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Schalltechnisches Gutachten

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Academic year: 2022

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Geräusche - Erschütterungen – Bauakustik

Sekretariat: Tel.: 05137/8895-0 www.bonk-maire-hoppmann.de Partnerschaftsregister AG Hannover Nr.: PR201017 - Sitz der Gesellschaft: Garbsen

Mess-Stelle gemäß § 29b BImSchG

Dipl.-Ing. Thomas Hoppe

ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz In- genieurkammer Niedersachsen

Dipl.-Phys. Michael Krause ö.b.v. Sachverständiger

für Wirkungen von Erschütterungen auf Gebäude Inge- nieurkammer Niedersachsen

Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer Dipl.-Ing. Manuela Koch-Orant Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 1995 Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2006

Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann bis 2013 Dipl.-Ing. Clemens Zollmann bis 2019

Rostocker Straße 22 30823 Garbsen

Bearbeiter:

Dipl.-Ing. Th. Hoppe Durchwahl: 05137/8895-17

t.hoppe@bonk-maire-hoppmann.de 28.04.2021

- 20003 -

Schalltechnisches Gutachten

zum Bebauungsplan „Weidestraße“

der Gemeinde Ilsede, Ortschaft Klein Ilsede

(2)

Inhaltsverzeichnis ... Seite

1. Auftraggeber ... 3

2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens ... 3

3. Örtliche Verhältnisse ... 4

4. Emissionen "Straßenverkehr (B444)" ... 5

5. Ausbreitungsrechnung ... 7

5.1 Rechenverfahren ... 7

5.2 Rechenergebnisse ... 9

6. Beurteilung ... 9

6.1 Grundlagen... 9

6.2 Beurteilung der Geräuschsituation ... 11

6.3 Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung ... 13

Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke ... 17

Quellen, Richtlinien, Verordnungen ... 18

Soweit im Rahmen der Beurteilung verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer juristischen Fachprüfung, die nicht Gegen- stand der schalltechnischen Sachbearbeitung ist.

Dieses Gutachten umfasst: 18 Seiten Text

6 Anlagen

(3)

1. Auftraggeber

Lütgering Bau GmbH Kirchstraße 4

31246 Iselde/ Oberg

2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens

Die Gemeinde Ilsede beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wei- destraße“ Wohnbauflächen mit dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohnge- biets (WA gem. BauNVOi) im Südwesten der bebauten Ortslage Klein Ilsede aus- zuweisen. Im Rahmen des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens zur Bauleit- planung werden auftragsgemäß die auf das Plangebiet einwirkenden Straßenver- kehrslärmimmissionen der Bundesstraße B444 ermittelt und beurteilt.

Vorgesehen ist die Errichtung von 5 eingeschossigen Stadtvillen und etwa 10 ein- geschossigen Reihenhäusern (am südlichen Rand des Plangebiets). Am westli- chen Rand werden 4 zweigeschossige Stadtvillen geplant.

Die schalltechnischen Berechnungen erfolgen nach den Regelungen der RLS-19ii. Dabei werden nach Abstimmung mit dem Planungsbüro Schwerdt1 die im Rahmen einer aktuellen Verkehrsuntersuchung für den nördlichen Ortseingangsbereich von Groß Ilsede ermittelten Verkehrsmengen (Prognose 2030) zugrunde gelegt.

Soweit erforderlich oder sinnvoll werden aktive Lärmschutzmaßnahmen untersucht.

Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt nach den Regelungen der DIN 18005iii mit Beiblatt 1. Darüber hinaus werden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109iv ermit- telt und Hinweise zum passiven Schallschutz gegeben. Eine konkrete Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen ist hingegen nicht Gegenstand dieser Untersu- chung.

1 Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig

(4)

3. Örtliche Verhältnisse

Die örtliche Situation ist den Anlagen zum Gutachten zu entnehmen. Dort sind das Plangebiet sowie die hier betrachtete Bundesstraße 444 dargestellt. Das geplante Wohngebiet befindet sich im Südwesten der bebauten Ortslage Klein Ilsede und umfasst ein Areal von rd. 9.000 m². Die Plangebietsabgrenzung ist der nachfolgen- den Abbildung zu entnehmen.

Abbildung 1: Plangebietsabgrenzung und Bebauungskonzept, Büro blaupause, Braunschweig

Nördlich und teilweise östlich befindet sich vorhandene Wohnbebauung. Südlich und westlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die verkehrliche Er- schließung des Baugebietes soll auch nördlicher Richtung von der Weidestraße aus erfolgen.

Der kürzeste Abstand zur östlich am Plangebiet verlaufenden Bundesstraße 444 beträgt etwa 20 m. Das Gelände ist weitgehend eben und steigt von Westen (68 m NHN) nach Osten (70 m NHN) an. Dies wird im Rahmen der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt.

