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Archiv "Adipositas: Drohende Kostenlawine" (25.06.2004)

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dass schließlich diese Be- schlüsse im Rahmen ihrer an- gestrebten Verwirklichung an sich selbst scheitern werden.

Dr. med. Gerhard Gräwe, Hertinger Straße 6, 59423 Unna

Ade Facharzt für Allgemeinmedizin!?

Entsetzt las ich, dass sich die Delegierten und der Vorsit- zende der Weiterbildungsgre- mien der BÄK, Herr Dr.

Koch, auf dem 107. Deutschen Ärztetag nicht mehr mit der Hausarzt-Internisten-Frage beschäftigt haben. Statt sich im Vorfeld mit offenen Proble- men bei der neuen FA-Be- zeichnung „Allg.-Med. + Inn.“

zu befassen, ist Herr Dr. Koch der Meinung, „dass die WBO erst einmal umgesetzt werden (müsse), bevor über weiteren Änderungsbedarf diskutiert werde“. Ihn stören nicht die erheblichen Abweichungen bei der WBO-Umsetzung in den einzelnen Bundesländern,

„. . . da die Aufsichtsbehörden noch nichts genehmigt hätten . . .“. Ob die neue WBO Europarecht verletzt, müssen zum Glück andere Instanzen klären. Übrigens ist der Hin- weis von Frau Korzilius, dass

„die LÄK Hamburg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein und Bayern . . . die neuen Rege- lungen so gut wie eins zu eins übernommen (haben)“, falsch.

Laut „Berliner Ärzte“ 4/04 fordert Berlin für Umschrei- bung vom FA für Allgemein- medizin zum „FA für Allg. + Inn.“ neben fünf Jahren hausärztlicher Tätigkeit in ei- gener Praxis eine erneute Facharztprüfung und eine Sie- benjahresfrist. Brandenburg (Brandenburger Ärzteblatt 4/04) räumt hier nur drei Jahre Frist ein und klammert prakti- sche Ärzte aus. Nordrhein for- dert (Der Hausarzt 7/04) von FÄ für Allgemeinmedizin dafür den Nachweis von 18 Monaten stationärer innerer Tätigkeit, von FÄ für Innere Medizin aber keine allgemein- medizinischen Zeiten. Bayern nennt laut DÄ, Heft 19, keine Frist. Somit ist eine in den re- levanten Punkten bundesein-

heitliche Regelung nicht er- füllt, die aber (laut Heft 19) Voraussetzung für eine zu- stimmende Entscheidung durch die Aufsichtsbehörden der Länder ist. Wie können di- vergente Regeln und Facharzt- Re-Prüfungen (bei Umbenen- nung) in unseren Kammern beschlossen und Kollegen aus- geklammert werden? Wird ei- ne WBO um eine neue Fach- arztbezeichnung geändert, kann man sie auch so ändern, dass bei Umschreibung keine Frist oder Prüfung mehr gefor- dert wird (in den 90er-Jahren bekamen in der Ärztekammer Berlin praktische Ärzte die Möglichkeit auf Zuerkennung des „FA für Allgemeinmedi- zin“ ohne Prüfung (siehe WBO 1995 § 27 Abs. 2 und 3).

Dr. med. Matthias Redsch, Spandauer Straße 186, 14612 Falkensee

PKV

Zu dem Beitrag „Schwerwiegender Eingriff“ von Martina Merten in Heft 19/2004:

Erschreckend

Wie wir durch den Artikel er- fahren haben, hat die Kommis- sion zur Reform des Versiche- rungsrechts der Bundesjustiz- ministerin die Ergebnisse ihrer Sitzungen vorgelegt. Im ge- nannten Artikel wird vor allem auf den Vorschlag der Kom- mission hingewiesen, dass Ko- stenerstattung dann ausge- schlossen ist, „wenn unter mehreren in gleicher Weise ge- eigneten Maßnahmen der Heilbehandlung . . . nicht die- jenige gewählt wird, welche die geringeren Kosten verursacht, oder wenn die Aufwendun- gen . . . in einem unangemesse- nen Verhältnis zu den erbrach- ten Leistungen stehen . . .“.

Gerade dieser letzte Teilsatz ist erschreckend. Er definiert – mit vornehmeren Worten – das, was Grundlage der Euthanasie im Dritten Reich wurde: Ist ein Menschenleben noch erhal- tenswert? Wenn diese Ent- scheidung tatsächlich in das Er- messen von Versicherungsge- sellschaften gelegt wird, sehen Alte, Kranke, Behinderte einer

schlimmen Zukunft entgegen.

An dieser – hoffentlich nie ein- tretenden – Situation ändert sich auch nichts, wenn evtl. ein sog. „unabhängiger“ Treuhän- der darüber befindet, ob bei- spielsweise eine „Luxusbe- handlung“ vorlag. Wer garan- tiert die Unabhängigkeit des Treuhänders, wer ernennt ihn, wer bezahlt ihn? Wenn die Vor- schläge der Kommission reali- siert werden, werden wir uns vom demokratischen Rechts- staat verabschieden müssen.

Dr. med. Walter Sieber,Freiherr-vom Stein-Weg 21, 74821 Mosbach

Adipositas

Zu dem „Post Scriptum“-Beitrag „Su- che nach der ,fettesten Stadt‘“ von Bernd Ellermann in Heft 21/2004:

Drohende Kostenlawine

Den seit Jahren zu beobach- tenden deutlichen Anstieg des Anteils übergewichtiger und adipöser Patienten wird wohl praktisch jeder Arzt mit regel- mäßigem Patientenkontakt bestätigen können. Neben Krankheiten wie Hypertonie, KHK und Diabetes ein- schließlich deren Komplika-

tionen finden sich bei diesen Patienten erfahrungsgemäß deutlich gehäuft Erkrankun- gen des Bewegungs- und Stützapparates einschließlich damit verbundener Rücken- schmerzen. Die Betreuung dieser Patienten erfordert ver- mehrte finanzielle Mittel für Diagnostik und Therapie. We- gen der zu beobachtenden Zu- nahme des Übergewichts in der Bevölkerung steht zu be- fürchten, dass dadurch in den

nächsten Jahren und Jahrzehn- ten eine Kostenlawine schwer abschätzbaren Ausmaßes auf die Krankenversicherer zu- rollt.

