Dok.-Nr.: 1003613
DATEV-Serviceinformation Hintergrund
Letzte Aktualisierung: 08.01.2022
Relevant für:
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Kanzlei-Rechnungswesen
Rechnungswesen
Rechnungswesen compact Rechnungswesen kommunal
§ 13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (drei- /vierstellige BU-Schlüssel)
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument
2 Überblick: Sachverhalte, die unter § 13b Absatz 1 und 2 UStG fallen (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Reverse-Charge-Verfahren)
3 Ausweis der verschiedenen Sachverhalte in der UStVA beim Leistungsempfänger 4 Ausweis von Erlösen in der UStVA beim Leistungserbringer
5 Zu den einzelnen Sachverhalten des § 13b Absatz 1 und 2 UStG
5.1 Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 1 UStG) (gültig ab 2010)
5.2 Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG) 5.3 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)
5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) 5.5 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
5.6 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 5a UStG) 5.7 Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG) (gültig ab 01.09.2013)
5.8 Treibhausgasemissionszertifikate (gültig ab 01.07.2010) sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate (gültig ab 01.01.2020) (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)
5.9 Altmetall / Schrott / Plastikabfälle o. ä. (§ 13b Abs. 2 Nr. 7) (gültig ab 01.01.2011) 5.10 Gebäudereinigung (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) (gültig ab 01.01.2011)
5.11 Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) (gültig ab 01.01.2011)
5.12 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten
Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) (gültig ab 01.07.2011)
5.14 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) (ab 01.01.2021) 6 ASCII-Import § 13b UStG
6.1 ASCII-Import § 13b UStG beim Leistungsempfänger 6.2 ASCII-Import § 13b UStG beim Leistungserbringer 7 Weitere Informationen
Stand der folgenden Informationen
Die folgenden Informationen basieren im Wesentlichen auf dem am 29.06.2020 verabschiedeten 2. Corona-Steuerhilfegesetz.
Informationen zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz finden Sie im Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de
Aktuelle Änderungen
08.01.2022 Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.
Achtung
Steuersatzsenkung 01.07.2020-31.12.2020
Dieses Dokument wurde auf die temporär vom 01.07.2020-31.12.2020 geltenden Steuersätze aktualisiert.
Steuersätze:
Bis 30.06.2020: 19% und 7%
01.07.2020 - 31.12.2020: 16% und 5%
Ab 01.01.2021: 19% und 7%
Zur Erfassung der verschiedenen Sachverhalte beim Leistungsempfänger stehen die drei- /vierstelligen Standard-Steuerschlüssel im Bereich von 501 – 572, 6501 – 6572 und 9501 - 9572 zur Verfügung.
Der jeweils erste Steuerschlüssel eines Sachverhalts ist zeitunabhängig mit Auswahl des Steuersatzes.
Die beiden anderen Steuerschlüssel des jeweiligen Sachverhalts bestimmen den Steuersatz in Abhängigkeit des Leistungsdatums / Belegdatums (zeitabhängig).
Wenn Sie individuelle Konten / Steuerschlüssel eingerichtet haben, prüfen Sie die Funktionsergänzung und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor.
Die Angaben zum Ausweis in der UStVA 2020 entsprechen dem BMF-Schreiben vom 30.06.2020:
BMF Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7030 / 20 / 10009 :004 vom 30.06.2020
Die Bemessungsgrundlage und die selbst ermittelte Umsatzsteuer für Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, sind unabhängig vom anzuwendenden Steuersatz in den bestehenden Kennzahlen zu erfassen (Zeilen 48 bis 50 der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 und Zeilen 99 bis 101 der
Umsatzsteuererklärung 2020).
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument werden die möglichen Tatbestände des § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) mit den jeweiligen Beschreibungen bei Nutzung der drei-/vierstelligen Steuer- /Buchungsschlüssel (BU-Schlüssel) in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm ab Version 7.1 dargestellt.
Sie finden allgemeine Informationen zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer und der Bemessungsgrundlage und wie der Ausweis der verschiedenen Sachverhalte in der UStVA beim Leistungsempfänger und Ausweis von Erlösen in der UStVA beim Leistungserbringer erfolgt.
Ihnen wird erläutert, welcher Sachverhalt in welche Kennzahl der UStVA gehört und mit welchen Steuerschlüsseln, Kontenfunktionen Sie dies erreichen.
