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Szenario WAMK (with additional measu- measu-res Kärnten) für Kärnten

Im Dokument KLIMASTRATEGIE KÄRNTEN (Seite 23-31)

Das WAM Kärnten baut auf das Szenario WEM für Kärnten auf, berücksichtigt dazu Kärnten-spezifische Kernmaßnah-men pro Sektor und wird bis 2030 und 2050 berechnet. Die jeweiligen Kernmaßnahmen wurden den KSG-Sektoren Ver-kehr, Energie und Industrie, Gebäude und Landwirtschaft zu-geordnet.

Bei ausreichender Datenlage wurden die Effekte quantitativ abgeschätzt. Für Maßnahmen, deren Auswirkung nicht quan-tifizierbar war, erfolgte eine qualitative Bewertung nach ihrer Wirkung in Hinblick auf das Treibhausgasreduktionsziel sowie ihren Beiträgen zur Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien innerhalb des betreffenden Sektors.

Die Ergebnisse der qualitativen Bewertung ihres sektoralen Minderungspotentials sind in den nachfolgenden Kapiteln an-hand von einem, zwei oder drei Rufzeichen visualisiert.

■ 3 Rufzeichen: Die Maßnahme liefert einen großen Beitrag zur Emissionsminderung in diesem Sektor

■ 2 Rufzeichen: Die Maßnahme liefert einen mittleren Bei- trag zur Emissionsminderung in diesem

Sektor

■ 1 Rufzeichen: Die Maßnahme liefert einen geringen Bei- trag zur Emissionsminderung in diesem

Sektor

Energie und Industrie

Maßnahme E1: „Ausbau erneuerbarer Energieträger für die Stromerzeugung“

■ Ausbau Photovoltaik

■ Ausbau von Windkraft

■ Ausbau von Wasserkraft

Kurzbeschreibung: Durch dieses Maßnahmenbündel soll der Ausbau erneuerbarer Energieträger in Kärnten verstärkt wer-den. Im Energiemasterplan Kärnten werden für das Jahr 2025 folgende Ziele angegeben: 183 GWh Photovoltaik, 250 GWh Wind und 50 GWh Wasserkraft.

Bewertung (3 Rufzeichen): Im Szenario WEM wird angenom-men, dass bei Photovoltaikanlagen im Jahr 2020 Preisparität erreicht wird. Daher kommt es zu einem raschen Ausbau die-ser Anlagen schon im Szenario WEM. Für Kärnten ergibt sich bis zum Jahr 2020 ein Wert von 215 GWh. Dies entspricht größenordnungsmäßig dem Ziel im Energiemasterplan, be-deutet aber auch, dass dieses Ziel im Szenario WEM bereits übererfüllt wird. Für die Jahre 2030 (422 GWh) und 2050

(799 GWh) werden weitere Steigerungen angenommen.

Im Szenario Paris wird die Erzeugung in Anlehnung an die Roadmap Photovoltaik weiter ausgebaut (499 GWh 2030 bzw. 1.229 GWh 2050). Die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung wurden in den letzten Jahren weiter verbessert, im Jahr 2017 waren sechs (Klein-)Windkraftan-lagen mit einer Gesamtleistung von 1.388 kW in Betrieb. Die Umsetzung des Ziels im Energiemasterplan Kärnten ist umso wichtiger, einerseits zur Energiegewinnung, anderseits um den Umdenkprozess im Umgang mit erneuerbaren Energie-trägern zu beschleunigen. Im Szenario WEM gibt es keine Windnutzung. Im Szenario Paris wird das Ziel für 2025 über-nommen und bis 2030 und 2050 bis zu einer installierten Leistung von 250 MW weiter ausgebaut bzw. bis zu einer Leistung von 450 MW aus anderen erneuerbaren Energie-trägern substituiert. Die Zusatzmaßnahme „Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen im Freiland“ seitens der Raumplanung wird als einer der Ermöglicher für diesen Aus-bau angesehen.

Der Ausbau von Wasserkraft, der mit 50 GWh im Energie-masterplan Kärnten beziffert ist, scheint zwar in den meteoro-logischen Schwankungen unterzugehen (2014: 6.644 GWh, 2015: 4.370 GWh) ist aber dennoch eine wichtige Maßnah-me, da Wasserkraft eine Grundlast bildet und somit zur Netz-stabilität beiträgt.

