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BN und BUND klagen gegen Genehmigung von Wasserkraftwerk im Iller-Mutterbett:

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Illertissen/München, 19.01.2017

PM 01/17/FA Wasser

BN-Fachabteilung für Südbayern Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/548298-63 Fax 089/548298-18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

BN und BUND klagen gegen Genehmigung von Wasserkraftwerk im Iller-Mutterbett:

Iller-Renaturierung und

Hochwasserschutz gefährdet

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) und der BUND Baden-

Württemberg (BUND) haben Klage gegen das kürzlich genehmigte Was- serkraftwerk an der Iller zwischen Illertissen und Dietenheim beim Ver- waltungsgericht Sigmaringen eingelegt. Dabei handelt es sich um das ers- te von acht Kraftwerken, das der Münchner Investor Fontin an der Iller zwischen Memmingen und Neu-Ulm neu errichten will.

„Das Wasserkraftwerk zementiert die andauernde Verschlechterung von bayerischen und württembergischen Naturschutzgebieten an der Iller und macht eine dauerhafte Iller-Renaturierung zu Gunsten von Natur- und Hochwasserschutz unmöglich“, so Günter Krell, Sprecher des BN- Landesarbeitskreises Wasser.

„Das vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis genehmigte Vorhaben wider- spricht damit u.a. der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der eu- ropäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtline“, so die Geschäftsführerin des BUND-Regionalverbandes Donau-Iller, Daniela Fischer.

„Bereits 90% des Illerwassers wird durch Kanäle zur Stromerzeugung aus der Iller ausgeleitet. Mit 32 Wasserkraftwerken hat die Iller Ihre Schuldig- keit für die regenerative Stromerzeugung mehr als erfüllt. Im eigentlichen Iller-Mutterbett, wo nur noch 10% der ursprünglichen Wassermenge flie- ßen dürfen, müssen Natur- und Hochwasserschutz Vorrang haben“ er- gänzt Bernd Kurus-Nägele, Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe Neu-Ulm.

Die vom BUND Naturschutz in Bayern und dem BUND Baden-Württemberg nun eingereichte Klageschrift sieht u.a. zwei wesentliche sachliche Rechtsverstöße:

Das Vorhaben verstößt gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL):

Die verbindliche Wasserrahmenrichtlinie sieht sowohl ein Verschlechterungsver- bot als auch ein Verbesserungsgebot für die Iller und die angrenzenden Illerauen vor. Die aktuelle Verbauung der Iller führt zu einer ständig fortschreitenden Ver- schlechterung des ökologischen Zustandes der Iller durch eine immer weiter vo- ranschreitende Eintiefung der Flusssohle und damit einer Austrocknung der Flussaue. Die Folge ist ein Verlust geschützter Lebensräume und der dort leben- den Arten. Das Wasserkraftwerk-Vorhaben, das vorsieht, ein Schachtkraft-

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PM 01/17/FA Wasser

BN-Fachabteilung für Südbayern Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/548298-63 Fax 089/548298-18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de werk an einer bestehenden Sohlschwelle einzubauen, fixiert für einen Zeitraum

von 40 Jahren diesen Negativprozess.

Dagegen schreibt die Wasserrahmenrichtlinie vor, dass bis 2027 eine bedeutende Verbesserung des ökologischen Zustandes der Iller erreicht werden muss. Aus diesem Grund ist von Seiten der Wasserwirtschaftsämter auch eine Iller-Sanierung geplant, die u.a. einen Umbau von Sohlschwellen in Rauhe Rampen, einen ab- schnittsweisen Abbau der Seitenuferbefestigung und in Teilbereichen auch eine Rückverlegung von Deichen vorsieht. Mit diesen Maßnahmen könnte der ökologi- sche Zustand der Iller deutlich verbessert werden, weil der Fluss zumindest in größeren Bereichen wieder für Fische und Geschiebe durchgängig gemacht wird und Auen wieder an die Iller angebunden werden können. Die geplanten Wasser- kraftwerke machen eine umfangreiche Illersanierung im Sinne der Wasserrah- menrichtlinie unmöglich.

Das Vorhaben verstößt gegen die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL):

In FFH-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot.Unterhalb der geplanten Kraft- werke befinden sich sowohl das 829 ha große FFH-Gebiet „Untere Illerauen“ als auch die beiden Naturschutzgebiete „Wochenau und Illerzeller Auwald“ und

„Obere und Untere Au“.

Die ökologische Wertigkeit der geschützten Auwälder ist von einer Anbindung der Auen an die Iller und einem Stopp der weiteren Eintiefung der Iller abhängig.

Untersuchungen in den Schutzgebieten, die im Rahmen der laufenden Illersanie- rung im Auftrag der Wasserwirtschaft erstellt wurden , haben gezeigt, dass zwi- schen 1996 und 2016 u.a. die Libellenbestände um 50% und die Amphibienbe- stände um ca. 40% eingebrochen sind. Um eine weitere Verschlechterung zu ver- meiden und die schon geschehene Verschlechterung der letzten Jahre wieder auszugleichen, muss eine Geschiebedurchgängigkeit auf größeren Streckenab- schnitten in Kombination mit einer Öffnung der Seitenverbauung und entspre- chenden Geschiebeaktivierung erreicht werden. Durch die geplanten Wasser- kraftwerke wird diese Möglichkeit zerstört und die Verschlechterung der Schutz- gebiete zementiert. Die aktuell geplanten Illersanierungsmaßnahmen verkommen zu kurzfristigen Rettungsversuchen.

Um in Zeiten des Klimawandels die Hochwassergefahren zu dämpfen und natürli- che Rückhalteräume zu schaffen, fordern der BN und BUND den Flüssen wieder mehr Raum zurückgegeben werden. Dazu gehört:

- eine Rückverlegung der Deiche - eine deutliche Aufweitung der Flüsse - der Abbau der Querverbauungen

Diese Flusslandschaft mit Ihrer Bedeutung für das Allgemeinwohl als Erholungs- raum für alle Bewohner des Illertales und als Lebensraum vieler seltener Tier- und Pflanzenarten für die Erzeugung einer derart geringen Strommenge (10% der Leistung eines Windrades ) zu opfern, ist nicht vertretbar und mit allen Mitteln zu verhindern.

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PM 01/17/FA Wasser

BN-Fachabteilung für Südbayern Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/548298-63 Fax 089/548298-18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de Für Rückfragen:

Thomas Frey

BN-Regionalreferent für Schwaben

thomas.frey@bund- naturschutz.de 089-54829864 0160-95501313

Daniela Fischer

Regionalgeschäftsführerin BUND Donau-Iller Daniela.Fischer@bund- ulm.net

0731-66695

Bernd Kurus-Nägele Geschäftsführer BN- Kreisgruppe Neu-Ulm bundnatnu@aol.com 0173 / 3249171

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