Die Felder für den ASCII-Import von Sachverhalten gemäß § 13b UStG werden Ihnen aufgelistet.
2 Überblick: Sachverhalte, die unter § 13b Absatz 1 und 2 UStG fallen (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Reverse-Charge-Verfahren)
Achtung
Ein-/zweistellige BU-Schlüssel nutzen
Verwenden Sie ein-/zweistellige Steuer-/Buchungsschlüssel finden Sie alle Informationen dazu im Dokument:
§ 13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (ein-/zweistellige BU-Schlüssel) (Dok.- Nr. 1034915).
Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (gültig ab 2010) (§ 13b Abs. 1 UStG)
Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)
Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 5a UStG)
Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG) (gültig ab 01.09.2013)
Treibhausgasemissionszertifikate (gültig ab 01.07.2010) sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate (gültig ab 01.01.2020) (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)
Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. ä. (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 Anlage 3 UStG) (gültig ab 01.01.2011)
Gebäudereinigung (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) (gültig ab 01.01.2011)
Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) (gültig ab 01.01.2011)
Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) (gültig ab 01.07.2011)
Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) (ab 01.10.2014)
Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) (ab 01.01.2021) Für alle Sachverhalte gilt:
Steuerentstehung
§ 13b Absatz 1 UStG
Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
§ 13b Absatz 2 Nr. 1-12 UStG
Für Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 1-12 entsteht die Steuer (beim Leistungsempfänger) mit Ausstellung der Rechnung (durch den leistenden Unternehmer), spätestens mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats.
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung ausgewiesene Betrag. Die Umsatzsteuer von diesem Betrag ist vom Leistungsempfänger selbst zu berechnen. Dabei ist der Steuersatz zu Grunde zu legen, der sich für den maßgeblichen Umsatz nach § 12 UStG ergibt.
Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis
Der leistende Unternehmer wird zur Ausstellung von Rechnungen ohne gesonderten Steuerausweis
verpflichtet. In diesen Rechnungen ist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen.
Wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen, kann der Leistungsempfänger die geschuldete
Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, ohne dass es dafür eines gesonderten Steuerausweises in der Rechnung
bedarf.
3 Ausweis der verschiedenen Sachverhalte in der UStVA beim Leistungsempfänger
Ab dem Jahr 2019 werden die verschiedenen Sachverhalte in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) beim Leistungsempfänger wie folgt ausgewiesen.
Kennzahl UStVA Beschreibung
Kz 46 / Kz 47 Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (§ 13b Abs. 1 UStG).
Kz 73 / Kz 74 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2, Nr. 3 UStG).
Kz 84 / Kz 85 Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern (§ 13b, Abs. 2 Nr. 1).
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2, Nr. 2 UStG).
Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2, Nr. 4 UStG).
Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer (§ 13b, Abs. 2 Nr. 5a).
Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers (§
13b Abs. 2 Nr. 5 b).
Treibhausgasemissionszertifikate (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate ab 2020) (§
13b Abs. 2, Nr. 6 UStG).
Lieferung von Altmetall, Schrott, Plastikabfällen o. Ä. (§ 13b Abs. 2, Nr. 7, Anlage 3 UStG).
Gebäudereinigung (§ 13b Abs. 2, Nr. 8 UStG).
Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2, Nr. 9 UStG).
Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet- Computern und Spielekonsolen (§ 13b Abs. 2, Nr. 10 UStG).
Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 11).
Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) (ab 01.01.2021)
Kz 67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)
Wie Sie den Ausweis in der UStVA in der jeweiligen Kennzahl erreichen, ist in der Tabelle des jeweiligen Sachverhalts im Kapitel 5 aufgeführt.
Den Tabellen im Kapitel 5 können Sie entnehmen:
Welcher Steuerschlüssel für einen bestimmten Sachverhalt benutzt werden kann?
Welche Funktionsnummer für die Einrichtung individueller Konten benutzt werden kann?
Ob ein vergleichbares Automatik-Konto im Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) vorhanden ist?
Standard-Steuerschlüssel – Nutzung drei-/vierstelliger BU-Schlüssel
Zur Erfassung der verschiedenen Sachverhalte beim Leistungsempfänger stehen die Standard-Steuerschlüssel im Bereich von 501 – 572, 6501 – 6572 und 9501 - 9572 zur Verfügung.
Der jeweils erste Steuerschlüssel eines Sachverhalts ist zeitunabhängig mit Auswahl des Steuersatzes.