Wirkung: Das Maßnahmenbündel zum Ausbau dieser Ener-gieträger ist also insgesamt sehr wichtig.

Maßnahme I1: „Investitionen in Wachstum und Beschäfti-gung 2014-2020 (IWB), KWF Kärntner Wirtschaftsförde-rungsfonds (KWF)“

Kurzbeschreibung: Die Maßnahmen werden von Seiten des KWF durch folgende KWF-Programme gefördert:

■ EFRE-Investitionsförderungen

■ Forschung, Entwicklung und Innovation

■ Regionale Impulsförderung

Bewertung (1 Rufzeichen): Impulse zur Innovationsförderung und technischen Entwicklung sind grundsätzlich zu befür-worten.

Wirkung: Bereits im Szenario WEM wird die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG; BGBl. I Nr. 72/2014) vor-ausgesetzt. Die daraus folgende Steigerung der Energieeffizi-enz muss durch viele kleine Maßnahmen erreicht werden. Es wird angenommen, dass die oben genannten Maßnahmen ein Teil davon sein werden.

Klimaschutz

Maßnahme I2: „Prioritätsachse Nachhaltiges Wachstum:

Übergang auf eine CO2-arme Wirtschaft“

Kurzbeschreibung: Der Aufbau von F&E- und Innovations-kompetenzen im Bereich der Energieeffizienz und smarte Produktion sowie Technologien im Bereich (energie-)effizi-ente Produktionsformen als auch die Nutzung erneuerbarer Energien werden forciert. Dies führt zu Kosteneinsparun-gen und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit bei einem gleichzeitigen Beitrag zu den Klimazielen.

Bewertung (1 Rufzeichen): Impulse zur Innovationsförderung und technischen Entwicklung sind grundsätzlich zu befür-worten.

Wirkung: Impulse zu Forschungs- und Entwicklungstätig-keiten wirken sich erst langfristig auf den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aus. Eine konkrete Wirkung kann nicht quantifiziert werden.

Maßnahme I3: „Prioritätsachse 3 CO2-arme Wirtschaft“

Kurzbeschreibung: Zwei Prioritäten:

■ Investitionspriorität Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen: Ge- fördert werden hierzu Maßnahmen zu Energieeffizienz in Unternehmen als auch innerbetriebliche Nutzung erneu- erbarer Energieträger,

■ Investitionspriorität F&E, Innovation und Übernahme von CO2 sparsamem Technologien: Gefördert werden hierzu Maßnahmen zu Innovation für die Nachhaltigkeit.

Bewertung (1 Rufzeichen): Impulse zur Innovationsförderung und technischen Entwicklung sind grundsätzlich zu befür-worten.

Wirkung: Impulse zu Forschungs- und Entwicklungstätig-keiten wirken sich erst langfristig auf den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen aus. Eine konkrete Wirkung kann nicht quantifiziert werden.

Gebäude

Die Kernmaßnahmen im Sektor Gebäude werden über die Wohnbauförderung und den Energiemasterplan Kärnten (eMAP) definiert. Das ökologisierte Wohnbauförderungs-gesetz wurde 2017 beschlossen. Zusätzliche Maßnahmen seitens der Gemeindeabteilung, des Hochbaus und der Lan-desimmobiliengesellschaft (LIG) sowie Maßnahmen im Be-reich mobiler Geräte werden im Szenario WAMK nicht näher betrachtet.

Maßnahme G1: „Kostenlose Energieberatung für Gebäude-besitzer mit fossiler Raumwärme“

Kurzbeschreibung: Für alle Besitzer von Gebäuden wird eine

kostenlose Energieberatung mit den folgenden Hauptinhal-ten angeboHauptinhal-ten:

■ Möglichkeiten des Umstiegs von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Heizsysteme (Pellets, Hackschnitzel, Fernwärmeanschluss, usw.);

■ Möglichkeiten der Nutzung der Sonnenkraft zur Warm- wassererzeugung (thermische Solaranlage bzw. Photo- voltaik-Anlage) oder Raumheizung;

■ Möglichkeiten der thermischen Gebäudesanierung bzw.

bei Neubau Lösungen mit sehr geringem Heizwärme- bedarf.

