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Archiv "Beschluß der VV zur Qualitätssicherung" (09.05.1991)

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Academic year: 2022

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Die Sicherung der Qualität ärztlicher Tätigkeit gehört aus dem Selbstverständnis ärztlicher Berufsauffassung heraus zu den wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt des hohen Niveaus der ambulanten Versorgung und ist daher verpflichtender Bestand- teil der für die deutschen Ärzte geltenden Berufsordnungen. Vor- rangige Aufgabe der Qualitätssi- cherung ist die Schaffung und Er- haltung der strukturellen Voraus- setzungen für eine hohe Qualität ärztlichen Handelns.

Weitergehende Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen praktikabel, akzeptabel und effi- zient sein und sollten nicht mit bürokratischem Aufwand für den Arzt verbunden sein. Soweit es dabei um die Formulierung quali- tätssichernder Behandlungsemp- fehlungen geht, so ist darauf zu achten, daß diese Empfehlungen auf die Lösung der in der ambu- lanten Versorgung relevanten Pa- tientenprobleme bezogen werden und sowohl die Komplexität der Patient-Arzt-Beziehung als auch die spezifischen Rahmenbedin-

den meisten Delegierten weit aus- einander. Ein zweites Reizwort, die eventuelle Kontrolle ärztlicher Lei- stungen im hochsensiblen Arzt-Pa- tienten-Kontakt, beherrschte fortan einen guten Teil der Diskussion.

Doch gerade vor diesem Hinter- grund gewann die Intention des KBV-Vorstandes, die Qualitätssiche- rung aus freien Stücken eindeutig ge- genüber einer wie auch immer gear- teten fremdbestimmten Qualitätsüber- prüfung abzugrenzen, deutliche Kon- turen. Und zudem: Mehr Bürokratie für die ohnehin arg belasteten Kas- senärzte dürfe keinesfalls das Resul- tat der Überlegungen sein.

Standards, räumte Professor Selbmann dann auch ein, ließen sich am einfachsten für die sogenannte Strukturqualität definieren; in der Behandlungs- und Ergebnisqualität spielten diese hierzulande bisher ei-

gungen in der kassenärztlichen Versorgung berücksichtigen.

Die Vertreterversammlung der KBV sieht in diesem Sinne in der Förderung von Qualitätszir- keln niedergelassener Ärzte als freiwilligen Arbeitsgruppen einen möglichen Ansatz zur Umsetzung des Qualitätssicherungsauftrages.

Die Vertreterversammlung bittet den Vorstand, auf der Grundlage des vorgelegten Diskussionspa- piers die weiteren Einzelheiten ei- ner Förderung des Aufbaus von Qualitätszirkeln durch die Kas- senärztlichen Vereinigungen in Zusammenarbeit mit den Ärzte- kammern abzuklären. Die Kran- kenkassen werden aufgefordert, die mit der Einführung und Un- terhaltung von Qualitätssiche- rungsmaßnahmen verbundenen Kosten zu übernehmen, da sich der zusätzliche Aufwand durch Qualitätssicherungsmaßnahmen unmittelbar auf den Kostenanteil für die einzelnen ärztlichen Lei- stungen auswirkt, für welche die Krankenkassen gemäß § 85 Abs. 3 SGB V angemessene Vergütun- gen zu leisten haben.

ne eher geringe Rolle. Aber: „Die Entwicklung effektiver, konsensfähi- ger und praxisnaher Standards, die dem Arzt erlauben, seine eigene Qualität zu beurteilen, ist sicher eine Aufgabe für die Zukunft."

Der erste Schritt für alle weiter- führenden 'Überlegungen müsse un- terdessen die Schaffung und Erhal- tung der strukturellen Voraussetzun- gen für eine hohe Qualität des ärztli- chen Handelns sein, forderte Dr.

Weisner. Dazu gehören die Aus- und die Weiterbildung des Arztes — eng verbunden mit einer Änderung der Kapazitätsverordnung. Die gezielte Fortbildung ist ein weiteres Kriteri- um; ebenso die Qualifikation der Mitarbeiter. Nicht zuletzt sei eine hinreichende wirtschaftliche Basis, die es dem Arzt erlaube, qualitative Leistungen auf einem hohen Niveau zu erbringen, wichtige Vorausset- zung für eine gute Qualität.

Zu einer verbesserten Struktur- qualität zählt insbesondere eine aus- reichende Eingangsqualifikation für allgemeinärztlich tätige Kassenärzte.

Hier mehren sich die Zeichen, daß eine obligatorische Weiterbildung von drei Jahren in der Allgemeinme- dizin bis spätestens 1995 Zulassungs- voraussetzung für die primärärztli- che Versorgung sein wird. Auch Gerda Hasselfeldt, die als Bundesge- sundheitsministerin zuständig ist, unterstützt dies. Sie versprach den Delegierten, sich nachhaltig für eine rasche Verwirklichung der alten KBV-Forderung einzusetzen.

Die Ministerin sammelte weite- re Pluspunkte mit einer unmißver- ständlichen Aussage zum Stellen- wert der Qualitätssicherung aus ih- rer Sicht: „Die Qualitätssicherung ist kein Kostenkontroll- oder Diszipli- nierungsinstrument der Krankenkas- sen!" Ein Hinweis mehr, daß die Be- mühungen in diesem Bereich haupt- sächlich Sache der Ärzte sind, wenn- gleich das Gesundheits-Reformge- setz punktuell auch die Kassen mit in die Verantwortung nimmt

Die Krankenkassen sind, wenn es um zusätzliche Maßnahmen der der aktiven Mitarbeit in solchen Zir-

keln „ein großes qualitätssicherndes Potential, das von q.ualitätsbewußten und motivierten Ärzten realisiert werden kann".

Wenn kleinere Gruppen von Kollegen in regelmäßigen Abstän- den über Standards diskutierten, Einzelfallanalysen zufälliger oder se- lektierter Patienten durchführten, die gesammelten statistischen Daten gemeinsam interpretierten und an- hand ihres eigenen Patientenguts praxisnahe Fortbildung betrieben, so sei dies geeignet, die Isolation des niedergelassenen Arztes zu überwin- den.

Die Aufzählung — das war spon- tanen Reaktionen zu entnehmen — enthielt allerdings ein Reizwort:

Standards in der Behandlung von Patienten! An diesem Punkt gingen die Auffassungen von Selbmann und

Beschluß der VV zur Qualitätssicherung

I

Dreijährige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

A-1676 (48) Dt. Ärztebl. 88, Heft 19, 9. Mai 1991

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