(5)

4. Emissionen "Straßenverkehr (B444)"

Die Berechnungen der Straßenverkehrslärmbelastung erfolgen auf Grundlage der uns vorliegenden verkehrstechnischen Untersuchung des Büros PGT2. Danach ist im Untersuchungsbereich für den Prognosehorizont 2030 eine Verkehrsbelastung von 13.700 Fahrzeugen täglich zu berücksichtigen. Die LKW- Anteile gemäß der seinerzeit geltenden RLS-90 betragen 6,1 % tags und 9,9 % nachts.

Die Umrechnung dieser Kennwerte auf die Anforderungen der RLS-19 („kleine LKW“, „große LKW“) kann nach Abstimmung mit der zuständigen Straßenbaube- hörde gemäß Tabelle 2 der RLS-19 erfolgen.

Bei den für die schalltechnischen Berechnungen maßgeblichen Verkehrsmengen- angaben handelt es sich um die durchschnittliche, tägliche Verkehrsstärke in Kfz/

24h (DTV24) und die LKW- Anteile tags und nachts. Die Durchschnittliche, Tägli- che Verkehrsstärke ist in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen als

Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßen- querschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge

definiert. Entsprechend den Regelungen der RLS-19 werden Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen als LKW betrachtet. Dabei erfolgt eine Unterscheidung in „kleine“ und „große LKW“. In die Kategorie „kleine LKW“

fallen LKW ohne Anhänger oder Auflieger und Busse (LKW1). Unter „großen LKW“

sind Lastkraftwagen mit Anhänger oder Auflieger zu verstehen (LKW2).

Der längenbezogene Schall-Leistungspegel Lw` berechnet sich nach RLS-19 zu:

2 PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Verkehrsuntersuchung Groß Ilsede Nord, Hannover 10.09.2018

(6)

Der Fahrbahnbelag der B 444 besteht aus Asphalt. Hierfür wird nachfolgend eine Straßendeckschichtkorrektur DSD, SDT, FzG = 0 dB(A) für „nicht geriffelten Gussas- phalt“ angesetzt. Die Längsneigung der B 444 liegt im Untersuchungsbereich unter 2 %, so dass der Pegelzuschlag DLN,FzG (g,vFzG) nicht in Ansatz zu bringen ist.

Tabelle 1: Verkehrsmengen, längenbezogene Schall-Leistungspegel (Prognose 2030)

Straße DTV2030

[Kfz/24h]

DSD,SDT

[dB(A)]

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) vPkw

[km/h]

vLkw

[km/h]

LW [dB(A)]

tags

LW [dB(A)]

nachts M

[Kfz/h]

P1

[%]

P2

[%]

M [Kfz/h]

P1

[%]

P2

[%]

[1] 13.700 --- 845 2,0 4,2 147 3,5 6,5 50 50 83,7 76,7 [2] 13.700 --- 845 2,0 4,2 147 3,6 6,5 100 80 89,6 82,4

Erläuterungen zu Tabelle 1:

Straße 1: = B 444 innerorst 2: = B 444 außerorst

DTV2030 durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h, Prognose 2030 DSD,SDT Korrektur für den Straßendeckschichttyp SDT für Pkw / Lkw

M stündliche Verkehrsmenge in Kfz/h, tags/ nachts

p1 % Anteil an Fahrzeugen der Fahrzeuggruppe Lkw1 in %, tags/ nachts p2 % Anteil an Fahrzeugen der Fahrzeuggruppe Lkw2 in %, tags/ nachts vPkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw in km/h

vLkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw1 bzw. Lkw2 in km/h LW längenbezogener Schall-Leistungspegel in dB(A), tags / nachts

Sollten sich für z.B. das Jahr 2030 Verkehrsmengen ergeben, die von den nachfol- genden Angaben abweichen, ist hier folgendes zu beachten:

Erst bei einer Verdoppelung der Verkehrsmenge ergibt sich eine („wesentliche“) Pegeler- höhung von 3 dB(A) ( vgl. Abschnitt 6). Eine Steigerung der Verkehrsmenge um z.B.

20 % führt bei ansonsten gleichbleibenden Parametern (zulässige Höchstgeschwindigkeit, LKW-Anteile, Tag-Nacht-Verteilung) zu einer Pegelerhöhung von ca. 0,8 dB(A).

(7)

5. Ausbreitungsrechnung 5.1 Rechenverfahren

Die Immissionsbelastung durch Verkehrslärm wurde entsprechend den RLS-19 (vgl.

auch Anlage 1 zur 16. BImSchV) rechnerisch ermittelt.

Erläuterung:

Beurteilungspegel für Verkehrsgeräusche werden grundsätzlich in A-bewerteten Schalldruckpegeln angegeben (Einheit Dezibel (A) bzw. dB(A)), die das menschliche Hörempfinden am besten nachbilden. Zur Beschreibung zeitlich schwankender Schallereignisse wie z.B. der Straßenverkehrsgeräusche dient der A-bewertete Mit- telungspegel.

