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Beschluss der BDKJ Hauptversammlung 2006

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1 1. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend 1.44

1.44 Änderung Geschäftsordnung Wahlausschuss

Beschluss der BDKJ Hauptversammlung 2006

Die BDKJ-Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Geschäftsordnung wie folgt geändert wird:

§16 Abs. 2

d) die Suche nach geeigneten Kandidierenden, wenn 5 Monate vor Wahltermin noch kein Vorschlag vor- liegt.

Die weitere Aufzählung verschiebt sich nach hinten.

3) Alter Text wird ersetzt durch:

Zur Kandidatur auf der Hauptversammlung bedarf es mindestens des Vorschlags des Bundesvorstandes, ei- ner Bundesleitung der Mitgliedsverbände oder eines Diözesanvorstandes.

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