In den Jahren 2018 bis 2021 wird beginnend mit 1.050.000 Euro Mitteleinsatz jährlich eine Anzahl von rund 3.500 Bera-tungsgesprächen (14 Vollzeitberater, 900 erneuerbare Heiz-systeme, 2.000 Solaranlagen, 600 Sanierungen) angestrebt und schrittweise gesteigert. In den Jahren 2022 bis 2030 sind mit 1.500.000 Euro Mitteleinsatz jährlich insgesamt 5.000 Beratungsgespräche (20 Vollzeitberater, 1.270 erneuerbare Heizsysteme, 2.000 Solaranlagen, 1.730 Sanierung) vorge-sehen. Mehrfachberatungen von Gebäudebesitzern zum sel-ben Objekt sind – zu unterschiedlichen Themen – möglich.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die Energieberatung unterstützt die Kernmaßnahmen G2 und G3, welche eine verpflichtende Energieberatung vorsehen. Darüber hinaus sind Ressourcen für jährlich bis zu 1.730 Energieberatungen vorgesehen, wel-che ohne zusätzliwel-che Sanierungsförderung gegenüber dem Niveau im Szenario WEM (keine Kernmaßnahme) private Investitionen zur thermischen Sanierung von Gebäuden mit fossiler Raumwärmeversorgung anstoßen kann.

Für eine effektive Wirkung der Energieberatung - gegenüber dem Szenario Paris - ist eine konsequente Überprüfung hin-sichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Heizwärme-Bedarf (HWB), CO2- und Primärenergiefaktoren für Neubau und thermische Sanierung von Gebäuden un-abdingbar. In weiterer Folge sind Informationskampagnen auszuweiten und eine schrittweise Sanierungsverpflichtung einzuführen.

Im WEM-Szenario wird von einer Aktivität der Energiebera-tung im bisherigen Niveau ohne spezielle Schwerpunktset-zung ausgegangen.

Wirkung: Die direkte Wirkung auf Treibhausgasemissionen konnte nicht abgeschätzt werden, weil dies davon abhängt, welche Maßnahmen von den Gebäudebesitzern tatsächlich umgesetzt werden. Die Effekte der nachgelagerten, geför-derten Umsetzungsmaßnahmen (G2 und G3) sind nachfol-gend dargestellt:

■ Durch Zugang für Gebäudebesitzer zu fundierten Ent- scheidungsgrundlagen hinsichtlich Investitionen in ther-

mische Sanierung, Kesseltausch und Einsatz von Erneu- erbaren wird eine (geringfügige) indirekte Stimulation der thermischen Sanierungs- und Kesseltauschrate erwartet und die allgemeine Qualität der Maßnahmen tendenziell verbessert.

■ Zusätzlich können durch einfache, investitionsarme oder kostenfreie Energieeinsparmaßnahmen vor Ort unmit- telbare Einspareffekte erzielt werden. Beispiele dafür wä- ren Optimierungen des Wärmeverteilsystems (hydrauli- scher Abgleich, Isolierung von Rohrleitungen in unbe- heizten Gebäudeteilen, Austausch von ineffizienten Um- wälzpumpen).

Maßnahme G2: „Förderung des Kesseltausches von Fossil auf Erneuerbare“

Kurzbeschreibung: Für den Kesseltausch von fossilen Ener-gieträgern (Öl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle) auf erneuerbare Heizsysteme (Pellets, Hackschnitzel, Wärmepumpe ausge-nommen Luft-Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss) wird ein einmaliger Zuschuss von 6.000 Euro ausbezahlt, wenn mindestens Kosten von 20.000 Euro nachgewiesen werden und vorher eine Energieberatung (G1) durchgeführt wurde. Die Förderquote beträgt demzufolge bis zu 30 %. In den Jahren 2018 bis 2021 wird beginnend mit 5,4 Mio. Euro Mitteleinsatz jährlich eine Anzahl von 900 Förderfällen an-gestrebt und schrittweise gesteigert. In den Jahren 2022 bis 2030 sind mit 7,62 Mio. Euro Mitteleinsatz jährlich insgesamt 1.270 Förderfälle vorgesehen.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die gezielte Förderung des Kes-seltausches von fossilen auf emissionsarme, erneuerbare Heizsysteme beschleunigt die Transformation hin zur CO2 -armen Gesellschaft und verhindert indirekt den Ersatztausch von fossilen Heizsystemen und vermeidet langfristige Lock-in-Effekte fossiler Technologien.

