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Schalltechnisches Gutachten

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Academic year: 2022

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IMMISSIONSSCHUTZGUTACHTEN RAUMAKUSTIK

SCHALLTECHNISCHE BERATUNGEN SCHALLMESSUNGEN

MESSSTELLE NACH § 29b BImSchG RHEINGOLDSTR. 4, 80639 MÜNCHEN TEL.: 089 17876596, FAX: 089 17876762

GROSSE BAUERNGASSE 79, 91315 HÖCHSTADT TEL.: 09193 503372, FAX: 09193 503373

JAKOB-SIGLE-STRASSE 30, 86842 TÜRKHEIM TEL.: 08245 9683400, FAX: 08245 9683401 EMAIL: INFO@PM-AKUSTIK.COM WEB: WWW.PM-AKUSTIK.COM

Akkreditiertes Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 Bereich: Ermittlung von Geräuschen

Schalltechnisches Gutachten

Bericht Nr. 0410-19

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau

Untersuchung zum Schall-Immissionsschutz

Auftraggeber: bpm gesellschaft für bauprojektmanagement mbh Anheggerstraße 53

88131 Lindau (B) Bearbeitung: Gerhard Prestele

Datum: 31.8.2020

Umfang: insgesamt 42 Seiten

(2)

Zusammenfassung:

In 88131 Lindau ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos" vorgesehen.

( Hintergrund und Informationen zum Anlass der Planung sowie zum städtebaulichen Konzept siehe Kap. 1)

Die entsprechende städtebauliche Planung [1] wird im vorliegenden Gutachten unter Berücksichti- gung der schalltechnischen Gesamtsituation aus immissionsschutzfachlicher Sicht beurteilt. Dabei werden insbesondere die Anforderungen gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau [18][19]), 16. BImSchV [20] und TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [16]) berücksich- tigt.

Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wurden verkehrstechnische Untersuchungen durchgeführt. Die entsprechend prognostizierten Verkehrsmengen und Verkehrsdaten werden den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt [7][11].

Für die Berechnung und Beurteilung der zu erwartenden Schallimmissionen wurde unter Zugrun- delegung von Planunterlagen und Detailangaben zum Vorhaben sowie der Situation vor Ort ein umfangreiches schalltechnisches 3D-Modell erstellt. Details zur schalltechnischen Beurteilung können dem fortlaufenden Text entnommen werden.

Auf Grundlage der Untersuchungen werden Empfehlungen zu textlichen Festsetzungen mit Hin- weisen sowie für die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 "Oberes Ren- nerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau – jeweils Thematik Schall-Immissionsschutz – erarbeitet, siehe Kapitel 7.

Fazit der Untersuchungen, Beurteilung Schall-Immissionsschutz:

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung, der erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen und einer städtebaulichen Abwägung sowie der schalltechnischen Gesamtsituation werden die Anforderungen an den Schall-Immissionsschutz in der Bauleitplanung an den untersuchten maß- geblichen Immissionsorten rechnerisch eingehalten.

Dipl.-Ing. FH G. Prestele Dr.-Ing. T. Maier

geschäftsführender Gesellschafter geschäftsführender Gesellschafter

fachlich Verantwortlicher stellvertretender fachlich Verantwortlicher

(3)

Inhaltsverzeichnis:

1 Aufgabenstellung ... 4

2 Örtliche Gegebenheiten ... 5

3 Grundlagen ... 7

4 Beurteilungsgrundlagen, immissionsschutzrechtliche Anforderungen ... 9

4.1 DIN 18005, Schallschutz im Städtebau ... 9

4.2 Beurteilungsgrundlagen TA Lärm / Anlagen ... 11

5 Schalltechnische Beurteilung Verkehrslärm ... 13

5.1 Maßgebliche Immissionsorte innerhalb des untersuchten B-Plan Geltungsbereichs ... 13

5.2 Maßgebliche Immissionsorte außerhalb des untersuchten B-Plan Geltungsbereichs ... 16

6 Schalltechnische Beurteilung Anlagenlärm... 17

7 Empfehlung textliche Festsetzungen, Begründung B-Plan: Schall-Immissionsschutz ... 21

8 Anlagen ... 25

8.1 Auszug Schreiben Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ... 25

8.2 Schallemissionen Straßenverkehrslärm ... 27

8.3 Emissionsansätze Anlagenlärm, Details schalltechn. Modellierung und Berechnungen .. 30

8.4 3D-Darstellungen schalltechnische Modellierung ... 38

8.5 Berechnung kurzzeitige Geräuschspitzen ... 39

8.6 Qualität der Schallimmissionsprognose ... 40

8.7 Maßgebliche Außenlärmpegel ... 41

(4)

1 Aufgabenstellung

In 88131 Lindau ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos" vorgesehen1.

Die pm_akustik GmbH wurde beauftragt, die städtebauliche Planung unter Berücksichtigung von aktuellen verkehrstechnischen Untersuchungen sowie der schalltechnischen Gesamtsi- tuation aus immissionsschutzfachlicher Sicht zu beurteilen. Soweit erforderlich sollen geeigne- te Schallschutzmaßnahmen erarbeitet und empfohlen werden. Ein Vorschlag zu textlichen Festsetzungen mit Hinweisen und für die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau (B) – jeweils Thematik Schall-Immissionsschutz – soll erarbeitet werden.

1 Hintergrund (Zitat / Auszug [1]):

„…

1. Inhalt des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt im Bereich des Plangebietes eine Wohnbaufläche dar.

Auf den Flächen innerhalb des Geltungsbereiches soll nun ein Büro-, Geschäfts- und Wohnhaus errichtet werden.

Es sind neben Büroflächen, Einzelhandelsgechäfte, Gastronomiebetriebe sowie in den oberen Etagen Wohnungen vorgesehen. Aufgrund der geplanten Verkaufsflächengröße von insgesamt 1.400 m² ist eine Ausweisung des Gebietes als sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 2 BauNVO) erforderlich.

2. Anlass der Planung

Die Fa. bpm gesellschaft für Bauprojektmanagement mbH hat das Grundstück des Plangebietes erworben und plant eine Bebauung mit einem Geschäfts-, Büro- und Wohngebäude. Die Fa. bpm gesellschaft für Bauprojekt- management mbH ist auch Vorhabenträger der Planung.

....

Das überarbeitete Wettbewerbsergebnis bildet die Grundlage des vorhabenbezo-genen Bebauungsplans. Durch die geplante Bebauung entsteht eine städtebaulich hervorgehobene Bebauung an diesem markanten Eingangs- bereich im Norden der Stadt Lindau (B).

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 62 "Oberes Rennerle" mit Rechtskraft vom 11.07.1964 ohne konkrete Festsetzung zur Art der bauli-chen Nutzung, jedoch mit einer zwingend festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse, die auf ein Geschoß beschränkt wurde. Zur planungsrechtlichen Sicherung des geplanten Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 "Oberes Rennerle" erforderlich.

