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Annex 7 zu Kapitel 15:

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Annex 7 zu Kapitel 15:

Landesverwaltungsamt

(Koordinierungs- / Bündelungs- aufgaben, besonders bei Wettbewerb und Zulassung der Gruppen, bei fondsübergreifenden oder komplexen Vorhaben; für die gesamte FOR- Kontrolle und -Steuerung; zentrale Bewilligungsbehörde für die Förderung von Vorhaben nach der Richtlinie LEADER und CLLD

Bewilligende Behörden / Stellen

ÄLFF,

LVwA (Fachreferate), Investitionsbank,

„Bereisungen der LEADER / CLLD-Regionen“

(jeweils gekoppelt mit

Dienstberatungen vor Ort in den betroffenen Bewilligungs- behörden sowie öffent-

lichkeitswirksamer Besichtigung von Referenzprojekten)

Beratung mit den Landkreisen als Träger

des geförderten Managements der

Gruppen

(in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr, zu Beginn der neuen Förderperiode ggf.

häufiger)

Struktur der Koordinierung zur fondsübergreifenden Steuerung des LEADER/CLLD- Ansatzes in Sachsen-Anhalt

Verwaltungsbehörde/n EFRE / ESF / ELER im Ministerium der Finanzen

„Interministerielle Geschäftsstelle zur Steuerung der EU-Fonds in

Sachsen-Anhalt“

(Koordinierungsstelle LEADER/CLLD zwischen den Verwaltungsbehörden

der EU-Förderprogramme)

IMAG EU-Fonds

(LEADER/CLLD als fester TOP, Teilnahme aller Fachressorts und ggf. ergänzend -referate)

Steuerungsgruppe LEADER/CLLD

(Vorbereitung Großer Arbeitskreis, Teilnahme der Sprecher des Netzwerkes, Themenbezogene Teilnahme von Vertretern aus den Fachressorts)

Koordinierungsgruppe bzw.

Dienstberatungen mit den Fachressorts/-referaten und

Bewilligungsbehörden

(unmittelbar vor dem Großen Arbeitskreis)

Großer Arbeitskreis (AK) (

Mehrfache Beratung im Jahr, aber kein fester Terminrhythmus, Teilnehmer wie Steuerungs- gruppe zuzüglich Managements der Gruppen und/ oder

Vorsitzende der Gruppen sowie Vertreter der Landkreise bzw.

Regionalmanagments)

Beratung mit den Vorsitzenden der

Gruppen

(einmal jährlich)

Interner Arbeitskreis der Managements der Gruppen

(organisiert das LEADER/CLLD-Netzwerk eigenständig, nur zeitweise Teilnahme Verwaltungsbehörden, der Koordinierungs- stelle und des LVwA)

Erläuterungen:

„durchgezogene“ Linie:

„gestrichelte“ Linie:

unmittelbare Steuerung nur mittelbare Steuerung möglich

Referenzen

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