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Kulturförderungsfonds - Jahresrechnung 2016 Rechnungsablage: Artikel 39 Absatz 2 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 Kulturförderungsfonds 2015 2016 Veränderung CHF CHF

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern

Direction de

l’instruction publique du canton de Berne

Beilage 2

Amt für Kultur Office de la culture

#761547, Version 1

Kulturförderungsfonds - Jahresrechnung 2016

Rechnungsablage: Artikel 39 Absatz 2 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993

Kulturförderungsfonds 2015 2016 Veränderung

CHF CHF

Einnahmen

Zuweisung Lotteriefonds 11'700'000.00 10'600'000.00 -1'100'000.00 Zusätzliche Zuweisung Lotteriefonds 194'592.00 0.00 -194'592.00 Zuweisung Staatsmittel 7'450'000.00 5'000'000.00 -2'450'000.00

Zinsen 0.00 0.00 0.00

Total Einnahmen 19'344'592.00 15'600'000.00 -3'744'592.00

Ausgaben

Ausbezahlte Beiträge 13'359'634.12 15'221'439.87 1'861'805.75

Verwaltungskosten 535'500.00 716'820.00 181'320.00

Total Ausgaben 13'895'134.12 15'938'259.87 2'043'125.75

Total Einnahmen 19'344'592.00 15'600'000.00 -3'744'592.00

Total Ausgaben 13'895'134.12 15'938'259.87 2'043'125.75

Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 5'449'457.88 -338'259.87 -5'787'717.75

Bestandesnachweis

Anfangsbestand 11'894'679.02 17'344'136.90 5'449'457.88 Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 5'449'457.88 -338'259.87 -5'787'717.75 Bestand Kulturförderungsfonds 17'344'136.90 17'005'877.03 -338'259.87 Bestand offene Verpflichtungen* -7'157'531.80 -7'159'445.95 -1'914.15 Nettobestand Kulturförderungsfonds 10'186'605.10 9'846'431.08 -340'174.02 Zugesicherte Beiträge (zum Teil ausbezahlt) 14'879'928.40 15'590'790.95 710'862.55

Anzahl 1'407 1'842 435

Verwendungszweck:

Der "Kulturförderungsfonds" wird für Beiträge des Kantons zur Förderung des kulturellen Wirkens verwendet (Art. 15 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013). Eine Ausnahme bilden die Betriebsbeiträge an bedeutende Kulturinstitutionen gemäss Art. 17 und 18 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes (KKFG) und allfällige Beiträge an die regionale Orga- nisation der Gemeinden an Stelle von Betriebsbeiträgen an die Kulturinstitutionen (Art. 20 KKFG).

Fälligkeit (*)

Mit den Beitragszusicherungen sind häufig Bedingungen und Auflagen verbunden; wann genau diese erfüllt sind und - demzufolge - wann die Auszahlung vorgenommen werden kann, ist im Voraus nicht abzuschätzen.

Konto/Funktionsbereich: 206000 / 1517 Kulturförderungsbeiträge

206000 / 1517 Überweisung der POM, Lotteriefonds 206000 / 1517 Überweisung der ERZ, Staatsmittel 206000 / 1517 Verwaltungskosten

206000 / 1517 Zinsertrag

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern

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Kulturförderungsfonds - Jahresrechnung Berner Jura 2016

Gemäss Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (Sonderstatutsverord- nung, SStV), sind die gesprochenen Beiträge in der Fondsrechnung separat auszuweisen.

Kulturförderungsfonds:

Anteil Berner Jura

2015 2016 Veränderung

CHF CHF

Einnahmen

Zuweisung Lotteriefonds (Einlage von CHF

10.6 Mio. x 5.3%) 620'100.00 561'800.00 -58'300.00

Zuweisung Staatsmittel (Staatsbeiträge des Produktes Kulturförderung von CHF 46.653 Mio. x 5.3%)