(5)

2 Örtliche Gegebenheiten

In Abbildung 1a ist die Lage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 124 "4-Linden- Quartier", Stadt Lindau (B) dargestellt.

Abbildung 1a: Lageplan / Auszug Entwurf des untersuchten vorhabenbezogenen Bebauungs- plans Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau (B) [1]

(6)

In Abbildung 1b ist die Lage des entsprechend untersuchten Vorhabens Neubau Dienst- leistungs- und Gewerbeimmobilie "Am Kreisel Ludwig-Kick-Straße / Kemptener Straße“

Flurstück 867/7 und 867/26, 88131 Lindau (Bodensee) [2] sowie der maßgeblichen Immissionsorte dargestellt.

Abbildung 1b: Lageplan schalltechnische Modellierung des untersuchten Vorhabens Neubau Dienstleistungs- und Gewerbeimmobilie “Am Kreisel Ludwig-Kick- Straße / Kemptener Straße“, Lage der maßgeblichen Immissionsorte (IO)

Hinweis: 3D-Darstellungen der schalltechnischen Modellierung siehe Anlage 8.4..

Dachterrassen Außengastronomie

IO-I Lkw

Anlieferung

Zu-/Abfahrt Tiefgarage

IO-II IO-IIIa IO-IV

N ↑

IO-01

IO-02e IO-02a

IO-02b IO-02c

IO-02d

IO-03 IO-IIa IO-IIb IO-IIIb

IO-IIIc

IO-Va / V / Vb

(7)

3 Grundlagen

[1] Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Entwurfsfassung, Entwurf Begründung zum B-Plan, bereit gestellt am 28.8. und 31.8.2020 von Fr. Haas, Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH

[2] Auszug Entwurfsplanung Neubau Dienstleistungs- und Gewerbeimmobilie "Am Kreisel Ludwig-Kick-Straße / Kemptener Straße, Vorabzug Planstand 4.8.2020, Planverfasser wolf.sedat architekten PartGmbB, 97990 Weikersheim, bereit gestellt am 4.8.2020 von Hr. Marco Sedat, wolf.sedat architekten

[3] Bebauungsplan Nr. 62 für das Gebiet Oberes Rennerle, Stadt Lindau (B), Stand 13.7.1964

[4] Flächennutzungsplan Stadt Lindau (B), aktueller Stand Internet August 2020 Stadt Lindau

[5] Auszug digitale Flurkarte, Untersuchungsumgriff, bereitgestellt am 30.10.2019 vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Immenstadt i.Allgäu Marienplatz 12, 87509 Immenstadt i.Allgäu

[6] Auszug Baugenehmigungen im Untersuchungsgebiet, bereit gestellt von Fr. Schlusser, Stadt Lindau (B), Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, EMail 28.4.2020

[7] Vorabzüge Verkehrsuntersuchung ‘Myos – Geschäftshaus am Kreisel, Lindau‘, Stadt Lindau, Verkehrsingenieure Besch und Partner KG, A-6800 Feldkirch, EMails Hr. Andreas Fox, Besch und Partner 6.4. und 9.4.2020

[8] Detailabstimmungen zur untersuchten Planung mit Fr. Pfeifer und Hr. Meier, bpm gesellschaft für bauprojektmanagement mbh

[9] Vorabstimmung zur untersuchten städtebaulichen Planung mit Fr. Möller, Stadt Lindau (B), Abteilung Stadtplanung und Bauordnung

[10] Detailabstimmungen zur untersuchten städtebaulichen Planung mit Fr. Haas und Hr. Zint, Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm

[11] Detailabstimmungen zur untersuchten städtebaulichen Planung mit Hr. Andreas Fox, Besch und Partner KG, Waldfriedgasse 6, A-6800 Feldkirch (Verkehrsuntersuchungen, Anzahl zu erwartender Kfz etc.)

[12] Vorabstimmung zum untersuchten Vorhaben mit Hr. Rudolf Fritze, Umweltschutzingeni- eur, Landratsamt Lindau (Bodensee), Umwelt- und Naturschutz, Telefonat 2.4.2020 [13] Vorab Stellungnahme - schalltechnische Untersuchung zum Immissionsschutz,

pm_akustik GmbH vom 22.6.202030.1.2019:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau

(8)

[14] Ortsbesichtigungen Untersuchungsbereich am 4.4. und 29.4.2020, Sichtung der relevan- ten schalltechnischen Situation, fotografische Dokumentation des Untersuchungsge- biets, pm_akustik GmbH

[15] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

[16] Sechste AVwV v. 26. 8. 98 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)

[17] DIN ISO 9613-2, Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Okt. 1999

[18] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002

[19] Beiblatt 1 zu DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Mai 1987 [20] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.): Parkplatzlärmstudie,

6. Auflage, Augsburg, August 2007

[21] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten, Wiesbaden, 2005

[22] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungs- lagern und Speditionen, Wiesbaden, 1995

[23] Bayerisches Landesamt für Umwelt: „Beurteilung anlagenbezogener Verkehrs- geräusche“, 2009

[24] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)

[25] RLS - 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, April 1990

[26] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Juli 2016 und Januar 2018

[27] Cadna/A für Windows, gutachtenfähiges EDV-Programm für den Schall- Immissionsschutz, Datakustik GmbH

(9)

4 Beurteilungsgrundlagen, immissionsschutzrechtliche Anforderungen

4.1 DIN 18005, Schallschutz im Städtebau

Grundlage für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich sind im vor- liegenden Fall u.a. maßgeblich die Bestimmungen nach DIN 18005 Teil 1 [18], Schallschutz im Städtebau mit dem zugehörigen Beiblatt 1 [19] (u.a. Angabe von Orientierungswerten s.u.), sowie als zusätzliche Beurteilungsgrundlage - im Rahmen der Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung - die Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [20] für

Geräusche im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr (Immissionsgrenzwerte s.u.).

In Nr. 1.1 „Art der baulichen Nutzung“ der textlichen Festlegungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau (B) wird im Geltungsbereich ein sonstiges Sondergebiet (Büro-, Geschäfts- und Wohnhaus, § 11 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt [1]. Als Schutzbedürftigkeit der geplanten Nutzungen im untersuchten Bebauungsplangebiet wird nach Abstimmung mit der Stadt Lindau die Schutzbedürftigkeit analog eines Mischgebiets berücksichtigt.

Nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 betragen die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (Auszug):

"...

b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA),

tags 55 dB(A)

nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) ...

e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)

tags 60 dB(A)

nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) ...

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeit- lärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Ab- wägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z.B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung

(10)

...

Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu unterschiedlichen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden."

