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PatientenverfügungAbgesichert sein, wenn andere für Sie entscheiden müssen.

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Patientenverfügung

Abgesichert sein, wenn andere für Sie entscheiden müssen.

Wichtig!

Angesichts der Tragweite einer solchen Willens­

erklärung sollten Sie sich vor der Anfertigung Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung bzw.

Vorsorgevollmacht unbedingt mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens eingehend beraten. Im Einzelfall empfiehlt sich vorab auch die Einholung juristischen Rates.

Voraussetzungen für die Gültigkeit der oben genann­

ten Verfügungen und Vollmachten sind immer die eigene Volljährigkeit und die Einwilligungsfähigkeit im Zeitpunkt der Abfassung.

vordrucke

Von Ärzten und Juristen erarbeitete Formulare der Sächsischen Landesärztekammer finden Sie im Internet unter: www.slaek.de/patientenverfuegung.

vorsorgeregister

Das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer fin­

den Sie hier:

Bundesnotarkammer

Körperschaft des öffentlichen Rechts – Zentrales Vorsorgeregister – Kronenstraße 42

10117 Berlin

Telefon 0800 35 50 500 (gebührenfrei) Fax 030 38 38 66 77

Web www.vorsorgeregister.de E­Mail info@vorsorgeregister.de

kontakt

Sächsische Landesärztekammer Rechtsabteilung

Schützenhöhe 16 01099 Dresden

Telefon 0351 8267­421 Fax 0351 8267­422 Web www.slaek.de E­Mail ra@slaek.de

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Wenn andere entscheiden müssen

Bei medizinischen Maßnahmen hat jeder Mensch das Recht, selbst zu entscheiden, ob er bestimmten ärzt lichen Eingriffen, Heilbehandlungen oder Unter­

suchungen zustimmt oder diese untersagt. Ärzte brauchen für jede Behandlung die Einwilligung des Patienten.

Um Ihren Willen festzustellen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Wünsche zu äußern, gibt es drei Möglichkeiten:

» Patientenverfügung

» Betreuungsverfügung

» vorsorgevollmacht

Damit können Sie in gesunden Tagen im Sinne der uneingeschränkten Selbstbestimmung eine schriftliche Willenserklärung abgeben, für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Erkrankung nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig sind.

Die Erklärungen sollten ausführlich über Ihre Wünsche, Wertevorstellungen und Glaubensüberzeugungen infor mieren, um in der konkreten Situation Ent­

scheidungen daraus ableiten zu können.

Patientenverfügung –

Bekundung eigener Wünsche

In einer Patientenverfügung können Sie Anliegen in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege für den Fall eigener Einwilligungsunfähigkeit äußern.

Betreuungsverfügung – Benennung einer Person

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person des Vertrauens benennen, für den Fall dass das Betreu­

ungsgericht wegen eigener Entscheidungs­ und Hand­

lungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzt.

vorsorgevollmacht –

Bevollmächtigung einer Person

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder meh­

rere Vertrauenspersonen (zum Beispiel Partner, An­

gehörige oder Freunde) benennen, die im Fall eigener Entscheidungs­ und Handlungsunfähigkeit für den Vollmachtserteilenden sofort rechtswirksam handeln.

komBinationsmöglichkeiten

Die Patientenverfügung ist auch als mögliche sinn­

volle Ergänzung zur Betreuungsverfügung oder Vor­

sorgevollmacht verwendbar. In diesem Fall prüft der Betreuer im konkreten Fall, ob die Festlegungen in der Verfügung auf die aktuelle Lebens­ und Be­

handlungssituation zutreffen. Der Betreuer hat dann dem Willen des Betroffenen Ausdruck zu verleihen.

formale anforderungen

Die Verfügungen und Vollmachten werden schrift­

lich abgefasst und sie lassen sich jederzeit formlos widerrufen. Durch Ihre eigenhändige Unterschrift sind sie verbindlich.

Zu empfehlen ist die Unterschrift mindestens eines Zeugen zur Bestätigung, dass Sie als Verfasser im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.

Selbst zugefügte Ergänzungen sollten Sie mit einer zusätzlichen Unterschrift versehen.

Eine notarielle Beurkundung ist bei der Patienten­

verfügung und bei der Betreuungsverfügung nicht erforderlich. Bei der Vorsorgevollmacht ist eine notarielle Bestätigung dringend anzuraten, da es dabei häufig um finanzielle Angelegenheiten geht.

aufBeWahrung

Zur Aufbewahrung sollten Sie die Verfügungen und Vollmachten bei Ihren persönlichen Unterlagen ver­

wahren und Kopien bei Angehörigen, Freunden oder eventuell beim Hausarzt hinterlegen.

Bei der Aufbewahrung sollte gewährleistet sein, dass die entsprechenden Personen unverzüglich Zugang zu den Unterlagen erhalten.

Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar­

kammer können bereits existierende Verfügungen gemeldet werden.

Es ist empfehlenswert, immer einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bei sich zu führen, zum Beispiel mit einer Hinweiskarte in Ihren Ausweis­

papieren.

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