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Archiv "Vergangenheit: Keine Ruhmestat" (23.09.1994)

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‚endungsgebiete Zur unter- r_enden Therapie bei chroni- sm Ekzem. Zusammenset- g: Salbe: 100 g enth.: Ethanol.

zug (1:5) aus Dulcamarae sti- 10 g. Tabletten: 1 Tablette 1.: Trockenextrakt (5:1) aus amarae stipites 200 mg. Trog- 100 g enth.: Ethanol. Ausz.

) aus Dulcamarae stipites 70 g.

1. 26 Vol,-% Ethanol. Dosie- gsanleitung: Salbe: Soweit lt anders verordnet, wird Cefa- Salbe 3 - 5 mal täglich auf

zu behandelnde Hautgebiet getragen und sanft eingerieben.

iletten: Soweit nicht anders )rdnet, nehmen Erwach- e 1- 3 mal täglich 1Tablette ein, 1er täglich 1 Tablette. Tropfen:

veit nicht anders verordnet, imen Erwachsene 4 -5 mal ich 30 - 40 Tropfen ein, Kinder Hälfte. Handelsformen und ise: Salbe zum Auftragen auf Haut 25 g (DM 11,90), 50 g I 21,90), 100 g (DM 39,50);

netten zum Einnehmen 50 Stück 23,67),100 Stück (DM 38,62), ) Stück (DM 69,70); Tropfen n Einnehmen 50 ml (DM 21,54), ml (DM 32,58), 200 ml A 53,48). (Preisänderungen behalten).

Cefak Arzneimittel

;Hach 13 60 • D-87403 Kempten

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Pflanzlich gegen Ekzeme

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juckreizstillend antiallergisch anticholinerg antiphlogistisch

PEK TRUM LESERBRIEFE

1960, S. 60), wie auch die Professoren Rein und Strug- hold (Büchner: Pläne und Fügungen. Urban & Schwar- zenberg 1965, S. 81).

Prof. Dr. Thomas Büchner, Med. Univ.-Klinik A, Al- bert-Schweitzer-Straße 33, 48129 Münster

Findung besserer Einsicht

. . . Da der Genaueres wissen-wollende Leser in der Anmerkung auf ein Archiv verwiesen wird, sei erwähnt, daß der Beitrag von Victor von Weizsäcker in einer während der Dokumenten- sammlung 1947 verfaßten Stellungnahme unter dem Ti- tel, „,Euthanasie' und Men- schenversuche" unmittelbar

nach Veröffentlichung von Mitscherlichs Buch erschien und heute jederzeit nachles- bar ist (V. von Weizsäcker, Gesammelte Schriften, Band 7, Frankfurt/M., Suhrkamp).

Darin begründet von Weizsäcker ausführlich seine, auch von Mitscherlich vertre- tene und auch heute noch be- denkenswerte Ansicht eines Zusammenhangs zwischen einer Medizin, die sich nur als naturwissenschaftlich ver- steht, die den Menschen nur als Objekt nimmt, und einem notwendigen Mangel sittli- cher Maßstäbe. Denn „eine Medizin, welche die Krank- heit nur als ein naturwissen- schaftlich-biologisches Fak- tum betrachtet, (ist) gezwun- gen, sich ihre sittliche Norm, zum Beispiel bei Gewaltan- wendung, außerhalb der Me-

dizin zu suchen. Eine Medi- zin dagegen, für welche die Krankheit eine Weise des Menschseins ist, muß in sich selbst die Entscheidung über sittlich und unsittlich treffen."

Daraus entwickelt von Weiz- säcker ein in der heutigen Ethik-Diskussion noch nicht hinreichend fruchtbar gewor- denes „Gebot der Gegensei- tigkeit". Im Nachdenken über den „produktiven Wert des (Nürnberger Ärzte) Prozes- ses" geht es ihm aber weniger um Schuldzuweisung als um die „Findung besserer Ein- sicht für die Zukunft". . . er formuliert: „Die Gegenseitig- keit und die Solidarität sollen ärztliches Handeln leiten".

Prof. Dr. D. Janz, Diagnosti- sches Zentrum, Joachim- Friedrich-Straße 16, 10711 Berlin

Keine Ruhmestat

Wir sind auf Grund unse- rer eigenen Beobachtungen zwischen 1933 und 1945 und danach verpflichtet, den jün- geren Kolleginnen und Kollegen die von Herrn Gerst veröffentlichte Dar- stellung aus einem anderen Blickwinkel zu schildern.