Im Szenario WEM wird national von einer deutlichen Abnah-me der Ölkessel im verbleibenden Altbestand (Zeitpunkt der Installation bis 2015) um 61 % zwischen 2015 und 2030 auf Basis der Weiterführung bestehender Fördersysteme und durch Kesseltausch ohne Nutzung von öffentlichen Förder-mitteln ausgegangen. Erdgas spielt in Kärnten nur eine ver-gleichsweise geringe Rolle für die Gebäudebeheizung, der Einsatz von Kohle ist marginal.

■ Nur durch konsequente Umsetzung von Fördermaßnah- men kann diese Reduktion gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G2 trägt zum überwie- genden Teil dazu bei.

■ Der Budgetierung für die Maßnahme G2 erfolgt durch Umschichtung der bereits im Szenario WEM berück-

sichtigten Mittel für die Energieförderung.

■ Auf Grund der höheren Förderquote gegenüber dem Szenario WEM wird – unter Berücksichtigung von Mit- nahmeeffekten – eine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G2 von bis maximal 37 % der rechnerischen Gesamteinsparung abgeschätzt.

Für eine effektive Wirkung auf fossil beheizte Gebäude ist – gegenüber dem Szenario Paris – auf eine schrittweise Kes-seltauschpflicht im Bestand sowie ein Verbot der Installation von fossilen Öl- und Kohlekesseln im Neubau und bei Kes-seltausch umzustellen.

Wirkung: Die Maßnahme bewirkt im Jahr 2030 eine Emis-sionsreduktion an Treibhausgasen gegenüber 2015 von bis zu 235 kt. Davon wirken bereits 215 kt im Szenario WEM, bis zu weitere 20 kt werden durch anrechenbare Effekte der Maßnahme G2 im Szenario WAMK erzielt. Im Szenario WEM wirken gegenläufige Effekte wie Neuinstallation von Erdgas- und Ölheizungen nach 2015.

Maßnahme G3: „Förderung von solarer Warmwasserberei-tung“

Kurzbeschreibung: Bei Warmwasserbereitstellung durch fos-sile Energieträger (Öl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle) im Sommer wird für die Umrüstung auf solare Warmwasserbereitung (Thermische Solaranlage oder Photovoltaikanlage) ein ein-maliger Zuschuss von 1.500 Euro ausbezahlt, wenn min-destens Kosten von 4.500 Euro nachgewiesen werden und vorher eine Energieberatung (G1) durchgeführt wurde. Der mittlere Solarertrag der geförderten Solaranlagen wird mit 1.750 kWh Nutzenergie (Wärme) erwartet. Die Förderquote beträgt demzufolge bis zu 33 %. In den Jahren 2018 bis 2030 wird mit 3,0 Mio. Euro Mitteleinsatz jährlich eine Anzahl von 2.000 Förderfällen angestrebt.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die gezielte Förderung der sola-ren Warmwasserbereitung bei fossiler Warmwasserbereitung im Sommer beschleunigt die Transformation hin zur CO2 -armen Gesellschaft und reduziert den Einsatz von fossilen Heizsystemen.

Die Kombination von solarer Warmwasserbereitung mit sai-sonaler Heizungsunterstützung bei Nutzung von Niedertem-peratursystemen sollte forciert werden (Förderung von kom-binierten Solaranlagen durch Maßnahme G4).

Im Szenario WEM wird national von einer deutlichen Zunah-me der thermischen Solaranlagen im Bestand um das 1,3-fa-che zwis1,3-fa-chen 2015 und 2030 auf Basis der Weiterführung bestehender Fördersysteme und durch Neuinstallation ohne Nutzung von öffentlichen Fördermitteln (Anteil Erneuerbare gemäß Bauordnung) ausgegangen. Davon sind Anlagen für

Klimaschutz

die Warmwasserbereitung sowie Kombinationsanlagen mit Heizungsunterstützung betroffen. Erdgas spielt in Kärnten nur eine vergleichsweise geringe Rolle für die Warmwasser-bereitung, der Einsatz von Kohle ist marginal.

