• Keine Ergebnisse gefunden

NOTAX aktuell. Geänderte Steuersätze bei der Umsatzsteuer

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "NOTAX aktuell. Geänderte Steuersätze bei der Umsatzsteuer"

Copied!
17
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

NOTAX aktuell

Geänderte Steuersätze bei der Umsatzsteuer

vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Konsequenzen und Tipps für die Praxis

(2)

Inhaltsverzeichnis 1

Änderung der USt-Sätze auf 16 % - 5 %

1. Steuersatzänderungen 3

2. Maßgebender Zeitpunkt 4

3. An- und Vorauszahlungen 5

4. Teilleistungen 8

5. Dauerleistungen 11

6. Änderungen der Bemessungsgrundlagen 13

7. Sonderfälle 15

8. Gestaltungsempfehlungen 16

Zu guter letzt …

(3)

1. Steuersatzänderungen

è Senkung der Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

n Regelsteuersatzes von 19 % auf 16 % n Ermäßigter Steuersatz von 7 % auf 5 %

n Andere Steuersätze bleiben unverändert, z.B. Durchschnittsteuersätze bei landwirtschaftlichen Betrieben von 10,7 %

n Gastronomie (mehrfache Änderung):

Speisen 01.07.2020 bis 31.12.2020: 5 %

Speisen 01.01.2021 bis 31.07.2021: 7 % (danach 19 %) Getränke von 19 % auf 16 % (01.07.2020 bis 31.12.2020)

è Änderungen gelten für alle Umsätze, auch für innergemeinschaft- lichen Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer, Reverse Charge-Verfahren

è Vereinfachte Darstellung im Folgenden:

n Reduzierte Darstellung auf die Steuersätze 19 % und 16 %. Die Ausfüh- rungen gelten analog für die Steuersatzänderung von 7 % auf 5 %.

n Reduzierte Darstellung auf die Umstellung zum 01.07.2020. Die Ausfüh- rungen gelten analog für die Umstellung zum 01.01.2021.

(4)

2a. Maßgebender Zeitpunkt

è Maßgebend für den Umsatzsteuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung

n Lieferungen: Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. Versenden der Ware

n (Dienst-)Leistungen: Beendigung der Leistung

è Unerheblich sind

n Zeitpunkt der vertragliche Vereinbarungen

n Zeitpunkt der Zahlung/Entgeltsvereinnahmung

n Zeitpunkt der Rechnungserteilung

(5)

2b. Maßgebender Zeitpunkt

Praxisbeispiele: Kauf eines PCs

è Kauf, Zahlung, Lieferung am 30.06.2020 Rechnungsstellung am 03.07.2020

n 19 % Umsatzsteuer

è Kauf und Rechnung am 30.06.2020, Zahlung und Lieferung am 03.07.2020 n 16 % Umsatzsteuer

è Kauf, Rechnung und Übergabe an Spediteur am 30.06.2020,

Übergabe Spediteur an den Kunden + Zahlung am 03.07.2020

n 19 % Umsatzsteuer

(6)

3a. An- und Vorauszahlungen

Rechnung vor 1.7.2020; Leistung danach

è Bei Anzahlungen entsteht die USt mit der Vereinnahmung

è Variante 1: Rechnung mit Steuersatz = 19 %

n Berichtigung nach Beendigung der Leistung mit Angabe 16 % USt (Angabe in der USt-VA des Berichtigungsmonats) oder n End-Schlussrechnung mit 16 % (Anzahlung davon absetzen)

è Variante 2: Rechnung mit Steuersatz = 16 % (5 %);

n 16 % Ausweis in der Rg vor dem 01.07.2020 ist zulässig, wenn

die Leistung sicher zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020

erbracht wird.

(7)

3b. An- und Vorauszahlungen

Rechnung vor 1.7.2020; Leistung danach

è Tipp 1: Insbesondere bei Ist-Versteuerern: Alle bis 30.06.2020 erbrachten Leistungen mit Rechnungsdatum 30.06.2020

abrechnen. Ansonsten ist die Überprüfung der richtigen Steuersätze sehr aufwendig.

è Tipp 2: Steht bei einer Anzahlungsrechnung vor dem 1.7.2020 fest, dass die Leistung nicht vor dem 01.07.2020 erbracht

wird, sollte der Steuersatz von 16 % ausgewiesen werden.

