Sehr geehrte/r Leser/in,
nachfolgend möchten wir euch eine gangbare Möglichkeit aufzeigen, wie Ihr euer/eure Kind/er von der Testpflicht mit SARS-COV-2 Schnelltests an bayrischen Schulen fernhalten können.
Sowohl der Test an sich als auch die dazugehörige Rechtslage ist mehr als umstritten und sollte unseren Kindern erspart bleiben.
Im Internet finden Sie viele verschiedene Herangehensweisen und jede davon mag durchaus erfolgreich sein, allerdings finden Sie bis dato wohl keine Anleitung dazu, wann welcher Schritt sinnvoll ist.
Ich kann euch versichern, dass sowohl Schulleiter als auch Lehrkräfte im Moment keine leichte Aufgabe vor sich haben. Einerseits sind sie ihrem Arbeitgeber (Kultusministerium) verpflichtet, andererseits haben sie eine besondere Fürsorgepflicht den Schutzbefohlenen SchülerInnen gegenüber.
Durch den „Einsatz“ von sog. Verordnungen und Beschlüssen liegt die Haftung ausschließlich bei den ausführenden Personen und nicht bei den „Herausgebern“.
Die Politik macht es sich somit sehr einfach, indem sie die Haftung für ihre Verordnungen und Beschlüsse auf die Schulen, bzw. auf die LehrerInnen abwälzt und gleichzeitig
disziplinarische Maßnahmen -bei Nichteinhaltung oder Remonstration- androhen kann.
Wir haben uns daher dazu entschlossen, eine Vorgehensweise zu wählen, die den Lehrern und Lehrerinnen die Möglichkeit gibt, ihr Gesicht zu wahren und trotzdem unsere Kinder zu schützen.
Wir haben es auch vermieden eine allzu juristische Schreibweise zu verwenden. Das Schreiben soll gut lesbar, verständlich und problemlösend für beide Seiten sein.
Ich bitte dies bei allen Schritten zu bedenken. Geht auf die Schulleiter und Lehrkräfte zu, sucht den Dialog. Feindseligkeit verhärtet die Fronten und erschwert eine Lösung.
Herzlichst Euer
Florian
PS: Alle Schreiben und Empfehlungen können frei verwendet und abgeändert werden. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Folgen.
Schritt 1:
Telefonat mit der Schulleitung
Vorschlag für ein Telefonat mit der Schulleitung
Leitfaden:
• Nennen sie Ihren Namen, den Ihres Kindes/Kinder und die Klasse
• Fragen sie nach der Testpflicht und wer die Haftung für eventuelle Schäden durch Test- und/oder Maskenpflicht übernimmt.
• Fragen sie danach, ob die Schulleitung eine einstweilige Befreiung vom Präsenzunterricht akzeptiert und ob alternativ eine Distanzbeschulung möglich ist.
• Wenn ja, lassen sie sich diese schriftlich bestätigen, soweit diese nicht pauschal für alle Schüler dieser Jahrgangsstufe gilt
• Wenn nein, schicken sie vorab die E-Mail aus Schritt 2 und das Schreiben aus Schritt 3 per Einschreiben. Ein Rückschein ist nicht zwingend
erforderlich
Schritt 2:
E-Mail an Schulleitung
Vorschlag für eine E-Mail-Nachricht an die Schulleitung
Betreff: „Keine Teilnahme am Präsenzunterricht“
Sehr geehrte NAME SCHULLEITUNG
wie eben telefonisch besprochen, möchte ich mitteilen, dass ich als sorgeberechtigte Mutter/Vater/Eltern meinen elterlichen Spielraum
wahrnehme und mein Kind NAME, KLASSE, pandemiebedingt nach Art. 6, Abs.
2 GG am Präsenzunterricht der Schule nicht teilnehmen lasse.
Ein ausführliches Schreiben hierzu wurde heute von mir per Post an sie versandt.
Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, wie die Unterrichtung meiner Kinder alternativ durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Schritt 3:
Brief an die Schulleitung
Vorschlag für ein Schreiben an die Schulleitung
Wichtig:
Verändert bitte das Schreiben so, dass es für eure Kinder passt Euer Absender steht oben mittig!
Schreibt sowohl den Namen der Schule als auch den Ansprechpartner nur in Großbuchstaben. Das gleich gilt bei der Anrede
Die Grußformel rechts mag vielen von euch eigenwillig erscheinen, trotzdem bitte nicht nach links versetzen
Abs: NAME, ANSCHRIFT
NAME DER SCHULE z.Hd. SCHULLEITUNG STRASSE
PLZ, ORT
Ort, den
Pandemiebedingte Befreiung vom Präsenzunterricht nach Art. 6, Abs. 2 GG
Sehr geehrte/r NAME DER SCHULLEITUNG,
hiermit melde ich mein Kind VORNAME, NAME, GEB.-DAT., KLASSE unter Berufung auf Art.6, Abs. 2 GG bis auf weiteres vom Präsenzunterricht ab.
Mit Beschluss des Ministerrats vom 07.April 2021 wurde mit Wirkung zum 12. April 2021 eine sog. „Testpflicht“ an bayrischen Schulen eingeführt, lt. dieser Schülerinnen und Schüler nur mehr dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen dürfen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test vorweisen können.
Damit haben die pandemischen Maßnahmen einen Punkt erreicht, den ich/wir als sorgeberechtigte Mutter/Vater/Eltern nicht mehr mittragen können, ohne unsere
gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber unseren Kindern nicht fahrlässig zu vernachlässigen.