Zusätzliche Beurteilungsgrundlage im Rahmen der Abwägung der Belange in der städte- baulichen Planung im Zusammenhang mit Geräuschen aus dem öffentlichen Verkehr1: Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [20]

Nach § 2(1) 16. BImSchV betragen die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche (Auszug):

2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten …

tags 59 dB(A)

nachts 49 dB(A)

3. in … Mischgebieten

tags 64 dB(A)

nachts 54 dB(A)

1 Hintergrund:

Die 16. BImSchV gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).

Nach Mitteilung der Obersten Baubehörde im Bay. Staatsministerium des Innern sind die Orientierungs- werte gemäß DIN 18005 in bestimmten Fällen abwägungsfähig. Bei der Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit herangezogen werden, da diese Grenzwerte ein gewichtiges Indiz dafür sind, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu rechnen ist.

(Indizwirkung: Werden bei einer Wohnbebauung die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete eingehalten, ist davon auszugehen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben.)

„Grundrechtsschwellen“:

→ Schwellenwerte Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.

Nach der Rechtsprechung nähern sich Mittelungspegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts den in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) und Art. 14 Abs. 1 GG definierten Grundrechtsschwellen (Schwellenwerte, deren Überschreitung als gesundheitsgefährdend und eigentums (-substanz) verletzend anzusehen sind).

(11)

4.2 Beurteilungsgrundlagen TA Lärm / Anlagen

Nach TA-Lärm [16] sind die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach Nutzungsgebieten und Tageszeiten unterschiedlich. In Tabelle 1 sind diese aufgelistet:

Tabelle 1: Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

Gebietsausweisung Tag [dB(A)]

6-22 Uhr

Nacht [dB(A)]

22-6 Uhr

Industriegebiete 70 70

Gewerbegebiete 65 50

Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 45

Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40

Reine Wohngebiete 50 35

Kurgebiete, f. Krankenhäuser u. Pflegeanstalten 45 35

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Maßgeblich für die Beurteilung des Zeitraums Nacht ist gemäß TA Lärm die lauteste volle Nachtstunde (z.B. von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr).

Anmerkung:

- Die gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 für WA- und MI-Gebiete vorgesehenen Orientierungswerte entsprechen im vorliegendem Fall (Gewerbe- / Anlagenlärm) den o.g. Immissionsrichtwerten nach TA Lärm - gleiche Zahlenwerte, s. Kap. 4.1).

In Nr. 1.1 „Art der baulichen Nutzung“ der textlichen Festlegungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau (B) wird im Geltungsbereich ein sonstiges Sondergebiet (Büro-, Geschäfts- und Wohnhaus, § 11 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt [1]. Als Schutzbedürftigkeit der geplanten Nutzungen im untersuchten Bebauungsplangebiet wird nach Abstimmung mit der Stadt Lindau die Schutzbedürftigkeit analog eines Mischgebiets berücksichtigt.

(12)

Maßgebliche Immissionsorte in der Nachbarschaft außerhalb des Geltungsbereichs:

- IO-01 Immissionsort östlich des B-Plan Geltungsbereichs:

→ Kemptener Straße 106a (Flur.Nr. 135)

Schutzbedürftigkeit WA (Einstufung Schutzbedürftigkeit durch Stadt Lindau (B), Abteilung Stadtplanung und Bauordnung [9])

- IO-02 Immissionsorte südlich und südwestlich des untersuchten B-Plan- Geltungsbereichs (3. Ändeung ‘myos‘ [1]):

→ Pestalozziring 10, 11, 12 und 13 (Flur.Nr. 867) Schutzbedürftigkeit WA (B-Plan Nr. 62 [3])

- IO-03 Immissionsort südöstlich des B-Plan Geltungsbereichs:

→ Kemptener Straße 104 (Flur.Nr. 134)

Schutzbedürftigkeit WA (Einstufung Schutzbedürftigkeit durch Stadt Lindau (B), Abteilung Stadtplanung und Bauordnung [9])

Verkehrsgeräusche (infolge Anlagen) auf öffentlichen Verkehrsflächen:

Nach TA Lärm Kap. 7.4 sollen Geräusche aus dem An-/Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, falls:

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist;

- die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach RLS-90 [25] zu berechnen.

(13)

5 Schalltechnische Beurteilung Verkehrslärm

5.1 Maßgebliche Immissionsorte innerhalb des untersuchten B-Plan Geltungsbereichs In nachfolgender Tabelle 2 sind die berechneten Beurteilungspegel Verkehrslärm an maßgeblichen Immissionsorten im untersuchten B-Plan Geltungsbereich angegeben.

(Lage Immissionsorte siehe Abb. 1b Seite 6, Schallemissionen Verkehrslärm siehe Anlage 8.2)

Fazit Beurteilungspegel / Schallimmissionen Verkehrslärm:

→ maßgebliche Immissionsorte im B-Plan Geltungsbereich (MI)

Die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung für Mischgebiete (s. Kap. 4.1) werden an den vorgesehenen Büronutzungen [2] rechnerisch im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) um bis zu 6 dB(A) überschritten, siehe Tabelle 2 (Fassaden Nord+Ost).

Die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für Mischgebiete (s. Kap. 4.1) werden an den vorgesehenen Büronutzungen [2] rechnerisch im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) z.T. um bis zu 2 dB(A) überschritten, siehe Tabelle 2.

Die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung für Mischgebiete (s. Kap. 4.1) werden an den vorgesehenen Wohnnutzungen [2] rechnerisch im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) um bis zu 3 dB(A) und nachts (22-6 Uhr) um bis 4 dB(A) überschritten, siehe Tabelle 2.

Die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für Mischgebiete (s. Kap. 4.1) werden an den vorgesehenen Wohnnutzungen [2] rechnerisch unterschritten/eingehalten, siehe Tabelle 2.

Die „Grundrechtsschwellen“ (Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung, s. Kap. 4.1) werden an allen Immissionsorten signifikant unterschritten.

Hinweis:

- Ermittlung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109: 2016-07:

Berechnungsansatz im vorliegenden Fall: Überlagerung Straßenverkehrslärm und Anlagenlärm*, s. Anlage Kap. 8.7.

