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Kampf um Ebracher Schutzgebiet geht in neue Runde

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 28. Juli 2016 PM 080-16/LFG Wald

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Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V.

Landesgeschäftsstelle Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein Tel: 09174/4775-0 Fax: 09174/4775/75 info@lbv.de Internet www.lbv.de

http://www.lbv.de/ueber-uns/presse-foto.html

Kampf um Ebracher Schutzgebiet geht in neue Runde

BN UND LBV BEDAUERN URTEIL ZUR AUFHEBUNG DES SCHUTZGEBIETES

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) bedauern das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), das die Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils Hoher Buchener Wald bei Ebrach für rechtmäßig hält. Als Erfolg werten BN und LBV aber, dass der VGH gleichzeitig die Revision zugelassen hat, damit die strittigen Rechtsfragen am Bundesverwaltungsgericht geklärt werden können. Der endgültige Ausgang des Verfahrens ist somit weiter offen. Mit einer Normenkontrollklage hatten BN und LBV für den Erhalt des

Waldschutzgebietes gekämpft. „Die Staatsregierung hat ihr Ziel leider

erreicht, dass auch im ehemaligen Schutzgebiet der Holznutzung einen klaren Vorrang vor dem Schutz des Waldes eingeräumt wird. Nun droht über 6.000 Starkbäumen und vielen weiteren Bäumen die Fällung“, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. Das hat nicht nur fatale Folgen für die

Waldnatur, sondern auch für die Steigerwaldregion kritisiert Norbert

Schäffer, Vorsitzender des LBV: „Mit ihrer Verweigerungshaltung schadet die Staatsregierung der Steigerwald-region, weil eine Weltnaturerbe-Bewerbung der Buchenwälder im Nordsteigerwald ohne ein flächiges

Waldnaturschutzgebiet - wie es z.B. im Hohen Buchenen Wald vorlag - unmöglich ist.“ Deshalb ist dieses Urteil für BN und LBV auch ein Ansporn sich weiter und noch intensiver für den Nationalpark Steigerwald

einzusetzen. “Wir werden uns für einen Nationalpark Steigerwald in einer bayernweiten Kampagne bis zur Landtagswahl und vor Ort im Steigerwald einsetzen“, so Weiger. „Bayern soll seinen ersten Laubwaldnationalpark in Franken im Steigerwald bekommen“.

Staatsregierung will im Hohen Buchenen Wald künftig dicke Buchen fällen Die beiden Verbände hatten gegen den Freistaat Bayern geklagt, weil er in einem sehr umstrittenen Verfahren 2015 das Schutzgebiet aufheben ließ, damit die Staatsforsten dort im Zentrum der diskutierten Nationalparkkulisse weiterhin Holz eingeschlagen können. Der Freistaat weigert sich selbst auf kleiner Fläche im Hohen Buchenen Wald, die nur 0,1 % der Staatswaldfläche ausmacht, eine flächige Naturwaldentwicklung zu zulassen. Der Grund dafür ist, dass der Freistaat auch hier nicht auf den Einschlag der dicken Buchen verzichten will. Der BN hatte hier auf einer Teilfläche des Schutzgebiets über 6.000 Starkbäume kartiert, denen nun zum größten Teil die Fällung droht.

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http://www.lbv.de/ueber-uns/presse-foto.html Staatsregierung will mehr Naturschutz im Wald verhindern

„Dieser Fall macht den geringen Stellenwert deutlich, den der Naturschutz und Waldschutz bei der Staatsregierung hat“, so Weiger. „Wir halten es für einen Skandal, dass der Freistaat Bayern als Eigentümer nicht bereit ist,

Bundesgesetze zum Schutz der Biodiversität, die er mitbeschlossen hat, auf eigenen Flächen umzusetzen.“ Die heutige Staatsregierung und CSU Fraktion fällt in ihrem Schutz von Wald und Natur weit hinter König Ludwig II. zurück, der Herrenchiemsee gekauft hat, um die Abholzung der Wälder auf

Herrenchiemsee durch Spekulanten zu verhindern. Auch Schäffer kritisiert die mangelnde Bereitschaft des Forstministeriums ungestörte Waldnatur zu schützen: „Wir sind tief enttäuscht darüber, dass das Forstministerium dem Vergleichsvorschlag des VGHs, nämlich einen Teil des ehemaligen GLB Hoher Buchener Wald als Naturschutzgebiet auszuweisen, nicht zugestimmt hat. Eine Zustimmung hätte auch positive Signale an den derzeit laufenden, vom

Umweltministerium initiierten Dialogprozess zwischen Befürwortern und Gegnern eines großflächigen Buchenwaldschutzgebietes ausgesendet.“

Alle Rechtsmittel werden ausgeschöpft

Die Begründung des Urteiles liegt den Klägern noch nicht vor. Aufgrund des Prozessverlaufes gehen die Kläger davon aus, dass das Gericht der Ansicht ist, dass das Gebiet zwar schutzwürdig ist, aber aufgrund von § 29 BNatSchG aus Rechtsgründen nicht ausgewiesen werden kann, weil es u.a. an einer optischen Abgrenzbarkeit des Gebietes von den umliegenden Waldgebieten fehle.

„Erfreulich ist aber zumindest, dass die Revision durch den VGH zugelassen wird und alle höchst strittigen Rechtsfragen durch das

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklärt werden können. Wir setzen darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht entsprechend den

europarechtlichen Vorgaben den Schutz der Natur vor einer restriktiven, den Schutz von Natur einschränkende Auslegung von Vorschriften des

Bundesnaturschutzgesetzes den Vorrang einräumt“, so

Peter Rottner, der Landesgeschäftsführer und Verwaltungsjurist des BN. Die Naturschutzverbände werden diese Chance zur Rettung des Hohen Buchenen Waldes aufgreifen und Revision einlegen. Gleichzeitig fordern sie von den Bayerischen Staatsforsten und vom Forstministerium, auf Abholzungen im Schutzgebiet weiterhin zu verzichten, bis das Revisionsverfahren

abgeschlossen ist.

Ralf Straußberger, BN Waldreferent, 0171 / 738 17 24, 0911/ 818 78 22 Helmut Beran, LBV, 0170-4540875, 09174-477529

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