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Archiv "18. Internationale Winterfortbildungswoche für Grundversorger" (18.02.2011)

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A 354 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 7

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18. Februar 2011 8. In der Zeile zur Dokumentation im II. Screening werden un-

ter dem Wort „Entwicklung“ folgende Angaben eingefügt:

“b) Kopf:

Ventrikelauffälligkeiten ja / nein

Auffälligkeiten der Kopfform ja / nein

Darstellbarkeit des Kleinhirns ja / nein Hals und Rücken:

Unregelmäßigkeit der dorsalen Hautkontur ja / nein Thorax:

Auffällige Herz/Thorax-Relation

(Blickdiagnose) ja / nein

Linksseitige Herzposition ja / nein

Persistierende Arrhythmie im

Untersuchungszeitraum ja / nein

Darstellbarkeit des Vier-Kammer-Blicks ja / nein Rumpf:

Konturunterbrechung an der

vorderen Bauchwand ja / nein

Darstellbarkeit des Magens im

linken Oberbauch ja / nein

Darstellbarkeit der Harnblase ja / nein“

9. In der Zeile zur Dokumentation im II. Screening wird die Angabe „FL/HL“ durch die Angabe „FL“ ersetzt.

10. In der Zeile zur Dokumentation im III. Screening wird nach der Angabe “Kindslage:“ die Angabe „Lebenszeichen: ja/

nein“ durch die Angabe „Herzaktion ja/nein“ ersetzt.

11. In der Zeile zur Dokumentation im III. Screening werden die Angaben „Körperumriss: nein/ja, fetaler Strukturen:

nein/ja, Herztätigkeit: nein/ja, Bewegung: nein/ja“ gestri- chen.

12. In der Zeile zur Dokumentation im III. Screening wird die Angabe „FL/HL“ durch die Angabe „FL“ ersetzt.

VI.

Die Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens bleibt der Re- gelung durch gesonderten Beschluss des G-BA vorbehalten.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. September 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende Hess

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Verord- nung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zu- letzt geändert am 16. Dezember 2010 (BAnz. S. 4476), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage III wird um die folgende Nummer 21a ergänzt:

II.

In Anlage III Nummer 21 wird Satz 3 gestrichen.

III.

Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Home- page des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. Dezember 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzede Hess Arzneimittel

21a. Clopidogrel in Kombination mit Acetylsalicylsäure bei akutem Koronarsyndrom zur Prävention atherothromboti- scher Ereignisse

– ausgenommen bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom ohne ST-Strecken-Hebung während eines Behandlungs- zeitraums von bis zu 12 Mo- naten,

– ausgenommen bei Patien- ten mit Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung, für die eine Thrombolyse in Frage kommt, während eines Be- handlungszeitraums von bis zu 28 Tagen.

Rechtliche Grundlagen und Hinweise

Verordnungseinschränkung ver- schreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [4]

Die Behandlung mit Clopidogrel plus ASS bei akutem Koronarsyn- drom bei Patienten mit ST-Stre- cken-Hebungs-Infarkt, denen bei einer perkutanen Koronarinterven- tion ein Stent implantiert wurde, ist nicht Gegenstand dieser Rege- lung

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):

Anlage III – Übersicht der

Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse Clopidogrel in Kombination mit Acetylsalicylsäure

bei akutem Koronarsyndrom

Vom 16. Dezember 2010

vom 13. bis 18. März in Davos

Anmeldung und Auskünfte: Destination Davos Klosters, Da- vos-Congress, Talstraße 41, 7270 Davos Platz/Schweiz, Tele- fon: +41 814152161, Fax: +41 814152169, Internet: www.aerzte forum-davos.ch, E-Mail: congress@davos.ch …

18. Internationale Winterfortbil- dungswoche für Grundversorger

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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