Die Schallemission (d.h. die Abstrahlung von Schall aus einer Schallquelle) des Ver- kehrs auf einer Straße oder einem Fahrstreifen wird durch den Beurteilungspegel Lr

in dB beschrieben. Dieser entspricht bei Straßenverkehrsgeräuschen dem Mittelungs- pegel nach DIN 45641 (energieäquivalenter Dauerschallpegel). Dabei ist der Mitte- lungspegel der zeitliche Mittelungspegel des A-bewertete Schalldruckpegels (s. DIN 1320) bezogen auf die Achse des Verkehrsweges bzw. die Emissionsbänder der bei- den äußeren Fahrstreifen (Regelfall).

Die Stärke der Schallemission wird aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche, der Gradiente und einem Zuschlag für Mehrfachreflexionen berechnet. Der Berechnung werden über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsmengen (DTV) einschließlich der zugehörigen Lkw-Anteile zugrunde gelegt.

Die Schallimmission (d.h. das Einwirken von Schall auf einen Punkt, also auf den Immissionsort) wird durch den Mittelungspegel Lr gekennzeichnet. Er ergibt sich aus dem Emissionspegel unter zusätzlicher Berücksichtigung des Abstandes zwischen Immissions- und Emissionsort, der mittleren Höhe des Schallstrahls über dem Boden, von Reflexionen und Abschirmungen. Der Einfluss von Straßennässe wird nicht be- rücksichtigt.

Zum Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten (gemäß § 2 der Verkehrslärmschutz- verordnung) dient der Beurteilungspegel Lr. Er ist gleich dem Mittelungspegel, der an lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen sowie Kreisverkehren durch die Knotenpunktkorrektur zur Berücksichtigung der zusätzlichen Störwirkung erhöht wird. Die Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen werden getrennt für die Zeit- räume „Tag“ und „Nacht“ berechnet:

Lr,T für die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr und Lr,N für die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr.

(8)

Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind (etwa 3 m/s) von der Straße zum Immissionsort (hier Baugebiet) und für Temperaturinversion, die jeweils die Schallausbreitung begünstigen. Bei anderen Witterungsverhältnissen können deutlich niedrigere Schallpegel auftreten. Daher ist ein Vergleich von Messwerten mit berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich.

Bei der Berechnung der Straßenverkehrsgeräusche wird gemäß RLS-19 eine Quell- punkthöhe < hQ > = 0,5 m über Straßenoberfläche berücksichtigt. Alle für die Aus- breitungsrechnung wesentlichen Parameter (Straßen, Gebäude, Geländehöhen ...) wurden digitalisiert. Dabei wurde eine Berechnungshöhe von

hA = 3,0 m über Geländehöhe

für den Erdgeschossbereich und eine Stockwerkshöhe von 2,8 m berücksichtigt.

Die genannten Rechenverfahren wurden im Rechenprogramm SOUNDplanv pro- grammiert. Die Berechnungen wurden mit folgenden Rechenparametern durchge- führt:

Reflexionsordnung (Straße): 3

Max. Suchradius: 5000 m

Max. Reflexionsentfernung: 200 m Max. Reflexionsabstand (Quelle): 50 m

Toleranz: 0,1 dB

Da nach den Ergebnissen der Berechnungen bei freier Schallausbreitung eine Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte festgestellt wurde, sind ak- tive Lärmminderungsmaßnahmen untersucht worden. Nach Abstimmung mit dem Planungsbüro Schwerdt sowie der Gemeinde Ilsede werden nachfolgend die Er- gebnisse unter Beachtung eines rd. 90 m langen Lärmschutzwalls mit einer maß- geblichen Schirmkantenhöhe von HLSW = 5 m am südöstlichen Rand des Plange- biets, parallel zur B 444 ermittelt und beurteilt (s. Anlagen).

(9)

5.2 Rechenergebnisse

Die Geräuschbelastung innerhalb des Plangebietes wurde flächenhaft durch soge- nannte Rasterlärmkarten in den Anlagen 1 - 2 dargestellt. Darüber hinaus erfolgte für die Fassaden eine „punktgenaue Berechnung“ der Pegelwerte als „Gebäude- lärmkarte“. Die Anlagen sind wie folgt geordnet:

Anlage 1: Straßenverkehrslärm tags, Erdgeschoss (mit 5 m Lärmschutzwall) Anlage 2: Straßenverkehrslärm tags, 1. Obergeschoss (mit 5 m Lärmschutzwall) Anlage 1A: Straßenverkehrslärm nachts, Erdgeschoss (mit 5 m Lärmschutzwall) Anlage 2A: Straßenverkehrslärm nachts, 1.Obergeschoss (mit 5 m Lärmschutzwall) Anlage 3: Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 (1. OG, nachts +13 dB, mit 5 m Wall)

6. Beurteilung 6.1 Grundlagen

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bei der schalltechnischen Beurteilung die Re- gelungen der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit Beiblatt 1 zu beachten.

Als Anhaltswerte für die städtebauliche Planung werden im Beiblatt 1 zu DIN 18005 u.a. die folgenden Orientierungswerte genannt:

bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)

tags 60 dB(A)

nachts 50 bzw. 45 dB(A).

bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzge- bieten

tags 55 dB(A)

nachts 45 bzw. 40 dB(A).