■ Nur durch konsequente Umsetzung von Fördermaßnah- men kann diese Steigerung der Solarthermie gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G3 trägt zum überwiegenden Teil dazu bei.

■ Der Budgetierung für die Maßnahme G3 erfolgt durch Umschichtung der bereits im Szenario WEM berück- sichtigten Mittel für die Energieförderung.

■ Auf Grund der höheren Förderquote gegenüber dem Szenario WEM wird – unter Berücksichtigung von Mit- nahmeeffekten – eine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G3 von bis maximal 19 % der rechnerischen Gesamteinsparung abgeschätzt.

Der verstärkte Einsatz von Photovoltaikanlagen zur elektri-schen Warmwasserbereitung durch diese Maßnahme wurde äquivalent mit der Wirkung einer thermischen Solaranlage bei einem Nutzwärmeertrag von 1.750 kWh pro geförderte Anlage und Jahr bewertet.

Für eine effektive Wirkung auf fossil beheizte Gebäude ist – gegenüber dem Szenario Paris – auf eine schrittweise stei-gende Nutzungspflicht erneuerbarer Energieträger im Be-stand, bei thermischer Sanierung und bei Kesseltausch um-zustellen (Pflichtanteil erneuerbarer Energieträger).

Wirkung: Die Maßnahme bewirkt im Jahr 2030 eine Emissi-onsreduktion an Treibhausgasen gegenüber 2015 von bis zu 45 kt. Davon wirken bereits 43 kt im Szenario WEM, bis zu weitere 2,4 kt werden durch anrechenbare Effekte der Maß-nahme G3 im Szenario WAMK erzielt.

Maßnahme G4: „Maßnahmen zum Klimaschutz im Bereich der Wohngebäude (WBF)“

Kurzbeschreibung: Im Rahmen der Wohnbauförderung (WBF) werden folgende Maßnahmen zum Klimaschutz bei Wohngebäuden laufend umgesetzt:

■ Einzelbauteilsanierung, umfassende thermisch-energeti- sche Sanierung;

■ Umstellung auf energieeffiziente ökologische Haustech- nikanlagen;

■ Installation von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen;

■ Einsatz von innovativen, klimarelevanten Systemen im Neubau.

Im Wohnbauprogramm 2017/18 wird u.a. die Erfüllung von raumplanerischen Kriterien mit Schnittstellen zur Mobilität im Umweltverbund sowie die Verwendung von ökologischen Bauprodukten und höhere Gebäudeenergieeffizienz mit

Erhö-hungsbeiträgen berücksichtigt. Nachverdichtung, Revitalisie-rung von Gebäuden im Bestand und Reconstructing im mehr-geschossigen sozialen Mietwohnungsbau werden forciert.

Bewertung (3 Rufzeichen): Die Maßnahmen im Klimaschutz im Bereich der Wohngebäude umfassen alle relevanten Werk-zeuge zur Verbesserung der thermischen Qualität und zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie-träger oder Fernwärme unterstützt durch Energieförderun-gen (Solarthermie, Photovoltaik) und folEnergieförderun-gen der Bund-Län-der-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Maßnahmen im Gebäudesektor . Die Erhöhungsbeiträge für höhere Gebäu-deenergieeffizienz sowie die sehr geringen Förderzahlen von Erdgas-Brennwert-Heizungen sind hervorzuheben. Der nicht geometriekorrigierte Heizwärme-Bedarf (HWB) im wohn-baugeförderten Neubau und nach umfassender thermischer Sanierung ist seit 2009 spürbar gesunken.

