Martin Luther und die Reformation
Auf nach Wittenberg, Eisleben, Erfurt und Eisenach vom 29. Oktober – 4. November 2021
Am 31. Oktober 1517 schlug Martin Luther seine berühmten 95 Thesen wider den Missbrauch des Ablasses an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg. Der Tag symbolisiert bis heute den Beginn der Reformation. Die ursprünglich für eine akademische Auseinandersetzung verfassten Artikel verbreiteten sich durch den Buchdruck wie ein Lauffeuer in ganz Deutschland.
Folgen Sie den Spuren von Martin Luther von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Diese siebentägige kulturgeschichtliche Studienreise führt Sie dabei zu den Original- schauplätzen der Reformation: Mansfeld, Wittenberg, Erfurt, Eisenach und die Wartburg, Eisleben sowie Gotha. Dabei besuchen Sie Festungen, Kirchen, Museen und Klöster unter fachlicher Führung. Sie blicken somit sprichwörtlich „Martin Luther und der Reformation“ über die Schulter.
Vorgesehener Reiseverlauf:
1. Tag: Freitag, 29. Oktober 2021: Anreise über die Lutherstadt Mansfeld nach Wittenberg
Gegen 08:00 Uhr Abfahrt mit dem Bus ab Stuttgart (nahe Hbf).
Voraussichtlich am späten Mittag erreichen Sie den kleinen Ort Mansfeld im Südharz. Hier besuchen Sie Luthers Elternhaus mit seinem modernen Museumsbau. Später Weiterfahrt nach Wittenberg mit Ankunft gegen Abend. Sie beziehen Ihr Zimmer im komfortablen Best Western Hotel in der historischen Altstadt, gleich neben Luthers „Schwarzem Kloster“.
Abends kommen Sie zum ersten gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant zusammen, bei dem Sie Ihre Mitreisenden näher kennenlernen.
Erste Übernachtung in Wittenberg.
2. Tag: Samstag, 30. Oktober 2021: Luther in Wittenberg – Weinabend
In der traditionsreichen Residenzstadt Wittenberg lebte, predigte und lehrte Luther 36 Jahre lang. Gefördert durch den Kurfürsten fand er hier Freunde und traf bekannte Zeit- genossen wie Philipp Melanchthon, Andreas Buggenhagen und Lucas Cranach.
Ausgiebig verfolgen Sie heute die Spuren, die der Reformator in dieser Stadt hinterlassen hat.
Luther, seine Lehren, aber auch der Familienalltag stehen im Mittelpunkt der Führung durch das Lutherhaus. In der Dauer- ausstellung widmen Sie sich auch ausführlich Katharina von Bora, ihrem Leben als Frau Luther und ihrem Wirken an der Seite des Reformators. Sie besuchen die Stadtkirche St. Marien mit dem aufwendig restaurierten Cranach-Altar sowie die Schlosskirche mit der berühmten Thesentür.
Am Abend erwartet Sie ein besonderer Genuss in dop- pelter Hinsicht: eine Wein- verkostung mit Vesper im Luther-Weingut und ein geselliges Programm zum Thema „Der Reformator und sein Wein“ durch Ihren Reisebegleiter Pfarrer Rainer Köpf.
Anschließend Rückfahrt zum Hotel und zweite Übernachtung in Witten- berg.
Foto: wikipedia.org/Tilmann2007
3. Tag: Sonntag, 31. Oktober 2021: Reformationsfest in Wittenberg Feiern Sie gemeinsam das Reforma-
tionsfest beginnend mit dem Besuch des Festgottesdienstes und nehmen Sie an den zahlreichen Veranstaltungen in der Stadt teil.
Das jährlich stattfindende Wittenberger Renaissance Musikfestival und weitere Festkonzerte in den Kirchen bilden musikalische Höhepunkte des Reforma- tionsfestes in der Lutherstadt. Tauchen Sie ein in das berühmte historische Marktspektakel. Anlässlich des Reforma- tionsfestes versetzen Sie hunderte
farbenfrohe Akteure in die Zeit vor rund 500 Jahren. Auf dem Marktplatz und in den Altstadthöfen tummeln sich zahlreiche Gaukler, Musikanten, Wirte, Handwerksleute und fahrendes Volk aus dem Mittelalter.