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten;

der höhere Nachtwert ist für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksichtigen.

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Zur Beurteilung des Einflusses unterschiedlicher Geräuschquellen ist im Beiblatt 1 zur DIN 18005 folgendes ausgeführt:

Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten v Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungs- werten verglichen und nicht addiert werden.

Neben den absoluten Skalen von Richtwerten bzw. Orientierungswerten, kann auch der allgemein übliche Maßstab einer subjektiven Beurteilung von Pegelunterschie- den Grundlage einer lärmtechnischen Betrachtung sein. Dabei werden üblicher- weise die folgenden Begriffsdefinitionen verwendet:

messbar / nicht messbar:

Änderungen des Mittelungspegels um weniger als 1 dB(A) werden als "nicht mess- bar" bezeichnet. Dabei wird berücksichtigt, dass eine messtechnische Überprüfung einer derartigen Pegeländerung in aller Regel nicht möglich ist.

wesentlich / nicht wesentlich:

Als "wesentliche Änderung" wird - u.a. im Sinne der Regelungen der 16. BImSchV - eine Änderung des Mittelungspegels um mehr als 3 dB(A)3 definiert. Diese Festle- gung ist an den Sachverhalt geknüpft, dass erst von dieser Zusatzbelastung an die Mehrzahl der Betroffenen eine Änderung der Geräusch-Immissionssituation subjek- tiv wahrnimmt. Rein rechnerisch ergibt sich eine Änderung des Mittelungspegels eines Verkehrsweges um 3 dB(A) wenn die Verkehrsbelastung im jeweiligen Beur- teilungszeitraum - bei ansonsten unveränderten Randbedingungen - verdoppelt (=>

+ 3 dB(A)) bzw. halbiert (=> - 3 dB(A)) wird.

"Verdoppelung":

Änderungen des Mittelungspegels um ca. 10 dB(A) werden subjektiv als "Halbie- rung" bzw. "Verdoppelung" der Geräusch-Immissionsbelastung beschrieben.

3 entsprechend den Regelungen der 16.BImSchV sind Mittelungspegel und Pegeländerungen auf ganze dB(A) aufzurunden; in diesem Sinne wird eine "wesentliche Änderung" bereits bei einer rechnerischen Erhöhung des Mittelungspegels um 2,1 dB(A) erreicht.

(11)

6.2 Beurteilung der Geräuschsituation

Beurteilungszeit tags:

Die Berechnungen zeigen (Anlage 1), dass unter Berücksichtigung eines rd. 90 m langen und 5 m hohen Lärmschutzwalls entlang der B 444 im Erdgeschossbereich (Freiflächenbereich) Beurteilungspegel von 50 – 60 dB(A) zu erwarten sind. An ei- nigen Lärm abgewandten Fassaden errechnen sich Beurteilungspegel von 37 bis 50 dB(A). Beurteilungspegel von mehr als 55 dB(A) werden an 12 Gebäudefassa- den berechnet.

Folgt man den Ausführungen gemäß Abschnitt 6.1, könnte eine Überschreitung der Orientierungswerte bis zu 3 dB(A) als „nicht wesentlich“ angesehen werden und wäre dem gemäß abwägungstauglich. Der daraus für WA- Gebiete abzuleitenden

„Bezugspegel“ von 58 dB(A) wird bis auf eine Fassade im gesamten Bereich des Plangebiets eingehalten bzw. unterschritten. Dies bedeutet, dass an der nordöstlich gelegenen Stadtvilla der Außenwohnbereich nach Norden oder Westen ausgerich- tet sein muss. Alternativ kann durch bauliche Maßnahmen am Außenwohnbereich selbst (Wintergarten, Lärmschutzwand, Nebengebäude) eine Geräuschbelastung unterhalb von 58 dB(A) sichergestellt werden.

Im Bereich der zweigeschossigen Stadtvillen errechnen sich im Obergeschoss etwa 2 – 4 dB(A) höhere Beurteilungspegel. Insofern wird an den 4 östlichen Fassaden der Orientierungswert minimal um 1 – 2 dB(A) überschritten. Damit sind hier keine Einschränkungen für Außenwohnbereiche (Balkone) erforderlich, zumal die übli- cherweise nach Süden ausgerichteten Außenwohnbereich selbst im Obergeschoss eine maximale Belastung 55 dB(A) aufweisen.

Beurteilungszeit nachts:

Es kann u.E. nachfolgend vorausgesetzt werden, dass nachts im Freiflächenbe- reich ein Schutzanspruch i.S. der um 10 dB(A) geringeren Orientierungswerte nicht besteht, so dass sich die nachfolgenden Ausführungen auf die künftigen Baukörper bzw. überbaubaren Grundstücksflächen beziehen.