Im Szenario WEM wird national von einer Weiterführung der Energie- und Wohnbauförderung bis 2030 ausgegangen. Die nominellen (nicht inflationsbereinigten) Förderbudgets sinken im Neubau gegenüber 2015 um rund 26 %, bei thermisch-energetischer Sanierung um rund 69 % ab. Darin ist das Budget für Energieförderungen für Heizsysteme bereits ent-halten. Zudem wird unterstellt, dass in Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie der Niedrigstenergiegebäude-Standard in der Wohnbauförderung jeweils zwei Jahre im Voraus zum Nationalen Plan als Mindestanforderung erreicht wird. Ab 2021 muss der Heizwärme-Bedarf (HWB) der letzten Stu-fe des Nationalen Plans im wohnbaugeförderten Neubau um 18 % unterschritten werden.

■ Nur durch Weiterführung der Wohnbauförderung kann die Entwicklung der Treibhausgasemissionen gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G4 trägt zum überwiegenden Teil dazu bei.

■ Auf Grund der nicht abgrenzbaren Maßnahmenwirkung der Wohnbauförderung im Szenario WEM (Maßnahmen- bündel siehe Kurzbeschreibung) kann keine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G4 gegenüber dem Szenario WEM abgeschätzt werden.

Für eine effektive Wirkung auf Wohngebäude ist – gegen-über dem Szenario Paris – auf Anhebung der öffentlichen Förderbudgets für thermische Sanierung und zur Installation von erneuerbaren Energieträgern abzustellen. Begleitende Maßnahmen sind Informationskampagnen und Optimierung der Fördersysteme zur besseren Ausschöpfung der angebo-tenen Förderprogramme.

Wirkung: Die direkte Wirkung auf Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 sowie mögliche zusätzliche Maßnahmeneffekte im Szenario WAMK konnten nicht abgeschätzt werden.

Maßnahme G5: „Neues Kärntner Wohnbauförderungsge-setz“

Kurzbeschreibung: Im Rahmen der Neugestaltung des Kärnt-ner Wohnbauförderungsgesetzes sind folgende gebäude-relevante Punkte geplant:

■ Ressourcenoptimierung durch (Um-)Nutzung bestehen- der Bausubstanz (Revitalisierung, Einbau einer zweiten Wohnung, Zu-/Umbau);

■ Nachverdichtung und Wohnen in Siedlungsschwer- punkten (Vermeidung von Zersiedelung)

■ Reduktion der zulässigen Wohnnutzfläche auf 130 m2 (bis 150 m2 ab 5 Personen im Haushalt) und der förder- baren Nutzfläche im Neubau;

■ Schwerpunktsetzung bei Sanierung unter Aufwertung der bestehenden Wohnflächen vorrangig vor moderatem Neubau;

■ Umsetzung von Luftreinhalte- und Klimaschutzmaßnah- men im Wohnbau;

■ Förderung des Erwerbs von Bestandsobjekten, sofern die energetischen Mindeststandards vorliegen oder zeitnah eine Sanierung erfolgt.

Zusätzlich ist die Förderung von Infrastruktureinrichtungen für alternative Mobilitätsformen vorgesehen. Geplante Mo-bilitätskonzepte im mehrgeschossigen Wohnbau umfassen Stellplatzreduktion für PKW, die Bereitstellung von Abstell-analgen für (Elektro-)Fahrräder sowie die Errichtung von La-destationen.

Bewertung (2 Rufzeichen): Die Maßnahmen im neuen Kärnt-ner Wohnbauförderungsgesetz zielen zusätzlich zu gebäu-debezogenen Energieeffizienzkriterien im Wohnbau der Maßnahme G4 auf (Energie-)Raumplanungskriterien ab. Die Priorisierung von Sanierung und (Weiter-)Nutzung beste-hender Bausubstanz sowie Nachverdichtung ist hinsichtlich Ressourcenschonung (Flächen, Material, Energie) hervorzu-heben. Durch begleitende Umsetzung alternativer Mobilitäts-konzepte und die Errichtung von Infrastruktur zur Förderung der Elektromobilität wird ein Beitrag zur Transformation hin zur CO2-armen Gesellschaft geleistet und die notwendigen Wege werden durch Vermeidung von Zersiedelung reduziert.

Im Szenario WEM wird von keiner koordinierten Energie-raumplanung bis 2030 gegenüber dem bisherigen Niveau ausgegangen. Die nationale Entwicklung der durchschnittli-chen Nutzfläche im Neubau von rund 105 m2 pro Wohnein-heit (WE) (Ein- und Zweifamilienhäuser: 143 m²/WE, Mehr-familienhäuser: 82 m²/WE) ist auf Grund des Einflusses der tendenziell kleineren Wohneinheiten im städtischen Raum nur bedingt mit der Situation in Kärnten vergleichbar.