Erleben Sie das bunte Treiben an historischen Plätzen und lassen Sie sich von den Künstlern verzaubern. Verschiedene Musikgruppen stellen Ihnen dabei die Melodien und Instrumente der damaligen Zeit vor.
Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Reforma- tionstag in der Lutherstadt Wittenberg! Am umfangreichen Festprogramm kann jeder individuell nach eigenen Vorlieben teilnehmen. Wir informieren Sie rechtzeitig vor der Reise über das Programmangebot.
Ihr Abendessen genießen Sie entsprechend Ihres eigenen gewünschten Programmes individuell in einem der zahl- reichen Lokale oder an den Marktständen in der Stadt.
Dritte Übernachtung in Wittenberg.
4. Tag: Montag, 01. November 2021: Lutherstadt Eisleben und Gotha Aus Existenzgründen zogen Luthers Eltern 1448 in das
Zentrum des damaligen Kupferbergbaus. Geboren wurde der kleine Martin am 10. November 1483 in Eisleben und hier endete auch sein Leben am 18. Februar 1546. Er bezeichnete die Stadt als „sein Vaterland“. Am Vormittag erkunden Sie auf einem Spaziergang Luthers Zeit in Eis- leben vorbei an Geburts- und Sterbehaus. Sie besuchen seine Taufkirche und die Stadtkirche, wo er mehrfach predigte.
Nach einer individuellen Mittagspause Fahrt nach Gotha mit Ankunft am Nachmittag. Sie erleben eine Stadt- führung mit Besuch des Augustinerklosters. Luther verweilte hier 1515/16 und predigte hier auf seiner Reise nach Worms.
Wohnen werden Sie in Gotha im gastfreundlichen und komfortablen 4-Sterne-Hotel „Am Schlosspark“, besonders hübsch gelegen gegenüber Schloss Friedenstein und dem barocken Herzoglichen Museum.
Gemütliches Abendessen im Hotelrestaurant und erste Übernachtung in Gotha.
5. Tag: Dienstag, 02. November 2021: Der studierende Mönch Luther in Erfurt
In Erfurt besuchte Luther die Universität, später trat er als Augustiner-Mönch ins Schwarze Kloster ein und im Erfurter Dom empfing er seine Priesterweihe. Auf dem Spaziergang vorbei an der Studentenburse und dem alten Universitätsgebäude, beschäftigen Sie sich ausführlich mit der Studienzeit des jungen Martin Luther (in den Jahren von 1501-1505 mit der Promotion zum Magister artium) sowie den Gründen seines Eintritts in das Kloster der Augustiner- eremiten. Die Stadt mit ihrer über 1250-jährigen Ge- schichte, dem bilderbuchmäßig restaurierten mittelalterlichen Stadtkern und dem monu- mentalen Ensemble von Dom und Severikirche lässt dabei ein authentisches Bild der Zeit erahnen. Auf der Stadtführung besuchen Sie das Augustinerkloster mit der Dauerausstellung
„Bibel – Kloster – Luther“ und der Lutherzelle.
Zeit für eigene Stadterkundungen in der thüringischen Landeshauptstadt haben wir für Sie eingeplant, z. B. für einen Besuch des Erfurter Doms. Unsere Empfehlung:
Ein Blick von der barocken Petersberg-Zitadelle über die Altstadt mit ihren vielen geschichtsträchtigen Kirch- türmen.
Am Abend gemeinsames Essen und zweite Übernach- tung in Gotha.
6. Tag: Mittwoch, 03. November 2021: Luther in Eisenach Nach dem Frühstück starten Sie Ihren Tagesausflug nach Eisenach. Nach dem kurzen Aufstieg zur Wart- burg erwartet Sie eine Führung durch den romani- schen Palas der Thüringer Landgrafen, die dem Refor- mator Schutz vor den Auswirkungen der Reichsacht boten. Hier übersetzte Luther, unerkannt als Junker Jörg, das Neue Testament. Genießen Sie das histori- sche Ambiente der Wartburg und die herrlichen Ausblicke in den umliegenden Thüringer Wald.
Am Nachmittag erkunden Sie die Eisenacher Altstadt auf Luthers Spuren. Der junge Luther verbrachte hier seine Pfarrschulzeit. Das Lutherhaus Eisenach ist eines der ältesten und schönsten Fachwerkhäuser Thüringens. Luther soll hier als Schüler von 1498 bis 1501 gewohnt haben.