(12)

Die Geräuschsituation nachts stellt sich etwas ungünstiger dar als am Tage, da sich die Emissionspegel der B 444 tags und nachts um weniger als 10 dB(A) unterschei- den. Der Anlagen 1A ist zu entnehmen, dass so im Erdgeschossbereich somit Lärm zugewandt Beurteilungspegel von 46 – 50 dB(A), an einer Fassade bis zu 53 dB(A) zu erwarten sind. Damit wird der Orientierungswert um 1 – 8 dB(A) überschrit- ten. An den Lärm abgewandten Fassaden liegt die Belastung zwischen 30 und 45 dB(A). Auch im Bereich des Obergeschosses am westlichen Rand des Plange- biets wird der Orientierungswert Lärm zugewandt um bis zu 5 dB(A) überschritten.

An den Lärm abgewandten Fassaden – die sind die Westfassaden und teilweise auch die Nordfassaden – kann der Orientierungswert eingehalten werden. Dies be- deutet, dass Fenster von nachts schutzbedürftigen Räumen (Schlafzimmer, Kinder- zimmer) wenn möglich nach Westen oder Norden ausgerichtet sein sollten.

Ein weitgehender Abwägungsspielraum hinsichtlich der Beurteilung der Geräusch- situation in der Nachtzeit besteht u.E. unter Berücksichtigung des nachfolgend zi- tierten Hinweises aus der DIN 18005 nicht.

Gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005, Abschnitt 1.1 „Anmerkung“ ist „bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ... selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich“.

Dieser „Bezugspegel“ für einen bei gekippten Fenstern „ungestörten Schlaf“ wird auch unter Berücksichtigung des beschriebenen Lärmschutzwalls an rd. 50 % der Fassaden überschritten. Daher sind entsprechend den Ausführungen der DIN 18005 für das Plangebiet bauliche Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, die ne- ben dem erforderlichen resultierenden Schalldämm- Maß der Außenbauteile auch den Einbau schallgedämmter Lüftungsöffnungen betreffen (bei Neuplanungen, ggf. bei „wesentlichen Änderungen“ der vorhandenen baulichen Substanz).

Der bauliche Schallschutz muss auf Grundlage der DIN 4109 gewährleistet bzw.

nachgewiesen werden. Die „erforderlichen Schalldämm-Maße“ für Außenbauteile werden nachfolgend erläutert.

Wichtig ist eine textliche Formulierung, die explizit die Möglichkeit des Einzelnach- weises zulässt, da ja im Rahmen der Bauleitplanung weder ein konkretes Bebau- ungskonzept noch eine „schalltechnisch optimierte“ Grundrissgestaltung festge- schrieben wird und die in den Anlagen zu diesem Gutachten dargestellte Geräusch- belastung im Zuge der späteren Bebauung (geringfügig) abweichen kann.

(13)

6.3 Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung

6.3.1 Regelwerke

Grundsätzliche Regelungen zum passiven Schallschutz werden im Abschnitt 5 der DIN 4109 und in der 24. BImSchV getroffen. Die 24. BImSchV setzt eine detaillierte Kenntnis der baulichen Verhältnisse (Geometrie der Außen- und Fensterflächen, äquivalente Absorptionsflächen der betroffenen Räume usw.) voraus.

Diese Informationen liegen bei Aufstellung eines Bebauungsplans nicht vor und können nur bei dem konkreten Einzelbauvorhaben Berücksichtigung finden. Als Grundlage für mögliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplans wird des- halb nachfolgend auf die DIN 4109 abgestellt.

6.3.2 Anforderungen nach DIN 4109

Die DIN 4109 berücksichtigt pauschale Annahmen über anzustrebende Innenpegel und das Absorptionsverhalten des betroffenen, schutzwürdigen Raumes. Die Norm legt in Abhängigkeit von der „Raumart“ (Nutzungsart, Schutzwürdigkeit) bestimmte Schalldämm-Maße für das Gesamt-Außenbauteil in Abhängigkeit von einem „Lärm- pegelbereich“ fest.

In Abhängigkeit vom Fensterflächenanteil und Korrekturwerten, die den Flächenan- teil der Außenbauteile im Verhältnis zur Grundfläche des betroffenen Raumes be- rücksichtigen, wird das Schalldämm-Maß für Fe ster und Au e w de differen- ziert.

Für die Bemessung des Umfanges der ggf. erforderlichen passiven Lärmschutz- maßnahmen wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 ermittelt.

Die zugehörigen Lärmpegelbereiche sind in der Anlage 3 entsprechend gekenn- zeichnet. Im Hinblick auf Verkehrsgeräusche ergibt sich der so genannte a geb

iche Au e r pege gemäß DIN 4109 aus dem berechneten Mittelungspegel tags zzgl. 3 dB(A).

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Der Ansatz der DIN 4109 geht davon aus, dass die in der Nachtzeit auftretenden Verkehrslärmimmissionen i. d. R. um 10 dB(A) niedriger sind als am Tag, so dass eine differenzierte Betrachtung der Geräuschsituation „nachts“ nicht erforderlich ist.

