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Academic year: 2022

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SCHALLTECHNISCHES PROJEKT

Errichtung eines LIDL Marktes in Seekirchen

Auftraggeber:

LIDL Austria GmbH

GZ:11112-L 15.Juli 2011

Technischer Umweltschutz Leibetseder e.U.

Dipl. Ing. Dr. Monika Leibetseder

TU-L

(2)

Technischer Umweltschutz Leibetseder e.U.

Pimesserweg 1 4201 Eidenberg

(3)

INHALT

1. ZUSAMMENFASSUNG 4

2. ALLGEMEINES 6

2.1. AUFGABENSTELLUNG 6

2.2. AUFTRAGGEBER 6

2.3. VERWENDETE UNTERLAGEN 7

2.4. PROJEKTKURZBESCHREIBUNG 7

3. BESCHREIBUNG DER ORTSÜBLICHEN SCHALLIMMISSIONEN

REPRÄSENTATIVER QUELLEN 9

4. DARSTELLUNG DER BETRIEBLICHEN SCHALLEMISSIONEN 13

4.1. PROGNOSE SPEZIFISCHER EMISSIONEN 13

4.2. ZUSAMMENFASSUNG SCHALLEMISSIONEN 18

5. IMMISSIONSPROGNOSE 20

5.1. RECHENMODELL 20

5.2. ÖRTLICHE LAGE DER IMMISSIONSPUNKTE (RECHENPUNKTE) 21 6. PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DES PLANUNGSTECHNISCHEN

GRUNDSATZES 28

7. ANHANG 34

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1. ZUSAMMENFASSUNG

Aufgabe des gegenständlichen schalltechnischen Projektes war, die zu erwartenden betrieblichen Schallemissionen ausgehend vom neu zu errichtenden Diskontmarkt am Standort Seekirchen, sowie die daraus resultierenden immissionsseitigen Belastungen durch Lärm darzustellen.

Aufgrund der nach einschlägigen Normen und Richtlinien durchgeführten Berechnungen zeigt sich zusammenfassend folgendes Bild:

SCHALLTECHNISCHE ISTSITUATION

(ortsübliche Schallimmissionen repräsentativer Quellen Lr,o)

Die Schall-Istsituation wurde im Bereich der nächstgelegenen Anrainer ermittelt und zeigt sich wie folgt:

Messpunkt Wohnliegenschaft Grundstück Nr. 3340/52:

Tageszeitraum = 55,8 dB(A) Abendzeitraum = 53,1 dB(A) Nachtzeitraum = 50,9 dB(A)

Die Schallistsituation ist bestimmt durch den Verkehrslärm ausgehend von der L102 Obertrumer Landesstraße und der L 263 Salzburger Straße.

PROGNOSTIZIERTE SCHALLIMMISSIONEN

(Beurteilungspegel spezifischer Schallimmissionen Lr,spez)

Der Beurteilungspegel spezifischer Schallimmissionen (inklusive Anpassungswert von 5 dB) durch den geplanten Diskontmarkt beträgt

im Tageszeitraum, Lr,spez 38,1 bis 50,6 dB(A) im Abendzeitraum, Lr,spez 35,3 bis 46,6 dB(A) in der ungünstigsten Nachtstunde, Lr,spez 27,9 bis 41,6 dB(A)

(5)

PLANUNGSRICHTWERT NACH FLÄCHENWIDMUNGSKATEGORIE (LR,FW)

Der maßgebende Planungsrichtwert im gegenständlichen Fall ist für die Flächenwidmungskategorie 3 (allgemeines Wohngebiet) 55 dB im Tageszeitraum, 50 dB im Abendzeitraum und 45 dB im Nachtzeitraum.

PLANUNGSWERT FÜR SPEZIFISCHE SCHALLIMMISSIONEN (LR,PW)

Der Lr,PW als Minimum von Lr,o und Lr,FW beträgt für den Tageszeitraum 55 dB, für den Abendzeitraum 50 dB und für den Nachtzeitraum 45 dB.

BEURTEILUNG DURCH PRÜFUNG, OB DER PLANUNGSTECHNISCHE GRUNDSATZ

EINGEHALTEN IST

Das Irrelevanzkriterium liegt dann vor, wenn der Beurteilungspegel Lr,spez

mindestens 5 dB unter dem Planungswert Lr,PW liegt.

Diese Bedingung wird mit Ausnahme von IP 1 in der ungünstigsten Nachtstunde und IP 3 im Tages- und Abendzeitraum in allen Beurteilungszeiträumen erfüllt.

Am IP 1 und IP 3 ist eine maximale Pegelanhebung von 0,4 dB möglich. Diese Pegelanhebung ist vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar.

Unter Zugrundelegung der nach einschlägigen Normen und Richtlinien durchgeführten Berechnungen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass bei plan- und projektgemäßem Betrieb des Diskontmarktes keine nennenswerte Anhebung der Immissionssituation zu erwarten ist.

(6)

2. ALLGEMEINES

2.1. AUFGABENSTELLUNG

Die Firma LIDL Austria GmbH plant die Errichtung eines Diskontmarktes in Seekirchen.

Um Aussagen über die Auswirkungen der immissionsseitigen Belastungen durch Lärm ausgehend vom geplanten Vorhaben treffen zu können, ist ein schalltechnisches Projekt zu erstellen.

Das schalltechnische Projekt umfasst folgende Themenbereiche:

Darstellung der Schall-Istsituationsverhältnisse im Bereich der nächst- gelegenen Wohnliegenschaften

Darstellung der zu erwartenden betriebsbedingten Schallemissionen unter Berücksichtigung repräsentativer Betriebszustände

Durchführung der schalltechnischen Prognoseberechnung der zu er- wartenden betriebsbedingten Zusatzschallimmissionen für die maßgebenden Beurteilungszeiträume

Darstellung der zu erwartenden spezifischen Schallimmissionen (Lr,spez) in tabellarischer und graphischer Form

Ermittlung des Planungsrichtwertes nach Flächenwidmungskategorie (Lr,FW) Ermittlung des Planungswertes für die spezifischen Schallimmissionen (Lr,PW) Prüfung ob der planungstechnische Grundsatz eingehalten ist

2.2. AUFTRAGGEBER

LIDL Austria GmbH

4663 Laakirchen, Im Gewerbegebiet 1

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2.3. VERWENDETE UNTERLAGEN

Einreichunterlagen für das Genehmigungsverfahren LIDL Seekirchen, erstellt von GPR Bauträger & Generalplanungs GmbH

