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Satzung Zentrum für Angewandte Statistik und Ökonomie/Center for Applied Statistics and Economics(CASE)

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Academic year: 2022

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Zentrum für Angewandte Statistik und Ökonomie/

Center for Applied Statistics and Economics (CASE)

Satzung

Präambel

Das Land Berlin verfügt über eine außerordentliche Dichte an Institutionen des Bundes und der Landesre- gierung, an Banken, Versicherungen und Verbänden, an Einrichtungen der Industrie und des Handels.

Eine große Zahl komplexer ökonomischer Probleme dieser Körperschaften kann heute nur noch durch die Anwendung anspruchsvoller quantitativer Verfahren mit Hilfe der modernsten Rechentechnik gelöst wer- den.

Es liegt deshalb auf der Hand, ausgehend von dieser Situation, das große Potential an hochqualifizierten Statistikern, Mathematikern und Ökonomen in Berlin auf die Lösung dieser anstehenden Probleme zu ori- entieren und zu konzentrieren.

Das Zentrum für Angewandte Statistik und Ökono- mie/ Center of Applied Statistics and Economics (CASE) soll den Rahmen dieser Aktivitäten bilden.

Aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 8 der Vorläufigen Ver- fassung in der Fassung vom 06.10.2000 (Amtl. Mit- teilungsblatt Nr. 23/2000) hat das Zentrum für Ange- wandte Statistik und Ökonomie/Center for Applied Statistics and Economics am 13.07.2001 folgende Sat- zung beschlossen, der der Akademische Senat am 16.10.2001 zugestimmt hat.1

§ 1 Rechtsstellung

Das Zentrum für Angewandte Statistik und Ökonomie / Center for Applied Statistics and Economics (CASE) ist ein interdisziplinäres Zentrum der Humboldt- Universität zu Berlin gemäß § 25 der vorläufigen Ver- fassung.

1 Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Satzung am 04.12.2001 bestätigt. Die Bestätigung ist befristet bis zum 05.06.2006.

§ 2 Aufgaben

(1) Aufgabe des CASE sind interdisziplinäre Projekte in Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung

und Fortbildung zu statistischen und ökonomischen Fragestellungen, deren Focus im Bereich "Applied Statistics and Economics" liegt. Dies betrifft insbe- sondere „quantitative and mathematical finance”, “risk management”, “quantitative economics, incl. "mac- roeconomics”, "quantitative business economics “, "

data mining” und „e-commerce”.

(2) Die Aufgaben werden verwirklicht durch

Zusammenführung wissenschaftlicher Kompetenz auf den lokalen Arbeitsfeldern,

Koordination von Forschungsaktivitäten und An- regung bzw. Einwerbung von Fördermitteln und Forschungsaufträgen,

Quantitative Forschung in den Gebieten der Sta- tistik und Ökonomie,

Veranstaltungen von Workshops, Fachkonfe- renzen und Veranstaltungen zur Fortbildung und Weiterbildung zu thematischen Schwerpunkten aus dem Aufgabengebiet des CASE,

Gutachterliche und beratende Tätigkeit für wis- senschaftliche Organisationen,

Einwerbung von Drittmitteln für Forschungs- projekte, Forschungsnetzwerke und Konferenzen,

Schaffung von Graduiertenkollegs zum Themen- gebiet des CASE,

Organisation der Herausgeberschaft von interna- tionalen Journalen

Zusammenarbeit mit privaten Forschungs- institutionen

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§ 3 Angehörige

(1) Angehörige des CASE können die Professorin- nen und Professoren, wissen-schaftlichen und nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Studierenden sein, die in den CASE-Projekten oder dem CASE selbst tä- tig sind.

(2) Aufnahmeanträge sollen enthalten: (a) eine Zu- sammenfassung der bisherigen Tätigkeit der Person, für die ein Mitgliedschaftsantrag ge- stellt wird, (b) ein Lebenslauf mit Schriftenver- zeichnis, (c) die Angabe, auf welchem Gebiet diese Person im CASE Forschungsaufgaben ü- bernehmen möchte.

(3) Über Anträge entscheidet der Zentrumsrat.

(4) Die Zugehörigkeit zum CASE endet mit dem Ausscheiden aus dem Projekt oder dessen Be- endigung bzw. mit dem Ausscheiden aus einer Stelle oder deren Zuweisung an eine andere Einrichtung.

§ 4 Zentrumsrat

(1) Der Zentrumsrat setzt sich zusammen aus der Ge- schäftsführenden Direktorin oder dem Geschäfts- führenden Direktor als Leiterin oder Leiter und aus drei weiteren Professorinnen oder Professo- ren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, einer oder einem Studierenden und einer sonstigen Mitar- beiterin oder einem sonstigen Mitarbeiter. Die Geschäftsführende Direktorin oder der Geschäfts- führende Direktor und mindestens drei weitere Mitglieder des Zentrumsrates müssen Mitglieder der Humboldt-Universität sein. Die Mitglieder des Zentrumsrates werden innerhalb ihrer Grup- pen von den Angehörigen des CASE gewählt; die Amtsperiode beträgt zwei Jahre, bei studentischen Mitgliedern ein Jahr.

(2) Der Zentrumsrat entscheidet über die Einrichtung oder die Beendigung von Zentrumsprojekten oder Kooperationsprojekten. Er bestellt die Projektlei- tung der Zentrumsprojekte und entscheidet über die Projektmitarbeiter auf Vorschlag der Projekt- leitung.

(3) Der Zentrumsrat tagt mindestens einmal im Se- mester. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Einberufung und das Verfahren regelt.

§ 5 Leitung

(1) Die Geschäftsführende Direktorin oder der Ge- schäftsführende Direktor wird auf

Vorschlag des Zentrumsrates durch den Akade- mischen Senat bestellt. Die Stellvertreterin bzw.

den Stellvertreter des Geschäftsführenden Direk- tors wählt der Zentrumsrat. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.

(2) Die Geschäftsführende Direktorin oder der Ge- schäftsführende Direktor führt die

laufenden Geschäfte des CASE. In unaufschieb- baren Angelegenheiten kann sie oder er vorläufi- ge Entscheidungen treffen, die der Bestätigung durch den Zentrumsrat bedürfen.

§ 6 Wissenschaftlicher Beirat

(1) Das CASE kann auf Beschluss des Zentrums- rats einen Wissenschaftlichen Beirat bilden.

(2) Der Zentrumsrat beruft im Einvernehmen mit dem Präsidenten Persönlichkeiten aus der Wissenschaft und Wirtschaft in den Beirat.

(3) Der Beirat berät die Leitung des CASE insbe- sondere in Fragen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung und der Qualitätssiche- rung der Arbeit des Zentrums.

(4) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vor- sitzenden, der den wissenschaftlichen Beirat einberuft und die Sitzung leitet.

§ 7 Haushaltsfragen

(1) Haushaltsrechtlich federführend ist die Hum- boldt-Universität zu Berlin.

(2) Die Geschäftsführende Direktorin oder der Geschäftsführende Direktor ist zugleich der Haushaltsbeauftragte des CASE.

§ 8 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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