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Teilerfolg für Schutzgebiet im Steigerwald

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 1. September 2015 PM 076-15/LFG

Wald

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V.

Landesgeschäftsstelle Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein Tel: 09174/4775-0 Fax: 09174/4775/75 info@lbv.de Internet www.lbv.de

ERSTER TEILERFOLG FÜR NATURSCHUTZ IM

„HOHEN BUCHENER WALD IM EBRACHER FORST“

BÄUME IM EHEMALIGEN SCHUTZGEBIET DÜRFEN VORERST NICHT GEFÄLLT WERDEN

Das Eilverfahren zum Schutz der Waldbestände im ehemaligen Schutzgebiet im Ebracher Forst von BUND Naturschutz in Bayern (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) war der erste

Etappensieg und verschafft den Bäumen eine Atempause bis Ende des Jahres. Wie aus einer Erklärung der Landesanwaltschaft Bayern hervorgeht, bleiben die Bäume im Waldschutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ jetzt zumindest bis zur

Entscheidung des Eilverfahrens erst mal vom Fällen verschont. Im Eilantrag beantragen BN und LBV, dass die Verordnung zur

Aufhebung des Schutzgebietes - sozusagen der „Persilschein“ zum weiteren Holzeinschlag - bis zur Entscheidung über die eigentliche Klage, die Normenkontrollklage, außer Vollzug gesetzt wird. Durch die Normenkontrollklage, die ebenfalls von BN und LBV eingereicht wurde, soll die Ungültigkeit der Aufhebung bewiesen werden.

„Das ist ein erster Teilerfolg für den Schutz der Buchenwälder. Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte in ihrer Entscheidung des Eilantrags dem internationalen Wert des Waldschutzgebietes Rechnung tragen werden.“ so Norbert Schäffer, Landesvorsitzender des LBV. Schäffer begrüßt auch die Selbstverpflichtung der

Bayerischen Staatsforsten, bis Ende 2015 keinerlei

Hiebsmaßnahmen im ehemaligen Schutzgebiet vorzunehmen.

Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN, betont „Für eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss es unseres Erachtens auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass hier nicht vorzeitig Fakten geschaffen werden. Ein europaweit bedeutendes

Buchenschutzgebiet wieder zum Fällen frei zu geben, wäre ein internationaler Skandal und würde ganz Bayern in ein ungünstiges Licht tauchen. Jeder Eingriff in diese Wälder würde die natürliche Waldentwicklung wieder um Jahrzehnte zurück werfen - und dies letztendlich für einen vergleichsweise geringfügigen Gewinn aus dem Holzverkauf.“

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Intakte Natur ist Bayerns wertvollster Schatz

Bayern trägt als waldreiches Bundesland weltweit große

Verantwortung für den Schutz von Buchenwäldern. Die Wälder im Nordsteigerwald zählen zu den ökologisch wertvollsten

Buchenwäldern in Deutschland und sind deswegen prädestiniert für einen Nationalpark. Diese Wälder sollten für Artenschutz, Erholung und Regionalentwicklung genutzt werden, nicht für den Holzverkauf wie die deutschen Durchschnittswälder. Ein späterer Holzeinschlag in dem Gebiet würde die Beteuerungen der Staatsregierung zum

Schutz der Buchenwälder als Lippenbekenntnisse entlarven.

Ein verbesserter Naturschutz im Wirtschaftswald durch das

Trittsteinkonzept ist sehr wichtig, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. „Das Trittsteinkonzept ist dazu da, Schutzgebiete zu ergänzen, nicht sie zu ersetzen.“, sind sich die Vorsitzenden von BN und LBV, Weiger und Schäffer einig.

Helmut Beran

LBV Landesgeschäftsstelle Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein Tel: 0170/4540875 Ulla Reck

Informationsbüro Freundeskreis Nationalpark Steigerwald Rathausplatz 4, 96157 Ebrach

Tel.: 09553/ 98 90 42

info@freundeskreis-nationalpark-steigerwald.de

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