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Der Motionär und die Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner bevorzugen natürlich den Vorschlag, im Sinne des historischen Juras einen Kanton mit sechs Gemeinden und Moutier als Hauptstadt zu gründen

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Academic year: 2022

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M 066/2008 STA 13. August 2008 STA C Motion

1290 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 3 Eingereicht am: 27.03.2008

Wer will die Gründung eines neuen Kantons Jurabogen?

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

1. den Bernjurassischen Rat (BJR) sowie den Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) zu konsultieren und deren Meinung zu einem neuen Kanton Jurabogen einzuholen, der aus der Fusion der Kantone Neuenburg und Jura, dem Berner Jura und allenfalls der Stadt Biel hervorgehen könnte;

2. zu beantragen, dass dieses Thema auf die Traktandenliste der nächsten tripartiten Kommission (Regierungen der Kantone Bern und Jura sowie Vertreterin des Bundesrates) gesetzt wird;

3. formell zu prüfen, ob beim Neuenburger Staatsrat Interesse an einem solchen Projekt besteht.

Begründung:

Die Interjurassische Versammlung (IJV) prüft im Rahmen der verschiedenen allgemeinen und besonderen Mandate, die ihr von den Parteien der Vereinbarung vom 25. März 1994 übertragen wurden, verschiedene Ansätze, die zu einer Lösung des Juraproblems führen könnten. Der Motionär und die Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner bevorzugen natürlich den Vorschlag, im Sinne des historischen Juras einen Kanton mit sechs Gemeinden und Moutier als Hauptstadt zu gründen.

Die Prüfung der Wirkungen der direkten Partnerschaft, die sich aus den gemeinsamen interjurassischen Institutionen und dem Sonderstatut ergibt, könnte in einer Sackgasse enden. Man denke nur an das Schicksal, das die beiden Kantonsregierungen gewissen gemeinsamen Institutionen vorbehalten haben (Sportamt, Kulturamt, Spitäler, CREA usw.), die sich auf der vor rund zehn Jahren erstellten Liste der 26 in Betracht kommenden gemeinsamen Institutionen befinden. In Tat und Wahrheit werden die Wirkungen des Sonderstatuts mit der stärkeren Verankerung der Jurabezirke in der grossen zweisprachigen Region, die mit den Regionalkonferenzen entstehen und in der das Seeland dominierend sein wird, nachlassen.

Auch einem neuen Ansatz, der darin bestehen würde, dem Sonderstatut des Berner Juras mehr Konsistenz zu verleihen, wäre ein Misserfolg beschieden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die politischen Parteien des Berner Juras, die 2002 noch die Tragweite und den ausserordentlichen Charakter des Sonderstatuts für die drei französischsprachigen Amtsbezirke begrüsst haben, heute die damaligen Feststellungen der autonomistischen

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Kreise teilen könnten. Diese, die immer wieder als «ewig Unzufriedene» abgestempelt werden, waren die einzigen, die die Oberflächlichkeit des Sonderstatuts kritisch betrachtet hatten. Es ist ausserdem daran zu erinnern, dass der Regierungsrat und der Grosse Rat in mehreren parlamentarischen Beratungen eingeräumt haben, dass der Berner Jura nun alles erhalten habe, was im gegenwärtigen Verfassungsrahmen möglich sei. Die Anträge der Autonomisten (parlamentarische Initiative zur Stärkung des bernjurassischen Statuts, Forderung nach einem Rechtsgutachten zum Begriff der Identität und zu den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten) wurden allesamt mit dem Argument abgelehnt, der Berner Jura könne gegenüber anderen Regionen nicht bevorzugt und nicht zu einem Staat im Staat werden. Wenn es nicht noch zu einer kopernikanischen Revolution kommt und die bernischen Behörden und die politischen Parteien den Autonomisten nachträglich recht geben, scheint der Weg eines «verbesserten Statuts» ebenfalls blockiert.

Die Beseitigung des Juraproblems von oben, d.h. eine Fusion des historischen Juras mit dem Kanton Neuenburg, ist ein Vorschlag, der immer wieder gemacht wird. Ob ein solcher Vorschlag überhaupt realistisch wäre, ist jedoch nicht bekannt, da die Neuenburger Behörden nicht direkt vom Juraproblem betroffen sind. Ein solcher Vorschlag liegt ausserhalb des rechtlichen Rahmens, der mit der Vereinbarung vom 25. März 1994 abgesteckt wurde. Die IJV ist in diesem Sinne nicht befugt, ihn zu prüfen.

Diese Frage wird jedoch wieder an Aktualität gewinnen, sei es aufgrund berechtigter Gründe, wie der sozialen und wirtschaftlichen Lage im Jurabogen (Region der Mikrotechnik, Bildungsraum BEJUNE, Einzugsgebiet der Hochschule Arc und der Universität usw.), sei es aus weniger offen genannten Gründen. Die Idee geht auf Roland Béguelin zurück und wurde von Jacques Hirt weitergeführt. Sie ist jedoch bis anhin eine reine Hypothese geblieben. Es ist daher wichtig, Klarheit in die Debatte zu bringen und Antworten auf die Grundsatzfragen zu finden.

Würden die Berner Behörden, die ja stets behaupten, der Berner Jura habe seinen Platz im Kanton Bern, es überhaupt zulassen, dass eine solche Option geprüft wird? Würden sie nur auf einen Vorschlag eintreten, der die territoriale Integrität des Kantons Bern in Frage stellt?

