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Lukas Graf, SP-Gewerkschaften-Juso Einfache Anfrage vom 21. Juni 2016 betreffend „Verlustscheine der Stadt Arbon“

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Stadtrat An das Parlament

Lukas Graf, SP-Gewerkschaften-Juso

Einfache Anfrage vom 21. Juni 2016 betreffend „Verlustscheine der Stadt Arbon“

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier

Lukas Graf, SP-Gewerkschaften-Juso, hat am 21. Juni 2016 beim Stadtparlament eine Ein- fache Anfrage mit folgendem Wortlaut eingereicht:

Gemäss Art. 149a Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) verjährt die durch Verlustschein verurkundete Forderung 20 Jahre nach der Ausstellung des Verlustscheins. Da dieser Passus erst seit 1997 in Kraft ist und die Verlustscheine vorher unverjährbar waren, verjähren am 1. Januar 2017 alle Verlustscheine, die vor 1997 ausge- stellt wurden. Die Verjährung kann allerdings durch erneute Betreibung unterbrochen wer- den. Laut einem Bericht in der „Ostschweiz am Sonntag“ vom 22. Mai sind bei staatlichen Stellen Dutzende Millionen betroffen. Die Kantonsverwaltung Thurgau habe 702 Verlust- scheine mit einem Gesamtwert von Fr. 343'000.--. Bei den Gemeinden sind es jedoch weit mehr - allein die Stadt Frauenfeld habe 628 alte Verlustscheine mit einer Summe von 2 Millionen Franken. Zum Teil arbeiten die Gemeinden mit Inkassobüros zusammen, bei Steuerschulden ist dies aber wegen des Datenschutzes nicht möglich.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Über wie viele Verlustscheine aus welchen Forderungen und in welchem Gesamtwert verfügt die Stadt Arbon?

2. Wie werden diese Verlustscheine bewirtschaftet und was wird unternommen, um die Verjährung zu verhindern?

Beantwortung

Die oben erwähnte Einfache Anfrage beantwortet der Stadtrat wie folgt:

Der Stadtrat hat die Unterbrechung der Verjährungsfrist bei Verlustscheinen bereits am 7. Juli 2014 mit einem entsprechenden Beschluss detailliert geregelt.

Der aktuelle Stand präsentiert sich wie folgt:

Per 31. Mai 2016 verfügte die Stadt Arbon über insgesamt 4‘920 Verlustscheine im Wert von CHF 24‘774‘182.75. Diese teilen sich wie folgt auf:

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Herkunft

Anzahl Total

Summe Total

Anzahl vor 1997

Summe vor 1997

Finanzverwaltung 276 153'869.70 1 1'212.00

Sozialamt, Krankenkassenprämien 121 846'875.00

Sozialamt, Alimentenbevorschussung 248 4'183'168.10 25 254'313.75 Sozialamt, Sozialhilfe 92 1'572'084.50

Steueramt, ordentliche Steuern 4'147 17'944'798.19 589 1'416'146.75 Steueramt, Quellensteuern 36 73'387.25

Total 4'920 24'774'182.74 615 1'671'672.50

Die Verlustscheine werden für die Stadtverwaltung Arbon zentral durch das Steueramt be- wirtschaftet. Sämtliche Schuldner wurden bereits mindestens einmal angeschrieben und auf ihre aktuelle finanzielle Situation überprüft. Durch diese Massnahmen konnten alleine in den letzten 3 Jahren rund CHF 1‘300‘000.-- eingenommen werden. In den ersten 5 Monaten 2016 sind bereits wieder CHF 160‘000.-- eingegangen.

Generell wird bei der Verlustscheinbewirtschaftung wie folgt vorgegangen (gemäss Stadt- ratsbeschluss Nr. 112 / 14 vom 7. Juli 2014):

1. Auskünfte einholen, ungeachtet des Betrages (bei Steueramt des Wohnortes etc.) Todesfälle: definitiv abschreiben

Wegzüge ins Ausland: definitiv abschreiben

Übrige Fälle: Versuch, eine Schuldanerkennung mit einem Abzahlungs- plan zu erhalten

2. Falls keine Schuldanerkennung erwirkt werden kann:

Beträge unter CHF 200.-- werden nicht weiter verfolgt

Übrige Beträge werden ungeachtet des Alters des Schuldners neu betrieben

Die kantonale Steuerverwaltung empfiehlt, Beträge unter CHF 500.-- nicht mehr zu bewirt- schaften. Der Stadtrat hat entgegen dieser Empfehlung entschieden, bereits Beträge ab CHF 200.-- weiter zu verfolgen.

FÜR DEN STADTRAT ARBON

sign. Andreas Balg sign. Andrea Schnyder

Stadtpräsident Stadtschreiberin

Arbon, 11. Juli 2016

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