(*Berücksichtigung Immissionsrichtwerte TA Lärm für Mischgebiete)

(14)

Tabelle 2: Beurteilungspegel / Schallimmissionen Verkehrslärm, maßgebliche Immissionsorte im B-Plan Geltungsbereich, Planfall 2030

1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum tags (6-22 Uhr)

nachts (22-6 Uhr)

tags nachts tags nachts

[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [m]

IO-I BV Büro OG2 66 58 60 50 64 54 3,5

IO-I BV Büro OG3 66 57 60 50 64 54 6,3

IO-I BV Büro OG4 65 57 60 50 64 54 5,6

IO-I BV Büro OG5 65 56 60 50 64 54 8,4

IO-II BV Büro OG2 66 57 60 50 64 54 5,6

IO-II BV Büro OG3 65 57 60 50 64 54 8,4

IO-IIa BV Büro OG4 65 56 60 50 64 54 5,6

IO-IIb BV Büro OG5 64 56 60 50 64 54 8,4

IO-IIb BV Büro OG4 65 56 60 50 64 54 5,6

IO-IIb BV Büro OG5 64 56 60 50 64 54 8,4

IO-IIIa BV Büro OG2 65 56 60 50 64 54 5,6

IO-IIIa BV Büro OG3 64 55 60 50 64 54 8,4

IO-IIIa BV Büro OG4 64 55 60 50 64 54 9,1

IO-IIIa BV Büro OG5 63 55 60 50 64 54 9,1

IO-IIIb BV Büro OG2 64 55 60 50 64 54 13,7

IO-IIIb BV Büro OG3 64 54 60 50 64 54 17,2

IO-IIIb BV Wohnen OG4 63 54 60 50 64 54 20,8

IO-IIIb BV Wohnen OG5 63 54 60 50 64 54 24,4

IO-IIIc BV Wohnen OG4 63 54 60 50 64 54 13,7

IO-IIIc BV Wohnen OG5 63 54 60 50 64 54 17,2

IO-IV BV Büro OG2 55 44 60 50 64 54 20,8

IO-IV BV Büro OG3 60 49 60 50 64 54 24,4

IO-IV BV Wohnen OG4 60 49 60 50 64 54 20,8

IO-IV BV Wohnen OG5 59 48 60 50 64 54 24,4

IO-V BV Büro OG2 49 39 60 50 64 54 13,7

IO-V BV Büro OG3 54 44 60 50 64 54 17,2

IO-Va BV Wohnen OG4 56 45 60 50 64 54 20,8

IO-Va BV Wohnen OG5 56 46 60 50 64 54 24,4

IO-Vb BV Wohnen OG4 55 45 60 50 64 54 13,7

IO-Vb BV Wohnen OG5 56 46 60 50 64 54 17,2

IO-Vc BV Wohnen OG4 60 51 60 50 64 54 20,8

IO-Vc BV Wohnen OG5 60 51 60 50 64 54 24,4

Bezeichnung Immissionsort (IO) Beurteilungspegel Schallimmissionen Straßenverkehrslärm

Orientierungswert für die städtebauliche Planung

gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1

(MI)

Immissionsgrenzwert Verkehrslärmschutz-

verordnung 16. BImSchV

(MI)

Höhe IO über Grund

(15)

Maßnahmenkonzept Verkehrslärm / Empfehlung textliche Festsetzungen siehe Kapitel 7.

Hinweise:

- Im vorliegenden Fall ist das Trennungsgebot (siehe Anlage 8.1) praktisch nicht umsetzbar.

Aktive Schallschutzmaßnahmen – z.B. Schallschutzwände – sind im vorliegenden Fall praktisch nicht / nur bedingt umsetzbar (Gebäudehöhen > 10 m).

- Nach Angaben ist eine lärmorientierte Grundrissgestaltung von Wohnungen, z.B. Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich zur schallabgewandten Seite orientiert, im vorliegenden Fall nicht möglich/umsetzbar. Nach Angaben ist eine kontrollierte Be-/Entlüftung bereits u.a. in sämtlichen Büro- und Wohnräumen vorgesehen.

- Zitat Schreiben Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (s. Anlage 8.1):

„ …

Mit dem Gebot gerechter Abwägung kann es auch (noch) vereinbar sein, Wohngebäude an der dem Lärm zugewandten Seite des Baugebiets Außenpegeln auszusetzen, die deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, wenn durch eine entsprechende Anordnung der Räume und die Verwendung

schallschützender Außenteile jedenfalls im Innern der Gebäude angemessenerer Lärmschutz (s. oben) gewährleistet ist und außerdem darauf geachtet worden ist, dass auf der straßenabgewandten Seite des Grundstücks geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden (Verkehrslärmschutz durch

„architektonische Selbsthilfe“).

…“

(16)

5.2 Maßgebliche Immissionsorte außerhalb des untersuchten B-Plan Geltungsbereichs

Beurteilungspegel / Schallimmissionen Verkehrslärm:

Immissionsort IO Pestalozziring 14 EG (Flur-Nr. 867/15):

→ Schutzbedürftigkeit WA (B-Plan Nr. 62 [3])

- Prognosenullfall 2030: Lr, rechn. tags/nachts = 64/53 dB(A) - Planfall 2030: Lr, rechn. tags/nachts = 64/54 dB(A) Immissionsort IO-01 EG, Kemptener Straße 106a (Flur.Nr. 135):

→ Schutzbedürftigkeit WA (Einstufung Schutzbedürftigkeit durch Stadt Lindau (B), Abteilung Stadtplanung und Bauordnung [9])

- Prognosenullfall 2030: Lr, rechn. tags/nachts = 69/60 dB(A) - Planfall 2030: Lr, rechn. tags/nachts = 69/60 dB(A)

Fazit Beurteilungspegel / Schallimmissionen Verkehrslärm:

An den o.g. maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des untersuchten B-Plan Geltungs- bereichs werden die Orientierungswerte für die städtebauliche Planung und die Immissions- grenzwerte gemäß 16. BImSchV im Prognosenullfall rechnerisch überschritten.

Am Immissionsort IO Pestalozziring 14 wird für den Planfall gegenüber dem Prognosenullfall im Zeitraum Nacht eine Erhöhung des Beurteilungspegels um 1 dB(A) prognostiziert. Im Zeit- raum Tag ergibt sich rechnerisch keine Änderung des Beurteilungspegels. Am Immissionsort IO-01 Kemptener Straße 106a tags ergibt sich tags und nachts für den Planfall gegenüber dem Prognosenullfall rechnerisch keine Änderung des Beurteilungspegels.

Die „Grundrechtsschwellen“ (Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung, s. Kap. 4.1) werden am Immissionsort IO Pestalozziring 14 rechnerisch signifikant unterschritten und am

Immissionsort IO-01 Kemptener Straße 106a tags rechnerisch um 1 dB(A) unterschritten und nachts erreicht.

(17)

6 Schalltechnische Beurteilung Anlagenlärm

In den nachfolgenden Tabellen 3 und 4 sind die gemäß TA Lärm berechneten Teil- Beurteilungspegel infolge des geplanten Neubaus einer Dienstleistungs- und Gewerbe- immobilie "Am Kreisel Ludwig-Kick-Straße / Kemptener Straße“, Lindau angegeben (Berücksichtigung der vorliegenden Planung und vorgesehenen Betriebsparameter [2][8]).

