltauschpflicht im Bestand sowie ein Verbot der Installation von fossilen Öl- und Kohlekesseln im Neubau und bei Kes- seltausch umzustellen.

Wirkung: Die Maßnahme bewirkt im Jahr 2030 eine Emis- sionsreduktion an Treibhausgasen gegenüber 2015 von bis zu 235 kt. Davon wirken bereits 215 kt im Szenario WEM, bis zu weitere 20 kt werden durch anrechenbare Effekte der Maßnahme G2 im Szenario WAMK erzielt. Im Szenario WEM wirken gegenläufige Effekte wie Neuinstallation von Erdgas- und Ölheizungen nach 2015.

Maßnahme G3: „Förderung von solarer Warmwasserberei- tung“

Kurzbeschreibung: Bei Warmwasserbereitstellung durch fos- sile Energieträger (Öl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle) im Sommer wird für die Umrüstung auf solare Warmwasserbereitung (Thermische Solaranlage oder Photovoltaikanlage) ein ein- maliger Zuschuss von 1.500 Euro ausbezahlt, wenn min- destens Kosten von 4.500 Euro nachgewiesen werden und vorher eine Energieberatung (G1) durchgeführt wurde. Der mittlere Solarertrag der geförderten Solaranlagen wird mit 1.750 kWh Nutzenergie (Wärme) erwartet. Die Förderquote beträgt demzufolge bis zu 33 %. In den Jahren 2018 bis 2030 wird mit 3,0 Mio. Euro Mitteleinsatz jährlich eine Anzahl von 2.000 Förderfällen angestrebt.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die gezielte Förderung der sola- ren Warmwasserbereitung bei fossiler Warmwasserbereitung im Sommer beschleunigt die Transformation hin zur CO2- armen Gesellschaft und reduziert den Einsatz von fossilen Heizsystemen.

Die Kombination von solarer Warmwasserbereitung mit sai- sonaler Heizungsunterstützung bei Nutzung von Niedertem- peratursystemen sollte forciert werden (Förderung von kom- binierten Solaranlagen durch Maßnahme G4).

Im Szenario WEM wird national von einer deutlichen Zunah- me der thermischen Solaranlagen im Bestand um das 1,3-fa- che zwischen 2015 und 2030 auf Basis der Weiterführung bestehender Fördersysteme und durch Neuinstallation ohne Nutzung von öffentlichen Fördermitteln (Anteil Erneuerbare gemäß Bauordnung) ausgegangen. Davon sind Anlagen für

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Klimaschutz

die Warmwasserbereitung sowie Kombinationsanlagen mit Heizungsunterstützung betroffen. Erdgas spielt in Kärnten nur eine vergleichsweise geringe Rolle für die Warmwasser- bereitung, der Einsatz von Kohle ist marginal.

■ Nur durch konsequente Umsetzung von Fördermaßnah- men kann diese Steigerung der Solarthermie gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G3 trägt zum überwiegenden Teil dazu bei.

■ Der Budgetierung für die Maßnahme G3 erfolgt durch Umschichtung der bereits im Szenario WEM berück- sichtigten Mittel für die Energieförderung.

■ Auf Grund der höheren Förderquote gegenüber dem Szenario WEM wird – unter Berücksichtigung von Mit- nahmeeffekten – eine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G3 von bis maximal 19 % der rechnerischen Gesamteinsparung abgeschätzt.

Der verstärkte Einsatz von Photovoltaikanlagen zur elektri- schen Warmwasserbereitung durch diese Maßnahme wurde äquivalent mit der Wirkung einer thermischen Solaranlage bei einem Nutzwärmeertrag von 1.750 kWh pro geförderte Anlage und Jahr bewertet.

Für eine effektive Wirkung auf fossil beheizte Gebäude ist – gegenüber dem Szenario Paris – auf eine schrittweise stei- gende Nutzungspflicht erneuerbarer Energieträger im Be- stand, bei thermischer Sanierung und bei Kesseltausch um- zustellen (Pflichtanteil erneuerbarer Energieträger).

Wirkung: Die Maßnahme bewirkt im Jahr 2030 eine Emissi- onsreduktion an Treibhausgasen gegenüber 2015 von bis zu 45 kt. Davon wirken bereits 43 kt im Szenario WEM, bis zu weitere 2,4 kt werden durch anrechenbare Effekte der Maß- nahme G3 im Szenario WAMK erzielt.