Zunächst möchte ich daran erinnern, daß eine Doku- mentation mit Beweis- stücken und Urkunden er- klärt wird.

In diesem Zusammen- hang war es durchaus erklär- lich, daß die damalige medi- zinische Fachpresse auf den Nürnberger Ärzteprozeß mit keinem Wort einging.

Warum schwieg man da- mals? 300 bis 400 Ärzte von etwa 90 000 haben sich durch

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

„Medizinverbrechen" schul- dig gemacht. Wir alle aber wissen, daß mehr als 300 bis 400 Ärzte in den damaligen Jahren Kriegsgefangenen und Menschen jüdischer Re- ligion geholfen, sie behandelt und beschützt haben, wann immer sie es konnten. In jüngster Zeit wurde ein An- gehöriger der SS wegen sei- ner damaligen Haltung ge- genüber Menschen jüdischer Konfession von der jüdischen Gemeinde in besonderer Weise geehrt.

Was die Euthanasie be- trifft, so wurde erst vor weni- gen Wochen in einem Nach- barstaat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Was Versuche an Menschen be-

Behinderung

Zu der Buchbesprechung:

„Helga Kuhse und Peter Singer: Muß dieses Kind am

Leben

bleiben?" von Prof.

Dr.

Dr. Norbert Hoerster „Keine Euthanasie-Propaganda" in Heft 31-32/1994:

Plädoyer für Infanticid

Die Überschrift für Hoer- sters Artikel hätte statt:

„Keine Euthanasiepropagan- da" zutreffender: „Plädoyer für Infanticid" lauten müs- sen, denn Kuhse/Singer tre- ten in dem zweifellos gut ge- schriebenen Buch: „Muß die- ses Kind am Leben bleiben"

für die aktive Tötung von Kindern mit Mißbildungen und Down-Syndrom ein, und dies anhand von „suggestiv geschilderten realen Fall- beispielen", wie Hoerster schreibt. Wenn er der These eines der Autoren: uneinge- schränkte Abtreibungsrege- lung noch ohne Einschrän- kung zustimmt, dann steht er der These zwei: nur aktuell personalen Wesen steht ein Lebensrecht zu ablehnend gegenüber, weil dies rechtlich diskriminierend und — so meine ich — aus christlicher Sicht schlechthin inhuman ist. Oder sollte demnächst der Paragraph 2.2. unseres Grundgesetzes lauten: „Jede

trifft, so beschäftigten sie kürzlich die Presse Ameri- kas.

Diese Hinweise sollen in keiner Weise die von deutschen Ärzten begange- nen „Medizinverbrechen"

schmälern. Man schwieg da- mals und auch heute. Ich ha- be ganz bewußt die Veröf- fentlichungen des Deutschen Ärzteblatts vom 17. und 27.

Juni abgewartet. Meines Er- achtens schweigt man auch seitens unserer Kolleginnen und Kollegen, weil wir alle wissen, daß ein gegenseitiges Aufrechnen von Verbrechen während der Jahre 1939/1945 zu nichts führen wird . .

Dr. H. Schmidt, Planweg 40, 74743 Seckach

Person hat das Recht auf Le- ben und körperliche Unver- sehrtheit" und damit eine

„Personokratie" der Gesun- den und Starken begründen?

So ist Hoerster zuzustimmen, wenn er gegenüber Kuhse/

Singer im Interesse eines op- timalen Schutzes von Kin- dern, Geisteskranken und Schwerstbehinderten wenig- stens die Geburt als eindeuti- ge Grenze für das Recht des Menschen auf Leben fordert.

Die These drei: daß Ster- benlassen letztlich inhuman und aktives Töten schwer mißgebildeter Neugeborener die menschlichere Lösung sei, bejaht Hoerster wieder- um als Verfechter der Eu- thanasie, in Ablehnung eines

„Rekurses auf religiöse Dog- men" oder, wie Singer/Kuhse selbst schreiben: um „uns von den Mythen eines längst überholten, autoritären ethi- schen Kodex freizumachen".