Beispiel: Steuerschlüssel – zeitunabhängig mit Auswahl Steuersatz 505: Steuersatz gemäß Auswahl unabhängig vom Datum
Die beiden anderen Steuerschlüssel des jeweiligen Sachverhalts bestimmen den Steuersatz in Abhängigkeit des Leistungsdatums / Belegdatums (zeitabhängig).
Beispiel: Steuerschlüssel – zeitabhängig 506:
bis 30.06.2020 19%
01.07.2020 bis 31.12.2020 16%
ab 01.01.2021 19%
507:
bis 30.06.2020 7%
01.07.2020 bis 31.12.2020 5%
ab 01.01.2021 7%
Nr. Bezeichnung Steuersatz
bis 30.06.2020 ab 01.01.2021
Steuersatz 01.07.2020 bis 31.12.2020
BU-Schlüssel bisher
501* erhaltene Leistung § 13b UStG, alle Steuertatbestände 19,00 16,00 94 502* erhaltene Leistung § 13b UStG, alle Steuertatbestände 7,00 5,00 91 505 sonstige EU-Leistung § 13b Abs. 1 UStG wählbar wählbar
506 sonstige EU-Leistung § 13b Abs. 1 UStG 19,00 16,00 94
507 sonstige EU-Leistung § 13b Abs. 1 UStG 7,00 5,00 91
510 Leistungen ausländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG
wählbar wählbar
511 Leistungen ausländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG
19,00 16,00 94
Nr. Bezeichnung Steuersatz bis 30.06.2020 ab 01.01.2021
Steuersatz 01.07.2020 bis 31.12.2020
BU-Schlüssel bisher
512 Leistungen ausländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG
7,00 5,00 91
515 sicherungsübereignete Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG
wählbar wählbar
516 sicherungsübereignete Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG 19,00 16,00 94 517 sicherungsübereignete Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG 7,00 5,00 91 520 Umsätze Grunderwerbsteuergesetz § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG wählbar wählbar
521 Umsätze Grunderwerbsteuergesetz § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG 19,00 16,00 94 522 Umsätze Grunderwerbsteuergesetz § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG 7,00 5,00 91 525 Bauleistungen § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wählbar wählbar
526 Bauleistungen § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG 19,00 16,00 94
527 Bauleistungen § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG 7,00 5,00 91
530 Gas/Elektrizität ausländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr.
5 UStG
wählbar wählbar
531 Gas/Elektrizität ausländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr.
5 UStG
19,00 16,00 94
532 Gas/Elektrizität ausländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr.
5 UStG
7,00 5,00 91
535 Gas/Elektrizität inländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr.
5 b) UStG
wählbar wählbar
536 Gas/Elektrizität inländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 b) UStG
19,00 16,00 94
537 Gas/Elektrizität inländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 b) UStG
7,00 5,00 91
540 Treibhausgasemissionszertifikate (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate ab 2020) § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG
wählbar wählbar
541 Treibhausgasemissionszertifikate (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate ab 2020) § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG
19,00 16,00 94
Nr. Bezeichnung Steuersatz bis 30.06.2020 ab 01.01.2021
Steuersatz 01.07.2020 bis 31.12.2020
BU-Schlüssel bisher
542 Treibhausgasemissionszertifikate (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate ab 2020) § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG
7,00 5,00 91
545 Anlage 3: Altmetall/Schrott/Plastik oder Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG
wählbar wählbar
546 Anlage 3: Altmetall/Schrott/Plastik oder Ähnliches § 13b Abs.
2 Nr. 7 UStG
19,00 16,00 94
547 Anlage 3: Altmetall/Schrott/Plastik oder Ähnliches § 13b Abs.
2 Nr. 7 UStG
7,00 5,00 91
550 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG wählbar wählbar
551 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG 19,00 16,00 94
552 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG 7,00 5,00 91
555 Lieferung von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG wählbar wählbar
556 Lieferung von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG 19,00 16,00 94
557 Lieferung von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG 7,00 5,00 91
560 Mobilfunkgeräte usw. § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG wählbar wählbar
561 Mobilfunkgeräte usw. § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG 19,00 16,00 94
562 Mobilfunkgeräte usw. § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG 7,00 5,00 91
565 Gegenstände aus Anlage 4, § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG wählbar wählbar
566 Gegenstände aus Anlage 4, § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG 19,00 16,00 94 567 Gegenstände aus Anlage 4, § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG 7,00 5,00 91 570 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der
Telekommunikation, § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG
wählbar Sachverhalt gültig ab 01.01.2021 571 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der
Telekommunikation, § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG
19,00 Sachverhalt gültig ab 01.01.2021
94
Nr. Bezeichnung Steuersatz bis 30.06.2020 ab 01.01.2021
Steuersatz 01.07.2020 bis 31.12.2020
BU-Schlüssel bisher
572 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG
7,00 Sachverhalt gültig ab 01.01.2021
91
* Bei Nutzung dieser BU-Schlüssel ist eine Sachverhaltsauswahl analog der bisherigen ein-/zweistelligen BU-Schlüssel 94 / 91 notwendig.
