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Merkblatt Ganzjährige oder saisonale Freilandhaltung von Rindern

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Merkblatt Ganzjährige oder saisonale Freilandhaltung von Rindern

Stand: 11.11.209 MB-17-00

Stand:11.11.2009 MB-17-00

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Merkblatt

Ganzjährige oder saisonale Freilandhaltung von Rindern

Witterungsschutz:

Allen im Freien gehaltenen Rindern muss bei ungünstiger Wetterlage die Möglichkeit geboten werden, gleich- zeitig einen geeigneten natürlichen oder künstlichen gegen die Hauptwindrichtung wirksamen Witterungs- schutz aufzusuchen, an dem sie sich trocken auf verformbaren Flächen, z.B. Strohschüttungen, ablegen können. Richtwerte für Platzbedarf bei erwachsenen Rindern: 4 bis 8 m2, bei Kälbern: 1 bis 2 m2. Bei anhal- tenden hochsommerlichen Temperaturen mit intensiver Sonnenbestrahlung müssen die Tiere Schatten auf- suchen können. Natürliche Schutzmöglichkeiten (z.B. dichte Hecken, Büsche und Bäume) müssen auch im Winter („kalte Jahreszeit“: 15. November bis 15. März) bei anhaltender winterlicher Kälte, insbesondere in Verbindung mit Nässe (Regen, Schnee) und Wind ihre Schutzfunktion erfüllen. Unbelaubte oder einzeln ste- hende Bäume reichen dazu nicht aus. In der Regel stellen eingestreute, mit zwei oder drei Seitenwänden so- wie einem Dach versehene Unterstände die einzig wirksame Lösung dar.

Fütterung:

Grundsätzlich sind Rinder entsprechend bedarfsgerecht zuzufüttern, wenn der Standortaufwuchs, z.B. mit Ausklang der Vegetationsperiode, keine ausreichende Futtergrundlage mehr darstellt. Dabei ist der insbe- sondere bei Kälte (Winterhalbjahr) erhöhte Energiebedarf der Tiere zu berücksichtigen. Das Futter muss vor Nässe und Verschmutzung geschützt vorgelegt werden. Dazu sind in der Regel geeignete, regelmäßig zu säubernde Futterbehältnisse und gegebenenfalls überdachte Futterstellen mit befestigten Laufbereichen er- forderlich.

Wasserversorgung:

Rinder müssen auch im Winter ständig Zugang zu Tränkwasser in ausreichender Menge und Qualität haben (durchschnittlicher Bedarf: 50 l pro erwachsenes Rind und Tag). Tränkeeinrichtungen sind daher frostsicher zu gestalten. In Ausnahmefällen, z.B. bei ungewöhnlich starkem bzw. anhaltendem Frost, sind die Tiere min- destens zweimal pro Tag bis zur Sättigung zu tränken. Schnee ist kein Ersatz für Tränkwasser!

Parasitenprophylaxe:

Im Freien gehaltene Rinder sind regelmäßig unter tierärztlicher Kontrolle und Beratung zu entwurmen. Be- steht der Verdacht auf erhöhten Druck durch Innenparasiten (Magen-Darmwürmer, Lungenwürmer, Lebere- gel, Kokzidien) oder ungenügend wirksame Arzneimittel (Antiparasitika), sind diagnostische Verfahren (z.B.

Kotuntersuchungen) mit gegebenenfalls anschließenden gezielten Behandlungen zu veranlassen.

Tierkontrolle:

Das Befinden der Tiere sowie Zustand und Funktion der Haltungsbedingungen und Versorgungseinrichtun- gen sind mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von sachkundigen Personen zu über- prüfen. Mängel an den Haltungsbedingungen, insbesondere solche, die Verletzungsgefahren darstellen, sind unverzüglich zu beseitigen. Bei zu erwartenden Abkalbungen ist die Kontrollfrequenz zu erhöhen. Kranke oder verletzte Tiere sind je nach Ausmaß der Beeinträchtigung unverzüglich abzusondern, in geeignete Hal- tungseinrichtungen zu verbringen und/oder zu behandeln bzw. behandeln zu lassen. Ggf. ist frühzeitig ein praktizierender Tierarzt hinzuzuziehen.

Das Merkblatt Nr. 85 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) „Ganzjährige Freilandhaltung von Rin- dern“ wird zur Lektüre empfohlen.

Fundstelle: http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html

Weitere Auskunft erteilt:

Kreis Steinfurt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tecklenburger Str. 10

48565 Steinfurt Tel. 02551 69-2936 Fax: 02551 69-2996 E-Mail amt39@kreis-steinfurt.de

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