2'502'820.00 2'472'610.00 -30'210.00 abzüglich Betriebsbeitrag an Mémoires d'ici -427'982.00 -432'262.00 -4'280.00 abzüglich Betriebsbeiträge an Institutionen in

der Teilregion Biel/Bienne-Jura Bernois 0.00 -541'082.00 -541'082.00 abzüglich anteilsmässige Beteiligung (5.3%)

an Betriebsbeiträgen von Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung (Freilichtmuseum Ballenberg, Alpines Museum, Künstlerbörse)

-87'715.00 -87'715.00 0.00

Total Einnahmen 2'607'223.00 1'973'351.00 -633'872.00

Ausgaben

Ausbezahlte Beiträge 1'849'602.00 1'846'937.40 -2'664.60

Verwaltungskosten 5.3% 37'991.46 37'991.46

Total Ausgaben 1'849'602.00 1'884'928.86 35'326.86

Total Einnahmen 2'607'223.00 1'973'351.00 -633'872.00

Total Ausgaben 1'849'602.00 1'884'928.86 35'326.86

Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 757'621.00 88'422.14 -669'198.86

Bestandesnachweis

Anfangsbestand 1'181'713.05 1'939'334.05 757'621.00

Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 757'621.00 88'422.14 -669'198.86 Bestand Kulturförderungsfonds:

Anteil Berner Jura 1'939'334.05 2'027'756.19 88'422.14 Bestand offene Verpflichtungen -208'350.00 -260'220.00 -51'870.00 Nettobestand Kulturförderungsfonds:

Anteil Berner Jura 1'730'984.05 1'767'536.19 36'552.14

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Erziehungsdirektion des Kantons Bern

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Kulturförderungsfonds - Jahresrechnung Schlechtwetterdefizit 2016

Kulturförderungsfonds:

Anteil Schlechtwetterdefizitgarantie

2015 2016 Veränderung

CHF CHF CHF

Einnahmen

Zuweisung Lotteriefonds 0.00 0.00 0.00

Ausgaben

Zuweisung zum allgemeinen Fondsbestand 0.00 594'619.75 594'619.75

Total Ausgaben 0.00 594'619.75 594'619.75

Bestandesnachweis

Anfangsbestand 1'094'619.75 1'094'619.75 0.00

Einnahmen-/Ausgabenüberschuss 0.00 -594'619.75 -594'619.75 Bestand Kulturförderungsfonds:

Anteil Schlechtwetterdefizitgarantie

1'094'619.75 500'000.00 -594'619.75 Bestand offene Verpflichtungen 0.00 -396'000.00 -396'000.00 Nettobestand Kulturförderungsfonds:

Anteil Schlechtwetterdefizitgarantie

1'094'619.75 104'000.00 -990'619.75

Verwendungszweck:

Der Kulturförderungsfonds (ehemals Fonds für kulturelle Aktionen) wurde in den Jahren 2007 bis 2009 mit einem zusätzlichen Beitrag in der Höhe von CHF 500'000 für die Ausrichtung von Schlechtwetterdefizitgarantien an kulturelle Freilichtveranstaltungen gespiesen. Im Jahr 2016 erfolgte keine Speisung. Hingegen wurde die Summe von CHF 594'619.75 dem allgemeinen Fondsbestand zugewiesen, da es in den Jahren 2009 bis 2015 nur eine Ausrichtung von Schlechtwetterdefizitgarantien benötigt hatte. Im 2016 wurde wiederum ein Beitrag von CHF 396'000.00 zugesichert.

Beitragsberechtigt sind kulturelle Freilichtveranstaltungen, die folgende Kriterien kumulativ erfül- len.

 Es handelt sich um eine überregionale, für den Kanton Bern bedeutende kulturelle Veranstal- tung.

 Die Veranstaltung findet regelmässig statt und hat sich in der Kulturlandschaft des Kantons Bern erfolgreich positionieren können.

 Beiträge werden gewährt, wenn der Organisator nachweisen kann, dass aufgrund des schlechten Wetters Umsatzeinbussen bzw. Mehrkosten entstanden sind, die nicht durch Rückstellungen aufgefangen werden können (z.B. Absage von Aufführungen, Rückerstattung von Ticketeinnahmen, Verschiebung von Vorstellungen, Mehrkosten beim Gelände, etc.).

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