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Steigerwald: BN und LBV klagen für den Schutz der Buchenwälder

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Nürnberg, 27. August 2015 PM 075-15/LFG

Wald

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Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V.

Landesgeschäftsstelle Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein Tel: 09174/4775-0 Fax: 09174/4775/75 info@lbv.de Internet www.lbv.de

BN UND LBV KLAGEN FÜR DEN SCHUTZ DER BUCHENWÄLDER

FORSTBETRIEB PLANT HOLZEINSCHLAG IN EHEMALIGEM SCHUTZGEBIET

Der BUND Naturschutz in Bayern und der Landesbund für Vogelschutz haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht, um das auf Bestreben des Ministeriums offiziell aufgehobene

Waldschutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ vor einem geplanten Holzeinschlag zu schützen. Die Aufhebung träte am 1.

September in Kraft.

Eine Normenkontrollklage wurde nun eingeleitet und soll die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Schutzgebietes durch das Landratsamt Bamberg bestätigen. Die Naturschutzverbände werden notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Durch einen gleichzeitig gestellten Eilantrag soll die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung bis zur endgültigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden. Denn der Forstbetrieb Ebrach hat angekündigt, dieses Jahr schon jetzt, im Sommer, mit dem Holzeinschlag zu beginnen. Nun gilt es für Fledermäuse, Specht und Co. zu retten, was zur retten ist:

Tausende von dicken Bäumen, die durch die Aufhebung zum Fällen freigegeben werden.

„Durch das Schutzgebiet durften sich die Wälder endlich auf kleiner Fläche frei entfalten und die Bäume hatten eine Chance, alt zu werden, auch abseits der zugebilligten kleinen Trittsteine. Jetzt stehen die Holzerntemaschinen wieder in den Startlöchern.“ so Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz.

Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz, kritisiert: „Die Bayerische Staatsregierung ist offensichtlich vorrangig an Gewinnen aus dem Holzverkauf interessiert, dabei hat die

Staatsregierung eine besondere Verantwortung für den Schutz der Buchenwälder. Wenn jetzt bereits kurz nach Aufhebung des

Schutzgebietes Holzeinschlag in dem Gebiet droht, zeigt sich, dass alle Beteuerungen der Staatsregierung zu einem anderen Schutzkonzept für die alten Buchenbestände im Steigerwald nur Lippenbekenntnisse sind. Es zeigt auch, wie wichtig das jetzt von der Regierung von Oberfranken aufgehobene Schutzgebiet war."

Ausverkauf eines fränkischen Schatzes bayerischer Natur

2007 landeten die Buchenwälder im Nordsteigerwald auf dem 5. Platz der möglichen Anwärter für das deutsche Weltnaturerbe der UNESCO - allein

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ein geeignetes Schutzgebiet fehlte für eine Bewerbung. In den darauf folgenden acht Jahren Nationalpark-Diskussion verhinderte die Bayerische Staatsregierung eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Pro und Contra dieser einmaligen Chance. Auch die wirtschaftlichen Vorteile, die für die fränkische Steigerwaldregion durch ein internationales

Waldschutzgebiet in Aussicht stehen, werden einfach totgeschwiegen. Ihre Blockadepolitik setzt die Staatsregierung nun fort in der überstürzten Wieder-Aufhebung eines Schutzgebietes, das der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler im April 2014 ausgewiesen hatte. Das Veto des Naturschutzbeirats der Regierung von Oberfranken wurde dabei vom Ministerium ignoriert, ebenso wie 2011 der Antrag der Gemeinde Ebrach auf Ausweisung eines größeren Naturschutzgebietes. Dabei umfasst das Waldschutzgebiet gerade mal 0,1 % der Waldfläche, die im Auftrag der Bürger von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird. Zahlreiche Bürger vor Ort engagieren sich mit viel Liebe und Engagement für ihr Schutzgebiet. Jetzt wird sich zeigen, ob die Bayerischen Staatsforsten zumindest so viel Anstand haben, sich mit dem Holzeinschlag bis zur endgültigen Klärung zurückzuhalten.

„Selbst im Jahr des Waldnaturschutzes gerät in Bayern der Natur-Wald mit seinen selten gewordenen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten unter die Räder, wieder geht es nur um Wirtschafts-Wald“, bedauern Hubert Weiger und Norbert Schäffer. „Das ganze Vorgehen ist einmalig in der deutschen Naturschutzgeschichte und eines Rechtsstaats unwürdig.“

Umso mehr werden die Naturschutzverbände nun ihren Einsatz für die wertvollen Buchenwälder verstärken und dem Wald ihre Stimme leihen, diesmal auch vor Gericht.

Helmut Beran

LBV Landesgeschäftsstelle Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein Tel: 0170/4540875

Ulla Reck

Informationsbüro Freundeskreis Nationalpark Steigerwald Rathausplatz 4, 96157 Ebrach

Tel.: 09553/ 98 90 42

info@freundeskreis-nationalpark-steigerwald.de

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Erhältlich ist er außerdem im Steigerwald vor Ort in Ebrach (Rathausplatz 4) im Informationsbüro Freundeskreis Nationalpark Steigerwald, Informationsbüro Freundeskreis