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Urs Schwarz, SP-Gewerkschaften-Juso Einfache Anfrage vom 23. Mai 2017 „Grünabfuhr“

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Stadtrat An das Stadtparlament

Urs Schwarz, SP-Gewerkschaften-Juso

Einfache Anfrage vom 23. Mai 2017 „Grünabfuhr“

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier

An der Parlamentssitzung vom 23. Mai 2017 reichte Urs Schwarz, SP-Gewerkschaften-Juso eine Einfache Anfrage mit folgendem Wortlaut ein:

Abfalltrennung und Recycling gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die kompostierbaren Abfälle sollten möglichst dem natürlichen Kreislauf zugeführt werden. Eine kostengünstige und kundenfreundliche Grünabfuhr liegt im Interesse einer ökologisch orientierten Gemein- de.

Betreffend die Grünabfuhr der Stadt Arbon bestehen aktuell einige Fragezeichen. Die Grün- abfuhr im Segment nörd. Rebenstr./Altstadt/Frasnacht wurde im April 2017 nur ein einziges Mal durchgeführt, nämlich am 10. April, die nächste fand erst vier Wochen später statt, am 8. Mai. Die Tour vom Ostermontag wurde unverständlicherweise ersatzlos gestrichen - aus- gerechnet im gartenintensiven Frühjahr.

Auch die Jahres-Pauschaltarife werfen Fragen auf: bis 150 Liter werden 100 Fr. (66 Rp./l), bis 240 Liter 200 Fr. (83 Rp./l) und bis 800 Liter 630 Fr. (79 Rp./l) verlangt. Dies vermittelt den Eindruck, dass grössere Mengen an Grünabfällen verhindert oder bestraft werden sol- len. Angesichts der misslichen städtischen Finanzlage ist eine substanzielle Senkung der Tarife kein Thema. Dennoch: Die Jahrespauschalen sollten mit zunehmender Menge höchs- tens linear steigen.

Ein Quervergleich mit vergleichbaren Städten in der Umgebung zeigt, dass die Arboner Grünabfuhr hohe Tarife erhebt:

Kreuzlingen erhebt eine pauschale jährliche Grundgebühr von 50 Fr. pro Haushalt, das Grüngut wird wöchentlich abgeholt

Amriswil: Grünabfuhrmarke 4 Fr. (Arbon 6.50 Fr.), Jahrespauschalen 120 Liter/50 Fr., 240 Liter/100 Fr., 800 Liter 350 Fr., das Grüngut wird im 2-Wochen-Rythmus abgeholt.

Rorschach: Grünabfuhr wird einmal monatlich unentgeltlich eingesammelt

Romanshorn erhebt als einzige Stadt ähnlich hohe Gebühren, bei den Jahrespauschalen steigen die Tarife aber linear: Einzelmarke 6 Fr., Jahrespauschale bis 140 Liter 100 Fr.

Ich bitte den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird der Stadtrat dafür sorgen, dass der 2-Wochen-Turnus künftig eingehalten wird?

2. Wie begründet der Stadtrat die progressive Tarifgestaltung?

3. Gedenkt der Stadtrat, die Pauschaltarife so anzupassen, damit diese mit zunehmender Menge zumindest linear oder degressiv steigen?

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Beantwortung

Grundsätzlich ist es dem Stadtrat ein Anliegen, dass möglichst wenig Abfall entsteht. Wo der Abfall nicht zu verhindern ist, soll dieser umweltschonend wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Das Entsorgen des Abfalls soll möglichst einfach erfolgen und die anfallenden Kosten möglichst verursachergerecht verrechnet werden. Dieses Anliegen des Stadtrates kommt in Art. 1, Art. 5 sowie Art. 13 des Reglements über die Abfallbewirtschaf- tung (Abfallreglement) vom 17. August 1998 zum Ausdruck.

1. Wird der Stadtrat dafür sorgen, dass der 2-Wochen-Turnus künftig eingehalten wird?

Der 2-Wochen-Turnus wird auch zukünftig gewährleistet sein. Die ordentlichen Touren der Grünabfuhr sind im offiziellen Abfallkalender 2017 öffentlich bekannt gegeben worden und werden von der Hans Kugler AG, Arbon im Auftrag der Stadt seit Jahren professionell durch- geführt. Grundsätzlich finden diese Touren von März bis November alle zwei Wochen statt.

Am 17. April 2017 fiel die Grünabfuhr für die Rebenstrasse, Altstadt und Frasnacht aufgrund eines gesetzlichen Feiertages ausnahmsweise weg. Zusätzlich zu den ordentlichen Touren wird vom Werkhof Arbon ein Häckseldienst angeboten. Dieser steht den Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Freitag in den Monaten April, Mai, Oktober sowie November für den Eigenbedarf zur Verfügung.

2. Wie begründet der Stadtrat die progressive Tarifgestaltung?

Die heutigen Grünabfuhrgebühren gründen auf dem Stadtratsbeschluss Nr. 240/02 vom 9.

September 2002. Dazumal wurden die Gebühren zum letzten Mal aufgrund folgender Fakto- ren erhöht:

 Teuerung (5.6 %)

 Mehrwertsteuer (7.6 %)

 LSVA (ca. 2.4 %)

 Mengenzunahme seit 1995 (35 %)

Mit der Einführung einer Pauschale, auch für Kleincontainer, wurde versucht, diesen Entsor- gungsweg zu vereinfachen und attraktiver zu gestalten.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Kosten der Grünabfuhr seit Jahren steigen bzw. auf einem hohen Niveau fortbestehen (heutiger Kostendeckungsgrad bei ca. 69 %). Per 1. Januar 2017 ist die neue Verordnung zum Gebührentarif 2017 der Stadt Arbon in Kraft getreten. Diese hat der Stadtrat am 8. August 2016 verabschiedet. Die Gebühren bezüglich der Grünabfuhr wurden aus dem Stadtratsbeschluss vom 9. September 2002 übernommen und sind unter Ziffer 91.2 aufgeführt und abschliessend geregelt. Der Stadtrat kann nach Art.

24 Abfallreglement vom 17. August 1998 diese Gebühren periodisch der Kostenentwicklung anpassen. Der Stadtrat sieht zum heutigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf, die Gebühren bzw. die Pauschaltarife der Grünabfuhr anzupassen bzw. zu vermindern.

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Seite 3 von 3 Aufwand- und Ertragsübersicht der Grünabfuhr über die letzten 10 Jahre

3. Gedenkt der Stadtrat, die Pauschaltarife so anzupassen, damit diese mit zunehmender Menge zumindest linear oder degressiv steigen?

Diese Frage wurde bereits im vorangehenden Abschnitt beantwortet.

FÜR DEN STADTRAT ARBON

Andreas Balg Andrea Schnyder

Stadtpräsident Stadtschreiberin

Arbon, 7. August 2017

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