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B019: Stärkung der Rechte im Betriebsverfassungsgesetz von JAVen und Betriebsräten mit einem MitgliedLaufende Nummer: 029

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B019: Stärkung der Rechte im Betriebsverfassungsgesetz von JAVen und Betriebsräten mit einem Mitglied

Laufende Nummer: 029

Antragsteller_in: DGB-Bundesjugendausschuss

Status: angenommen als Material zu Antrag B013

Sachgebiet: B - Arbeit der Zukunft und soziale Sicherheit

Stärkung der Rechte im Betriebsverfassungsgesetz von JAVen und Betriebsräten mit einem Mitglied

Der DGB-Bundeskongress beschließt:

Der DGB-Bundeskongress fordert die zuständigen Gremien des DGB auf, sich für die Stärkung der Rechte im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von Einer-JAVen und Betriebsräten und Personalräten einzusetzen.

Anzustreben ist eine Ergänzung und Stärkung der Rechte explizit für Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Betriebsräte mit nur einem Mitglied im Bereich Stellvertreterregelung bzw. des Ersatzmitgliedes. Regelungsbedarfe sehen wir besonders in den Bereichen: Teilnahme an Gremiensitzungen und beim Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern bzw.

Nachrückern. Dieser Anspruch muss klar im Gesetzestext definiert sein.

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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