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Kanton Basel-Landschaft

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Stellungnahme

Landeskanzlei

Kanton Basel-Landschaft

Liestal, Datum/VGD-KIGA

Landratssitzung vom 05./12./19. November 2015; Traktandum 109 Vorstoss Nr. 2015 - 209

Titel: Postulat von Marco Born, FDP: Arbeitslosenversicherung – Einstelltage nach Sanktionsraster D72

1. Antrag

Vorstoss entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen Vorstoss ablehnen

Motion als Postulat entgegennehmen

Motion als Postulat entgegennehmen und zur Abschreibung beantragen 2. Begründung

Das Postulat bezieht sich inhaltlich auf die Frage nach der Verhältnismässigkeit der Sanktionspraxis im Kanton Baselland in den Fällen, in welchen die Nachweise der Arbeitsbemühungen dem RAV nicht innert der gesetzlich vorgegebenen Frist eingereicht werden.

Die bisherige Sanktionspraxis im Kanton Baselland orientiert sich dabei am gesetzlichen Rahmen und den Vorgaben der Aufsichtsbehörde (SECO). Seitens des Kantonsgerichts wurde die kantonale Vollzugspraxis bislang nicht beanstandet. Ebenso erfolgten zu keinem Zeitpunkt Beanstandungen der Aufsichtsbehörde.

Dennoch haben sich auch auf Seite der Vollzugsbehörde Fragen zu Verhältnismässigkeit und Stimmigkeit im Vergleich zu anderen Sanktionstatbeständen seit gewisser Zeit gezeigt. Die zuständige Abteilung des KIGA Baselland ist daher aktuell daran zu prüfen, ob und inwiefern eine Änderung dieser Praxis erfolgen sollte. Es erfolgt somit bereits eine Prüfung im Sinne des Vorstosses.

Die mit dem Postulat aufgeworfene Fragestellung ist somit als aufgenommen anzusehen.

Aufgrund der bereits sich im Gange befindlichen Abklärungen wird beantragt, den Vorstoss entgegen zu nehmen und abzuschreiben.

Referenzen

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