Da sich im vorliegenden Fall die Emissionspegel der hier maßgeblichen Bundes- straße 444 tags und nachts um weniger als 10 dB(A) unterscheiden wurden die Lärmpegelbereiche aus dem berechneten Mittelungspegel nachts zzgl. 13 dB(A) (3 dB(A) gemäß DIN 4109, 10 dB(A) aufgrund des in der Nachtzeit um 10 dB(A) höheren Schutzanspruchs) ermittelt.

Grundsätzlich ist eine pauschale Regelung bezüglich der erforderlichen, passiven Schallschutzmaßnahmen möglich; hierzu ist neben der Angabe des Lärmpegelbe- reiches (s.o.) allein die zwingende Notwendigkeit zur Realisierung des baulichen Schallschutzes (z.B. auf der Grundlage der DIN 4109) sowie der zugehörigen Lärm- pegelbereiche festzusetzen.

6.3.3 Ergebnisse (passiver Lärmschutz)

Aus den vorliegenden Rechenergebnissen ergeben sich die Rahmenbedingungen, die das Maß erforderlicher baulicher Schallschutzmaßnahmen bestimmen.

Eventuelle Festsetzungen zum passiven, baulichen Schallschutz betreffen alle künftigen Bauvorhaben im Untersuchungsbereich. Ungeachtet dessen sollte der Bebauungsplan Ausnahmen in Form eines Einzelnachweises zulassen. Dies er- möglicht es, abhängig von der tatsächlichen Bebauungsstruktur (Einzel-, Doppel-, Reihenhäuser), im Einzelfall eine Abschirmung durch vorgelagerte Baukörper oder die Eigenabschirmung einzelner Baukörper an der Lärm abgewandten Hausseite von den Festsetzungen des Bebauungsplans (begründet) abzuweichen.

Entsprechend der Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß Anlage 3 und 4 kann i.S. einer einfachen, gut nachvollziehbaren und dennoch rechtssicheren Formulie- rung folgende textliche Festsetzung aufgenommen werden:

Für das in der Planzeichnung gekennzeichnete einzelne Gebäude am nordöstlichen Rand ist Lärmpegelbereich IV zur Bemessung des baulichen Schallschutzes her- anzuziehen. In gesamten übrigen Plangebiet ist der Lärmpegelbereich III zu be- achten.

(15)

Hinweis: Gemäß den Regelungen der DIN 4109, Teil 2 (Ausgabe 2016) darf bei offener Bebauung für Fassaden, die der Pegel bestimmenden Geräuschquelle abgewandt (Westfassaden) sind, der maßgebliche Außenlärmpegel um 5 dB(A) gemindert werden ( „Einzelnachweis“).

Lärmpegelbereich IV:

Bei Gebäuden, die sich ganz bzw. mit einer oder mehreren Gebäudeseiten im Lärm- pegelbereich IV befinden, müssen die Außenbauteile von Wohngebäuden je nach Außenlärmbelastung, Ausrichtung der Fassade und Raumgeometrie resultierende Schalldämm-Maße von ca. 37 - 40 dB (Anhaltswert, nachzuweisen nach DIN 4109, Büroräume 32 – 35 dB) aufweisen.

Lärmpegelbereich III:

Bei Gebäuden, die sich ganz bzw. mit einer oder mehreren Gebäudeseiten im Lärm- pegelbereich III befinden, müssen die Außenbauteile von Wohngebäuden je nach Außenlärmbelastung und Raumgeometrie resultierende Schalldämm-Maße von ca.

32 - 35 dB (nachzuweisen nach DIN 4109) aufweisen. Für Büroräume kann das Schalldämm-Maß um 5 dB reduziert werden, wobei die Mindestanforderung von 30 dB zu beachten ist (s.u.).

Der Nachweis der Schalldämmung muss auf Grundlage der aktuellen, als Baun- orm eingeführten DIN 4109 erfolgen. Der Einzelnachweis kann je nach Lage und Größe des jeweiligen Raumes zu geringeren, aber auch höheren Anforderungen als den in Tabelle 7 dieser Norm (Ausgabe 2016) genannten Lärmpegelberei- chen (s.o., Anhaltswerte) führen.

Raumbelüftung:

Die nachfolgenden Ausführungen müssen nicht in die Festsetzungen des Bebau- ungsplans aufgenommen werden. In die Außenfassade eingebrachte Lüftungsöff- nungen bzw. Lüfter (z.B. Außenwandluftdurchlässe) sind bei der Bemessung des erforderlichen baulichen Schallschutzes entsprechend den Berechnungsvorschrif- ten der DIN 4109 als Außenbauteile zu berücksichtigen. Zur Vermeidung akusti- scher Auffälligkeiten sollten Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter grundsätzlich eine „be- wertete Norm- Schallpegeldifferenz“ (Dn,e,w) aufweisen, die etwa 15 dB über dem Schalldämm- Maß der Fenster liegt.

(16)

Es ist darüber hinaus zu gewährleisten, dass „aktive“ (ventilatorgestützte) Lüfter ein für Schlafräume ausreichend geringes Eigengeräusch aufweisen. (Darüber hinaus ist zu empfehlen, auch bei Beurteilungspegeln von 40 bis 45 dB(A) eine von einem aktiven manuellen Öffnen der Fenster unabhängige Lüftung zu gewährleisten, da der bauliche Schallschutz dem Grunde nach nur bei geschlossenen Fenstern un- eingeschränkt wirksam ist.)

Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB

(Dip I g Th H ppe)

© 2021 Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Rostocker Straße 22, D-30823 Garbsen

(17)

Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke

dB(A): Kurzzeichen für Dezibel, dessen Wert mit der Frequenzbewertung "A" ermittelt wurde. Für die im Rahmen dieser Untersuchung behandelten Pegelbereiche ist die A-Bewertung als "gehörrichtig" anzunehmen.

Emissionspegel: Bezugspegel zur Beschreibung der Schallabstrahlung einer Geräusch- quelle. Bei Verkehrswegen üblw. der Pegelwert Lm,E in (25 m-Pegel), bei „Anlagen- geräuschen“ i.d.R. der Schallleistungs-Beurteilungspegel LwAr.

Mittelungspegel "Lm" in dB(A): äquivalenter Mittelwert der Geräuschimmissionen; üblw.

zwei Zahlenangaben, getrennt für die Beurteilungszeiten "tags" (600 bis 2200 Uhr) und "nachts" (2200 bis 600 Uhr). I.d.R. unter Einbeziehung der Schallausbreitungsbe- dingungen; d.h. unter Beachtung von Ausbreitungsdämpfungen, Abschirmungen und Reflexionen.

Beurteilungspegel in dB(A): Mittelungspegel von Geräuschimmissionen; ggf. korrigiert um Pegelzu- oder -abschläge.

Immissionsgrenzwert (IGW): Grenzwert für Verkehrslärmimmissionen nach § 2 der 16. BImSchV (vgl. Abschnitt 6)

Orientierungswert (OW): Anhaltswert für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 (vgl. Abschnitt 6)

Immissionsrichtwert (IRW): Richtwert für den Einfluss von Gewerbelärm oder vergleichba- ren Geräuschimmissionen (Freizeitlärm usw.); vgl. z.B. T.A.Lärm.

Ruhezeiten vgl. Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 der TA Lärm Immissionshöhe (HA), ggf. "Aufpunkthöhe": Höhe des jeweiligen Immissionsortes (Be-

rechnungspunkt, Messpunkt) über Geländehöhe in [m].

Quellhöhe (HQ), ggf. "Quellpunkthöhe": Höhe der fraglichen Geräuschquelle über Gelän- dehöhe in [m]. Bei Straßenverkehrsgeräuschen ist richtliniengerecht HQ = 0,5 m über StrOb, bei Schienenverkehrsgeräuschen HQ = Schienenoberkante.

Wallhöhe, Wandhöhe (Hw): Höhe einer Lärmschutzwand bzw. eines -walles in [m]. Die Höhe der Lärmschutzanlage wird üblw. auf die Gradientenhöhe des Verkehrsweges bezogen; andernfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis.

(18)

Quellen, Richtlinien, Verordnungen

i Baunutzungsverordnung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.

132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist. Änderung des Artikel 2 – veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 12. Mai 2017.

ii Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 – RLS-19 (VkBl. 2019, Heft 20, lfd. Nr. 139, S. 698).

iii DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren" (Juli 2002), Hrsg.:

Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag GmbH, Berlin.

iv DIN 4109 Schallschutz im Hochbau – (Juli 2016), Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Ver- lag GmbH, Berlin.

v Soundplan GmbH, Backnang; Programmversion 8.1

(19)

HsNr. 13

4B

3

11

2

1 9

5 4

6

3 8

10

7

1345 m² 788 m²

719 m² 758 m²

297 m² 294 m²

399 m² 383 m² 388 m² 408 m²

1.343 m²

740 m²

698 m²

Mistweg

Mistweg

633 m² 662 m² 691 m² 677 m²

468 m² 299 m² 398 m² 8.00

3.005.00 50

49 54 51 37

50 55 55 50

51 56 54 50 50

55 53 38

50 55 53

38 53

55 55 49

51 55 52 38

55 58 56 52

57 60 57 52

52

56 55

41

56

57 56

54

55

56 56 57

52

Maßstab 1:1000

0 5 10 20 30 40 50 60 70 80

m

Bebauungsplan Weidestraße

der Gemeinde Ilsede, OT Klein Ilsede Straßenverkehrslärm tags im Erdgeschoss mit 5 m Larmschutzwall

B444

Pegelwerte LrT

in dB(A)

<= 50

50 < <= 55

55 < <= 58

58 < <= 60

60 <

Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019

Legende

Plangebiet Lärmschutzwall Hauptgebäude Nebengebäude Straße Straßenachse

(20)

