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M 125/2000 GEF 6. Dezember 2000 44C
Motion
3865 Hess-Güdel, Grünen (SP)
Weitere Unterschriften: 48 Eingereicht am: 05.06.2000
Familienunterstützende Betreuungsangebote als Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten in Anlehnung an das „Gesetz über Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter“ (Kanton Freiburg) mit dem Ziel:
1. genügend familienunterstützende Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter und in der Volksschule sicherzustellen und eine gute Betreuung zu gewährleisten.
2. Dazu regelt das Gesetz die Gewährung von Beiträgen an die Einrichtungen.
3. Die Kosten sollen wie bisher über den Lastenausgleich von Kanton und Gemeinden getragen werden.
Begründung:
Familienunterstützende Betreuungsmöglichkeiten sind nur in ungenügender Anzahl vorhanden und basieren mehrheitlich auf privater Initiative. Das bedeutet für viele Frauen, seltener auch für Männer, dass sie sich zwischen Kind und Beruf entscheiden müssen.
Besonders ins Gewicht fällt, dass immer mehr Familien nicht mehr in der Lage sind, von einem einzigen Erwerbslohn zu leben.
Frauen haben zwar heute rein rechtlich die gleichen Ausbildungschancen wie Männer. Wird eine Familie gegründet, so ist es für Frauen hingegen oft nicht möglich, weiterhin ihren erlernten Beruf auszuüben, weil nicht genügend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zur Verfügung stehen. Für Frauen die Erwerbseinkommen erarbeiten müssen oder möchten, ist es oft unmöglich Beruf und Familie zu vereinbaren.
Die Laufbahn vieler Frauen folgt dem 3-Phasen-Modell: Berufsausbildung - familienbedingter Ausstieg - Wiedereinstieg. Volkswirtschaftlich ist dieses Modell nicht nur das teuerste, sondern es führt auch zu einer ineffizienten Ressourcennutzung. Weltweit gibt es keinen Wirtschaftsstandort, der so wenig Betreuungsangebote hat wie wir.
Die Zahl der Alleinerziehenden wächst. Oft stellt die Frage der Kinderbetreuung alleinerziehende Mütter und Väter vor grösste Probleme. Es kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein, wenn Kinder sich selbst überlassen werden. Die sozialen Folgekosten könnten unverhältnismässig höher sein, als die Kosten für familienunterstützende Massnahmen.
Die Geburtenzahlen sinken auch im Kanton Bern. Die Gründe dazu sind bekannt:
Unsicherheit vor der Zukunft, hohe Mietzinse, finanzielle Engpässe und die Unvereinbarkeit von Familien und Beruf.
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Diese Probleme könnten unter anderen mit einem deutlichen Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote (Tagesstätten, freiwillige Tagesschulen, Horte, Blockzeiten, Mittagstische usw.) gelöst werden. Dazu braucht es aber eine Gesetzesvorlage die effektive Bedürfnisse der Bevölkerung in den Gemeinden mitberücksichtigt. Die Kantonsverfassung verpflichtet in Artikel 39 Absatz 4 Kanton und Gemeinden, die Vereinbarkeit wie Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben zu fördern.
Die finanziellen Konsequenzen für Kanton und Gemeinden müssen in einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden. Steuereinnahmen durch die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, müssen in Relation zu den Ausgaben für Betreuungsplätze gesetzt werden.
Antwort des Regierungsrates
Mit der Motion wird die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage verlangt, mit welcher ein ausreichendes Angebot an familienunterstützenden Betreuungsplätzen für Kinder sichergestellt und eine gute Betreuung gewährleistet werden soll. Dieses Ziel soll in Anlehnung an ein entsprechendes Gesetz des Kantons Freiburg (Gesetz vom 28.
September 1995 über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter) durch die Gewährung von kantonalen und kommunalen Beiträgen an Betreuungseinrichtungen erreicht werden. Im Gegensatz zum freiburgischen Gesetz sollen aber Betreuungsangebote nicht bloss für Kinder im Vorschulalter, sondern auch für schulpflichtige Kinder der Volksschule geschaffen werden. Die Beiträge der öffentlichen Hand sollen vom Kanton und von den Gemeinden gemeinsam über den Lastenausgleich finanziert werden.