Einreichplan – Lageplan, erstellt von GPR Bauträger & Generalplanungs GmbH, Stand: 27.05.2011

Technische Beschreibung Kompressionskälteanlage, erstellt von Reindl Kältetechnik GmbH, Stand: 25.05.2011

Technische Beschreibung Conveni-Pack System, erstellt von Reindl Kältetechnik GmbH, Stand: 25.05.2011

Schallmessbericht Schneckenverdichter UT-SSC, erstellt von TB Ing. Plainer, September 2008

Einreichplan Lüftung, erstellt von Licht-Loidl, Stand: 23.05.2011

2.4. PROJEKTKURZBESCHREIBUNG

Die LIDL Austria GmbH plant die Errichtung eines Diskontmarktes in Seekirchen, auf den Grundstücken Nr. 3362/1, 3731/4, KG 56315 Seekirchen Land.

Das Gebäude beinhaltet einen Verkaufsraum, Nebenräume wie Lager und Personalräume mit Sanitärbereich und eine Laderampe für die Anlieferung.

In dem Gebäude wird eine Tiefkühlanlage aufgestellt. Die Kälteanlage wird als Spliteinheit, bestehend aus Kühlregister und Verflüssigereinheit ausgeführt. Die schalltechnisch relevante Verflüssigereinheit kommt in einem nach oben offenen Raum, unmittelbar angrenzend an die Tiefkühlzelle zur Aufstellung. Ebenfalls in diesem nach oben offenen Raum werden zur Versorgung von Kühlregalen und Klimageräten luftgekühlte Kompressor-Wärmetauschereinheiten aufgestellt.

Der Verkaufsraum wird über eine mechanische Lüftungsanlage be- und entlüftet.

Der Aktenraum und Nebenräume (z.B. WC, Umkleideräume) werden über Abluftventilatoren entlüftet, die Schaltung erfolgt über Lichtschalter mit Nachlaufrelais.

Zum Zerkleinern und Verdichten von Papier, Kartonagen, Folien, Obstkisten etc.

wird ein Schneckenverdichter eingesetzt. Als Aufstellungsort des Scheckenverdichters ist der Bereich vor der Anlieferungsrampe vorgesehen.

Für die Kunden und Mitarbeiter werden 82 Parkplätze errichtet.

(8)

Allgemeine Betriebszeiten:

Montag bis Samstag 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Öffnungszeiten Markt:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Warenanlieferung:

Montag bis Samstag durchgehend

Der geplante Markt und dessen Umfeld sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

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3. BESCHREIBUNG DER ORTSÜBLICHEN SCHALLIMMISSIONEN REPRÄSENTATIVER QUELLEN

Zur Ermittlung der ortsüblichen Schallimmissionen wurde eine messtechnische Ist- Bestandsaufnahme durchgeführt.

Die Messung erfolgte gemäß ÖNORM S 5004. Die Lage der Messposition ist der Abb. 2 “Lageskizze der schalltechnischen Messposition“ und der Pegelverlauf den beigefügten Schallmessprotokollen im Anhang zu entnehmen.

Abb. 2: Lageskizze der schalltechnischen Messposition Quelle Orthofoto: SAGIS, Land Salzburg

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MESSGERÄT

Schallpegelmessgerät – Grundgerät

Hersteller Sinus Messtechnik

Type Soundbook light, Klasse 0,7

Identifikation 6401

– Computer

Hersteller Panasonic

Type CF-19

Identifikation 8IKCB99380

– Mikrophon

Hersteller GRAS

Type ½“, 40 AE

Identifikation 98085

– Vorverstärker

Hersteller Gras

Type ½“, 26 AK

Identifikation 82537

Mikrophonverlängerungskabel EAM 005

Eichung 2010

Kalibrator

Hersteller Larson Davis

Type CAL 200, Klasse 0,3

Identifikation 6285

Eichung 2009

Auswertung

Software SAMURAI 1.7.14

DATUM DER MESSUNG /MESSZEITRAUM

Datum: 06./07.07.2011

Zeitraum: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

METEOROLOGISCHE BEDINGUNGEN

Während der Messung herrschten folgende Messbedingungen vor:

sonnig, windstill (< 0,5 m.s-1) bis leichter Wind (< 1,5 m.s-1) aus wechselnden

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UMGEBUNGSEINFLÜSSE

Die örtliche Schall-Istsituation wird im Wesentlichen durch den Verkehrslärm auf der L 102 Obertrumer Landesstraße und der L 263 Salzburger Straße bestimmt.

Fallweise waren Betriebstätigkeiten auf dem Betriebsgelände der Firma Doll wahrnehmbar.

MESSPOSITION

Folgende Messposition wurde ausgewählt:

MP:

Gst. Nr. 3340/52 in Richtung geplanter Projektstandort

Mikrofonhöhe: ca. 2 m über Boden

MESSERGEBNISSE

Messzeitraum / Messzeitraum: 06.07.2011 / 13:00 Uhr bis 07.07.2011 / 18:00 Uhr Gesamtmessergebnis [ dB ]

Messbeginn

LA,eq LA,95 LA,01

13:00 Uhr 55,1 44,9 63,9

14:00 Uhr 55,2 44,2 64,2

15:00 Uhr 54,7 44,4 63,2

16:00 Uhr 55,1 45,1 64,4

17:00 Uhr 59,5 46,9 63,8

18:00 Uhr 54,5 46,2 63,1

19:00 Uhr 53,3 46,2 61,5

20:00 Uhr 53,4 47,9 61,9

21:00 Uhr 52,7 49,1 60,3

22:00 Uhr 51,9 48,0 59,9

23:00 Uhr 51,5 46,2 61,4

00:00 Uhr 52,9 45,8 64,8

01:00 Uhr 49,2 43,0 61,2

02:00 Uhr 50,0 41,2 62,2

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Messzeitraum / Messzeitraum: 06.07.2011 / 13:00 Uhr bis 07.07.2011 / 18:00 Uhr Gesamtmessergebnis [ dB ]