Die berechneten Beurteilungspegel1 werden den im vorliegenden Fall relevanten Immissions- richtwerten gemäß TA Lärm2 gegenüber gestellt (Lage der Immissionsorte siehe Kapitel 2;

immissionsschutzrechtliche Anforderungen und Hintergrund zur Beurteilung, siehe Kapitel 4).

1 jeweils unter Berücksichtiung der ermittelten Vorbelastung

2 Anmerkung: Im vorliegenden Fall (Schutzbedürftigkeit maßgebliche Immissionsorte WA, Lärm aus gewerblichen Anlagen) sind die Immissionswerte gemäß TA Lärm mit den Orientierungswerten gemäß DIN 18005 zahlenmäßig identisch, Details siehe Kap. 4.

Das in Kapitel 7 aufgeführte Maßnahmenkonzept (Empfehlung textliche Festsetzungen) zum Anlagenlärm wird den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt.

Hinweis zu Zu/Abfahrt Tiefgarage BV:

In einer ersten schalltechnischen Vorabuntersuchung der Machbarkeit des o.g. Vorhabens (Planstand 16.7.2019) wurde im November 2019 aus Sicht des nachbarschaftlichen Schall-Immissionsschutzes grundsätzlich eine Verle- gung der Tiefgaragenzu- und abfahrten in Richtung Nord (bzw. Nordwest) empfohlen. Dies wurde inzwischen in den vorliegenden Planungen entsprechend umgesetzt.

(18)

Tabelle 3: Beurteilungspegel TA Lärm werktags

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Zeitraum tags (6-22

Uhr)

nachts (22-6 Uhr) 1

Zeitraum tags (6-22

Uhr)

nachts (22-6 Uhr) 1

Zeitraum tags (6-22

Uhr)

nachts (22-6 Uhr) 1

tags nachts 1

[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] - [m]

IO-01 EG, Kemptener

Straße 106a (Flur.Nr. 135) 45,5 28,2 49,5 32,6 50,9 33,9 55 40 WA 3,5

IO-01 OG1, Kemptener

Straße 106a (Flur.Nr. 135) 45,8 28,0 50,0 33,1 51,4 34,3 55 40 WA 6,3

IO-02a OG1, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 47,9 34,0 48,8 31,9 51,4 36,1 55 40 WA 5,6

IO-02a OG2, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 48,0 33,7 49,2 32,3 51,7 36,1 55 40 WA 8,4

IO-02b OG1, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 52,5 30,9 39,4 22,5 52,7 31,5 55 40 WA 5,6

IO-02b OG2, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 52,3 30,9 41,7 24,8 52,6 31,8 55 40 WA 8,4

IO-02c OG1, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 53,1 31,8 34,6 17,7 53,1 31,9 55 40 WA 5,6

IO-02c OG2, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 52,7 31,8 36,3 19,4 52,8 32,1 55 40 WA 8,4

IO-02d OG1, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 53,7 33,5 38,5 21,6 53,8 33,8 55 40 WA 5,6

IO-02d OG2, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 53,3 33,5 38,9 22,0 53,4 33,8 55 40 WA 8,4

IO-02e OG1, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 51,8 33,6 44,3 27,4 52,5 34,6 55 40 WA 5,6

IO-02e OG2, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 51,7 33,6 45,2 28,3 52,6 34,7 55 40 WA 8,4

IO-03 OG2, Kemptener

Straße 104 (Flur.Nr. 134) 44,6 26,9 49,7 32,8 50,9 33,8 55 40 WA 9,1

1 lauteste Nachtstunde im Zeitraum nachts 22-6 Uhr Bezeichnung

Immissionsort (IO)

Teil- Beurteilungspegel Vorhaben B-Plan Nr.

62 "Oberes Rennerle", 3.

Änderung "myos",

Immissions- richtwert

TA Lärm

Nutz- ungs-

art Gebiet

Höhe IO über Grund Teil-

Beurteilungspegel Vorbelastung

werktags

Teil-

Beurteilungspegel TA Lärm werktags

Wie Tabelle 3 zu entnehmen ist, werden die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den untersuchten maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch eingehalten.

(19)

Tabelle 4: Beurteilungspegel TA Lärm sonn- und feiertags

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Zeitraum tags (6-22

Uhr)

nachts (22-6 Uhr) 1

Zeitraum tags (6-22

Uhr)

nachts (22-6 Uhr) 1

Zeitraum tags (6-22

Uhr)

nachts (22-6 Uhr) 1

tags nachts 1

[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] - [m]

IO-01 EG, Kemptener

Straße 106a (Flur.Nr. 135) 45,8 28,2 51,2 32,6 52,3 33,9 55 40 WA 3,5

IO-01 OG1, Kemptener

Straße 106a (Flur.Nr. 135) 45,9 28,0 51,7 33,1 52,7 34,3 55 40 WA 6,3

IO-02a OG1, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 45,9 34,0 50,5 31,9 51,8 36,1 55 40 WA 5,6

IO-02a OG2, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 46,0 33,7 50,9 32,3 52,1 36,1 55 40 WA 8,4

IO-02b OG1, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 49,1 30,9 41,1 22,5 49,7 31,5 55 40 WA 5,6

IO-02b OG2, Pestalozziring

13 (Flur.Nr. 867) 49,6 30,9 43,4 24,8 50,5 31,8 55 40 WA 8,4

IO-02c OG1, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 49,4 31,8 36,3 17,7 49,7 31,9 55 40 WA 5,6

IO-02c OG2, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 49,9 31,8 38,0 19,4 50,2 32,1 55 40 WA 8,4

IO-02d OG1, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 50,7 33,5 40,2 21,6 51,1 33,8 55 40 WA 5,6

IO-02d OG2, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 51,0 33,5 40,6 22,0 51,4 33,8 55 40 WA 8,4

IO-02e OG1, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 50,8 33,6 46,0 27,4 52,1 34,6 55 40 WA 5,6

IO-02e OG2, Pestalozziring

11 (Flur.Nr. 867) 50,9 33,6 46,9 28,3 52,4 34,7 55 40 WA 8,4

IO-03 OG2, Kemptener

Straße 104 (Flur.Nr. 134) 44,6 26,9 51,4 32,8 52,2 33,8 55 40 WA 9,1

1 lauteste Nachtstunde im Zeitraum nachts 22-6 Uhr Bezeichnung

Immissionsort (IO)

Teil- Beurteilungspegel Vorhaben B-Plan Nr.

62 "Oberes Rennerle", 3.

Änderung "myos",

Teil-

Beurteilungspegel Vorbelastung sonn-

und feiertags

Teil-

Beurteilungspegel TA Lärm sonn- und

feiertags

Immissions- richtwert

TA Lärm

Nutz- ungs-

art Gebiet

Höhe IO über Grund

Wie Tabelle 4 zu entnehmen ist, werden die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den untersuchten maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch eingehalten.

