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Der BDKJ-Hauptausschuss wird beauftragt eine Revision der Schwerpunktthemen des BDKJ- Bundesverbandes durchzuführen

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Academic year: 2022

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1 Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verändern und entwickeln sich stetig.

Dieser Dynamik folgend, müssen die Themen und Strukturen der katholischen Kinder- und

Jugendverbandsarbeit agil gehandhabt werden und sich immer wieder verändern und weiterentwickeln. Um auch in Zukunft die Themen junger Menschen adäquat vertreten zu können widmet sich der BDKJ-

Bundesverband im kommenden Jahr einer thematischen und strukturellen Weiterentwicklung des Verbandes und bearbeitet dabei folgende Herausforderungen:

1. Erarbeitung eines Leitantrages, der Themen und Handlungsfelder des BDKJ-Bundesverbandes priorisiert, definiert und festlegt spätestens bis zur Hauptversammlung 2021.

2. Überprüfung der Bundesvorstandsstellen hinsichtlich ihrer strukturellen Zusammensetzung und Ausgestaltung.

Konkrete Maßnahmen:

1. Der BDKJ-Hauptausschuss wird beauftragt eine Revision der Schwerpunktthemen des BDKJ-

Bundesverbandes durchzuführen. Im Rahmen der Hauptversammlung 2021 sollen erste Ergebnisse sowie ein Zwischenfazit vorgestellt und ggf. abgestimmt werden. Spätestens im Rahmen der

Hauptversammlung 2022 wird ein Leitantrag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, der

mittelfristig angelegte Schwerpunktthemen und Handlungsfelder der Arbeit des BDKJ-Bundesverbandes priorisiert, definiert und festlegt.

Dabei sollen zuerst die aktuellen Themen des BDKJ-Bundesverbandes in den Blick genommen werden. Sie sollen auf ihre Relevanz für die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, den aktuellen Ressourcenbedarf und die Zielsetzung hin überprüft werden.

In einem zweiten Schritt soll eine (kirchen-)politische und inhaltliche Zielsetzung für die festgelegten Themen formuliert werden. Dafür soll auch definiert werden welche Rolle und Aufgaben einerseits der BDKJ- Bundesverband und andererseits die Jugend- und Diözesanverbände zukünftig haben. Hierzu schlägt der Hauptausschuss geeignete und überprüfbare Arbeitsgruppen bzw. Ausschüsse vor, die mit einbezogen werden.

2. Der BDKJ-Hauptausschuss wird beauftragt auch das Grundsatzprogramm des BDKJ einer Revision zu unterziehen und ggf. darauf hinzuarbeiten, dass zur Hauptversammlung 2022 ein aktualisierter Text zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

3. Der Hauptausschuss und der BDKJ-Bundesstelle e.V. werden beauftragt die Stellen des BDKJ- Bundesvorstandes hinsichtlich der folgenden Punkte zu überprüfen:

a) die Ausgestaltung der Bundesvorstandsstellen insbesondere in Bezug auf die aktuellen Themenzuschnitte, den Dienstsitz, die Öffnung für weitere Geschlechter und organisatorischen Rahmenbedingungen,

b) das Stellenprofil des Bundespräses vor dem Hintergrund der Bedeutung eines Priesters für den Bundesverband und

c) die Ausgestaltung und Zukunftsfähigkeit der ehrenamtlichen Bundesvorstandsstelle.

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Bis zu den Bundeskonferenzen 2020 sammelt der BDKJ-Hauptausschuss Pro- und Contra-Argumente auch aus den Jugendverbänden und BDKJ-Diözesanverbänden bezüglich der aktuellen Struktur im Bundesvorstand.

Anschließend entwickelt der Hauptausschuss auf Grundlage moderner Leitungskonzepte und den gesammelten Argumenten mögliche Modelle für eine zukunftsfähige Bundesvorstandsstruktur.

Der BDKJ-Bundesstellen e.V. prüft die Modelle hinsichtlich ihrer Machbarkeit und Finanzierbarkeit.

Im Rahmen der Hauptversammlung 2021 wird auf dieser Grundlage miteinander debattiert und entschieden, ob die aktuelle Zusammensetzung des Bundesvorstands einer Änderung bedarf. Auf Grundlage dieser Entscheidung wird - wenn notwendig -eine Satzungsänderung bzw. ein Antrag vorbereitet und der Hauptversammlung 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

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