Daran erinnern die berühmten „Lutherstuben“
aus dem Jahr 1356. Das Herzstück des Hauses: Die neue Dauerausstellung „Luther und die Bibel“
bietet viel mehr als ihr Titel erwarten lässt: Außer- gewöhnliche Exponate, multimediale Präsenta- tionen und überraschende Einsichten. Hier erfah- ren Sie, warum, wie und mit wem Luther die Bibel übersetzte – und welche Wirkung sein Werk auf Sprache, Literatur und Musik hatte.
Zurück in Gotha endet der Tag mit einem Abschlussabendessen im Hotelrestaurant.
Dritte Übernachtung in Gotha.
7. Tag: Donnerstag, 04. November 2021: Heimreise über Schmalkalden
Auf der Heimreise machen Sie im thüringischen Schmalkalden Halt. Das romantische Fachwerk- städtchen hat Unerwartetes zu bieten. Am Morgen besuchen Sie die Georgenkirche. 1537 predigten hier die bekanntesten Theologen jener Zeit und Martin Luther legte hier seine Schmal- kaldischen Artikel vor. Es ist diese lutherische Bekenntnisschrift, die 1580 Eingang in das Konkordienbuch der evangelischen Kirche findet und auf die bis heute viele evangelische Pfarrer in der ganzen Welt ordiniert werden.
Nach dem Besuch in der Hallenkirche steigen Sie hinauf zum Schloss Wilhelmsburg – einer Perle der Renaissance-Baukunst. Das im
16. Jahrhundert als Nebenresidenz der hessischen Landgrafen erbaute Schloss gilt aufgrund seiner nahezu vollständig erhalte- nen Außenanlage, seiner originalen Raum- struktur im Inneren, durch seine prächtigen Wandmalereien und Stuckaturen als einzig- artiges Juwel unter den Renaissance- Schlössern Deutschlands. Im Schloss- museum erfahren Sie Historisches zum
„Schmalkaldischen Bund“ und dem Beginn
der Kirchenspaltung in Europa. Die Schlosskirche gehört zu den beeindruckendsten protes- tantischen Kirchen des ausgehenden 16. Jahrhunderts. Der Besuch endet musikalisch mit einem Orgelvorspiel auf einer der wenigen spielbaren Renaissance-Orgeln Europas.
Später Weiterfahrt nach Stuttgart. Die Rückankunft ist am frühen Abend geplant.
Programmänderungen vorbehalten.
Foto: wikipedia.org/Gliwi
Übernachtungshotels:
****Best Western Hotel Lutherstadt Wittenberg Collegienstraße 56/5706886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491-4250
www.bestwestern.de/hotels/Wittenberg- Lutherstadt/Best-Western-soibelmanns- Lutherstadt-Wittenberg
Das Hotel mit 80 Zimmern liegt mitten in der historischen Altstadt, direkt „Wand an Wand“
mit dem berühmten Lutherhaus. Alle Sehens- würdigkeiten sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Die Lobby, der große Kamin, das gemütliche Restaurant mit regionaler Küche und der schöne Saunabereich laden zum Entspannen ein.
Alle Zimmer verfügen über Dusche/Bad und WC, Fernseher, Verdunkelungsmöglichkeit, Telefon, Schreibtisch, Minibar, Safe, Satelliten- TV, Radio, Telefon, Haartrockner sowie Zubereitungsmöglichkeit für Kaffee/ Tee.
****Superior VCH Hotel am Schlosspark Lindenauallee 20
99867 Gotha
Telefon: 03621-4420
www.hotel-am-schlosspark.de
Das familiengeführte Hotel mit 94 Zimmern befindet sich direkt am englischen Schloss- park, nur 5 Gehminuten von der historischen Altstadt entfernt. Neben dem Restaurant finden Sie eine Hotelbar sowie einen Wellness- bereich im Haus.
Die Zimmer strahlen durch ihre harmonische Farbgebung Wohlfühlatmosphäre aus.
Teilweise bieten Sie einen Blick in den Schlosspark. Alle Zimmer verfügen über Dusche/Bad, WC, Föhn, Bademantel, Telefon, WLAN, Minibar und Kaffee-/Teebar.