(20)

Die Anforderungen an kurzzeitige Geräuschspitzen nach TA Lärm werden rechnerisch eingehalten, siehe Kap. 8.5.

Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen:

Nach TA Lärm Kap. 7.4 sollen Geräusche aus dem An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, falls:

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

- die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.

(21)

7 Empfehlung textliche Festsetzungen, Begründung B-Plan: Schall-Immissionsschutz Auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchungen werden folgende Empfehlungen zu textlichen Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 "Oberes Ren- nerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau (B) sowie für die Begründung zum B-Plan – jeweils Thematik Schall-Immissionsschutz – erarbeitet.

Abbildung 2: Lageplan / Auszug Entwurf des untersuchten vorhabenbezogenen Bebauungs- plans Nr. 62 "Oberes Rennerle", 3. Änderung "myos", Stadt Lindau (B) [1]

→ hier mit Empfehlung ergänzende Kennzeichnung:

Schallschutzmaßnahmen Verkehrslärm:

- Bereich EG bis OG3:

- Bereich OG4 bis OG5:

- Außenwohnbereiche:

18 m

4 m 11 m

(22)

Empfehlung zu textlichen Festsetzungen:

1.9 VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ GEGEN SCHÄDLICHE UMWELTEINWIRKUNGEN IM SINNE DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES

Schallschutzmaßnahmen Verkehrslärm:

1.9.1 Errichtung von Fensteröffnungen:

Bereich EG bis 3. Obergeschoss mit rechnerischer Überschreitung Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung):

Bereich 4. und 5. Obergeschoss mit rechnerischer Überschreitung Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung):

Die Errichtung von Fensteröffnungen von schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 - Stand 2016 - (z.B. Wohn- und Büroräume) ist in den gekennzeichneten Bereichen unzulässig.

Fensterflächen in diesen Bereichen sind mit einem abschließbaren Fenstergriff auszustatten und dürfen nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden.

1.9.2 Außenwohnbereiche:

Außenwohnbereiche (z.B. Balkone, Terrassen, offene Loggien, usw.) sind nur im wie folgt gekennzeichneten Bereich der Süd- und Südwestfassade zulässig:

1.9.3 Fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen:

Bei Ruheräumen von Wohnungen (Schlaf- und Kinderzimmer) ist der Einbau einer ausrei- chend dimensionierten, schallgedämmten Lüftungseinrichtung vorzusehen.

Schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109-1 -Stand 2016- (z.B. Büroräume), welche keine Fensteröffnung besitzen, sind mit einer ausreichend dimensionierten, schallgedämmten Lüf- tungseinrichtung auszustatten.

Hinweis zur Entwurfsplanung Vorhaben- und Erschließungsplan [2]:

Die im 4. und 5. Obergeschoss vorgesehenen Wohnungen werden in der vorliegenden Entwurfsplanung Vorhaben- und Erschließungsplan nach schalltechnischen Berechnungen wie folgt positioniert: An allen vorgesehenen Woh- nungen werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) für Mischgebiete rechnerisch eingehalten.

(23)

Schallschutzmaßnahmen Anlagenlärm:

1.9.4 Der Betrieb von Außenbewirtschaftungsflächen von Schank- und Speisewirtschaften ist auf den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) zu beschränken.

1.9.5 Fenster von Schank- und Speisewirtschaften sind im Zeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) geschlossen zu halten. Fenster von Schank- und Speisewirtschaften sind mit einem bewertetem Schalldämm-Maß R‘w ≥ 30 dB auszuführen.

1.9.6 Lkw-Anlieferungen sind auf den Zeitraum werktags 7:00 bis 20:00 Uhr zu beschränken.

1.9.7 Bautechnische Maßnahme Zu-/Ausfahrt Tiefgaragen:

Die Innenwände und die Decke der eingehausten Tiefgaragenzu-/ausfahrt sind schall- absorbierend auszuführen:

- Länge der schallabsorbierenden Ausführung (beginnend, ab Außenfassade) ≥ 5 m - bewerteter Schallabsorptionsgrad alpha ≥ 0,8.

Durch Einhaltung des Stands der Lärmminderungstechnik ist eine Vermeidung von relevanten Geräuschen beim Überfahren von ev. Regenrinnen zu gewährleisten.

Ev. Regenrinnen etc. sind so auszuführen, dass keine auffälligen Geräusche/Klappern beim Überfahren entstehen (z.B. lärmarme Ausführung mit verschraubten Gusseisen- platten). Soweit Tore vorgesehen werden ist durch Einhaltung des Stands der Lärm- minderungstechnik und durch Wartung der Tore eine Vermeidung von relevanten Geräuschen bei Toraktivierungen zu gewährleisten.

1.9.8 Gebäudetechnische Anlagen sind gemäß des jeweiligen Standes der Technik so her- zustellen und zu betreiben, dass an den maßgeblichen Immissionsorten (bauplanungs- rechtlich zulässige Umgebungsbebauung) die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm vom 26.08.1998 um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. Die Einhal- tung dieser Anforderung ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren durch einen Nachweis eines anerkannten Sachverständigen zu bestätigen.

1.9.9 Vorgaben für den innerbaulichen Schallschutz und die Außenfassaden:

Die Einhaltung der Anforderungen an den Schallschutz für Außen- und Innenbauteile ist nach Art. 62(1) Satz 1 BayBO im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu führen.

Die Mindestanforderungen aus der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109, Schall- schutz im Hochbau sind zu beachten.

(24)

Begründung zum B-Plan:

10. Schall-Immissionsschutz

In der Bauleitplanung sind u.a. die Anforderungen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu beachten und es ist zu prüfen, inwiefern schädliche Lärmimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorliegen und die Anforderun- gen an den Lärmschutz im Einwirkungsbereich erfüllt wird.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde von pm_akustik eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Die Ergebnisse, Vorgehensweise und Berechnungsgrundlagen sind im schalltechnischen Gutachten pm_akustik GmbH, Bericht Nr. 0410-19 vom 31.8.2020 dokumentiert.

Die städtebauliche Planung wird in der schalltechnischen Untersuchung unter Berücksichtigung der schalltechnischen Gesamtsituation aus immissionsschutzfachlicher Sicht beurteilt. Dabei werden insbesondere die Anforderungen gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) und TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) berücksichtigt.

Für die Berechnung und Beurteilung der zu erwartenden Schallimmissionen wurde unter Zugrun- delegung von Planunterlagen und Detailangaben zum Vorhaben sowie der Situation vor Ort ein umfangreiches schalltechnisches 3D-Modell erstellt.

Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der vor- liegenden Planung, der erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen und städtebaulichen Abwägung sowie der schalltechnischen Gesamtsituation die Anforderungen an den Schall-Immissionsschutz an den untersuchten maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch eingehalten werden.