Dann entfällt die Rechnungskorrektur.

è Die Berichtigung wirkt für den Leistenden und den

Leistungsempfänger für den Zeitraum der Berichtigung.

(8)

4a. Teilleistungen

1. Grundlagen

è Ein Gesamtwerk (z. B. die Lieferung eines schlüsselfertigen Gebäudes) kann über Teilleistungen abgerechnet werden.

è Teilleistungen sind z. B. Bauleistungen, Dauerschuld-

verhältnisse (Leasing/Miete), Sukzessiv-Lieferungsverträge è Voraussetzungen für die Anerkennung einer Teilleistung

n Wirtschaftlich abgrenzbarer Teil einer einheitlichen Leistung n Gesondert vereinbartes Entgelt

n Zwischen 1.7.-31.12.2020: Abnahme (Werkleistung) oder Vollendung (Werklieferung)

n Vereinbarung vor 30.06.2020, dass Teilentgelte zu zahlen sind;

Vertragsänderungen sind vor dem 30.06.2020 vollzogen

(9)

4b. Teilleistungen

2. Gestaltungspotenziale

è Hohe Gestaltungspotenziale bestehen insbesondere bei nicht zum Vorsteuer abzugsberechtigten Kunden, z. B.

n Privatpersonen n Öffentliche Hand

n Krankenhäuser/Ärzte n Kleinunternehmer

è Auswirkung bei Erbringung der Teilleistung vom 1.7.-31.12.2020 n Nettovereinbarungen: Niedrigerer Preis für den Kunden

n Bruttovereinbarung: Höherer Gewinn für den Leistenden

(10)

4c. Teilleistungen

3. Besonderheiten in der Baubranche

è Voraussetzungen für Teilleistungen in der Baubranche

n Die vereinbarte Gesamtleistung muss wirtschaftlich teilbar sein.

n Gesonderte Abnahme der Teilleistung

n Gesonderte vertragliche Vereinbarung (vor 01.07.2020) n Gesonderte Abrechnung der Teilleistung

è Tipp:

n Durch Verlagerung der Bauabnahme kann zulässig der Steuersatz beeinflusst werden

n Angabe bei Abschlagrechnungen: „Abschlagrechnung ohne Abnahme.“

è Prüfungsschwerpunkt, daher sorgfältige Kontrolle

n Daten der vertraglichen Vereinbarungen n Abnahmeprotokoll

(11)

5a. Dauerleistungen

è Dauerleistungen (Dauerschuldverhältnisse) werden für einen bestimmten Zeitraum vereinbart.

è Beispiele:

n Mieten und Pachten n Leasing

n Wartungsverträge n Winterdienst

è Handelt es sich bei der Dauerleistung um eine Dienstleistung, wird diese umsatzsteuerlich am Tag der Beendigung des

Zeitraums erbracht.

è Abrechnungszeiträume

n Bei kürzeren Abrechnungsperioden liegen i.d.R. Teilleistungen vor (z. B. Mietvertrag mit mtl. Abrechnung)

n Bei Jahresleistungen gilt für die gesamte Leistung der Steuersatz am 31.12., mithin für 2020 = 16 %

(12)

5b. Dauerleistungen

è Verträge über Dauerleistungen sind zwingend anzupassen:

n Anpassung Netto, Steuersatz, USt, Brutto n Angabe der St.-Nr.

n Fortlaufende Nr., sofern mehrere Objekte vermietet werden

n Riesiges Potenzial für Betriebsprüfungen!!! (Zinsen bei Änderungen) n Geänderte Verträge bitte mit der Buchhaltung bei NOTAX einreichen

è Folge bei unterlassener Anpassung der Verträge (§ 14c UStG)

n Leistender (z. B. Vermieter) schuldet 19 % USt

n Leistungsempfänger (z. B. Mieter) hat nur Vorsteuer von 16 %

è Tipp: Anpassung der Verträge in Teilleistungen

n Voraussetzung 1: Vertrag wird im Vornherein getroffen n Voraussetzung 2: Es werden 2 Rechnungen gestellt.

n Beispiel: Winterdienst 01.10.-31.12.2020 und 01.01.- 30.04.2021

(13)