Reisepreis*:
Pro Person im Doppelzimmer: 1.330,- €Einzelzimmerzuschlag: 170,- €
Mindestteilnehmerzahl: 18 Personen
Maximale Gruppengröße: 33 Personen
Anmeldeschluss: 20.08.2021
(begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)
* Der Reisepreis versteht sich inkl. aller Serviceentgelte und Vermittlungsgebühren.
Im Reisepreis enthaltene Leistungen:
• Busreise im komfortablen Fernreisebus ab/bis Stuttgart
• 3 x Übernachtung mit Frühstück im 4**** Best Western Hotel Lutherstadt Wittenberg
• 3 x Übernachtung mit Frühstück im 4****Superior Hotel am Schlosspark in Gotha
• 4 x Abendessen im Hotelrestaurant bzw. in ausgewählten Restaurants (ohne Getränke)
• 1 x geselliges Abendessen mit Weinverkostung „Luther und der Wein“
• Mansfeld: Eintritt/Führung Luthers Elternhaus
• Eisenach: Eintritt/Führung Wartburg, Lutherhaus und St. Georg-Kirche
• Erfurt: Stadtführung mit Eintritt/Führung im Augustinerkloster
• Eisleben: Stadtspaziergang mit Besuch der Luther-Kirchen
• Wittenberg: Stadtführung mit Eintritt in Kirche St. Marien und Schlosskirche sowie Lutherhaus
• Gotha: Stadtführung mit Augustinerkloster
• Schmalkalden: Eintritt/Führung Schloss Wilhelmsburg mit Orgelmusik und Besuch Lutherkirche St. Georg
• Teilnahme am Reformationsfest in Wittenberg
• Audio-Führungssystem
• Gemeindeblatt-Reisebegleitung und tägliche Andachten durch Pfarrer Rainer Köpf
Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen:
• Getränke zum Abendessen
• Sonstige Verpflegung
• Persönliche Ausgaben
• Trinkgelder
• Reiseversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens eine Versicherung abschließen.
Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedingungen bzgl. Covid-19.
Bei einigen (alten) Versicherungen ist der Versicherungsschutz bei Pandemien und/oder Quarantänefällen nicht inkludiert.
Wichtige Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Sie sollten gut zu Fuß sein. Die Straßen in den Altstädten bestehen oft aus Kopfsteinpflaster und vor allem innerhalb der Städte sind Sie grundsätzlich gehend unterwegs.
Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kontaktieren Sie uns bitte VOR Buchung der Reise. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte Reise für Sie geeignet ist.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter bzgl. Corona nur vollständig geimpfte und genese Personen zulässt, da die örtlichen Beschränkungen dies teilweise verlangen.
Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch- Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bus sowie in den Hotels, Restaurants und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der Verordnungen werden wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden Bestimmungen informieren.
Bitte beachten Sie, dass es je nach den lokalen Verordnungen, die zum Reisezeitraum gelten, zu Abweichungen im geplanten Reiseverlauf kommen kann. Bei Änderungen im Programm und den ausgeschriebenen Leistungen aufgrund der Corona-Vorschriften entsteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Veranstalter ist jederzeit bemüht, bei Ausfall von Leistungen einen Ersatz im adäquaten Kostenrahmen anzubieten, sofern dies mit den gegebenen Bedingungen vereinbar ist.
Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung fällig, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.
Bis 01.10.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge- zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin Stornokosten gemäß Punkt 6.4 der Reisebedingungen an.
Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot nicht durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt.
Reiseveranstalter:
Antea Reisen(im Sinne des dt. Reiserechts) An den Seen 7 63773 Goldbach Tel.: 0172-36 880 55
Reisevermittler:
Evangelische Gemeindepresse GmbH LeserreisenAugustenstr. 124 70197 Stuttgart Tel.: 0711-60 100 49
E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de
Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen
Augustenstr. 124 70197 Stuttgart
Verbindliche A N M E L D U N G
zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg Martin Luther und die Reformation vom 29. Oktober – 04. November 2021
1. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ... Name ...…...
Straße ...
PLZ/Ort ...
Tel.-Nr. ... Mobil-Nr. ...
Geb.-Datum ... E-Mail ...
2. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ... Name ...…...
Straße ...
PLZ/Ort ...
Tel.-Nr. ... Mobil-Nr. ………...
Geb.-Datum ... E-Mail …...
Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer
□ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...) Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.