Die in der schalltechnischen Untersuchung formulierten Maßnahmenempfehlungen wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

(25)

8 Anlagen

8.1 Auszug Schreiben Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Auszug Schreiben Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, München:

Lärmschutz in der Bauleitplanung (Schreiben vom 25.07.2014, Az IIB5-4641-002/10), Zitat:

" ...

I. Anzuwendende Regelungen des Bauleitplanungsrechts

7. Abwägungsgebot

Hauptziel der Bauleitpläne ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 1).

Von besonderer Bedeutung hierfür sind im Bereich des Lärmschutzes das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung (nachfolgend (1)) und das Trennungsgebot des § 50 BImSchG (nachfolgend (2)).

(1) Das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung

Von der Planung hervorgerufene Lärmschutzkonflikte müssen im Grundsatz durch die Planung selbst gelöst werden (Gebot der planerischen Konfliktbewältigung) und dürfen insoweit nicht auf ein nachfolgendes Verfahren verlagert werden.

Mit diesem Gebot korrespondiert allerdings das Gebot der planerischen Zurückhaltung: Lärmkonflikte, die sachgerecht auf der Vollzugsebene gelöst werden können, brauchen danach nicht schon auf der planerischen Ebene einer abschließenden Lösung zugeführt werden (Beispiel: Festsetzung von konkreten passiven Schallschutzmaßnahmen im Baugenehmigungsverfahren).

Auch können Lärmschutzmaßnahmen ggf. auch zum Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages (z.B.

Durchführungsvertrag im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, § 12) gemacht und somit aus dem Bebauungsplan ausgeklammert werden.

(2) Das Trennungsgebot

Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen (hierunter fällt auch die Bauleitplanung) die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass insbesondere schädliche

Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden.

Dieses Trennungsgebot ist Ausprägung des immissionsschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips und damit elementarer Grundsatz städtebaulicher Planung, dem insbesondere auch auf der Ebene der Flächennutzungspläne durch eine nutzungsverträgliche Zuordnung der Flächen Rechnung zu tragen ist.

(26)

II. Typische Fallkonstellationen

4. Verkehrslärm

(2) Ein schutzbedürftiges (Wohn-)Gebiet wird an eine bestehende, baulich nicht veränderte Straße (oder Schienenstrecke) herangeführt.

Zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung kann die DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau- (vgl. oben 1.:

antizipiertes Sachverständigengutachten mit – abwägungsfähigen - Orientierungswerten) herangezogen werden.

Demzufolge ist zunächst insbesondere in Erwägung zu ziehen, ob Verkehrslärmeinwirkungen durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes vermieden werden können (BVerwG aao). Dabei ist hier allerdings zu beachten dass auch besondere städtebauliche Gründe, etwa das Ziel einer Nachverdichtung oder die Überplanung von besiedel- ten Gebieten, einen Verzicht auf aktiven Lärmschutz ausnahmsweise rechtfertigen können (BVerwG aaO).

Bei Planung und Abwägung sind des Weiteren auch die vernünftigerweise in Erwägung zu ziehenden

Möglichkeiten des passiven Schallschutzes auszuschöpfen, um jedenfalls die Werte der 16. BImSchV bzw. die oben unter (1) genannten Innenpegelwerte einzuhalten.

In Betracht kommen insbesondere - einzeln oder miteinander kombiniert:

- Anordnung und Gliederung der Gebäude ("Lärmschutzbebauung"), und/oder lärmabgewandte Orientierung von Aufenthaltsräumen,

- passive Schallschutzmaßnahmen an der schutzwürdigen Bebauung, wie erhöhte Schalldämmung von Außenbauteilen.

Mit dem Gebot gerechter Abwägung kann es auch (noch) vereinbar sein, Wohngebäude an der dem Lärm

zugewandten Seite des Baugebiets Außenpegeln auszusetzen, die deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, wenn durch eine entsprechende Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenteile jedenfalls im Innern der Gebäude angemessenerer Lärmschutz (s. oben) gewährleistet ist und außerdem darauf geachtet worden ist, dass auf der straßenabgewandten Seite des Grundstücks geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden (Verkehrslärmschutz durch „architektonische Selbsthilfe“).

…“

(27)

8.2 Schallemissionen Straßenverkehrslärm

Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wurden von der Besch und Partner KG ver- kehrstechnische Untersuchungen durchgeführt.

Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen wurden pm_akustik in Form von Auszügen vorab bereit gestellt [7]. Details zur Vorgehensweise und zu den Ergebnissen der Verkehrs- untersuchungen wurden mit Hr. Fox, Besch und Partner KG besprochen [11].

Die entsprechend prognostizierten Verkehrsmengen und Verkehrsdaten werden den schall- technischen Berechnungen zugrunde gelegt.

In nachfolgender Tabelle und weiteren Angaben1 sind die berücksichtigten Verkehrsmengen und Schallemissionen Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen angegeben.

1 Auszüge aus Eingangsdaten, schalltechnisches Berechnungsprogramm Cadna/A

Verkehrsmengen / Schallemissionen Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen tags (6-22 Uhr) und nachts (22-6 Uhr) - Planfall 2030:

Prognose DTV 1

zul. Geschwindig- keit

LKW-Anteil 1 tags/nachts

Lm,E2 tags/nachts

[km/h] [%] dB(A)

B12 Kemptener Straße 13689 50 3,7 / 2,8 62,3 / 53,2

Ludwig-Kick-Straße

(Bereich Ausf ahrt TG-Kreisverkehr) 8509 50 2,3 / 1,4 59,5 / 48,5

1) Quelle Verkehrsuntersuchung Besch&Partner, Stand 9.4.2020 Hinweis Berechnungsansatz:

Verkehrsmengen Planfall = Prognosenullfall 2030 + induzierter Verkehr (=Prognose 2030)

2) Schallemissionspegel gemäß RLS-90

Anmerkungen zu den angesetzten Emissionsparametern:

- Bestehende Straßenoberfläche: Asphalt (Berechnungsansatz: DStrO = 0 dB(A) ).

- Relevante Steigungen gemäß RLS-90 nicht vorliegend.

- Im vorliegenden Fall keine lichtzeichengeregelte Kreuzung vorhanden (Bereich 100 m Abstand zu BV).

