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2. Mitgliedsbeitrag für Jugendorganisa- tionen für den BDKJ in der Region

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Pauschaler Beitrag Jugendorganisationen

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung vom 24. – 27. April 2008

Die BDKJ-Hauptversammlung legt – auf Grundlage des §6 (3) 4. der BDKJ-Bundesordnung - folgendes Beitragsmodell für Jugendorganisationen im BDKJ fest

1. Mitgliedsbeitrag für Jugendorganisa- tionen auf Diözesan- oder Bundes- ebene

Für die Berechnung des Jahresbeitrags einer Ju- gendorganisation auf Diözesan- oder Bundesebene werden die Jahreseinnahmen (zur Verfügung ste- hende Ressourcen – Finanzen und hauptberufli- ches Personal) betrachtet.

2. Mitgliedsbeitrag für Jugendorganisa- tionen für den BDKJ in der Region

Für die Berechnung des Jahresbeitrags einer Ju- gendorganisation des BDKJ in der Region werden die erreichten Kinder und Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter 27 Jahren betrachtet. Das be- deutet eine dauerhafte und regelmäßige Mitgestal- tung, die örtlich, thematisch und inhaltlich sein

kann (angelehnt an den erweiterten Mitgliedsbe- griff, der Bundeskonferenz der Mitgliedsverbände vom 11.-13.11.2005).

Folgende Grundmaxime sind für die Berechnung grundlegend:

• Da Jugendorganisationen nicht zwingend natür- lichen Personen als Mitglieder haben müssen, ent- fällt die Möglichkeit die Beitragshöhe grundsätz- lich an Mitgliederzahlen zu knüpfen.

• Es gilt ein Beitragsmodell für Jugendorganisatio- nen mit beratendem Status in der Region, auf Di- özesan- und Bundesebene, sowie für Jugendorga- nisationen mit stimmberechtigtem Status auf Diö- zesan- und Regionalebene zu entwickeln.

• Die Beitragshöhe für Jugendorganisationen soll höher sein, als beim „kleinsten“ Jugend-verband der jeweiligen Gliederung.

• Der Beitrag muss der Nutzenerwartung der Jugen- dorganisation an den BDKJ entsprechen. (d.h. z.B.

Teilnahme an Veranstaltungen, Konferenzen, Pro- grammen etc.) Ein Anspruch auf Partizipation an öf- fentlichen & kirchlichen – über die jeweilige BDKJ- Ebene – verteilte Mittel entsteht dadurch nicht.

Klasse Jahreseinnah-

men in €

Jahresbeitrag in €

Jahreseinnah- men in €

Jahresbeitrag in

Jahresbeitrag in

€ Bundesebene bis

zu

Bundesebene Diözesanebene Diözesanebene beratend

Diözesanebene stimmberechtigt

1 100.000,-- € 800,-- € 10.000,-- € 200,-- € 400,-- €

2 200.000,-- € 900,-- € 20.000,-- € 200,-- € 450,-- €

3 300.000,-- € 1000,-- € 30.000,-- € 200,-- € 500,-- €

4 400.000,-- € 1100,-- € 40.000,-- € 200,-- € 550,-- €

5 500.000,-- € 1200,-- € 50.000,-- € 200,-- € 600,-- €

… … … … …

Klasse Erreichte Kinder und Ju-

gendliche / junge Erwach- sene unter 27 Jahren

Jahresbeitrag in € Jahresbeitrag in €

BDKJ in der Region BDKJ in der Region beratend

BDKJ in der Region Stimmberechtigt/je Person

1 bis 200 Personen 50,-- € 2,50 €

2 ab 201 Personen 50,-- € 2,00 €

1. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend 1.50

(2)

2

• Die Beitragshöhe sollte sich an den Einnahmen bzw. der Leistungsfähigkeit der Jugendorganisa- tion sowie ihrer Ansprüche an den BDKJ bzw. dem Arbeitsaufkommen für den BDKJ bemessen.

• Als Bemessungsjahr soll das jeweilige Vorjahr des Geschäftsjahres gelten.

• Bei der Feststellung der Bemessungshöhe (= Jah- reseinnahmen auf Bundes- und Diözesan-ebene und erreichte Kinder und Jugendliche in der Re- gion) soll das Prinzip der Selbsteinschätzung durch den Beitragszahlenden gelten.

• Das entwickelte Beitragsmodell wird nach 4 Jah- ren durch die Bundeskonferenz der Mitgliedsver- bände und Bundeskonferenz der Diözesanverbän- de evaluiert.

• Der Beitrag verbleibt bei der aufnehmenden Glie- derung.

1.50 1. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend

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