Messbeginn

LA,eq LA,95 LA,01

03:00 Uhr 47,3 40,6 59,5

04:00 Uhr 50,6 42,2 61,7

05:00 Uhr 51,8 41,9 61,6

06:00 Uhr 55,0 47,1 63,1

07:00 Uhr 55,1 46,5 63,4

08:00 Uhr 55,6 45,6 63,9

09:00 Uhr 58,3 44,3 68,4

10:00 Uhr 56,3 42,9 67,8

11:00 Uhr 54,4 42,6 64,2

12:00 Uhr 54,4 41,6 64,6

13:00 Uhr 54,8 43,0 63,9

14:00 Uhr 56,9 43,4 65,3

15:00 Uhr 54,6 44,3 63,6

16:00 Uhr 55,1 46,2 63,6

17:00 Uhr 55,9 47,8 63,9

ZUSAMMENFASSUNG DER MESSERGEBNISSE

Datum Messzeitraum LA,eq LA,eq,mittel LA,95 LA,01

der Messung [ dB ] [ dB ] [ dB ] [ dB ]

06./07.07.2011 Tageszeitraum

(06:00 Uhr bis 19:00 Uhr) 54 - 60 55,8 42 - 48 63 - 68 06.07.2011 Abendzeitraum

(19:00 Uhr bis 22:00 Uhr) 53 53,1 46 – 49 60 - 62

06./07.07.2011 Nachtzeitraum

(22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) 47 - 53 50,9 41 - 48 60 - 65 07.07.2011 Nachtkernzeit

(00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) 47 - 53 50,4 41 - 46 60 - 65 Mittelwert über Messzeitraum

(13)

4. DARSTELLUNG DER BETRIEBLICHEN SCHALLEMISSIONEN

Unter schalltechnischen Gesichtspunkten wird das geplante Vorhaben wie folgt gegliedert:

Kälte- und Klimaanlagen Lüftungsöffnungen Müllpresse

Warenanlieferung Kfz-Verkehr

4.1. PROGNOSE SPEZIFISCHER EMISSIONEN

4.1.1. KÄLTE- UND KLIMAANLAGEN

In dem Gebäude wird eine Tiefkühlanlage aufgestellt. Die Kälteanlage wird als Spliteinheit, bestehend aus Kühlregister und Verflüssigereinheit ausgeführt. Die Verflüssigereinheit kommt in einem nach oben offenen Raum, unmittelbar angrenzend an die Tiefkühlzelle zur Aufstellung und besteht aus einem Kompressor mit eingebautem Antriebsmotor.

Gemäß Herstellerangaben sind folgende Schallemissionen zu erwarten:

LA,eq = 53 dB in 10 m Abstand

Unter Berücksichtigung der Hüllfläche resultiert ein Schallleistungspegel der Verflüssigereinheit von LW,A = 90 dB(A).

Ebenfalls in diesem nach oben offenen Raum werden zur Versorgung von Kühlregalen und Klimageräten luftgekühlte Kompressor-Wärmetauschereinheiten

"Conveni-Pack System"aufgestellt.

Insgesamt werden 3 Außeneinheiten installiert. Gemäß Herstellerangaben ist je Gerät folgender Schallleistungspegel zu erwarten:

LW,A = 73 dB

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SCHALLDÄMMMASSE

Die Schalldämmmaße wurden auf Basis der Einreichpläne gemäß ÖNORM B 8115-4 ermittelt. In der nachfolgenden Tabelle sind die angesetzten Schalldämmmaße der unterschiedlichen Bauteile angegeben.

Bezeichnung Bewertetes Schalldämmmaß

RW [dB]

Umfassungswand 25

Tür 23

Schalldämmmaß im Oktavband gemäß Programmbibliothek IMMI 2011

4.1.2. LÜFTUNGSÖFFNUNGEN

Zur Versorgung des Verkaufsraumes wird eine mechanische Be-und Entlüftungsanlage installiert. Die Frischluftansaugung und die Fortluftausblasung erfolgt über Dach.

Der Aktenraum und Nebenräume (z.B. WC, Umkleideräume) werden über Einzelraumlüfter entlüftet, die Schaltung erfolgt über Lichtschalter mit Nachlaufrelais. Die Fortluft wird über Öffnungen in der nordwestlichen Fassade abgeleitet.

TAB.1:SCHALLEMISSIONEN DER LÜFTUNGSÖFFNUNGEN

EP- Quellenbezeichnung P u n k t q u e l l e Betriebs- Bemerkung

Nr. LP,A,eq Emissions- zeitraum

[ dB ] höhe über

0,00 [ m ] [ von - bis ]

E 1 AUL - Ansaugung 68 ~ 7,5 00:00 bis

24:00 Uhr

zusätzlicher Schalldämpfer, – 9 dB

E 2 FOL - Ausblasung 68 ~ 5,5 00:00 bis

24:00 Uhr

zusätzlicher Schalldämpfer, – 9 dB

E 3 FOL - Einzelraumlüfter 54 ~ 3 fallweiser Betrieb in 1 m Abstand

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4.1.3. MÜLLPRESSE

Zum Zerkleinern und Verdichten von Papier, Kartonagen, Folien etc. kommt ein Schneckenverdichter zum Einsatz. Der Schneckenverdichter wird vor der Anlieferungsrampe situiert.

Die Müllpresse ist pro Tag maximal eine halbe Stunde in Betrieb.

Gemäß Messbericht sind folgende Schallemissionen zu erwarten:

TAB.2:SCHALLEMISSIONEN DER PRESSE Betriebsbedingung Schalldruckpegel

in 5 m Abstand

Abmessung Hüllfläche Schall-

leistungspegel LP,A [dB] L x B x H [m] [m2] LW,A [dB]

Volllast 58,3 1,6 x 1,4 x 1,3 422 84,6

Leerlauf 54,9 1,6 x 1,4 x 1,3 422 81,2

Der messtechnisch erhobene Spitzenpegel liegt bei 62,2 dB(A) in 5 m Abstand.

4.1.4. WARENANLIEFERUNG VERKEHRSFREQUENZEN

Die Fahrbewegungen für den Warenverkehr finden durchgehend statt und werden mit 3 Anlieferungen pro Tag (6 Fahrbewegungen) angesetzt. In der ungünstigsten Nachtstunde wird 1 Anlieferung (2 Fahrbewegungen) angenommen.

Die Entladung der Waren erfolgt an der nordseitig situierten Anlieferrampe.

