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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss I

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 05.04.2017 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 070-2017 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2017.RRGR.186 Eingereicht am: 20.03.2017 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Jordi (Bern, SP) (Sprecher/in) Mentha (Liebefeld, SP) Weitere Unterschriften: 15

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.:

Direktion: Justiz-, Gemeinde Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnraums: Endlich Klarheit scha fen!

Am 18. Mai 2014 wurde die Wohninitiative von den Stimmberechtigten der Stadt Bern mit einem Ja-Stimmenanteil von 72 Prozent

Um- und Neueinzonungen von Wohnzonen sichergestellt werden muss, dass mindestens ein Drittel der Wohnnutzung mit preisgünstigen Wohnungen bebaut oder an gemeinnützige Woh bauträger abgegeben wird. Am 18. März 2015 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Initiative genehmigt und die Kollektiveinsprache dagegen abgewiesen. Die Einspr chenden haben darauf beim Rechtsamt der Justiz

tons Bern gegen die Genehmigung Beschwerde eingereicht. Drei Jahre nach der Ann

Initiative kann also der klare Willen der Stadtberner Stimmbevölkerung nach preisgünstigem und gemeinnützigem Wohnraum noch immer nicht nachgekommen werden.

Nun hat die Könizer Stimmbevölkerung am 12.

ähnlichen Anliegen zugestimmt.

Gemäss Zeitungsberichten erachtet Regierungsrat Neuhaus andere Anliegen zur Erledigung als dringender als die Behandlung der Beschwerde gegen die Stadtberner Wohninitiative. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Das Vo

urteilen, da die Umsetzung des von der Berner Bevölkerung angenommene Gebühr verschleppt wird.

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 146555 / Geschäftsnummer: 2017.RRGR.186

Parlamentarischer Vorstoss

2017 Interpellation 2017.RRGR.186 20.03.2017

Jordi (Bern, SP) (Sprecher/in) Mentha (Liebefeld, SP)

vom

, Gemeinde- und Kirchendirektion Nicht klassifiziert

ünstigen und gemeinnützigen Wohnraums: Endlich Klarheit scha

Am 18. Mai 2014 wurde die Wohninitiative von den Stimmberechtigten der Stadt Bern mit einem Prozent angenommen. Als Hauptanliegen fordert die Initiative, dass bei und Neueinzonungen von Wohnzonen sichergestellt werden muss, dass mindestens ein Drittel der Wohnnutzung mit preisgünstigen Wohnungen bebaut oder an gemeinnützige Woh bauträger abgegeben wird. Am 18. März 2015 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Initiative genehmigt und die Kollektiveinsprache dagegen abgewiesen. Die Einspr chenden haben darauf beim Rechtsamt der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Ka tons Bern gegen die Genehmigung Beschwerde eingereicht. Drei Jahre nach der Ann

Initiative kann also der klare Willen der Stadtberner Stimmbevölkerung nach preisgünstigem und gemeinnützigem Wohnraum noch immer nicht nachgekommen werden.

Nun hat die Könizer Stimmbevölkerung am 12. Februar 2017 mit 57 Prozent ähnlichen Anliegen zugestimmt.

Gemäss Zeitungsberichten erachtet Regierungsrat Neuhaus andere Anliegen zur Erledigung als dringender als die Behandlung der Beschwerde gegen die Stadtberner Wohninitiative. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Das Vorgehen der JGK ist als Rechtsverzögerung zu b urteilen, da die Umsetzung des von der Berner Bevölkerung angenommene

I

2017.RRGR.186 Seite 1 von 2

ünstigen und gemeinnützigen Wohnraums: Endlich Klarheit schaf-

Am 18. Mai 2014 wurde die Wohninitiative von den Stimmberechtigten der Stadt Bern mit einem angenommen. Als Hauptanliegen fordert die Initiative, dass bei und Neueinzonungen von Wohnzonen sichergestellt werden muss, dass mindestens ein Drittel der Wohnnutzung mit preisgünstigen Wohnungen bebaut oder an gemeinnützige Wohn- bauträger abgegeben wird. Am 18. März 2015 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Initiative genehmigt und die Kollektiveinsprache dagegen abgewiesen. Die Einspre-

und Kirchendirektion des Kan- tons Bern gegen die Genehmigung Beschwerde eingereicht. Drei Jahre nach der Annahme der Initiative kann also der klare Willen der Stadtberner Stimmbevölkerung nach preisgünstigem und

Prozent Ja-Stimmen einem

Gemäss Zeitungsberichten erachtet Regierungsrat Neuhaus andere Anliegen zur Erledigung als dringender als die Behandlung der Beschwerde gegen die Stadtberner Wohninitiative. Dieser Rechtsverzögerung zu be- urteilen, da die Umsetzung des von der Berner Bevölkerung angenommenen Anliegens über

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 05.04.2017 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 146555 / Geschäftsnummer: 2017.RRGR.186 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wieso benötigt die JGK zur Behandlung der oben genannten Beschwerde über zwei Jahre, handelt es sich doch erstens um einen von der Stimmbevölkerung klar geäusserten Willen und zweitens genehmigte ein Amt der JGK die Initiative bereits erstinstanzlich?

2. Weshalb erachtet er die Behandlung der Beschwerde als nicht dringlich, ist doch die Lage auf dem Wohnungsmarkt in der Stadt Bern und in Teilen von Köniz nachweislich ange- spannt?

3. Wann ist mit einem Entscheid zu rechnen?

4. Muss damit gerechnet werden, dass im Falle einer Beschwerde gegen die von der Könizer Bevölkerung klar angenommenen Initiative die JGK erneut fast drei Jahre benötigt, um einen Entscheid auf Stufe Kanton zu fällen? Wenn ja, was gedenkt der Regierungsrat gegen eine derartige Verschleppung eines wichtigen Anliegens durch eine seiner Direktionen zu unter- nehmen?

5. Was unternimmt der Regierungsrat gegen die Unsicherheit, die bei potentiellen Investoren im Wohnungsbau durch die lange Dauer der Beschwerdebehandlung entsteht?

6. Wie beurteilt der Regierungsrat die Lage auf dem Immobilienmarkt für preisgünstigen Wohn- raum in der Stadt Bern und in ihren Nachbargemeinden? Welche Massnahmen zur Umset- zung des in der Kantonsverfassung in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b statuierten Sozial- ziels sieht der Regierungsrat auf Stufe Kanton vor?

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