Sachverhalte § 13b UStG ohne Vorsteuer:
Für die Erfassung von Sachverhalten § 13b UStG ohne Vorsteuer verwenden Sie links neben dem 3-stelligen Steuerschlüssel die 6, z. B. 6515.
Sachverhalte § 13b UStG mit aufzuteilender Vorsteuer:
Für die Erfassung von Sachverhalten § 13b UStG mit aufzuteilender Vorsteuer verwenden Sie links neben dem 3-stelligen Steuerschlüssel die 9, z. B. 9515.
Weitere Informationen zum Thema Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel auswählen (ab 2018) finden Sie im Dokument:
Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel auswählen (ab 2018) (Dok.-Nr. 9226956).
Um den korrekten Ausweis in der UStVA zu erreichen, kann es in einigen Fällen (z. B. bei Skontobuchungen) notwendig sein, bei der Buchung von § 13b-Sachverhalten den jeweiligen Sachverhalt anzugeben.
Sie erreichen dies, wenn:
beim Übernehmen der Buchung das Fenster Sachverhalt auswählen automatisch geöffnet wird oder
Sie den Sachverhalt im Belege Buchen unter Ansicht | Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen.
Standardkonten (Aufwand und Skonto)
Für einige Sachverhalte wurden Standardkonten eingerichtet. Für andere Sachverhalte konnte dies aus
Platzgründen im Kontenrahmen nicht umgesetzt werden. Weitere Informationen zu möglichen Standardkonten finden Sie beim jeweiligen Sachverhalt im Kapitel 5 beschrieben.
Die Skontobuchungen werden bei Buchung über das Feld Skonto (in der Zahlungsbuchung) standardmäßig wie folgt gesammelt:
Steuersatz 19% bzw. 7% (bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021):
Die Skontobuchungen werden bei Buchung über das Feld Skonto (in der Zahlungsbuchung) standardmäßig wie folgt
Mit 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 14190 - 3151 (SKR03) und 5951 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird, 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer" gesammelt.
Mit 0 % Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 15190 - 3154 (SKR03) und 5954 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer mit 19% Umsatzsteuer" gesammelt.
Mit 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 14000 - 3150 (SKR03) und 5950 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird" gesammelt.
Mit 0 % Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 15000 – 3153 (SKR03) und 5953 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer aber mit Umsatzsteuer" gesammelt.
Steuersatz 16% bzw. 5 % (01.07.2020 - 31.12.2020):
Die Skontobuchungen werden bei Buchung über das Feld Skonto (in der Zahlungsbuchung) standardmäßig wie folgt gesammelt:
Mit 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 14160 - 3152 (SKR03) und 5952 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird, 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer" gesammelt.
Mit 0 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 15160 - 3155 (SKR03) und 5955 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer mit 16 % Umsatzsteuer" gesammelt.
Mit 5 % Vorsteuer und 5 % Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 14000 - 3150 (SKR03) und 5950 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird" gesammelt.
Mit 0 % Vorsteuer und 5 % Umsatzsteuer werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV 15000 – 3153 (SKR03) und 5953 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer aber mit Umsatzsteuer" gesammelt.
Wird zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 der Steuersatz 19% oder 7% benötigt, kann dafür einer der
Steuerschlüssel für § 13b-Sachverhalte aus der folgenden Tabelle verwendet werden.
Zur Auswahl des Steuersatzes wird automatisch das Fenster Steuersatz auswählen geöffnet. Folgende Steuersätze können gewählt werden: 5%, 7%, 16% und 19%.
Sachverhalte § 13b UStG ohne Vorsteuer:
Für die Erfassung von Sachverhalten § 13b UStG ohne Vorsteuer verwenden Sie links neben dem 3-stelligen Steuerschlüssel die 6, z. B. 6515.