SCHALLEMISSIONEN ANLIEFERVERKEHR

Bei der Warenanlieferung sind nachfolgend angeführte Schallemissionen zu erwarten:

LKW-Fahrgeräusche:

Für Fahrgeräusche von LKW bei der Belieferung von Verbrauchermärkten ist von folgendem Emissionsansatz auszugehen [LIT 1]:

LWA,´1h = 63 dB

(16)

LKW-Park(Rangier-)vorgang:

Für einen LKW-Parkvorgang pro Stunde kann gemäß Parkplatzlärmstudie des LfU [LIT 2] eine Schallleistung von LW,A,r = 77 dB angesetzt werden.

Mittlerer Maximalpegel in 7,5 m Entfernung:

Standard-LKW T e i l v o r g a n g

LA,max [ dB ]

Druckluftgeräusch 78,2

Türen öffnen/schließen 72,7

Startvorgang 74,7

Beschleunigte Abfahrt 78,6

Rückfahrwarner:

Gemäß Bundesgesetzblatt “308. Verordnung 1999” (46. Novelle zur KDV 1967) muss die Warneinrichtung, gemessen in 7,5 m Abstand, einen Schalldruckpegel von mindestens LP,A = 68 dB und maximal LP,A = 78 dB aufweisen. Das Geräusch mit wiederholten Impulsen muss annähernd gleiche Anteile für Signal- und Ruhezeit aufweisen.

Die Zeitdauer, in der der Rückfahrwarner in Betrieb ist, kann mit rund 10 bis 20 Sekunden pro Rangiertätigkeit angesetzt werden.

Bei Nachtanlieferung werden die Rückfahrwarner ausgeschaltet.

LKW-Ladegeräusche:

Zur Berücksichtigung der Ladegeräusche werden Vergleichsmessergebnisse für Ladearbeiten mit Ladebordwand und Hubwagen herangezogen.

In 10 m Abstand von der Ladezone wurde dabei folgendes Messergebnis ermittelt:

Energieäquivalenter Dauerschallpegel LA,eq = 59 dB gerundet

Maximalpegel LA,max = 67 bis 82 dB gerundet Der Entladevorgang eines LKW wurde mit 30 Minuten angesetzt.

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4.1.5. KFZ-VERKEHR

PARKPLATZ

Die Berechnung der Schallemissionen der Parkplätze erfolgt nach dem Berech- nungsverfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (LfU).

Ein wesentlicher Faktor zur Bestimmung der Schallemissionen auf Abstellflächen ist die Parkplatzart und die damit verbundene Bewegungshäufigkeit.

Gemäß Parkplatzlärmstudie ist von folgenden Stellplatzfrequenzen auszugehen:

Parkplatzart Bezugsgröße Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde Tag/Abend (06:00-22:00 Uhr) Diskontmarkt 10 m2 Netto-

verkaufsfläche 1,64

Diskontmarkt An Aktionstagen

10 m2 Netto-

Gastraumfläche 2,24

Für den Abendzeitraum sind in der Parkplatzlärmstudie keine gesonderten Stellplatzfrequenzen ausgewiesen; daher werden im Sinne einer "worst-case"-Betrachtung auch für die Berechnung im Abendzeitraum die Stellplatzfrequenzen im Tageszeitraum herangezogen.

Bei einer Nettoverkaufsfläche von rund 750 m2 sind daher die nachfolgend angeführten Verkehrsfrequenzen zu erwarten.

TAB.3:VERKEHRSFREQUENZEN PKW

Beurteilungszeitraum Verkehrsfrequenz [ Fahrbewegungen.h-1 ]

Im Tages- und Abendzeitraum 123

Spitzenstunde 168

Annahme: Aktionstag

Gemäß Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (LfU) beträgt die Schallemission für einen Parkvorgang pro Stunde LW,A = 63 dB.

Für Parkplätze bei Einkaufsmärkten ist ein Zuschlag von 3 dB zu berücksichtigen.

Schallpegelspitzen im Bereich der Abstellflächen werden durch Türenzuschlagen mit LW,A,max = 97,5 dB angesetzt.

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ZU- UND ABFAHRT ZUM PARKPLATZ

Die Schallemissionen der Zu- und Abfahrten zu den Parkplätzen werden gemäß RVS 04.02.11 angesetzt. Die Geschwindigkeit wird dabei mit 30 km.h-1 angenommen. Als Fahrwegoberflächeoberfläche wird Asphaltbeton berücksichtigt.

4.2. ZUSAMMENFASSUNG SCHALLEMISSIONEN

In der nachfolgenden Tabelle sind die relevanten Schallemissionen nochmals zusammengefasst.

TAB.4:ZUSAMMENFASSUNG DER SCHALLEMISSIONEN

Emissionsquelle Ausgangs- Einsatzdauer Ermittelte Schallquelle schallleistung Schallleistung bezogen auf

im Beurteilungs- zeitraum LW,A [ dB ] LW,A [ dB.h-1 ]

Verflüssigereinheit 90 durchgehend 90 Punkt

Conveni-Pack System 3 x 73 durchgehend 3 x 73 Punkt

AUL-Ansaugung 67 durchgehend 67 Punkt

FOL-Ausblasung 67 durchgehend 67 Punkt

FOL - Einzelraumlüfter 3 x 62 fallweise 3 x (54 / 49,4 / --) Punkt

Müllpresse 84,6 0,5 h/- - /- - 81,6 Punkt

LKW 63 dB.m-1.h-1 3 LKW.d-1 58,2 / 58,2 /66 Linie

Rangieren 77 3 LKW.d-1 69,2 / 69,2 / 77 Fläche

LKW-Ladegeräusche 87 3 LKW.d-1 76,2 / 76,2 / 84 Linie

PKW-Parken 66 104 / 41/- -

PKW.h-1 86,2 / 82,1 / - - Fläche im Tageszeitraum / Abendzeitraum / ungünstigste Nachtstunde

Annahme: 2 h im Tageszeitraum und 10 min im Abendzeitraum

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SPITZENPEGEL

Für folgende Spitzenschallquellen wurden in der gegenständlichen Untersuchung schalltechnische Berechnungen durchgeführt:

Spitzenpegelquelle Schallemission

LW,A,max [ dB ]

LKW-Fahrbewegung (beschleunigte Abfahrt) 100 bis 104

Rückfahrwarner (Rangieren) 93 - 103

Türenzuschlagen PKW 97,5

Schneckenverdichter ~ 89

Abb. 3: Lageskizze der Emissionsquellen

(20)

5. IMMISSIONSPROGNOSE

5.1. RECHENMODELL

Sämtliche schalltechnischen Berechnungen wurden EDV-unterstützt (IMMI Version 2011 der Firma Wölfel Messsysteme Software GmbH & Co) durchgeführt, wobei in das Rechenmodell sämtliche Parameter wie Bebauung im Hinblick auf mögliche Abschirmungen, Lage der Verkehrswege, Reflexionen udgl.

integriert sind.

