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Es ist die bereits mehrfach bestätigte Absicht der Regierung des Kantons Bern, den Bernjurassischen Rat (BJR) eng in die Analyseprozesse mit einzubeziehen, sobald der Schlussbericht der IJV vorliegt

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I 257/2008 STA 15. Oktober 2008 STA C

Interpellation

1614 Blanchard, Malleray (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.09.2008

Budgetstudie der Interjurassischen Versammlung

Die Interjurassische Versammlung und Prof. Jeanrenaud von der Universität Neuenburg haben am 16. September 2008 anlässlich einer Medienkonferenz eine Budgetschätzung für ein neues Kantonsgebilde mit sechs Gemeinden vorgestellt.

Obwohl die Äusserungen der Regierung des Kantons Bern, wonach diese Studie mit äusserster Vorsicht zu geniessen sei, die Bevölkerung des Berner Juras zu beruhigen vermögen, erweisen sich einige Punkte doch als sehr beunruhigend.

Am Tag nach der Konferenz berichteten die Medien von einer Stellungnahme des Bundes, in der grosse Vorbehalte gegenüber der Studie von Prof. Jeanrenaud geäussert worden waren. Diese Vorbehalte flossen mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht in die besagte Budgetschätzung ein. Ausserdem war aus den Medien zu erfahren, dass einige der in Auftrag gegebenen Expertenberichte als «streng geheim» klassiert worden waren, und dies trotz der Transparenz, mit der sich die IJV immer brüstet.

Es ist die bereits mehrfach bestätigte Absicht der Regierung des Kantons Bern, den Bernjurassischen Rat (BJR) eng in die Analyseprozesse mit einzubeziehen, sobald der Schlussbericht der IJV vorliegt.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Sind dem Regierungsrat diese «streng geheimen» Expertenberichte bekannt?

2. Hatten diese einen direkten Einfluss auf das vorgestellte Kantonsbudget?

3. Wenn nein: Warum sind sie nicht Teil der Budgetschätzung?

4. Kann die Regierung versichern, dass dem BJR alle Berichte vorgelegt werden, sobald er den Schlussbericht der IJV eingehend zu prüfen haben wird?

5. Schadet das Vorgehen der IJV, die von streng geheimen Berichten erzählt, diese aber nicht nennen will, nicht der Glaubwürdigkeit dieser Institution?

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kann die Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:

1. Dem Regierungsrat sind die in der Interpellation erwähnten Dokumente bekannt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um Expertenberichte, wie die Medien fälschlicherweise berichtet haben. Als die Interjurassische Versammlung (IJV) das Institut für Wirtschaftsforschung der Universität Neuenburg mit der Erstellung einer Budgetprognose für ein Kantonsgebilde mit sechs Bezirken beauftragte, hat ihre Kommission «Institutionen» die Mitarbeit einer Treuhänderin und eines Gemeindefinanzverwalters aus dem Berner Jura und aus dem Kanton Jura in Anspruch genommen. Die vier betreffenden Personen haben sowohl das Wirtschaftsforschungsinstitut als auch die Kommission der IJV beraten. Sie legten schliesslich zwei Kurzberichte vor, der eine war von den Beratern aus dem Berner Jura, der andere von den Beratern aus dem Kanton Jura verfasst worden. Es handelt sich somit um Arbeitsdokumente, die als solche und auf ausdrücklichen Wunsch der Beraterteams nicht für eine Veröffentlichung geeignet sind.

2. Die Budgetstudie liegt in der Verantwortung der Interjurassischen Versammlung. Dem Regierungsrat sind die Einzelheiten des Vorgehens nicht bekannt.

3. Sowohl das Wirtschaftsforschungsinstitut als auch die IJV-Kommission «Institutionen»

haben die Meinungen der Berater im Rahmen des Dialogs zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer berücksichtigt. Die beiden von den Beratern verfassten Berichte dienten der IJV zur Vorbereitung ihrer Kommunikation, und sie werden für die Beurteilung der Dokumente nützlich sein, die der IJV für ihren Schlussbericht vorliegen werden.

4. Der Regierungsrat wird dem Bernjurassischen Rat ein vollständiges Dossier vorlegen.

5. Dass die IJV die beiden Berichte des Beraterteams ihrer Kommission «Institutionen»

als interne und vertrauliche Dokumente behandelt, tut ihrer Glaubwürdigkeit keinen Abbruch. Wichtig ist, dass den Mitgliedern der IJV alle entscheidenden Unterlagen zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, die untersuchten Ansätze zu beurteilen und den Schlussbericht vorzubereiten, und dass bei der Veröffentlichung der Studienergebnisse die grösstmögliche Transparenz gewährleistet wird.

An den Grossen Rat

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