Im Kanton Bern besteht bereits heute ein beachtliches Netz von familienunterstützenden Betreuungsangeboten. Vorhanden sind in den Gemeinden verschiedene, sich zum Teil ergänzende Einrichtungen wie Kinderkrippen, Tagesheime, Tagesstätten, Tagesschulen, Tageseltern, SchülerInnenhorte und SchülerInnen-Mittagstische, welche entweder von den Gemeinden selber oder in ihrem Auftrag von privatrechtlichen Trägerschaften betrieben werden. Sofern diese Einrichtungen gewisse qualitative Anforderungen erfüllen und einem öffentlichen Bedürfnis entsprechen, unterliegen die Aufwendungen der Gemeinden und deren Beiträge an die Trägerschaften dem Lastenausgleich gemäss geltender Fürsorgegesetzgebung, d.h. sie werden vom Kanton und von der Gesamtheit der Gemeinden gemeinsam getragen. Neben diesem öffentlichen Angebot besteht auch noch ein gewisses Netz von privaten, nicht subventionierten Einrichtungen, welche der Bewilligungspflicht und Aufsicht des kantonalen Jugendamtes unterstehen.
Wie bereits bei der Beantwortung der Interpellation Kiener Nellen „Extrafamiliäre Kinderbetreuung und deren Kosten im Kanton Bern“ (I 197/1999) ausgeführt worden ist, fehlen statistische Angaben über die Anzahl der angebotenen Betreuungsplätze. Es kann deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich gesagt werden, ob und wieweit das bestehende Angebot in den Gemeinden ausreichend ist und wo und wieweit allenfalls Lücken bestehen. Dieser Mangel soll nun im Rahmen der neuen Sozialhilfegesetzgebung (das neue Sozialhilfegesetz wird dem Grossen Rat auf Beginn des neuen Jahres vorgelegt) angegangen werden, indem inskünftig sämtliche institutionellen Leistungsangebote (die familienunterstützenden Betreuungseinrichtungen gehören zu diesen Angeboten) einer systematischen Bedarfserhebung und Bedarfsanalyse unterzogen und zentral gesteuert werden. Sollte sich dabei zeigen, dass bezüglich der familienunterstützenden Betreuungsangebote Lücken bestehen, wäre dannzumal zu entscheiden, ob und wie diese Lücken allenfalls zu schliessen sind.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die ausserhäusliche Erwerbsarbeit der Frauen in der heutigen Gesellschaft eine grosse Bedeutung hat. Die Wirtschaft ist auf die Arbeitskraft der Frauen ebenso angewiesen wie umgekehrt zahlreiche Frauen auf den
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Verdienst angewiesen sind. Es gehört deshalb zu den Aufgaben des heutigen Staates, die Erwerbsarbeit der Frauen durch die Schaffung geeigneten Rahmenbedingungen zu unterstützen, dies u.a. durch die Bereitstellung und Subventionierung von familienunterstützenden Betreuungsangeboten. Dem Engagement der öffentlichen Hand sind allerdings Grenzen gesetzt, indem sich dieses auf das Nötige und das wirtschaftlich Tragbare zu beschränken hat. Bezogen auf familienunterstützende Betreuungsangebote bedeutet das, dass die Bereitstellung von Angeboten nicht ausschliesslich Sache der öffentlichen Hand sein kann, d.h. dass neben öffentlichen bzw. öffentlich subventionierten Angeboten auch private, d.h. nicht subventionierte Angebote bestehen müssen (Stichworte: Stärkung der Eigenverantwortung, Verantwortung der Wirtschaft). Ebenso muss vorausgesetzt werden, dass die Subventionierung von Einrichtungen und die Gewährung von Beiträgen von der finanziellen Situation der öffentlichen Hand und von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abhängig gemacht wird ist und dass die Bereitstellung und Finanzierung von Einrichtungen im Rahmen einer Gesamtstrategie und einer Prioritätensetzung erfolgt.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen lehnt der Regierungsrat die Annahme der Motion ab. Es gilt im jetzigen Zeitpunkt eine unkontrollierte Angebotsausdehnung zu vermeiden und die Kosten auf ein vertretbares Mass zu beschränken. Zuerst müssen nun im Rahmen der neuen Sozialhilfegesetzgebung die Grundlagen und Grundsätze der Angebotsbereitstellung geklärt und Gesamtstrategien festgelegt werden, damit anschliessend unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen ein bedarfsgerechtes Angebot bereitgestellt werden kann. Unter diesen Umständen beantragt der Regierungsrat die Annahme des Vorstosses als Postulat.
An den Grossen Rat