Die Berechnungen erfolgten unter Anwendung der bestimmenden Rechenvor- schriften und gliedern sich im Wesentlichen in zwei Schritte, wobei im ersten Schritt die Emissionsdaten sämtlicher relevanter Quellen ermittelt (siehe Aus- führungen unter Punkt 4.) und im zweiten Schritt die Schallausbreitungs- berechnungen durchgeführt wurden.

Die Berechnungen erfolgten einerseits für ausgewählte Rechenpositionen und andererseits für so genannte Rasterlärmkarten. Die Rasterlärmkarten wurden generell auf ein Betrachtungsniveau von 1,5 m über Boden bezogen erstellt.

BERECHNUNGSPARAMETER:

Rasterpunktdichte m 5

Reflexionen bis zur 3.Ordnung

Bodendämpfung

Betriebsgelände Fa. Lidl 0,0

Grünflächen 0,8

Umgebungstemperatur °C + 10

Relative Luftfeuchtigkeit % 70

Korrektur für die Meteorologie C0 0 (Mitwind)

Als signifikante Spitzenpegel wurden emissionsseitig das Rangieren der LKW, Spitzenpegel durch Türenzuschlagen PKW sowie der Betrieb der Müllpresse berücksichtigt.

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Sämtliche Berechnungen wurden gemäß ÖNORM ISO 9613 bzw. RVS 04.02.11 frequenzbezogen durchgeführt. Park- bzw. Rangiervorgänge wurden in Anlehnung an die Parkplatzlärmstudie des LfU mittels Flächenquellen simuliert.

Einzelne Emissionsquellen wurden im Rechenmodell nach den Planungsunter- lagen positioniert und mit den jeweiligen Schallleistungspegeln und frequenz- abhängigen Anteilen des Übertragungsmaßes auf Basis von Frequenzspektren im Oktavbereich belegt.

5.2. ÖRTLICHE LAGE DER IMMISSIONSPUNKTE (RECHENPUNKTE)

Die Berechnungen erfolgten für die nächstgelegenen Anrainer (Immissionspunkte).

TAB.5:IMMISSIONSPUNKTE Immissionspunkt

(Rechenpunkt) Örtliche Lage Immissionshöhe

[m]

IP 1 Grundstück Nr. 3340/52 1,5

IP 2 Grundstück Nr. 3340/53 1,5

IP 3 Grundstück Nr. 144/4 1,5

IP 4 Grundstück Nr. 139/21 1,5

IP 5 Grundstück Nr. 139/27 1,5

IP 6 Grundstück Nr. 3340/74 1,5

Die planliche Darstellung der Lage der Immissionspunkte (Rechenpunkte) ist in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.

(22)

Abb. 4: Lage der Immissionspunkte (Rechenpunkte)

Quelle Orthofoto: SAGIS, Land Salzburg

RECHENERGEBNISSE

Die Ergebnisse der schalltechnischen Auswirkungen als Zusatzbelastung infolge des geplanten Diskontmarktes sind grafisch in Rasterlärmkarten dargestellt.

Diese Rasterlärmkarten veranschaulichen die Schallausbreitung bzw.

maßgebende Schallbelastung im Untersuchungsraum bezogen auf ein gewähltes Immissionsniveau von 1,5 m für den Tageszeitraum, die Spitzenstunde, den Abendzeitraum und die ungünstigste Nachtstunde.

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Abb. 5: Rasterlärmkarte – Tageszeitraum (06:00 Uhr bis 19:00 Uhr) Immissionshöhe: 1,5 m

(24)
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Abb. 7: Rasterlärmkarte – Abendzeitraum (19:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionshöhe: 1,5 m

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ÜBERSICHT DER RECHENERGEBNISSE

Die Geräuschimmissionen an den gewählten Immissionspunkten (Rechenpunkten) für die zuvor beschriebenen Beurteilungszeiträume sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.

TAB.6:BERECHNUNGSERGEBNISSE

Geräuschpegel [dB(A)]

Immissionspunkt (Rechenpunkt) Immissionshöhe [m] Tageszeitraum (06:00 bis 19:00 Uhr) Spitzenstunde Tag Abendzeitraum (19:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste Nachtstunde Spitzenpegel LA,max [dB]

IP 1 1,5 40,3 43,5 36,9 36,6 56,0

IP 2 1,5 38,9 41,8 35,4 34,1 52,8

IP 3 1,5 45,6 48,2 41,6 22,9 50,5

IP 4 1,5 42,0 44,5 38,2 27,2 48,9

IP 5 1,5 33,1 37,1 30,3 31,7 55,4

IP 6 1,5 37,2 40,4 33,9 33,5 53,7

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6. PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DES PLANUNGSTECHNISCHEN GRUNDSATZES

Aufgabe der schalltechnischen Untersuchung für den geplanten Diskontmarkt am Standort Seekirchen war die Ermittlung der zu erwartenden spezifischen Schallimmissionen und die Prüfung, ob der planungstechnische Grundsatz gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 3 / Blatt 1 eingehalten wird.

Zur Ermittlung der ortsüblichen Schallimmissionen repräsentativer Quellen wurde eine Langzeitmessung durchgeführt.

Die spezifischen Zusatzschallimmissionen wurden rechnerisch auf Grundlage zu erwartender Geräuschemissionen ermittelt und mit einem generellen Anpassungswert von 5 dB versehen, um allfällig auftretende besondere Geräuschcharakteristika zu berücksichtigen.

Als Beurteilungsgrundlage für das geplante Vorhaben aus schalltechnischer Sicht wurde das Schutzziel gemäß ÖAL-Richtlinie Nr. 3/ Blatt 1 auf Erfüllung der Beziehung wie folgt geprüft:

Lr,spez ≤ Lr,PW – 5 dB

Lr,spez …Beurteilungspegel spezifischer Schallimmissionen Lr,PW …Planungswert für spezifischer Schallimmissionen

Ist diese Bedingung erfüllt, gelten die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse als unverändert.

