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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Vorstand der KVB weist darauf hin, dass „alte“ Kran- kenversichertenkarten weiterhin gültig sind

München, 2. Januar 2014: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) weist darauf hin, dass die bisherigen Krankenversicherten- karten auch nach dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit behalten. Medienbe- richte, wonach Patienten, die noch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, mit Einschränkungen beim Arztbesuch rechnen müssen, sind nicht richtig. So müssen diese Patienten beispielsweise nicht damit rechnen, bei Vorlage einer „alten“, gültigen Versichertenkarte selbst für die Behandlung über eine Privatrechnung aufkommen zu müssen. Relevant für den behandelnden Arzt ist lediglich das auf der Versichertenkarte aufge- druckte Gültigkeitsdatum.

Mehr dazu lesen Sie auch in der Ausgabe 12/2013 unserer Mitgliederzeit- schrift KVB FORUM. Sie finden die Ausgabe online unter www.kvb.de in der Rubrik Presse/Publikationen/KVB FORUM.

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

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