GELDANLAGE
Offene Immobilienfonds
Die Zweitrente aus Immobilienbesitz
Vermietete Immobilien als Grundlage der Altersvor- sorge haben auch wegen der restriktiven Mietgesetze an Attraktivität eingebüßt. An ihre Stelle ist für den Privat- anleger heute oftmals der of- fene Immobilienfonds getre- ten.
Die Anlage in offenen Im- mobilienfonds läßt sich bei ei- nigen Investmentgesellschaf- ten mit einem flexiblen Aus- zahl-Plan verbinden. Er ist für jene Anleger wichtig, die sich ein regelmäßiges „zwei- tes Einkommen" wünschen und einer sachwertorientier- ten Anlage den Vorzug vor der Anlage in Wertpapieren geben. Denn durch den Kauf eines Zertifikats eines offe- nen Immobilienfonds besit- zen sie nicht nur das jederzei- tige Rückgaberecht, sondern haben auch eine von den Schwankungen der Kapital- märkte unabhängige Form der Kapitalanlage gewählt.
Flexibler Auszahlplan Beim Auszahl-Plan wird eine Mindestsparsumme von 30 000 DM empfohlen. Die Auszahlungen selbst sind steuerfrei. Dabei hat der An- leger durch die Höhe des Auszahlungsbetrages die Wahl, ob er sein Kapital er- halten oder ob er es in eini- gen Jahren aufzehren möchte.
Im Mittelpunkt der Anla- gepolitik der offenen Immo- bilienfonds, die es in der Bun- desrepublik Deutschland seit 1959 gibt, stehen heute ge- werbliche Immobilien. Dane- ben wird in gemischt genutzte Grundstücke investiert — al- so in Geschäftshäuser mit Wohnungen. Vor allem ge- werbliche Objekte bieten langfristig gute Renditen, da
die Mieten in aller Regel an den Lebenshaltungskostenin- dex gekoppelt sind. Nach den Vorschriften des Gesetzes über die Kapitalanlagegesell- schaften muß einmal jährlich ein Sachverständigenaus- schuß die einzelnen Fondsob- jekte einer eingehenden Prü- fung unterziehen.
Offene Immobilienfonds wenden sich unter Betonung der bei ihnen geltenden ge- schäftspolitischen Zielsetzun- gen der Risikostreuung und der flexiblen Anlagegrundsät- ze an breite Kreise der Bevöl- kerung. Schon mit Beträgen ab 100 DM monatlich kann auf diese Weise Geld in Im- mobilienbesitz angelegt wer- den. Mit der Einbeziehung der offenen Immobilienfonds in das Gesetz über die Kapi- talanlagegesellschaften sollte zudem dem Sparerschutz in besonderem Maße entspro- chen werden.
Allerdings. Wer als Anle- ger Immobilienfonds erwirbt, darf von seiner Fonds-Gesell- schaft nicht erwarten, daß diese auch ausschließlich in Immobilien investiert. Denn mehr als die Hälfte aller Fondsmanager haben ein Drittel bis über die Hälfte des verwalteten Fondsvermögens nicht etwa in Immobilien, sondern in Bankguthaben be- ziehungsweise Wertpapiere investiert.
Und genau das könnte der Anleger selbst tun: Festgel- der anlegen oder Festverzins- liche kaufen. Dafür braucht er keinen Immobilienfonds- Manager. Bleibt der Ein- druck, daß die Fonds-Mana- ger zuweilen ihren Haus- be- ziehungsweise Depotbanken einen Gefallen tun: Sie legen dort Festgelder an und kau- fen Wertpapiere ab, die die Banken eventuell bei ihrer Kundschaft nicht unterbrin- gen können. Rolf Combach
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Ich möchte mehr über den DWS Nordamerika wissen.
DWS Deutsche Gesellschaft für Investmentgruppe Wertpapiersparen, Frankfurt/Main. Deutsche Bank.
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 16, 22. April 1994 (85) A-1161