HsNr. 13

4B

3

11

2

1 9

5 4

6

3 8

10

7

1345 m² 788 m²

719 m² 758 m²

297 m² 294 m²

399 m² 383 m² 388 m² 408 m²

1.343 m²

740 m²

698 m²

Mistweg

Mistweg

633 m² 662 m² 691 m² 677 m²

468 m² 299 m² 398 m² 8.00

3.005.00 50

42 47 44 30

43 48 48 43

44 49 47 43 43

48 45 31

43 48 46

31 46

48 48 42

43 48 45 31

48 50 49 44

50 53 50 45

45

49 48

34

49

50 49

47

48 49 49 50

45

Maßstab 1:1000

0 5 10 20 30 40 50 60 70 80

m

Bebauungsplan Weidestraße

der Gemeinde Ilsede, OT Klein Ilsede

Straßenverkehrslärm nachts im Erdgeschoss mit 5 m Larmschutzwall

B444

Pegelwerte LrN

in dB(A)

<= 40

40 < <= 45

45 < <= 50

50 < <= 55

55 <

Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019

Legende

Plangebiet Lärmschutzwall Hauptgebäude Nebengebäude Straße Straßenachse

(21)

HsNr. 13

4B

3

11

2

1 9

5 4

6

3 8

10

7

1345 m² 788 m²

719 m² 758 m²

297 m² 294 m²

399 m² 383 m² 388 m² 408 m²

1.343 m²

740 m²

698 m²

Mistweg

Mistweg

633 m² 662 m² 691 m² 677 m²

468 m² 299 m² 398 m² 8.00

3.005.00 50

51 56 53 41

52 56 54 42

52 56 54 42

52 57 55 42

Maßstab 1:1000

0 5 10 20 30 40 50 60 70 80

m

Bebauungsplan Weidestraße

der Gemeinde Ilsede, OT Klein Ilsede

Straßenverkehrslärm tags im Obergeschoss mit 5 m Larmschutzwall

B444

Pegelwerte LrT

in dB(A)

<= 50

50 < <= 55

55 < <= 58

58 < <= 60

60 <

Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019

Legende

Plangebiet Lärmschutzwall Hauptgebäude Nebengebäude Straße Straßenachse

(22)

HsNr. 13

4B

3

11

2

1 9

5 4

6

3 8

10

7

1345 m² 788 m²

719 m² 758 m²

297 m² 294 m²

399 m² 383 m² 388 m² 408 m²

1.343 m²

740 m²

698 m²

Mistweg

Mistweg

633 m² 662 m² 691 m² 677 m²

468 m² 299 m² 398 m² 8.00

3.005.00 50

44 48 46 34

45 49 47 35

45 49 47 35

45 50 48 35

Maßstab 1:1000

0 5 10 20 30 40 50 60 70 80

m

Bebauungsplan Weidestraße

der Gemeinde Ilsede, OT Klein Ilsede

Straßenverkehrslärm nachts im Obergeschoss mit 5 m Larmschutzwall

B444

Pegelwerte LrN

in dB(A)

<= 40

40 < <= 45

45 < <= 50

50 < <= 55

55 <

Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019

Legende

Plangebiet Lärmschutzwall Hauptgebäude Nebengebäude Straße Straßenachse

(23)

HsNr. 13

4B

3

11

2

1 9

5 4

6

3 8

10

7

1345 m² 788 m²

719 m² 758 m²

297 m² 294 m²

399 m² 383 m² 388 m² 408 m²

1.343 m²

740 m²

698 m²

Mistweg

Mistweg

633 m² 662 m² 691 m² 677 m²

468 m² 299 m² 398 m² 8.00

3.005.00 50

Maßstab 1:1000

0 5 10 20 30 40 50 60 70 80

m

Bebauungsplan Weidestraße

der Gemeinde Ilsede, OT Klein Ilsede Lärmpegelbereiche (EG nachts+13dB) bei freier Schallausbreitung

B444

Legende

Plangebiet Hauptgebäude Nebengebäude Straße Straßenachse Wand Beugungskante Lärmschutzwall Grundlinie

Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019

maßgebliche Außenlärmpegel

in dB(A) (vgl. DIN 4109)

I <= 55 55 < II <= 60 60 < III <= 65 65 < IV <= 70 70 < V

III

IV

(24)

HsNr. 13

4B

3

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2

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5 4

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1345 m² 788 m²

719 m² 758 m²

297 m² 294 m²

399 m² 383 m² 388 m² 408 m²

1.343 m²

740 m²

698 m²

Mistweg

Mistweg

633 m² 662 m² 691 m² 677 m²

468 m² 299 m² 398 m² 8.00

3.005.00 50

Maßstab 1:1000

0 5 10 20 30 40 50 60 70 80

m

Bebauungsplan Weidestraße

der Gemeinde Ilsede, OT Klein Ilsede Lärmpegelbereiche (OG nahts+13dB) bei freier Schallausbreitung

B444

Legende

Plangebiet Hauptgebäude Nebengebäude Straße Straßenachse Wand Beugungskante Lärmschutzwall Grundlinie

Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2019

maßgebliche Außenlärmpegel

in dB(A) (vgl. DIN 4109)

I <= 55 55 < II <= 60 60 < III <= 65 65 < IV <= 70 70 < V

III

Referenzen

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