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Steigerwald: Bundesverwaltungsgericht muss über Schutzgebiet entscheiden

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Nürnberg/Leipzig, 12. Dezember 2017 PM 116-17/LFG Wald

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Urteil zum Schutz des Hohen Buchenen Waldes am 21.12.

Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht über Ebracher Schutzgebiet

Am Bundesverwaltungsgericht Leipzig fand heute die Revisionsver- handlung über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils „Hoher Buchener Wald“ bei Ebrach durch die Regierung von Oberfranken statt. Bei dieser Verhandlung wur- de deutlich, dass die Umwidmung des umstrittenen Geschützten Landschaftsbestandteils „Hoher Buchener Wald“ in eine andere Schutzgebietskategorie ein gangbarer Weg gewesen wäre.

„Die Verhandlung hat gezeigt, dass es dieses Verfahren nicht hätte geben müssen, wenn der Freistaat Bayern bereit gewesen wäre, den Antrag der Marktgemeinde Ebrach auf ein Naturschutzgebiet durch die Regierung von Oberfranken umsetzen zu lassen“ so Hu- bert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz.

„Es ist traurig, dass der Freistaat Bayern sich weigert, seiner Ver- antwortung nachzukommen, seinen Wald zu schützen und statt- dessen teure Prozesse anstrebt, um den notwendigen Schutz zu verhindern“ so Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz.

Zur Beobachtung der Verhandlung waren mehr als 30 Befürworter des Geschützten Landschaftsbestandteils des BUND Naturschutz und des Vereins Nationalpark Nordsteigerwald angereist. „Diese Anzahl an Menschen an einem Termin unter der Woche kurz vor Weihnach- ten zeigt, dass das Schutzgebiet eine große Anhängerschaft hat und stimmt BN und den Verein Nationalpark Nordsteigerwald sehr opti- mistisch“ so Hubert Weiger.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch offen. Die Urteilsverkündung erfolgt am 21.12.2017.

Für Rückfragen:

Dr. Ralf Straußberger, BN Waldreferent Mobil 0171 / 738 17 24, Tel. 0911 / 81878-22

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