Bitte Zutreffendes ankreuzen:
□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte Datenangaben ggf. streichen)
□ Zustiegswunsch: ………
(Hinweis: Die Möglichkeit eines Zustieges entlang der Strecke muss zunächst geprüft werden.)
□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier, Gesundheitshinweise etc.): …..……….………..
………
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Martin Luther“ vom 29.10.-04.11.2021
Information zu Corona (bitte entsprechend ankreuzen):
Teilnehmer/in 1: □ vollständig geimpft □ nachweislich genesen Teilnehmer/in 2: □ vollständig geimpft □ nachweislich genesen
(Hinweis: Zum Reisetermin muss die letzte Impfung mind. 14 Tage zurückliegen.
Genesung: der erste positive Test darf max. 6 Monate zurückliegen.)
In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:
(freiwillige Angabe)
Name ………..
Telefon ………..……….……….
Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):
□ eine Gesamtrechnung an ……….………
□ getrennte Rechnungen.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.
--- Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich erkenne sie – zugleich für alle von mir mit
angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel, Busunternehmen und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird ausdrücklich nicht zugestimmt.
Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen.
Ort/Datum ... Unterschrift ...
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Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
Allgemeine Reisebedingungen
An dieser Stelle werden Sie als Reisende/Mitreisende (folgend Reisende genannt) vom Reiseveranstalter (folgend Antea Reisen genannt) über die Reisebedingungen informiert, welche die gesetzlichen Bestimmungen der §651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und Antea Reisen bilden sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§4-11 BGB- Info (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).
1. Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für Reisende/Mitreisende
Für alle Reiseanmeldungen gilt: Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Antea Reisen für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Anmeldung vorliegen. Der Reisende hat für alle Vertrags- verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Antea Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Antea Reisen zustande, wobei der Reisende bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung in verkörperter Form (sie bedarf keiner bestimmten Form) erhält.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Antea Reisen vom Inhalt der Reisebeschreibung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Antea Reisen vor. Antea Reisen fühlt sich für die Dauer von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
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2. Bezahlung des Reisepreises, An- und Restzahlung und SicherungsscheinMit der Reisebestätigung übergibt Antea Reisen dem Reisenden einen Sicherungsschein nach §651 k BGB. Damit sind die Zahl- ungen auf den Reisepreis von Antea Reisen und auch über den Reisemittlern abgesichert. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % in Höhe des Reisepreises pro Reisenden/
Mitreisenden und Reise zu leisten in genannten Fristen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten sich die Reisende zu sofortiger Zahlung des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungs- scheines. Bleibt die Zahlung (An- oder Restzahlungen) aus, ist Antea Reisen berechtigt nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die Leistungen zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reisende zu verlangen. Rücktrittsentschädigungen (siehe Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6), sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
3. Leistungen und Pflichten
3.1 Vertragliche Grundlage der Reiseleistungen bildet die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung der dem Reisenden
Reisegebiet. Dort ist insbesondere auf landesspezifische
Besonderheiten der Verkehrsmittel, Unterbringung, Verpflegung und der Besichtigungsprogramme hingewiesen.
Unternehmungen, die in den ausführlichen Reiseverläufen mit dem Zusatz „Gelegenheit“, „Möglichkeit“, oder „auf allgemeinen Wunsch“ oder als fakultativ bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.
3.2 Antea Reisen hat Informationspflichten vor der Reiseanmeld- ung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesent- liche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen,
Einreisebestimmungen)
3.3 Antea Reisen hat über seine Beistandspflichten zu informieren (siehe EU-Formblatt) und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförder- ung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
3.4 Antea Reisen hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 4).
3.5 Vermittelte Leistungen: Für Fremdleistungen übernimmt Antea Reisen keine Haftung. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B.
Busanmietungen, Besuch von Veranstaltungen, Konzerten, Opernbesuchen, Sonderausstellungen, Schifffahrten etc.) ist Antea Reisen nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S.
des §651v BGB. Als Vermittler haftet Antea Reisen insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Dies gilt auch für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisende z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden.
3.6 Antea Reisen behält sich Änderungen der Ausschreibung vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise und darf eine konkrete Änderung der Ausschreibungs- und Preisangaben erklären, wenn sie den Reisenden vor Reiseanmeld- ung hierüber informiert (Ziffer 4 und 5).