Unabhängig davon wird in der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 / Blatt 1 die absolute Obergrenze im Tageszeitraum mit 65 dB, im Abendzeitraum mit 60 dB und im Nachtzeitraum mit 55 dB für Planungen festgelegt, da gemäß dieser Richtlinie aufgrund der medizinischen Forschungen ab diesen Werten bei längerer Einwirkung von Schallimmissionen negative gesundheitliche Auswirkungen zu erwarten sind.

(29)

Ergebnisse der Verfahrensschritte für die Beurteilung des geplanten Vorhabens:

BEURTEILUNGSPEGEL DER SCHALLTECHNISCHEN ISTSITUATION LR,O

Bezugszeitraum Ortsübliche

Schallimmissionen Tageszeitraum (06:00 bis 19:00 Uhr)

Abendzeitraum (19:00 bis 22:00 Uhr)

Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr)

IP 1 LA,eq [dB] 55,8 53,1 50,9

ERGEBNIS SPEZIFISCHER SCHALLIMMISSIONEN (LR,SPEZ) AUSGEHEND VOM GEPLANTEN

VORHABEN

TAB.7:SPEZIFISCHE SCHALLEMISSIONEN

Beurteilungspegel

spezifischer Schallimmissionen Lr,spez [dB(A)]

Immissionspunkt (Rechenpunkt) Immissionshöhe [m] Tageszeitraum (06:00 bis 19:00 Uhr) Spitzenstunde Tag Abendzeitraum (19:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste Nachtstunde Spitzenpegel LA,max [dB]

IP 1 1,5 45,3 48,5 41,9 41,6 56,0

IP 2 1,5 43,9 46,8 40,4 39,1 52,8

IP 3 1,5 50,6 53,2 46,6 27,9 50,5

IP 4 1,5 47,0 49,5 43,2 32,2 48,9

IP 5 1,5 38,1 42,1 35,3 36,7 55,4

IP 6 1,5 42,2 45,4 38,9 38,5 53,7

Der Beurteilungspegel Lr,spez für den Tageszeitraum wurde unter Beachtung der Grundsätze

Lr,1h < Lr,13h + 5 dB Lr = Lr,13h

Lr,1h ≥ Lr,13h + 5 dB Lr = Lr,1h – 5 dB

ermittelt und beträgt demnach:

(30)

TAB.8:BEURTEILUNGSPEGEL

Beurteilungspegel Lr,spez [dB(A)]

Immissionspunkt (Rechenpunkt)

Immissions- höhe

[m] Tageszeitraum

(06:00 bis 19:00 Uhr)

Abendzeitraum (19:00 bis 22:00 Uhr)

Ungünstigste Nachtstunde

IP 1 1,5 45,3 41,9 41,6

IP 2 1,5 43,9 40,4 39,1

IP 3 1,5 50,6 46,6 27,9

IP 4 1,5 47,0 43,2 32,2

IP 5 1,5 38,1 35,3 36,7

IP 6 1,5 42,2 38,9 38,5

Kennzeichnende Pegelspitzen liegen um weniger als 25 dB über dem jeweiligen Beurteilungspegel.

Der Beurteilungspegel der spezifischen Schallimmissionen liegt unter der absoluten Obergrenze von 65 dB für den Tageszeitraum, 60 dB für den Abendzeitraum und 55 dB im Nachtzeitraum.

PLANUNGSRICHTWERT NACH FLÄCHENWIDMUNGSKATEGORIE (LR,FW)

Im Einflussbereich des geplanten Vorhabens befindet sich in nördlicher und östlicher Richtung Wohngebiete.

Gemäß ÖNORM S 5021-1 beträgt der Planungsrichtwert für zulässige Immissionen im Wohngebiet (Flächenwidmungskategorie 3) 55 dB(A) im Tageszeitraum, 50 dB(A) im Abendzeitraum und 45 dB(A) im Nachtzeitraum.

PLANUNGSWERT FÜR SPEZIFISCHE SCHALLIMMISSIONEN (LR,PW)

Grundsätzlich gilt, dass der Planungswert für spezifische Schallimmissionen Lr,PW

das Minimum aus dem Beurteilungspegel der ortsüblichen Schallimmissionen repräsentativer Quellen Lr,o und dem Beurteilungspegel nach Flächen- widmungskategorie Lr,Fw ist.

Unter dem Gesichtspunkt dieser Bedingung beträgt der Planungswert für den Tageszeitraum Lr,PW Tag = 55 dB(A)

für den Abendzeitraum L = 50 dB(A)

(31)

BEURTEILUNG DURCH PRÜFUNG OB DER PLANUNGSTECHNISCHE GRUNDSATZ

EINGEHALTEN IST

Das Irrelevanzkriterium unterliegt einem strengen Beurteilungsmaßstab, indem bei der Bestimmung des Beurteilungspegels der ortsüblichen Schallimmissionen nur auf repräsentative Quellen Rücksicht genommen wird, wodurch sich ein niedrigerer Pegel als Beurteilungsbasis ergibt.

Damit unterliegen die Zusatzschallimmissionen des geplanten Vorhabens einer strengen Beurteilung, die weiters durch Berücksichtigung eines so genannten Anpassungswertes von +5 dB für allfällig auftretende besondere Geräuschcharakteristika verschärft wird.

Weiters erfolgt die Beurteilung auch unter Einbeziehung des Planungsrichtwertes nach Flächenwidmungskategorie.

Das Irrelevanzkriterium nach dem planungstechnischen Grundsatz gemäß ÖAL- Richtlinie Nr. 3 / Blatt 1 ist eingehalten, wenn die nachstehend angeführte Beziehung erfüllt ist.