(28)
(29)

Verkehrsmengen / Schallemissionen Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen tags (6-22 Uhr) und nachts (22-6 Uhr) - Prognosenullfall 2030:

Prognose DTV 1

zul. Geschwindig- keit

LKW-Anteil 1 tags/nachts

Lm,E2 tags/nachts

[km/h] [%] dB(A)

B12 Kemptener Straße 13021 50 4,1 / 3,1 62,3 / 53,2

Ludwig-Kick-Straße 7398 50 2,7 / 1,7 59,2 / 48,1

1) Quelle Verkehrsuntersuchung Besch&Partner, Stand 9.4.2020 Hinweis Berechnungsansatz:

Verkehrsmengen DTV ermittelt aus Zählung 1.10.2019 (Ansatz Zählwerte=DTVw(werktags); mit Umrechnung zu DTV (Jahresdurchschnitt) mit Faktor 0,945; Umrechnung Lkw-Anteile tags und nachts Zählung 1.10.2019 (Ansatz Zählergebnisse = Lkw-Anteile werktags) zu Jahresdurchschnitt jeweils mit Faktor 0,86);

Berechnungsansatz Prognosenullfall 2030: Steigerung Verkehrsmenge bzgl. Zählung 1.10.2019:

B12 Kemptener Straße: Steigerung +5,5%; Ludwig-Kick-Straße Steigerung um 14,0 %;

Steigerungen ermittelt aus Angaben Lindauer Mobilitätskonzept KLiMo, Juni 2017 (lt. KLiMo: Steigerung DTV B12 2015 auf 2030 um +7,5%; Steigerung DTV Ludwig-Kick-Str. um +19,1%; Ansatz Umrechnung lineare Steigerung);

Berechnungsansatz Tag-/Nachtverteilung entsprechend Zählung 1.10.2019.

2) Schallemissionspegel gemäß RLS-90

Anmerkungen zu den angesetzten Emissionsparametern:

- Bestehende Straßenoberfläche: Asphalt (Berechnungsansatz: DStrO = 0 dB(A) ).

- Relevante Steigungen gemäß RLS-90 nicht vorliegend.

- Im vorliegenden Fall keine lichtzeichengeregelte Kreuzung vorhanden (Bereich 100 m Abstand zu BV).

- Die zulässigen Geschwindigkeiten wurden vor Ort ermittelt.

Hinweis:

Die Berechnungen der Schallemissionspegel Prognosenull- und Planfall 2030 für den Bereich B12 Kemptener Straße südlich Kreisverkehr zur Ludwig-Kick-Straße (Immisionsorte IO-01, IO-02e und IO-03, siehe Abbildung 1b Seite 6) führen zum selben Rechenwert.

(30)

8.3 Emissionsansätze Anlagenlärm, Details schalltechn. Modellierung und Berechnungen

Pkw-Bewegungen / An/Abfahrten oberirdisch vor TG, BV Gastronomie Beurteilungszeitraum nachts 22-6 Uhr: lauteste Nachtstunde

Berechnung der Schallemissionen nach Parkplatzlärmstudie (PLS), 6. Auflage 2007, Kap. 8.2.1, "Sonderfall (sog. getrenntes Verfahren)" *:

Angaben Besch+Partner: lauteste Nachtstunde 34 Pkw-Bewegungen (s. EMail 6.4.20)

Linienschallquellen Pkw An/Abfahrten:

Pkw-An/Abfahrten lauteste Nachtstunde:

Anzahl Pkw-Bewegungen / h für Zu/Abfahrt zu Stellplätzen:

B*N 34

Umrechnung Lm,E nach RLS-90 in längenbezogenen Schallleistungspegel:

Lm(25) [dB(A)] =37,3 + 10*log(Anzahl Pkw)= 52,6

Dv [dB(A)] -8,8 für v=30 km

DStrO [dB(A)] 0 für asphaltierte Fahrgassen

DStg [dB(A)] 0 Steigung < 5 % (Bereich vor TG)

DE [dB(A)] 0 ev. Reflexionen werden in Cadna/A berücksichtigt

Lm,E [dB(A)] 43,8

L'W, 1h = Lm,E + 19 dB(A) 62,8 dB(A)

Garagenöffnung: vertikale Flächenschallquellen Pkw Zu- bzw. Abfahrten:

Berechnungsansatz gemäß PLS Formel 12:

B*N 34

L''W, 1h =(50-2A) + 10*log(B*N)= 63,3 dB(A)

(Zu- und Abfahrten)

A bei schallabsorbierender Ausführung der Innenwände der eingehausten Tiefgarage, s. PLS 8.3.2 Immissionsorte senkrecht / 90° zu Tiefgaragenausfahrt: dL = - 8 dB(A) gemäß PLS Kap. 8.3.2

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Pkw-Bewegungen / An/Abfahrten oberirdisch vor TG, BV Gastronomie Beurteilungszeitraum tags 6-22 Uhr

Berechnung der Schallemissionen nach Parkplatzlärmstudie (PLS), 6. Auflage 2007, Kap. 8.2.1, "Sonderfall (sog. getrenntes Verfahren)" *:

Angaben Besch+Partner: tags 6-22 Uhr 276 Pkw-Bewegungen (s. EMail 6.4.20)

Linienschallquellen Pkw An/Abfahrten:

Pkw-An/Abfahrten tags:

Anzahl Pkw-Bewegungen / h für Zu/Abfahrt zu Stellplätzen:

B*N 17,3

Umrechnung Lm,E nach RLS-90 in längenbezogenen Schallleistungspegel:

Lm(25)

[dB(A)] =37,3 + 10*log(Anzahl Pkw)= 49,7

Dv [dB(A)] -8,8 für v=30 km

DStrO [dB(A)] 0 für asphaltierte Fahrgassen

DStg [dB(A)] 0 Steigung < 5 % (Bereich vor TG)

DE [dB(A)] 0 ev. Reflexionen werden in Cadna/A berücksichtigt

Lm,E [dB(A)] 40,9

L'W, 1h = Lm,E + 19 dB(A) 59,9 dB(A)

Garagenöffnung: vertikale Flächenschallquellen Pkw Zu- bzw. Abfahrten:

Berechnungsansatz gemäß PLS Formel 12:

B*N 17,3

L''W, 1h =(50-2A) + 10*log(B*N)= 60,4 dB(A)

(Zu- und Abfahrten)

A bei schallabsorbierender Ausführung der Innenwände der eingehausten Tiefgarage, s. PLS 8.3.2 Immissionsorte senkrecht / 90° zu Tiefgaragenausfahrt: dL = - 8 dB(A) gemäß PLS Kap. 8.3.2 Berechnungsansatz Öffnungszeiten Gastronomie: Zeitraum Tag werktags 10:30-22:00 Uhr dL Zeitraum tags (mit Ruhezeitenzuschlag 6 dB(A) im Zeitraum 20-22 Uhr, IO WA): +0,4 dB(A)

Berechnungsansatz Öffnungszeiten Gastronomie: Zeitraum Tag sonn- und feiertags Ansatz 10:30-22 Uhr dL Zeitraum tags (mit Ruhezeitenzuschlag 6 dB(A) im Zeitraum 13-15 und 20-22 Uhr, IO WA): +1,7 dB(A)

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