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Bekanntmachung über die Feststellung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Stadt Kandern beantragte am 29.03.2021 die Schadensbeseitigung des Hochwasserschut- zes/HW-Damm am Gewässers 2. Ordnung „Kander“ in Kandern. Die im Unterlauf der „Kander“
realisierte Hochwasserschutzmaßnahme in Form eines Dammbauwerkes wurde bei einem Hochwasser im Juni 2013 schwer beschädigt.
Das beantragte Vorhaben fällt unter Ziffer 13.13 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG), wonach eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß
§ 7 Absatz 1 UVPG durchzuführen war. Die entsprechende Vorprüfung ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG ausgehen und insoweit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.
Im Eingriffsbereich befindet sich bereits ein Hochwasserschutzdamm der saniert/ersetzt werden soll. Bei Einhaltung der in der Naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie der Artenschutzrechtlichen Einschätzung festgelegten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu erwarten sind.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die entsprechende wasserrechtliche Plangenehmigung erging mit Bescheid vom 09.06.2021.
Lörrach, 09.12.2021 Landratsamt Lörrach III/Fachbereich Umwelt
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Lörrach 03:PN Landratsamt am: 09.12.2021