Lr,spez ≤ Lr,PW – 5 dB

Lr,spez …Beurteilungspegel spezifischer Schallimmissionen Lr,PW …Planungswert für spezifischer Schallimmissionen

In der nachfolgenden Tabelle sind für die Immissionspunkte (Rechenpunkte) und den jeweiligen Bezugszeitraum die Ergebnisse auf Einhaltung des Irrelevanzkriteriums dargestellt:

TAB.9:PRÜFUNG AUF EINHALTUNG DES PLANUNGSTECHNISCHEN GRUNDSATZES

Immissionspunkt/ Bezugszeitraum Lr,spez Lr,PW – 5 dB Irrelevanzkriterium/

Immissionshöhe [dB[A)] [dB(A)] Pegelwert [dB(A)]

IP 1 / 1,5 m 45,3 50,0 erfüllt - 4,7

IP 2 / 1,5 m 43,9 50,0 erfüllt - 6,1

IP 3 / 1,5 m Tageszeitraum 50,6 50,0 nicht erfüllt + 0,6 IP 4 / 1,5 m (06:00 bis 19:00 Uhr) 47,0 50,0 erfüllt - 3,0

IP 5 / 1,5 m 38,1 50,0 erfüllt - 11,9

IP 6 / 1,5 m 42,2 50,0 erfüllt - 7,8

(32)

Immissionspunkt/ Bezugszeitraum Lr,spez Lr,PW – 5 dB Irrelevanzkriterium/

Immissionshöhe [dB[A)] [dB(A)] Pegelwert [dB(A)]

IP 1 / 1,5 m 41,9 45,0 erfüllt - 3,1

IP 2 / 1,5 m 40,4 45,0 erfüllt - 4,6

IP 3 / 1,5 m Abendzeitraum 46,6 45,0 nicht erfüllt + 1,6 IP 4 / 1,5 m (19:00 bis 22:00 Uhr) 43,2 45,0 erfüllt - 1,8

IP 5 / 1,5 m 35,3 45,0 erfüllt - 9,7

IP 6 / 1,5 m 38,9 45,0 erfüllt - 6,1

IP 1 / 1,5 m 41,6 40,0 nicht erfüllt + 1,6

IP 2 / 1,5 m 39,1 40,0 erfüllt - 0,9

IP 3 / 1,5 m ungünstigste 27,9 40,0 erfüllt - 12,1

IP 4 / 1,5 m Nachtstunde 32,2 40,0 erfüllt - 7,8

IP 5 / 1,5 m 36,7 40,0 erfüllt - 3,3

IP 6 / 1,5 m 38,5 40,0 erfüllt - 1,5

Dieser Übersicht ist zu entnehmen, dass die strengen Bedingungen des planungstechnischen Grundsatzes mit Ausnahme von IP 1 in der ungünstigsten Nachtstunde und IP 3 im Tages- und Abendzeitraum für alle Beurteilungszeiträume eingehalten werden können und damit die zu erwartenden Zusatzbelastungen als irrelevant zu beurteilen sind.

Die Schallimmissionen ausgehend vom geplanten Vorhaben führen zu keiner Veränderung der ortsüblichen Schallimmissionen.

INDIVIDUELLE BEURTEILUNG

Zur Beurteilung der immissionstechnischen Auswirkungen am IP 1 und IP 3 nach Realisierung des geplanten Vorhabens wird das resultierende Gesamtmaß (Beurteilungspegel) durch energetische Addition der Schall-Istsituation und aus im Rahmen des gegenständlichen Projektes prognostizierten, durch das geplante Vorhaben induzierten spezifischen Schallimmissionen errechnet und die Änderung zur Istsituation aufgezeigt.

(33)

Immissionspunkt Istmaß Geräuschpegel Änderung zur

(Rechenpunkt) / durch das geplante Istsituation

Beurteilungszeitraum LA,eq mittel [ dB ] Vorhaben [ dB(A) ] [ dB ]

IP 1 / ung. Nachtstunde 47,3 36,6 + 0,4

IP 3 / Tageszeitraum 45,6 55,8 + 0,4

IP 3 / Abendzeitraum 41,6 53,1 + 0,3

Messwert in der ruhigsten Nachtstunde

Die maximale Pegelanhebung der örtlichen Ist-Situationsverhältnisse durch das geplante Vorhaben am IP 1 und IP 3 liegt bei 0,4 dB und ist damit vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar. Am IP 3 ist außerdem davon auszugehen, dass aufgrund des geringeren Abstandes zur L 102 und L 263 die derzeitige ortsübliche Schallbelastung im Vergleich zum Messpunkt höher liegt.

DAUERGERÄUSCHE

In der nachfolgenden Tabelle sind die durch den kontinuierlichen Betrieb der Kälte- und Klimaanlagen sowie der Lüftungsanlage zu erwartenden Schallimmissionen dem messtechnisch erhobenen Basispegel im Nachtzeitraum gegenübergestellt.

Immissionspunkt Istmaß Dauergeräuschpegel

(Rechenpunkt) / durch das geplante

Immissionshöhe LA,95 [ dB ] Vorhaben [ dB(A) ] Ungünstigste Nachtstunde (22:00 Uhr bis 24:00 Uhr)

IP 1 / 1,5 m 40,6 26,5

IP 2 / 1,5 m 40,6 24,7

IP 3 / 1,5 m 40,6 22,2

IP 4 / 1,5 m 40,6 26,6

IP 5 / 1,5 m 40,6 23,8

IP 6 / 1,5 m 40,6 23,8

messtechnisch erhobener niedrigster Basispegel im Nachtzeitraum

Die Dauergeräusche ausgehend vom Betrieb der Kälte- und Klimaanlagen sowie der Lüftungsanlage liegen um mindestens 14 dB unterhalb des messtechnisch erhobenen Basispegels.

(34)

7. ANHANG

7.1. PROTOKOLLE – SCHALLPEGELMESSUNG

7.2. ERGEBNISLISTE – TAGES- UND ABENDZEITRAUM, UNGÜNSTIGSTE NACHTSTUNDE

7.3. ERGEBNISLISTE – SPITZENSTUNDE

7.4. ERGEBNISLISTE – SPITZENPEGEL

7.5. DEFINITIONEN, NORMEN UND RICHTLINIEN

(35)

Messzeitraum: 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr Datum: 06.07.2011

Messzeitraum: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Datum: 06.07.2011

(36)

Messzeitraum: 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Datum: 06.07.2011

(37)

Messzeitraum: 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Datum: 06.07.2011

Messzeitraum: 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Datum: 06.07.2011

(38)

Messzeitraum: 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Datum: 06.07.2011

(39)

Messzeitraum: 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr Datum: 06.07.2011

Messzeitraum: 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr Datum: 06.07.2011

(40)

Messzeitraum: 23:00 Uhr bis 24:00 Uhr Datum: 06.07.2011

(41)

Messzeitraum: 01:00 Uhr bis 02:00 Uhr Datum: 07.07.2011

Messzeitraum: 02:00 Uhr bis 03:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(42)

Messzeitraum: 03:00 Uhr bis 04:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(43)

Messzeitraum: 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr Datum: 07.07.2011