Um so unverständlicher ist der bisher sehr schonende Um- gang der Gesundheitspolitiker mit diesem Problem. Da wird lang und breit darüber disku- tiert, ob Unfälle bei Extrem- sportarten oder gar private Unfälle überhaupt aus dem Katalog gesetzlich versicher- ter Leistungen ausgeschlossen werden sollen. Da werden Me- dikamente bei Patienten, z. B.

mit Heuschnupfen, zur Selbst- zahlerleistung gemacht. Aber die Dicken, die lässt man in Ruhe.

Dabei wäre die Lösung so ein- fach. Normalgewichtige mit ei- nem BMI bis 25 zahlen den einfachen Krankenkassenbei- trag, BMI 26–30 zahlt 10 % Zu- schlag, BMI 31–35 zahlt 20 % und bei einem BMI über 35 30 %. Zur Schonung der Lohnnebenkosten muss sich der Arbeitgeber nicht an die- sen Zuschlägen beteiligen. Bei Patienten mit Sozialhilfe wird der Zuschlag von den für Le- bensmittel vorgesehenen Zahlungen abgezogen (dann essen und trinken die Patien-

ten weniger, nehmen ab und erweisen dem Gesundheitswe- sen einen Dienst).

Wenn man allerdings das Le- bendgewicht unserer aktiven Politiker einer groben Schät- zung am Fernseher unterzieht, wird rasch klar, warum ein derartiges Krankenkassenbei- tragsentlastungsgesetz (KBG) wohl kaum eine Mehrheit fin- den dürfte.

Dr. med. Thomas Schneider, Bornholzweg 38, 06484 Quedlinburg

A

A1878 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2625. Juni 2004

B R I E F E

Foto:dpa

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Qualitätssicherung

Zu dem Beitrag „Entprofessionalisie- rung ärztlicher Berufsausübung“ von Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kar- sten Vilmar, Diplom-Volkswirt Franz Stobrawa in Heft 20/2004:

Plumper Lobbyismus

. . . Den Autoren Ihres Arti- kels fällt immerhin auf, dass

„Begriffe wie Qualität, Qua- litätssicherung, Qualitätsma- nagement im deutschen Ge- sundheitswesen von der Poli- tik anders verstanden werden als von der Ärzteschaft“. Ist aber nicht die Politik die ge- wählte Vertretung unserer Pa- tienten? Und sind nicht die Krankenkassen der kollektive Geldbeutel unserer Patien- ten? Natürlich sind Patienten nicht in erster Linie Kunden.

Aber definiert sich professio- nelles Handeln nicht immer als ein Austausch von Lohn gegen Leistung? Wer ist also der Kunde? Patient, Kranken- kasse und Gesellschaft sind es gemeinsam. Ihre Anforderun- gen widersprechen sich an vie- len Stellen. Jeder Kunde steht im Konflikt zwischen seinen Wünschen und seinem Geld- beutel. Warum sollte die Pro- fessionalität des Arztes leiden, wenn er einerseits dem Wunsch seines „Kunden“ nach Definition seiner Leistung und andererseits nach erhöhter Kosteneffizienz entgegen- kommt? Warum die wahr- heitswidrige Polarisierung zwi- schen Evidenz-basierter Medi- zin (EbM) und individuellem ärztlichen Handeln? Natürlich ist die hoch komplexe Interak- tion zwischen Arzt und Patient nicht bis ins Detail definier-

bar. Aber Teile davon sind es eben doch. Die Definition der Qualität unseres ärztlichen Handelns ist auch eine Chance, aus der Kluft zwischen dem unerfüllbaren Anspruch an unser Tun und der dagegen oft kläglich scheinenden Wirklich- keit herauszukommen. EbM und Qualitätsmanagement sind ein Werkzeug dazu. EbM ist keine Heilslehre, sondern eine rationale aufgeklärte Me- thode, mit den Schwierigkei- ten der ärztlichen Tätigkeit zurechtzukommen.

Was die Autoren des Artikels betreiben, ist plumper Lobby- ismus. Es scheint um Macht und nicht um die Sache zu ge- hen. Wer die USA, Australien und Großbritannien für ande- re medizinische Kulturkreise hält, muss blind sein oder Chauvinist. Wenn wir die posi- tiven Seiten der Globalisie-

rung nicht nutzen, werden wir von ihren negativen Seiten überrollt werden. Arzt sein be- deutet nach der oben genann- ten Charta „placing the inter- ests of the patient above those of the physician, setting and maintaining standards of com- petence and integrity, and pro- viding expert advice to society in matters of health“. Das ist es, wofür man unseren Stand achtet und wofür man uns, wenn wir es erfüllen, auch gut behandeln sollte. Gesundheit ist ein Menschenrecht, das mög- lichst gerecht verteilt werden sollte. Dazu gehört es, über den einzelnen Patienten manchmal hinauszusehen. Wenn wir den Veränderungen unserer Welt nicht Rechnung tragen, machen wir uns mitschuldig an einer Zweiklassenmedizin.

Dr. med. Thomas Kühlein,Horsdorf, Haus Nr. 19, 96231 Bad Staffelstein B R I E F E

Referenzen

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