Maßnahme G4: „Maßnahmen zum Klimaschutz im Bereich der Wohngebäude (WBF)“

Kurzbeschreibung: Im Rahmen der Wohnbauförderung (WBF) werden folgende Maßnahmen zum Klimaschutz bei Wohngebäuden laufend umgesetzt:

■ Einzelbauteilsanierung, umfassende thermisch-energeti- sche Sanierung;

■ Umstellung auf energieeffiziente ökologische Haustech- nikanlagen;

■ Installation von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen;

■ Einsatz von innovativen, klimarelevanten Systemen im Neubau.

Im Wohnbauprogramm 2017/18 wird u.a. die Erfüllung von raumplanerischen Kriterien mit Schnittstellen zur Mobilität im Umweltverbund sowie die Verwendung von ökologischen Bauprodukten und höhere Gebäudeenergieeffizienz mit Erhö-

hungsbeiträgen berücksichtigt. Nachverdichtung, Revitalisie- rung von Gebäuden im Bestand und Reconstructing im mehr- geschossigen sozialen Mietwohnungsbau werden forciert.

Bewertung (3 Rufzeichen): Die Maßnahmen im Klimaschutz im Bereich der Wohngebäude umfassen alle relevanten Werk- zeuge zur Verbesserung der thermischen Qualität und zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie- träger oder Fernwärme unterstützt durch Energieförderun- gen (Solarthermie, Photovoltaik) und folgen der Bund-Län- der-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor . Die Erhöhungsbeiträge für höhere Gebäu- deenergieeffizienz sowie die sehr geringen Förderzahlen von Erdgas-Brennwert-Heizungen sind hervorzuheben. Der nicht geometriekorrigierte Heizwärme-Bedarf (HWB) im wohn- baugeförderten Neubau und nach umfassender thermischer Sanierung ist seit 2009 spürbar gesunken.

Im Szenario WEM wird national von einer Weiterführung der Energie- und Wohnbauförderung bis 2030 ausgegangen. Die nominellen (nicht inflationsbereinigten) Förderbudgets sinken im Neubau gegenüber 2015 um rund 26 %, bei thermisch- energetischer Sanierung um rund 69 % ab. Darin ist das Budget für Energieförderungen für Heizsysteme bereits ent- halten. Zudem wird unterstellt, dass in Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie der Niedrigstenergiegebäude-Standard in der Wohnbauförderung jeweils zwei Jahre im Voraus zum Nationalen Plan als Mindestanforderung erreicht wird. Ab 2021 muss der Heizwärme-Bedarf (HWB) der letzten Stu- fe des Nationalen Plans im wohnbaugeförderten Neubau um 18 % unterschritten werden.

■ Nur durch Weiterführung der Wohnbauförderung kann die Entwicklung der Treibhausgasemissionen gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G4 trägt zum überwiegenden Teil dazu bei.

■ Auf Grund der nicht abgrenzbaren Maßnahmenwirkung der Wohnbauförderung im Szenario WEM (Maßnahmen- bündel siehe Kurzbeschreibung) kann keine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G4 gegenüber dem Szenario WEM abgeschätzt werden.

Für eine effektive Wirkung auf Wohngebäude ist – gegen- über dem Szenario Paris – auf Anhebung der öffentlichen Förderbudgets für thermische Sanierung und zur Installation von erneuerbaren Energieträgern abzustellen. Begleitende Maßnahmen sind Informationskampagnen und Optimierung der Fördersysteme zur besseren Ausschöpfung der angebo- tenen Förderprogramme.

Wirkung: Die direkte Wirkung auf Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 sowie mögliche zusätzliche Maßnahmeneffekte im Szenario WAMK konnten nicht abgeschätzt werden.

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Maßnahme G5: „Neues Kärntner Wohnbauförderungsge- setz“

Kurzbeschreibung: Im Rahmen der Neugestaltung des Kärnt- ner Wohnbauförderungsgesetzes sind folgende gebäude- relevante Punkte geplant:

■ Ressourcenoptimierung durch (Um-)Nutzung bestehen- der Bausubstanz (Revitalisierung, Einbau einer zweiten Wohnung, Zu-/Umbau);

■ Nachverdichtung und Wohnen in Siedlungsschwer- punkten (Vermeidung von Zersiedelung)

■ Reduktion der zulässigen Wohnnutzfläche auf 130 m2 (bis 150 m2 ab 5 Personen im Haushalt) und der förder- baren Nutzfläche im Neubau;

■ Schwerpunktsetzung bei Sanierung unter Aufwertung der bestehenden Wohnflächen vorrangig vor moderatem Neubau;

■ Umsetzung von Luftreinhalte- und Klimaschutzmaßnah- men im Wohnbau;

■ Förderung des Erwerbs von Bestandsobjekten, sofern die energetischen Mindeststandards vorliegen oder zeitnah eine Sanierung erfolgt.