Sachverhalte § 13b UStG mit aufzuteilender Vorsteuer:
Für die Erfassung von Sachverhalten § 13b UStG mit aufzuteilender Vorsteuer verwenden Sie links neben dem 3-stelligen Steuerschlüssel die 9, z. B. 9515.
Individuelle Konteneinrichtung
Neben der Erfassung mit Standard-Steuerschlüssel können Sie alternativ individuelle Konten mit den
entsprechenden Funktionen individuell anlegen.
Wenn Sie individuelle Konten oder Steuerschlüssel eingerichtet haben, prüfen Sie, ob diese auf Grund der Steuersatzsenkung noch passend sind oder ggf. neu eingerichtet werden müssen.
Kontenzwecke – individuelle Anpassung prüfen
Wenn Sie weitergehende Änderungen an einem Konto vornehmen wollen, die sich auch auf den Ausweis des Kontos in Auswertungen (z. B. BWA, Bilanz etc.) auswirken, steht Ihnen die Vergabe von individuellen Kontenzwecken unter Stammdaten | Sachkonten | Kontenzweck zur Verfügung.
Weiterführende Informationen finden Sie im Dokument:
Kontenzwecke mit/ohne Kontenzuordnung zu einem Sachkonto (Dok.-Nr. 1003881).
4 Ausweis von Erlösen in der UStVA beim Leistungserbringer
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) sind Erlöse nach § 13b UStG beim Leistungserbringer wie folgt auszuweisen. Es handelt sich um einen nachrichtlichen Ausweis mit Bemessungswert.
Ab dem Jahr 2019 werden die Erlöse für alle Sachverhalte, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, in der UStVA Kz 60 ausgewiesen.
Um dies zu erreichen, verwenden Sie die bisherigen Standardkonten oder die bisherige Kontenfunktion oder den bisherigen Standard-Steuerschlüssel, denn die gesetzlichen Sachverhalte bestehen weiter, nur die Deklaration in der UStVA wurde geändert.
Kennzahl UStVA Beschreibung
Kz 60 Erlöse für alle Sachverhalte gemäß § 13b UStG, außer § 13b Abs. 2, Nr. 10 UStG.
Standardkonten: 8337 (SKR03) und 4337 (SKR04)
Konto mit individueller Funktion: AM72000
Standard-Steuerschlüssel: 202
Erlöse aus Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen - § 13b Abs. 2, Nr. 10 UStG.
Standardkonten: 8335 (SKR03) und 4335 (SKR04)
Konto mit individueller Funktion: AM 72510
Standard-Steuerschlüssel: 201
Individuelle Konteneinrichtung
Neben der Erfassung mit Standard-Steuerschlüssel können Sie alternativ individuelle Konten mit den
entsprechenden Funktionen individuell anlegen.
Kontenzwecke – individuelle Anpassung prüfen
Wenn Sie weitergehende Änderungen an einem Konto vornehmen wollen, die sich auch auf den Ausweis des Kontos in Auswertungen (z. B. BWA, Bilanz etc.) auswirken, steht Ihnen die Vergabe von individuellen Kontenzwecken unter Stammdaten | Sachkonten | Kontenzweck zur Verfügung.
Weiterführende Informationen finden Sie im Dokument:
Kontenzwecke mit/ohne Kontenzuordnung zu einem Sachkonto (Dok.-Nr. 1003881).
5 Zu den einzelnen Sachverhalten des § 13b Absatz 1 und 2 UStG
5.1 Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 1 UStG) (gültig ab 2010)
Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind (§ 13b Abs. 1 UStG).
Liegt der Ort der sonstigen Leistung in Deutschland, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 UStG.
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 46 / 47 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Ort der sonstigen Leistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Liegt der Ort der sonstigen Leistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, muss der Leistungserbringer diesen Umsatz in Kennzahl 21 der UStVA eintragen (§ 18b Satz 1 Nr. 2 UStG) und in der Zusammenfassenden Meldung angeben (§ 18a Abs. 1 UStG).
Weitere Informationen hierzu im Dokument:
Zusammenfassende Meldung (ZM) - Ausweis "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG" (Dok.-Nr. 1021551).