Da ich/wir zur Eindämmung der Pandemie meinen/unseren Beitrag leisten möchten und dabei aber meine gesetzliche Fürsorgepflicht nicht verletzen können, habe ich/wir mich/uns dazu entschieden, mein Kind/er mit sofortiger Wirkung und bis zur vollständigen Klärung meiner/unserer Fragen vom Präsenzunterricht abzumelden.
Ich/wir berufen uns hierbei auf Art.6, Abs. 2 GG. Die Schulpflicht nach Art. 35 bay.EUG bleibt hiervon unberührt, da dieser durch geeignete Maßnahmen, wie sie bisher im
Distanzunterricht angewendet wurden, weiter nachgekommen werden kann. Des Weiteren begründet sich die Befreiung vom Präsenzunterricht damit, dass es in Deutschland eine Schulpflicht, aber keine Bildungspflicht gibt und die Schulpflicht zwar durch Präsenz erfüllt werden muss, der Gesundheitsschutz aber über der Präsenzpflicht steht.
Um unserer gesetzlichen Fürsorgepflicht ausreichend nachkommen zu können, bitte ich Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten und mir/uns diese in Schriftform und unterschrieben
innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zukommen zu lassen, damit ich/wir meine/unsere Kinder möglichst schnell wieder am Präsenzunterricht teilhaben lassen kann:
1. Welcher Schnelltest (Name, Charge, CE Kennzeichnung) wird eingesetzt?
2. Werden die Tests nach Medizinproduktegesetz (MPG) dokumentiert?
3. Ist der Test, hinsichtlich Inhaltsstoffe und Anwendung, gesundheitlich unbedenklich?
4. Ist der zu verwendende Test für die Altersgruppe zugelassen? (Nachweis erforderlich) 5. Werden Eltern und Kinder vorab über die möglichen Ergebnisvarianten aufgeklärt,
insbesondere in Bezug auf mögliche Falschergebnisse?
6. Wird die „Testung“ durch eine entsprechende Fachkraft, wie im MPG vorgeschrieben, durchgeführt?
7. Sind alternative Tests, wie z.B. der praktisch nicht belastende Spucktest in Erwägung gezogen worden? Wenn ‚ja‘, weshalb wurde diesen nicht der Vorzug gegeben?
8. Wie genau läuft die Testung in der Schule ab?
9. Kann die Möglichkeit einer sog. „Kreuzkombination“ durch z.B. unzureichende Reinigung des Arbeitsbereiches oder unsachgemäßer Verwendung der Schutzausrüstung
ausgeschlossen werden?
10. Was geschieht bei einem positiven Testergebnis?
11. Kann sichergestellt werden, dass kein Mobbing bei einem positiv getesteten Kind stattfinden wird? Und wenn ja, wie?
12. Welche Maßnahmen sind bei einer großen Anzahl an positiv getesteten Kindern geplant?
13. Was geschieht, wenn die Eltern des positiv getesteten Kindes nicht zeitnah erreicht werden können?
14. Wo werden die Testergebnisse eingegeben und gespeichert?
15. Wie wird die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet?
16. Droht Kindern ein Ausschluss vom Unterricht, falls der Test verweigert wird? Wenn ja, wie begründen sie dies?
17. Gibt es alternativ die Möglichkeit online am Unterreicht teilzunehmen?
Ich/Wir bedanke mich/uns für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
NAME/UNTERSCHRIFT
Schritt 4:
Erinnerung an die Schulleitung
Vorschlag für eine Mahnschreiben an die Schulleitung
Abs: NAME, ANSCHRIFT
NAME DER SCHULE z.Hd. SCHULLEITUNG STRASSE
PLZ, ORT
Ort, den
Erinnerung zu meinem/unserem Schreiben vom….
Sehr geehrte/r NAME DER SCHULLEITUNG,
mit Schreiben vom… habe ich/wir Sie gebeten, einige wichtige Fragen für mich/uns bezüglich der „Testpflicht“ an Ihrer Schule zu beantworten. Leider warte/n ich/wir bis heute auf eine Antwort. Die von mir/uns gesetzte Frist von 7 Tagen ist nun abgelaufen. Ich bitte Sie, mir/uns Ihre Antwort innerhalb der nächsten 3 Tage zugehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
NAME/UNTERSCHRIFT
Schritt 5:
2. Erinnerung an die Schulleitung
Vorschlag für eine Mahnschreiben an die Schulleitung
Abs: NAME, ANSCHRIFT
NAME DER SCHULE z.Hd. SCHULLEITUNG STRASSE
PLZ, ORT
Ort, den
2. Erinnerung zu meinem/unserem Schreiben vom….
Sehr geehrte/r NAME DER SCHULLEITUNG,
mit Schreiben vom… habe ich/wir Sie gebeten, einige wichtige Fragen für mich/uns bezüglich der „Testpflicht“ an Ihrer Schule zu beantworten. Leider warte/n ich/wir bis heute auf eine Antwort. Auch auf mein Erinnerungsschreiben haben Sie nicht reagiert. Die von mir/uns gesetzte Frist von 7 Tagen, zuzüglich der weiteren 3 Tage aus meinem/unseren
Erinnerungsschreiben sind nun erfolglos verstrichen. Ich bitte Sie, mir/uns Ihre Antwort innerhalb der nächsten 3 Tage zugehen zu lassen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, meine/unsere Fragen zu beantworten, bitte ich Sie um einen persönlichen Gesprächstermin. Ich bin mir sicher, dass wir eine Einigung erzielen können.
Mit freundlichen Grüßen
NAME/UNTERSCHRIFT