Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
KVB-Vorstand: „Ambulante Kodierrichtlinien machen Patientenversorgung nicht besser, sondern schlechter“
München, 4. Februar 2011: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) lehnt die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in ihrer jetzigen Form ab. Dies teilte die KVB heute in München mit. „Die Sys- tematik der AKR zielt in ihrer aktuellen Ausprägung darauf ab, die Menschen kranker zu machen, als sie eigentlich sind. Denn nicht der gesunde Mensch steht im Fokus, sondern möglichst schwere Krankheiten. Künftig gilt: je kran- ker, desto lukrativer“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolf- gang Krombholz. Damit würden völlig falsche Anreize gesetzt: „Die neuen Kodierrichtlinien fördern eher eine aufwändige, kleinteilige Dokumentation von Diagnosen. Ansätze zur Gesunderhaltung der Patienten – also bei- spielsweise Anreize zur Prävention – fehlen völlig. Im Gegenteil: Der Präven- tionsgedanke wird durch die AKR konterkariert.“ Die von der Bundesebene vorgegebenen Richtlinien würden die Versorgung der Bürger in Bayern da- her in keiner Weise verbessern, so Krombholz.
„Die mit der Einführung der AKR verbundene Bürokratie lässt zudem die Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mas- siv steigen – und das ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich“, betonte Vorstandsvize Dr. Pedro Schmelz. „Die geforderte enorme Kodiertiefe und die aufwändige Nachkodierung von Bestandsdiagnosen bedeuten einen er- heblichen bürokratischen Zusatzaufwand. In den Praxen verlieren wir damit wertvolle Zeit, die wir sonst unseren Patienten widmen könnten“, so Schmelz. Problematisch sei auch, dass noch längst nicht alle Hersteller von Praxisverwaltungssystemen die AKR anwenderfreundlich umgesetzt hätten.
„Zahlreiche technische Probleme machen die Integration der neuen Kodier- vorschriften in den Praxisalltag derzeit unmöglich.“
Der Vorstand der KVB kritisiert außerdem, dass bisher keine wesentlichen Informationen über die honorarpolitischen Auswirkungen des gesamten Vor- habens vorliegen. „Momentan ist noch völlig unklar, welche Bedeutung die Kodierung nach den neuen Kodierrichtlinien künftig für das Honorar der Ärz- te und Psychotherapeuten haben wird“, so Dr. Ilka Enger, zweite stellvertre- tende Vorstandsvorsitzende der KVB. Sie warnte davor, Bayerns Ärzte und Psychotherapeuten zu Umsetzungsgehilfen von Bundesvorgaben zu ma- chen, deren Auswirkungen noch nicht einmal geklärt seien. Gemeinsam er- klärte der Vorstand der KVB, man sei generell für eine exakte Kodierung von Diagnosen. In ihrer jetzigen Form seien die AKR jedoch eine Zumutung so- wohl für die Ärzteschaft als auch für die Patienten. Darum unterstützt der Vorstand der KVB eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zum Stopp der Ambulanten Kodierrichtlinien.
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