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat
ansässigen Unternehmens 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16%
Umsatzsteuer
506 AV 24001 3123 (SKR03) /
5923 (SKR04)
Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 19% / 16%
Umsatzsteuer
6506 AV 25001 3143 (SKR03) /
5943 (SKR04)
Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5%
Umsatzsteuer
507 AV 24002 3113 (SKR03) /
5913 (SKR04)
Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 7% / 5%
Umsatzsteuer
6507 AV 25002 3133 (SKR03) /
5933 (SKR04)
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
506 SAV 14190 3151 (SKR03) /
5951 (SKR04)
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 16% Vorsteuer und / 16% Umsatzsteuer
506 SAV 14160 3152 (SKR03) /
5952 (SKR04)
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6506 SAV 15190 3154 (SKR03) /
5954 (SKR04)
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6506 SAV 15160 3155 (SKR03) /
5955 (SKR04)
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021: 507 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen
EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
507 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6507 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6507 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Sonstigen Leistungen eines im anderen EU-
Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens
Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.2 Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Umsätze aus Werklieferungen und für nicht unter Absatz 1 fallende sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2, Nr. 1).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% /
16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
511 AV 36001 3125-3126
(SKR03) / 5925- 5926 (SKR04) Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne
Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6511 AV 37001 3145-3146
(SKR03) / 5945- 5946 (SKR04) Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 7% / 5%
Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
512 AV 36002 3115 (SKR03) /
5915 (SKR04) Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne
Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6512 AV 37002 3135 (SKR03) /
5935 (SKR04)
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19%
Umsatzsteuer
511 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 16% Vorsteuer und 16%
Umsatzsteuer
511 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6511 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6511 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
512 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020: 512 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen
Unternehmers 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6512 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6512 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04) Gewährte Skonti für Erlöse aus Leistungen eines im anderen
EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.3 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)
Umsätze aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens (§ 13b Abs. 2 Nr. 2).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 19% / 16%
Vorsteuer und 19% /16% Umsatzsteuer
516 AV 42001 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne
Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6516 AV 43001 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 7% / 5%
Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
517 AV 42002 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne
Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6517 AV 43002 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände aus 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
516 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände aus 16% Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
516 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6516 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6516 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
517 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
517 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6517 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten 01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6517 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferungen
sicherungsübereigneter Gegenstände eines im anderen EU- Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 73 / 74 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 19% /
16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
521 AV 44001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne
Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6521 AV 45001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 7% /
5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
522 AV 44002 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne
Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6522 AV 45002 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen 19% Vorsteuer und 19%
Umsatzsteuer
521 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen 16% Vorsteuer und 16%
Umsatzsteuer
521 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 19%
Umsatzsteuer
6521 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 16%
Umsatzsteuer
6521 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen 7% Vorsteuer und 7%
Umsatzsteuer
522 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen 5% Vorsteuer und 5%
Umsatzsteuer
522 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021: 6522 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 7%
Umsatzsteuer
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das
Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 5%
Umsatzsteuer
6522 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, für die der
Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.5 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Als Grundstücke gelten insbesondere auch Sachen,
Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Nr. 1 bleibt unberührt; (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 19% /
16% Vorsteuer und 19% /16% Umsatzsteuer
526 AV 46001 3120-3121
(SKR03) / 5920- 5921 (SKR04)
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne
Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6526 AV 48001 3140-3141
(SKR03) / 5940- 5941 (SKR04) Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 7% /
5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
527 AV 46002 3110 (SKR03) /
5910 (SKR04) Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne
Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6527 AV 48002 3130 (SKR03) /
5930 (SKR04)
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
526 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 16% Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
526 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6526 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6526 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
527 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
527 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6527 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten 01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6527 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Bauleistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04) Gewährte Skonti für Erlöse aus Bauleistungen, für die der
Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.6 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr.
5a UStG)
Lieferungen der in § 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g (§ 13b Abs2, Nr. 5 UStG).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas
und Elektrizität 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16%
Umsatzsteuer
531 AV 38001 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas
und Elektrizität ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6531 AV 39001 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas
und Elektrizität 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
532 AV 38002 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas
und Elektrizität ohne Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6532 AV 39002 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 19%
Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
531 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 16%
Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
531 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6531 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6531 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 7%
Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
532 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 5%
Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
532 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6532 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten 01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6532 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 1600 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.7 Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr.