Zusätzlich ist die Förderung von Infrastruktureinrichtungen für alternative Mobilitätsformen vorgesehen. Geplante Mo- bilitätskonzepte im mehrgeschossigen Wohnbau umfassen Stellplatzreduktion für PKW, die Bereitstellung von Abstell- analgen für (Elektro-)Fahrräder sowie die Errichtung von La- destationen.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die Maßnahmen im neuen Kärnt- ner Wohnbauförderungsgesetz zielen zusätzlich zu gebäu- debezogenen Energieeffizienzkriterien im Wohnbau der Maßnahme G4 auf (Energie-)Raumplanungskriterien ab. Die Priorisierung von Sanierung und (Weiter-)Nutzung beste- hender Bausubstanz sowie Nachverdichtung ist hinsichtlich Ressourcenschonung (Flächen, Material, Energie) hervorzu- heben. Durch begleitende Umsetzung alternativer Mobilitäts- konzepte und die Errichtung von Infrastruktur zur Förderung der Elektromobilität wird ein Beitrag zur Transformation hin zur CO2-armen Gesellschaft geleistet und die notwendigen Wege werden durch Vermeidung von Zersiedelung reduziert.

Im Szenario WEM wird von keiner koordinierten Energie- raumplanung bis 2030 gegenüber dem bisherigen Niveau ausgegangen. Die nationale Entwicklung der durchschnittli- chen Nutzfläche im Neubau von rund 105 m2 pro Wohnein- heit (WE) (Ein- und Zweifamilienhäuser: 143 m²/WE, Mehr- familienhäuser: 82 m²/WE) ist auf Grund des Einflusses der tendenziell kleineren Wohneinheiten im städtischen Raum nur bedingt mit der Situation in Kärnten vergleichbar.

■ Nur durch Weiterführung der Wohnbauförderung kann

die Entwicklung der Treibhausgasemissionen gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G5 trägt zum überwiegenden Teil dazu bei.

■ Auf Grund der nicht abgrenzbaren Maßnahmenwirkung der Wohnbauförderung im Szenario WEM (Maßnahmen- bündel siehe Kurzbeschreibung) kann keine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G5 gegenüber dem Szenario WEM abgeschätzt werden.

Für eine effektive Wirkung auf Wohngebäude ist – gegen- über dem Szenario Paris – auf konsequente Umsetzung der Energieraumplanung zur Verdichtung von Siedlungsflächen und Reduktion der Nutzflächen im Neubau – auch außerhalb der Wohnbauförderung – abzustellen.

Wirkung: Die direkte Wirkung auf Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 sowie mögliche zusätzliche Maßnahmeneffekte im Szenario WAMK konnten nicht abgeschätzt werden.

Land- und Forstwirtschaft

Die Kernmaßnahmen im Sektor Landwirtschaft sind über das KSG-Maßnahmenprogramm 2015-2018 definiert und sind daher im WEM-Szenario mit berücksichtigt. Zusätzliche Maß- nahmen sind für den Bereich der Forstwirtschaft geplant und in Umsetzung. Insbesondere die Förderung des biologischen Landbaus ist zu forcieren, da der Biolandbau gegenüber dem konventionellen Landbau um mindestens 50 % weniger Treibhausgasemissionen verursacht.

Maßnahme F1: „Wald als CO2-Senke und Klimaregulator erhalten und stärken“

Kurzbeschreibung: Die Form der Landnutzung hat wesent- lichen Einfluss auf die Speicherfunktion der Böden. Der hei- mische Wald speichert die größten Mengen an Kohlenstoff.

Somit hat der Erhalt der forstwirtschaftlichen Flächen, ins- besondere in Gemeinden und Regionen mit hohem Sied- lungsdruck und hoher Bebauungsdichte, oberste Priorität.

Flächenversiegelungen, die durch Umwidmungen landwirt- schaftlicher Flächen für Siedlungen, Straßen oder für sonstige Infrastrukturmaßnahmen erfolgen, sind daher zu begrenzen.

Bewertung und Wirkung: Siehe unten.

Maßnahme F2: „Humusaufbau im Wald forcieren“

Kurzbeschreibung: Für den Klimaschutz ist es notwendig, über einen naturnahen Waldbau mit nachhaltigem Humus- aufbau und der Forcierung von Mischbaumarten neben wei- teren Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung, das Ziel eines struktur- und artenreichen Waldes anzustreben. Die Stärkung von naturnahen Dauerwaldstrukturen gegenüber einer Kahl- schlagwirtschaft dient auch einer verbesserten Kohlenstoff-

Referenzen

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