■ Nur durch Weiterführung der Wohnbauförderung kann

die Entwicklung der Treibhausgasemissionen gemäß Szenario WEM erreicht werden, die Maßnahme G5 trägt zum überwiegenden Teil dazu bei.

■ Auf Grund der nicht abgrenzbaren Maßnahmenwirkung der Wohnbauförderung im Szenario WEM (Maßnahmen- bündel siehe Kurzbeschreibung) kann keine zusätzliche Anrechenbarkeit der Maßnahme G5 gegenüber dem Szenario WEM abgeschätzt werden.

Für eine effektive Wirkung auf Wohngebäude ist – gegen-über dem Szenario Paris – auf konsequente Umsetzung der Energieraumplanung zur Verdichtung von Siedlungsflächen und Reduktion der Nutzflächen im Neubau – auch außerhalb der Wohnbauförderung – abzustellen.

Wirkung: Die direkte Wirkung auf Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 sowie mögliche zusätzliche Maßnahmeneffekte im Szenario WAMK konnten nicht abgeschätzt werden.

Land- und Forstwirtschaft

Die Kernmaßnahmen im Sektor Landwirtschaft sind über das KSG-Maßnahmenprogramm 2015-2018 definiert und sind daher im WEM-Szenario mit berücksichtigt. Zusätzliche Maß-nahmen sind für den Bereich der Forstwirtschaft geplant und in Umsetzung. Insbesondere die Förderung des biologischen Landbaus ist zu forcieren, da der Biolandbau gegenüber dem konventionellen Landbau um mindestens 50 % weniger Treibhausgasemissionen verursacht.

Maßnahme F1: „Wald als CO2-Senke und Klimaregulator erhalten und stärken“

Kurzbeschreibung: Die Form der Landnutzung hat wesent-lichen Einfluss auf die Speicherfunktion der Böden. Der hei-mische Wald speichert die größten Mengen an Kohlenstoff.

Somit hat der Erhalt der forstwirtschaftlichen Flächen, ins-besondere in Gemeinden und Regionen mit hohem Sied-lungsdruck und hoher Bebauungsdichte, oberste Priorität.

Flächenversiegelungen, die durch Umwidmungen landwirt-schaftlicher Flächen für Siedlungen, Straßen oder für sonstige Infrastrukturmaßnahmen erfolgen, sind daher zu begrenzen.

Bewertung und Wirkung: Siehe unten.

Maßnahme F2: „Humusaufbau im Wald forcieren“

Kurzbeschreibung: Für den Klimaschutz ist es notwendig, über einen naturnahen Waldbau mit nachhaltigem Humus-aufbau und der Forcierung von Mischbaumarten neben wei-teren Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung, das Ziel eines struktur- und artenreichen Waldes anzustreben. Die Stärkung von naturnahen Dauerwaldstrukturen gegenüber einer Kahl-schlagwirtschaft dient auch einer verbesserten

Kohlenstoff-Klimaschutz

bilanz im Ökosystem.

Bewertung und Wirkung: Siehe unten.

Maßnahme F3: „Nachhaltige Holznutzung betreiben“

Kurzbeschreibung: Die Verwendung von Holz und Biomas-se aus nachhaltiger Waldwirtschaft zur Substitution kohlen-stoffintensiver Materialien bzw. fossiler Energiequellen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-emissionen. Das Ziel einer kohlenstoffarmen Wirtschaft kann nur durch den raschen Umbau des Energiesystems auf er-neuerbare Energieträger und die Substitution von energie-

Kurzbeschreibung: Die Verwendung von Holz und Biomas-se aus nachhaltiger Waldwirtschaft zur Substitution kohlen-stoffintensiver Materialien bzw. fossiler Energiequellen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-emissionen. Das Ziel einer kohlenstoffarmen Wirtschaft kann nur durch den raschen Umbau des Energiesystems auf er-neuerbare Energieträger und die Substitution von energie-

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