6a. Änderungen der Bemessungsgrundlagen

è Skonto, Rabatt etc. für einen vor dem 1.7.2020 bewirkten Umsatz nach dem 30.06.2020 erhalten => Berichtigung mit 19 %

n Bei Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen sind grundsätzlich die „bewirkten“ Umsätze genau aufteilen

n Vereinfachung: Änderung nach dem Verhältnis zwischen den verschiedenen Steuersätzen sowie den steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Umsätzen

n Beispiel: Pauschale Minderung von 3 Rechnungen von insgesamt

€ 6.000 um insgesamt € 500

€ 1.000 ohne Umsatzsteuer

€ 2.000 zzgl. 16 % Umsatzsteuer

€ 3.000 zzgl. 19 % Umsatzsteuer Lösung:

- 1/6 von € 500 mit 0 % USt - 2/6 von € 500 mit 16 % USt - 3/6 von € 500 mit 19 % USt

(14)

6b. Änderungen der Bemessungsgrundlagen è Jahresboni, Jahresrückvergütungen etc.

n Zeitraum 01.01. bis 31.12.2020: Aufteilung in 19 % bzw. 16-%-Anteile n Beleg erteilen, aus dem die Aufteilung hervorgeht.

n Vereinfachend reicht Aufteilung nach Umsatzanteilen 1./2. Hj. 2020

è Voranmeldungszeitraum

n Zeitraum der Änderung der Bemessungsgrundlage n i.d.R. VAZ der Erstattung/Rückzahlung

è Umtausch von Waren

n Keine Änderung der Bemessungsgrundlage, sondern neue Lieferung

n Steuersatz richtet sich nach dem neuen Lieferzeitpunkt

(15)

7. Sonderfälle

è Telefonrechnungen: Gesonderter Abrechnungszeitraum zum 31.12.2020 wird zugelassen

è Strom-, Gas- und Wärmelieferungen

(Sukzessivlieferverträge) n Maßgeblich ist das Ablesedatum

n Gesonderte Rechnungstellung erforderlich n Tipp: Ableseservice für Ende 2020 terminieren

è Leasingsonderzahlungen

n Sie sind Anzahlungen auf alle Raten

n Dementsprechend unterliegt die anteilige Rate für das 2. Hj. 2020 dem Steuersatz von 16 %

n Folge: Berichtigung erforderlich; Teilrückzahlung der zu hohen USt

è Umsätze Silvester auf Neujahr

n Gastronomie: 16 % n Übernachtungen: 7 %

(16)

8. Gestaltungsempfehlungen

è Betroffene Zielgruppen

n Kleinunternehmer nach § 19 UStG

n USt-befreite Unternehmen (Ärzte, Vers.vermittler) n Privatpersonen

è Maßnahmen

n Kosten in das 2. Hj. 2020 verlegen, z. B. Einkauf von Ware n Durchführung von Investitionen im 2. Hj. 2020

n Jahresübergreifend in Anspruch zu nehmende Leistungen

in Teilleistungen unterteilen

(17)

VI. Zu guter letzt …

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität macht es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Falls Sie Anregungen oder Fragen haben, rufen Sie uns gern an oder schicken uns eine Mail (Tel. 040/400011, mail@notax.de).

Ihr NOTAX-Team

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Holzfachwerk, Ziegel- mauerwerk; Fugenglatt- strich, Putz, Verkleidung mit Faser-zementplatten, Bitumenschindeln oder einfachen Kunststoff- platten; kein oder deutlich nicht

Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG

Ort der Lieferung: Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet Bestimmungslandprinzip, Verbrauchsort → hier AT 20% *

Deshalb haben sich die medizinischen Fachgesellschaften auf dem Gebiet Hygiene (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, DGHM; Deut- sche Gesellschaft

Nachdem auf Initiative von Sozialdezernentin Beate Steeg in einer Spendenaktion vergangene Woche bereits FFP2-Masken und medizinische Masken unter anderem an Asylsuchende,

Aufgrund der bevorstehenden Feiertage Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam,  ändern sich die Abfallentsorgungstermine der Stadtreinigung sowie die Abholung

Wurde die Bescheinigung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen und erbringt der Leistungsempfänger nicht nachhaltig Bauleistungen oder

In jedem Kellerabteil ist eine Steckdose installiert (Zäh- lung erfolgt über die