Immerhin könnte man das Gebot: „Du sollst nicht tö- ten" als ethisch-philosophi- sches Postulat auffassen, wo- bei damit natürlich nicht nur uneingeschränkt das mensch- liche Leben, sondern auch der schonende Umgang mit tierischem und pflanzlichem Leben gemeint wäre, obwohl die Realität der Natur damit nicht völlig aus der Welt ge- schafft ist, daß Leben von an- derem Leben lebt. Die Son-

derstellung des menschlichen Tötungsverbotes kennzeich- nen Kuhse/Singer mit der schlimmen Analogie des

„Speziezismus", der dem Rassismus entspreche.

Wenn heute die Todes- strafe abgeschafft ist und auch das Töten in Notwehr nicht als Ziel abwehrender Reaktion gelten darf, dann sollte das Töten des Leiden- den nicht als Ausdruck des Mitleidens oder als Mittel der Leidvermeidung im Na- men einer „neuen Huma- nität" etabliert werden. Viel- mehr sollten die medizini- schen und sozialen Be- mühungen aktiviert werden, um Leidenden und Schwa- chen zu helfen — was übri- gens auch Kuhse/Singer aus- drücken, aber resignierend als unrealistisch angesichts der Situation in der Welt an- zusehen scheinen. Oder soll- ten wir demnächst unseren Ärzten in Ruanda nahele- gen, statt nur unzureichender Hilfe zur erlösenden Injekti- on bei Sterbenden überzuge- hen?

Wenn man sich Jahrzehn- te seines Berufslebens mit der Behandlung und Linde- rung des Leidens von Schwerstbehinderten, oft mit jahrelanger Beatmung, ab- gemüht hat, dann kommt es einem schwer an, sein Tun als inhuman bezeichnet zu fin- den, verbunden mit dem Vorschlag, man hätte besser zur lebensauslöschenden Spritze gegriffen. Der philo- sophische Versuch, die Un- terlassung weiterer Behand- lung im Sinne des Sterbenlas-

Widerspruch zum Grundgesetz

... Menschliches Leben sei nicht unter allen Umständen unantastbar: diese „These"

steht nicht nur im Wider- spruch zu abfällig erwähnten

„religiösen Glaubensannah- men", sondern auch im Wi- derspruch zu unserem Grundgesetz Artikel 1 und 2.

Die Gefährlichkeit der „The- se" zeigt sich auch in der anschließenden „Rechtferti-

sens sei dasselbe wie die Tö- tung durch einen intendier- ten Akt, verkennt, daß die Natur dem Menschen aufer- legt, geboren zu werden und sterben zu müssen. Dagegen zwingt sie uns nicht, Men- schen zu töten. Vielmehr for- dert sie von uns als Men- schen, helfend einander bei- zustehen, weil wir von Natur aus soziale Wesen sind, deren Leid zwar vermindert, aber auch nicht gewaltsam besei- tigt werden kann.

Im Leiden offenbart sich auch eine menschliche Seite, die man nicht einfach mit zy- nischer Ablehnung des viel- leicht zu leichtfertig benutz- ten „Sinns des Lebens" ab- tun kann. Schwer fällt es uns allen, ein Neugeborenes langsam sterben zu lassen.

Aber es wird nicht „liegenge- lassen", im Stich gelassen, wie dieser Ausdruck immer wieder nahelegen möchte, um dagegen den huma- nitären Akt der Tötung auf- zuwerten. Die oft langen Ta- ge des Sterbens, als Zeit ver- mehrter Zuwendung, guter Pflege und Anwendung schmerzstillender und beru- higender Möglichkeiten der Medizin verstanden, sind schwer durchzustehen, aber auch Anruf und Bekräfti- gung, daß der Mensch dem Menschen in weniger exi- stentiell bedrohten Situatio- nen beistehen soll. Einen sol- chen Aufruf höre ich nicht in der Aufforderung zum Infan- ticid.

Prof. Dr. G. Ruhrmann, Wohltorfer Straße 18, 21465 Reinbek

gung" über den Abtreibungs- modus, der in der Tat die Problematik der Grenzzie- hung beinhaltet. Es wird deutlich, daß „Dammbruch- gefahren" nicht nur drohen, sondern der Damm offenbar gebrochen ist.

Erfreulich, daß Professor Hoerster Neugeborene am Recht des Menschen auf Le- ben „partizipieren" lassen möchte.

Ich fürchte die Menschen, die über eine „genuine Ster- A-2454 (10) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 38, 23. September 1994

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