4. Leistungsänderungen
4.1 Antea Reisen ist berechtigt, nach Vertragsschluss wesentliche Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen der Reiseleistungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen sowie von Antea Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Antea Reisen hat dem Reisenden über die Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
Mängeln behaftet sind.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer min- destens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Antea Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als
angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
5. Preisänderungen
Der ausgeschriebene Reisepreis kann nachträglich durch Antea Reisen einseitig geändert werden, sofern nachweisbare und un- vorhersehbare Änderungen der Preisbestandteile sich ergeben, die erst nach Vertragsabschluss wirksam wurden. Zu diesen gehören: Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, Hafen- und Flughafengebühren, Steuern, Wechselkurse und Ölpreise, Tourismusabgaben, Aufenthalts- und öffentlich-recht- liche Eintrittsgebühren bis 8 % des Reisepreises. Ein höherer Satz bedarf der Zustimmung der Mitreisenden und kann nur bis zum 21. Tag vor Reisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreises können die Reisenden kostenlos zurücktreten, wenn dieser Rüctritt durch den Reisenden fristgemäß Antea Reisen mitgeteilt wird. Andernfalls besteht der Reisevertrag weiter. Ebenfalls kann der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Antea Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Antea Reisen wird in einem solchen Fall den Reisenden rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Antea Reisen nicht vorhersehbar waren.
6. Rücktritt des Reisenden, Stornierungskosten
6.1 Der Reisende/Mitreisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Antea Reisen oder im Falle der Buchung über einen Reisevermittler, diesem zu erklären. Es wird empfohlen den Rücktritt schnellstmöglich und schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Antea Reisen den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann Antea Reisen soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder außergewöhnliche Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getrof- fenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängig- keit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen(Stornierungskosten).
6.3 Dieser Entschädigungsanspruch von Antea Reisen ist zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtreisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung
!
6.4 Bus- und Bahnreisen innerhalb Europas 20 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises bis 24 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreise bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise
6.5 Bei Flugreisen mit Linienfluggesellschaften 15 % des Reisepreises bis 91 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise
6.6 Bei Flugbuchungen mit Bedarfsluftverkehrslinien gelten für den Flug die Rücktrittsverordnung der Charterfluggesellschaften, auf die in der Ausschreibung gesondert hingewiesen wird.
6.7 Bei Theater- oder Konzertreisen, die mit dem langfristigen Kauf von Eintrittskarten verbunden sind, gelten die Gebühren je nach Transportart der Reise. Wenn bei einer Reise die Karten im Reisepreis enthalten oder auch extra als Mehrpreis ausgewiesen sind, so ist eine Bestellung bei Vertragsschluss verbindlich.
Zusätzlich sind hier die Kosten für Eintrittskarten einschließlich der anfallenden Agentur- und Vorverkaufsgebühren zu zahlen (wie angegeben). Eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen berechtigen den Reisenden nicht zum Rücktritt von der Reise.
6.8 Für Exklusivreisen und Kreuzfahrten gelten die gesondert ausgeschriebenen Stornierungsbedingungen in der Reisebe- schreibung, bestimmt durch die einzelnen Leistungsträger (z.B.
Kreuzfahrtschiffe).
6.9 Antea Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Antea Reisen nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Antea Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwend- ungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.10 Dem Reisende bleibt es in jedem Fall unbenommen, Antea Reisen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Antea Reisen geforderte Pauschale.
6.11 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6.12 Abweichend von 6.2 kann Antea Reisen keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktritts- versicherung und einer Reiseunfallversicherung (vor allem
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
!
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Stornierung) genannten Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung möglich.
Antea Reisen kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche auf Umbuchung des Reisenden berücksichtigen, sofern die Erfüllung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als mit dem
Umbuchungsentgeld gefordert. Hierfür ist pauschal eine Um- buchungsgebühr in Höhe von 50 zu zahlen.
7.2 Der Mitreisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen im In- und Zielland entgegenstehen.
Der Mitreisende und der Dritte haften gegenüber Antea Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandene Mehrkosten (pauschal 50 ). Gegenüber Leistungsträgern, wie bspw. Fluggesellschaften, Visa, entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Mitreisenden unbenommen.
8. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungs- gemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Antea Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs- träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
9. Rücktritt durch Antea Reisen
Antea Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reise- vertrag kündigen:
9.1 Die Durchführung der Reisen ist an eine Mindestteilnehmer- zahl gebunden. Diese wird für die jeweilige Reise im Reiseange- bot und der Reisebestätigung beziffert ausgeschrieben. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann Antea Reisen von der Reise zurücktreten, jedoch spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. In diesem Fall werden die bereits geleisteten Zahlungen unver- züglich zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch gegenüber Antea Reisen besteht nicht.
9.2 Antea Reisen ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn- licher Umstände im Sinne des 6.12 an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat Antea Reisen den Rücktritt unver- züglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt Antea Reisen vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurückerstattet.
Wird der Vertrag nach Antritt der Reise gekündigt, so kann Antea Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
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der Vertrag die Rückbeförderung umfasst und wenn notwendig bis zu 3 Tage unterzubringen. Weitere Mehrkosten sind durch den Reisenden zu tragen.
9.3 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters (oder Vertreter, Reise- leiter) nachhaltig stört, gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Antea Reisen (oder dessen Vertreter), so behält Antea Reisen den Anspruch auf den Gesamt- reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)
ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt erhält.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Versäumt der Reisende schuldhaft Antea Reisen einen
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Antea Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreich- barkeit der Reiseleitung bzw. Antea Reisen wird der Reisende in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunter- lagen, unterrichtet. Der Vertreter von Antea Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Reisender den Reise- vertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeich- neten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, Antea Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Antea Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Antea Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Antea Reisen erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4 Reisegepäck: Die Mitnahme des Gepäcks (ein Koffer pro Person und Handgepäck) erfolgt kostenlos, aber ohne Haftung.
Auch für im abgestellten Omnibus oder Hotel zurückgelassene Wertsachen und so weiter übernimmt Antea Reisen keine Haftung. Verlust oder Beschädigung des Gepäcks sind dem Beförderungsunternehmen (insbesondere bei Flugreisen) unverzüglich durch den Mitreisenden anzuzeigen, sonst besteht die Gefahr des Anspruchsverlusts. Bei Flugreisen empfiehlt Antea Reisen dringend unverzüglich Vorort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell- schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden- sanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung inner- halb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
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11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Antea Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder Antea für einem dem Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. Die internationale Seebeförderung unterliegt dem Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vor- schriften beziehungsweise internationale Übereinkommen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Antea Reisen auf diese berufen.
11.2 Antea Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Bootstouren oder Schiff- fahrten, Kutschfahrten, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs- bestätigung hingewiesen wird., dass sie für den Reisenden er- kennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Antea Reisen zählt (z.B. Busunternehmer, Fluggesellschaft, Museum usw.) 12. Verjährung
12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Antea Reisen verjähren nach zwei Jahren ab dem vertrag- lichen Reiseende.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Antea Reisen den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/en bei der Buchung die ausführende/n Flug- gesellschaft/en noch nicht fest, so ist Antea Reisen verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald Antea Reisen weiß, welche Fluggesellschaft/en den Flug durchführen wird, muss sie den Reisenden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Antea Reisen den Reisenden über den Wechsel informieren. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/
safety/air-ban/index_de.htm
14. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Antea Reisen unterrichtet grundsätzlich nur Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweiligen Einreisedokumente und Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
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über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Antea Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3 Antea Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Antea Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann Antea Reisen an dessen Sitz verklagen.
Gerichtsstand für Ansprüche gegen Antea Reisen ist
Aschaffenburg, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zur außerge- richtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“) initiiert: https://ec.europa.eu/consumers/odr/errors/?event=log Antea Reisen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Antea Reisen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.
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Reiseveranstalter Antea Reisen Inh. Gudrun Haacke An den Seen 7 63773 Goldbach
mail: gudrunhaacke@gmx.de
Insolvenzversicherer: R & V Versicherung Sitz von Antea Reisen ist Goldbach
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Hinweis
Aufgrund des neuen EU-Reiserechtsänderungsgesetzes gültig ab dem 1. Juli 2018, ändern sich die Allgemeinen Reisebedingungen von Antea Reisen entsprechend und gelten für alle Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 getätigt werden.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Antea Reisen Architektur-Kunst-Religion, An den Seen 7, 63773 Goldbach trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Antea Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Antea Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit R & V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen.
Die Reisenden können die R & V Allgemeinde Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65198 Wiesbaden, Tel. 0049 611 533 5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Antea Reisen verweigert werden.
Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de