Wenn dies zutreffen sollte, wäre es wirklich eine Neuigkeit.

Als Hauptargument bringen die Gegner einer Emanzipation des Berner Juras systematisch die Stellung der Romands in Biel vor. Würde dieses Argument auch im Falle der Gründung eines Kantons Jurabogen angeführt? Wäre es denkbar, diesen Einwand zu entkräften, indem der ganze oder zumindest ein Teil des Amtsbezirks Biel in die Überlegung einbezogen würde?

Wären die jurassischen Behörden bereit, eine Wiederherstellung der jurassischen Einheit in einem breiteren politischen Raum in Betracht zu ziehen? Könnte sich die gemeinsame jurassische Souveränität auch auf die Bevölkerung des Kantons Neuenburg erstrecken?

Sind die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Neuenburg ihrerseits bereit, ihre Kantonshoheit mit ihren jurassischen Nachbarn zu teilen?

Gibt es auf diese Fragen eine Antwort, kann bestimmt werden, ob die Gründung eines Jurabogenkantons (Kanton ARC) — eine Idee, die in der Bevölkerung einen gewissen Rückhalt zu haben scheint — ein Projekt mit Zukunft oder ein reines Hirngespinst ist. Bis diese Motion behandelt ist, kann sich die IJV voll und ganz ihrem Mandat widmen und am kürzlich in groben Zügen vorgestellten Projekt eines Kantons mit sechs Gemeinden feilen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat des Kantons Bern und der Staatsrat des Kantons Jura haben am 7. September 2005 unter der Ägide des Bundesrats die Interjurassische Versammlung

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(IJV) mit der Durchführung einer Studie über die institutionelle Zukunft der jurassischen Region beauftragt. Diese Studie umfasst drei Teile:

– eine Studie über ein neues politisches Kantonsgebilde, bestehend aus den sechs Amtsbezirken Courtelary, Delsberg, Freiberge, Moutier, Neuenstadt und Pruntrut

– eine Studie über die Auswirkungen der direkten Partnerschaft, die sich aus den gemeinsamen interjurassischen Institutionen ergibt, sowie über de Wirkungen des bernjurassischen Sonderstatuts, das mit dem entsprechenden bernischen Gesetz vom 13. September 2004 (SStG) geschaffen wurde

– die Prüfung weiterer Lösungsansätze, die der IJV möglich und deren Prüfung ihr nützlich erscheinen

Die Arbeiten dauern noch an, und die Ergebnisse und Beurteilungen der einzelnen Lösungsansätze und Vorschläge der IJV sollten Ende des kommenden Herbstes bekannt sein. Es wird dann an den beiden Kantonsregierungen sein, innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der Studienergebnisse und der Bilanz der IJV über das weitere Vorgehen zu beschliessen.

Der Regierungsrat will den Ergebnissen der IJV nicht vorgreifen und garantiert ihr weiterhin die Unabhängigkeit, die sie zur Fertigstellung ihrer Arbeit braucht. Er ist insbesondere nicht bereit, eine Lösung zu akzeptieren, wie sie der Motionär in Betracht zu ziehen scheint (vgl. letzten Satz seiner Motion), und die darin bestehen würde, das Mandat der IJV auf den ersten Teil der Studie zu beschränken.

Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die IJV selbst entschieden hatte, die besagte Studie durchzuführen, und dass die beiden Kantonsregierungen ihr am 7. September 2005 den entsprechenden Auftrag erteilt hatten, um zu vermeiden, dass eine von ihnen unilateral eine solche Studie durchführen müsste, wie dies die jurassische Volksinitiative

«Un seul Jura» vorsah. Es käme einem Meinungswechsel des Regierungsrates gleich, wenn er nun beschliessen würde, einen Teil der Studie zu übernehmen.

Wie in der Motionsbegründung dargelegt wird, ist die IJV nicht ermächtigt, die Hypothese eines Kantons, der über die sechs Bezirke hinausgehen würde, näher zu prüfen. Sie ist nicht befugt, mit den Behörden eines Drittkantons in Kontakt zu treten. Nichts hindert sie jedoch daran, die Hypothese eines grösseren Rahmens und die Analyse von wirtschaftlichen Studien oder politischen Erklärungen, die in Richtung eines Jurabogenkantons gehen, in ihre Überlegungen einzubeziehen.

Hinzu kommt, dass die IJV — im Rahmen der Studie und unabhängig von deren Ergebnissen — eine grundlegende Arbeit leistet, auf die sich das weitere Vorgehen stützen wird. Erst wenn alle Daten und Ergebnisse dieser Arbeit bekannt sind, wird es möglich sein, gegebenenfalls auch andere Partner, wie z.B. den Kanton Neuenburg, in die Überlegungen einzubeziehen. Auch der Bernjurassische Rat (BJR) und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) werden erst ab diesem Zeitpunkt hinzugezogen, weil sich die gegenwärtigen Konsultationen auf die Prüfung der Vorgehensweisen beschränken.

Der Regierungsrat will das Ergebnis der IJV-Studien weder vorwegnehmen noch beim BJR, beim RFB, bei der Dreiparteienkonferenz oder beim Kanton Neuenburg irgendwelche Schritte einleiten, die sich mit dem Studienauftrag überschneiden könnten und die der IJV vorbehalten sind, solange sie noch an ihrem Auftrag arbeitet.

Antrag: Ablehnung der Motion.

An den Grossen Rat

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