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18.12.2020
An alle Ärzte mit Basis- oder Konsiliargenehmi- gung zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger
EBM - Neuerungen ab 1. Januar 2021:
- Substitutionsgestützte Behandlung mit einem Depotpräparat bis 30.06.2021 verlängert - Corona-Sonderregelung: GOP 01952 per Video und Telefon bis 31.03.2021 möglich
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bewertungsausschuss hat noch kurzfristig mit Wirkung zum 1. Januar 2021 einzelne Rege- lungen bei der Substitutionstherapie aktualisiert:
Substitutionsgestützte Behandlung mit einem Depotpräparat weiter berechnungsfähig Die befristete Abrechnung der Gebührenordnungsposition 01953 (GOP 01953V für Vertreter) für die Behandlung mit einem Depotpräparat und die Betreuung im Rahmen der Nachsorge wurde um zwei weitere Quartale bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Bewertungsausschuss wird bis zum 1.
Juni 2021 prüfen, ob eine Anpassung der Regelung zur GOP 01953 erforderlich ist. Insbesondere wird eine Erweiterung des Wochenend-/Feiertagszuschlags nach GOP 01951 um die GOP 01953 geprüft.
Therapiegespräch zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger weiterhin per Telefon und Video möglich
Die GOP 01952 für das therapeutische Gespräch ist weiterhin achtmal im Behandlungsfall und auch im Rahmen einer Videosprechstunde (GOP 01952W) berechnungsfähig. Ab dem 2. Novem- ber 2020 ist die GOP 01952 auch wieder berechnungsfähig für das therapeutische Gespräch per Telefon im Rahmen der Substitutionsbehandlung von mindestens zehnminütiger Dauer. Die Rege- lungen gelten bis zum 31. März 2021.
Seite 2 zum Schreiben vom 18.12.2020
Weiteres zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger, wie zum Beispiel unser Merk- blatt Methadonsubstitution oder Antragsformulare, finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis / Qualität / Qualitätssicherung / Substitutionsgestuetzte Behand- lung Opioidabhängiger.
Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aus seiner 538. Sitzung und 545. Sitzung sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses (www.institut-des-bewertungsausschus- ses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüsse) veröffentlicht. Sie stehen unter dem Vor- behalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie sowie Ihrem Praxisteam frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr.
Freundliche Grüße Gez.
Wolfgang Gierscher
Leiter Gesamtvergütung und Honorarverteilung
*** Umstellung Serviceschreiben ***
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