Messzeitraum: 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(44)

Messzeitraum: 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(45)

Messzeitraum: 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr Datum: 07.07.2011

Messzeitraum: 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(46)

Messzeitraum: 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(47)

Messzeitraum: 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr Datum: 07.07.2011

Messzeitraum: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(48)

Messzeitraum: 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(49)

Messzeitraum: 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Datum: 07.07.2011

(50)

ERGEBNISLISTE –TAGESZEITRAUM,ABENDZEITRAUM UND UNG.NACHTSTUNDE

Element Bezeichnung Immissionspunkt 1

x = -15662.06 m y = 305485.76 m z = 1.50 m

Tag (6-19 Uhr) Abend(19-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB /dB /dB

PRKL001 » Parkplatz 39.76 39.76 35.75 35.75

LIQi001 » Ladegeräusche 26.84 39.98 26.22 36.21 34.00 34.00

EZQi001 » Verdichter 26.13 40.16 26.13 36.62 26.13 34.66

FLQi001 » Rangieren 21.28 40.21 21.27 36.74 29.06 35.71

STRg001 » LKW 21.22 40.27 21.22 36.86 28.92 36.54

EZQi010 » Müllpresse 15.36 40.28 36.86 36.54

EZQi009 » AUL 14.51 40.29 14.51 36.89 14.51 36.57

EZQi003 » Klimagerät* 10.74 40.30 10.74 36.90 10.74 36.58

EZQi002 » Klimagerät 10.54 40.30 10.54 36.91 10.54 36.59

EZQi004 » Klimagerät** 9.37 40.30 9.37 36.91 9.37 36.60

EZQi008 » FOL 7.40 40.31 7.40 36.92 7.40 36.60

EZQi005 » Lüftung 7.04 40.31 2.62 36.92 36.60

EZQi006 » Lüftung* 6.91 40.31 2.49 36.92 36.60

EZQi007 » Lüftung** -12.43 40.31 -16.85 36.92 36.60

Summe 40.31 36.92 36.60

Element Bezeichnung Immissionspunkt 2

x = -15683.76 m y = 305487.92 m z = 1.50 m

Tag (6-19 Uhr) Abend(19-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB /dB /dB

PRKL001 » Parkplatz 38.43 38.43 34.42 34.42

LIQi001 » Ladegeräusche 24.30 38.59 23.68 34.77 31.46 31.46

EZQi001 » Verdichter 24.12 38.75 24.12 35.13 24.12 32.19

STRg001 » LKW 18.69 38.79 18.69 35.22 26.38 33.21

FLQi001 » Rangieren 18.28 38.83 18.27 35.31 26.05 33.97

EZQi009 » AUL 14.37 38.84 14.37 35.35 14.37 34.02

EZQi010 » Müllpresse 12.82 38.85 35.35 34.02

EZQi003 » Klimagerät* 8.70 38.86 8.70 35.35 8.70 34.03

EZQi002 » Klimagerät 8.54 38.86 8.54 35.36 8.54 34.04

EZQi004 » Klimagerät** 7.28 38.87 7.28 35.37 7.28 34.05

EZQi008 » FOL 6.64 38.87 6.64 35.38 6.64 34.06

EZQi005 » Lüftung 4.57 38.87 0.14 35.38 34.06

EZQi006 » Lüftung* 4.53 38.87 0.11 35.38 34.06

EZQi007 » Lüftung** -11.94 38.87 -16.37 35.38 34.06

Summe 38.87 35.38 34.06

(51)

Element Bezeichnung Immissionspunkt 3

x = -15624.02 m y = 305342.99 m z = 1.50 m

Tag (6-19 Uhr) Abend(19-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB /dB /dB

PRKL001 » Parkplatz 45.56 45.56 41.55 41.55

EZQi001 » Verdichter 21.25 45.58 21.25 41.59 21.25 21.25

EZQi009 » AUL 13.48 45.58 13.48 41.60 13.48 21.92

EZQi008 » FOL 6.81 45.58 6.81 41.60 6.81 22.05

LIQi001 » Ladegeräusche 5.03 45.58 4.41 41.60 12.19 22.48

EZQi002 » Klimagerät 4.64 45.58 4.64 41.60 4.64 22.55

EZQi004 » Klimagerät** 4.59 45.58 4.59 41.60 4.59 22.62

EZQi007 » Lüftung** 2.43 45.58 -1.99 41.60 22.62

EZQi003 » Klimagerät* 1.81 45.59 1.81 41.60 1.81 22.65

STRg001 » LKW -0.83 45.59 -0.83 41.60 6.87 22.77

FLQi001 » Rangieren -2.06 45.59 -2.07 41.60 5.71 22.85

EZQi010 » Müllpresse -5.89 45.59 41.60 22.85

EZQi006 » Lüftung* -16.79 45.59 -21.21 41.60 22.85

EZQi005 » Lüftung -17.05 45.59 -21.47 41.60 22.85

Summe 45.59 41.60 22.85

Element Bezeichnung Immissionspunkt 4

x = -15597.83 m y = 305385.34 m z = 1.50 m

Tag (6-19 Uhr) Abend(19-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB /dB /dB

PRKL001 » Parkplatz 41.90 41.90 37.89 37.89

EZQi001 » Verdichter 26.00 42.01 26.00 38.16 26.00 26.00

EZQi009 » AUL 14.51 42.02 14.51 38.18 14.51 26.30

EZQi008 » FOL 10.84 42.02 10.84 38.19 10.84 26.42

LIQi001 » Ladegeräusche 9.53 42.03 8.91 38.19 16.69 26.86

EZQi002 » Klimagerät 6.94 42.03 6.94 38.20 6.94 26.91

EZQi003 » Klimagerät* 6.75 42.03 6.75 38.20 6.75 26.95

EZQi004 » Klimagerät** 6.60 42.03 6.60 38.20 6.60 26.99

STRg001 » LKW 2.46 42.03 2.46 38.20 10.16 27.08

FLQi001 » Rangieren 2.29 42.03 2.28 38.20 10.06 27.16

EZQi010 » Müllpresse -1.26 42.03 38.20 27.16

EZQi007 » Lüftung** -5.52 42.03 -9.94 38.20 27.16

EZQi006 » Lüftung* -12.31 42.03 -16.73 38.20 27.16

EZQi005 » Lüftung -12.57 42.03 -16.99 38.20 27.16

Summe 42.03 38.20 27.16

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