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Archiv "Steuersätze" (25.07.2003)

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die Sprachregelung verständigt, dass es Aufgabe der Regierung sei, das Vorzie- hen der Steuersenkung mit seriösen Vorschlägen zu deren Finanzierung zu verbinden. Diese Aufgabe wollen Schrö- der und Eichel den Ländern und vor al- lem der Union mit ihrer Mehrheit im Bundesrat zuschieben. Allen beteilig- ten Akteuren sollte freilich klar sein, dass sie sich angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage Deutschlands die Fortsetzung der taktischen Spielchen nicht mehr leisten können.

Die Steuerentlastung hat die Regie- rung zusammen mit dem Haushaltsent- wurf für 2004 beschlossen. Dieser sieht Ausgaben von 251,2 Milliarden Euro vor; das sind 2,3 Prozent weniger als im laufenden Jahr. Die Kreditaufnahme sollte zunächst auf etwa 24 Milliarden Euro begrenzt werden. Dann hat man sich entschlossen, den Kreditrahmen des Bundeshaushalts um weitere sieben Milliarden Euro auszuweiten. Das ent- spricht dem Betrag, den der Bund 2004 zusätzlich auf der Einnahmeseite durch das Vorziehen der Reform verliert.

Schröder und Eichel haben dem Etat- entwurf inzwischen „Eckwerte“ zur Fi- nanzierung der Reform nachgeschoben (Grafik). Die Regierung will am 13. Au- gust die Gesetzentwürfe verabschieden und in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Bis dahin mag sich noch ei- niges ändern.

Union in der Zwickmühle

Die Union verlangt weiterhin, dass die Steuerentlastung „seriös“ finanziert wird. Richtig ist auch ihr Hinweis, dass es der Verantwortung der Regierung entspreche, dafür die Vorschläge zu lie- fern. Aber was tut die Union, wenn die Regierung ihrem Ansinnen nicht folgt?

Sie wird am Ende die Steuersenkung mittragen müssen – mit oder ohne Ge- genfinanzierung. Sie liefe sonst Gefahr, vom Kanzler nicht nur der Reform- blockade bezichtigt, sondern gegebe- nenfalls auch für die Fortdauer der wirt- schaftlichen Misere verantwortlich ge- macht zu werden. An taktischer Raffi- nesse ist Schröder kaum zu übertreffen.

Mit ihrem Etatentwurf geht die Re- gierung hohe Risiken ein. Der Schät- zung der Einnahmen liegt noch immer

die Annahme zugrunde, dass das Brut- toinlandsprodukt (BIP) 2003 um 0,75 Prozent und 2004 um zwei Prozent wächst. Das sind wieder einmal zu opti- mistische Annahmen. Für das laufende Jahr wird die Wachstumsrate von den Ökonomen auf null bis 0,5 Prozent ge- schätzt, für 2004 allenfalls auf 1,4 Pro- zent. Es ist also mit einem weiteren An- stieg des Kreditbedarfs zu rechnen.

Zwei Milliarden Euro werden aus dem Verkauf von Aktien der Telekom und der Post erwartet. Die Aktien wer- den bei der Kreditanstalt für Wieder- aufbau „geparkt“, bis sie zu besseren Kursen verkauft werden können. Eichel hilft das, den Aktionären aber wohl kaum. Sparen will der Bund durch das Streichen der Eigenheimzulage. Auch soll die Steuerpauschale für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort nur noch gewährt werden, wenn die Entfernung mehr als 20 Kilometer be- trägt. Hier sind Widerstände der Flächenländer zu erwarten. Die Kohle- subventionen sollen, schneller als bis- her geplant, abgebaut werden. Die Ko- sten der zusätzlichen Kreditaufnahme sollen durch den Abbau von Vergünsti- gungen der Bauwirtschaft und der Landwirtschaft bei der Umsatzsteuer gedeckt werden. Das alles sieht mehr nach „Flickschusterei“ als nach syste- matischem Subventionsabbau aus.

Die Haushaltspolitik der Regierung gerät aus zwei weiteren Gründen in die Kritik. Die nach dem Etatentwurf zuläs- sige Kreditaufnahme übersteigt die in- vestiven Ausgaben, die mit 24,8 Milliar- den Euro beziffert werden, um etwa fünf Milliarden Euro. Damit wird erneut die von der Verfassung gesetzte Ver- schuldungsgrenze (Art. 115 GG) deut- lich überschritten. Das ist nur bei ei- ner Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig. Diese liegt wei- terhin vor, auch wenn Eichel mit einem

Wachstum von zwei Prozent für 2004 rechnet. Auf diese Ausnahmeregel wird sich die Regierung freilich nicht Jahr für Jahr berufen können. Bedeutsamer ist freilich, dass die Regierung wiederum die im europäischen Stabilitätsvertrag verankerte Schuldengrenze von drei Prozent des BIP nicht einhalten kann.

Hoffen auf die Konjunktur

Koalition und Opposition fehlt bis jetzt der Mut, aus der Krise der Staatsfinan- zen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und drastisch Subventionen zu kürzen. Die Befürworter des Vorzie- hens der Steuersenkung stecken jedoch in einem Dilemma. Die Steuerent- lastung kann dringend erwünschte Wachstumsimpulse bringen. Werden je- doch die Entlastungen durch den Ab- bau von Subventionen und Steuerver- günstigungen ausgeglichen, um die De- fizite in den Haushalten zu begrenzen, so könnte sich der erhoffte konjunktu- relle Effekt verringern. Defizitpolitik kann jedoch nur kurzfristig belebend wirken, denn die Defizite von heute müssen morgen finanziert werden.

Konsolidierung schafft dagegen die Voraussetzung für Steuerentlastungen und Wachstum in der Zukunft.

Das Lager der Ökonomen ist gespal- ten: Die einen halten den konjunkturel- len Anstoß der Steuerentlastung für un- verzichtbar, um dem Abgleiten der Wirtschaft in Rezession oder Deflation vorzubeugen. Die anderen halten nichts von unseriös finanzierten konjunkturel- len Strohfeuern. Aus diesem Dilemma gibt es nur einen Ausweg: Die Steuerre- form sollte auf 2004 vorgezogen und verbindlich in Gesetzesform mit dem massiven Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen verbunden wer- den, der konsequent nach 2004/2005 zu beginnen hätte. Das brächte konjunktu- relle Impulse und den Bürgern und Unternehmen hinreichend Klarheit für ihre Konsum- und Investitionsentschei- dungen. Da über den Haushalt und die Steuern erst kurz vor dem Jahresende und im Paket entschieden werden dürf- te, ist bis dahin ein die Bürger und Un- ternehmen lähmender politischer Streit programmiert. Vertrauensbildend wirkt das nicht. Walter Kannengießer P O L I T I K

A

A1982 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3025. Juli 2003

Steuersätze

Beim Vorziehen der Steuerreform auf 2004 sinkt der Eingangssteuersatz von 19,9 auf 15 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt von 7 235 auf 7 664 Euro.

Der Spitzensteuersatz ermäßigt sich von 48,5 auf 42 Prozent. Dieser Satz gilt schon von einem zu versteuernden Einkommen von 52 152 (derzeit 55 008) Euro an. Das führt zu einem steileren Anstieg der Progression im mittleren Einkommens-

bereich. Kg

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