5b UStG) (gültig ab 01.09.2013)
Lieferungen von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch
einen im Inland ansässigen Unternehmer 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
536 AV 26001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch
einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6536 AV 27001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch
einen im Inland ansässigen Unternehmer 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
537 AV 26002 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch
einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6537 AV 27002 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
536 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 16% Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
536 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6536 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6536 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
537 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
537 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021: 6537 SAV15070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität
durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6537 SAV15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Umsätzen aus der Lieferung von Gas oder
Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferung von Gas und Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.8 Treibhausgasemissionszertifikate (gültig ab 01.07.2010) sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate (gültig ab 01.01.2020) (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)
Übertragung von Berechtigungen nach § 3 Nr. 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, Emissionsreduktionseinheiten nach § 2 Nr. 20 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes und zertifizierten
Emissionsreduktionen nach § 2 Nr. 21 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate; (§
13b Abs. 2, Nr. 6).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas-
und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
541 AV 26001 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas-
und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6541 AV 27001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas-
und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
542 AV 26002 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas-
und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6542 AV 27002 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
541 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 16% Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
541 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6541 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6541 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
542 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten 01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
542 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6542 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6542 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Umsätzen aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020), für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020), für die der
Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.9 Altmetall / Schrott / Plastikabfälle o. ä. (§ 13b Abs. 2 Nr. 7) (gültig ab 01.01.2011)
Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände (§ 13b Abs. 2, Nr. 7).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 19% / 16%
Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
546 AV 26001 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer
und 19% / 16% Umsatzsteuer
6546 AV 27001 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 7% / 5%
Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
547 AV 26002 Individuelle
Einrichtung möglich Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer
und 7% / 5% Umsatzsteuer
6547 AV 27002 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
546 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 16% Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
546 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6546 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6546 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
547 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020: 547 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und
Industrieschrott 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6547 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6547 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Lieferungen von Altmetall und Industrieschrott, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferungen von Altmetall und Industrieschrott, für die der Leistungsempfänger die
Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.10 Gebäudereinigung (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) (gültig ab 01.01.2011)
Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen. Nummer 1 bleibt unberührt. (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus Gebäudereinigung 19% / 16% Vorsteuer und
19% / 16% Umsatzsteuer
551 AV 26001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 19% /
16% Umsatzsteuer
6551 AV 27001 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus Gebäudereinigung 7% / 5% Vorsteuer und 7% /
5% Umsatzsteuer
552 AV 26002 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 7% / 5%
Umsatzsteuer
6552 AV 27002 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
551 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 16% Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
551 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6551 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6551 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 7% Vorsteuer und 7%
Umsatzsteuer
552 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 5% Vorsteuer und 5%
Umsatzsteuer
552 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6552 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten 01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6552 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Erlöse aus Umsätzen aus Gebäudereinigung, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen aus
Gebäudereinigung, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.11 Lieferungen von Gold (§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) (gültig ab 01.01.2011)
Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109) (§ 13 b Abs. 2, Nr. 9 UStG).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen
19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
556 AV 26001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen
ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6556 AV 27001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen
7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
557 AV 26002 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen
ohne Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6557 AV 27002 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
556 SAV 14190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen 16% Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
556 SAV 14160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer
6556 SAV 15190 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 16% Umsatzsteuer
6556 SAV 15160 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen 7% Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
557 SAV 14070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen 5% Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
557 SAV 14050 Individuelle
Einrichtung möglich
bis 30.06.2020 und ab 01.01.2021:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 7% Umsatzsteuer
6557 SAV 15070 Individuelle
Einrichtung möglich
01.07.2020 bis 31.12.2020:
Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und
Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 5% Umsatzsteuer
6557 SAV 15050 Individuelle
Einrichtung möglich
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Erlöse aus Umsätzen für Lieferung von Gold und
Goldplattierungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 AM 72000 8337 (SKR03) /
4337 (SKR04)
Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen für Lieferungen von Gold und Goldplattierungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
202 SAM 16000 8741 (SKR03) /
4741 (SKR04)
5.12 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) (gültig ab 01.07.2011)
Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000,00 EUR beträgt;
nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG).
UStVA:
Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67)
Ausweis beim Leistungserbringer ab 2019 in Kennzahl 60
Steuerschlüssel Funktions-Nr. Vergleichbare Automatik- Konten Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und
integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16%
Umsatzsteuer
561 AV 26001 Individuelle
Einrichtung möglich
Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und
Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsatzsteuer
6561 AV 27001 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und
integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und
Spielekonsolen 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
562 AV 26002 Individuelle
Einrichtung möglich Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und
integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 7% / 5% Umsatzsteuer
6562 AV 27002 Individuelle
Einrichtung möglich