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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.18, Heft 04

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 18 Senftenberg, den 31. März 2011 Nr. 04/2011

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. November 2010

Beschluss zur Fortführung der Förderung einer Eltern-Kind-Gruppe im 5 Rahmen des Landesprogramms "Die Brandenburger Entscheidung:

Familien und Kinder haben Vorrang"

Antragsteller: Fröbel Lausitz gGmbH Beschluss Nr. 0307/2010

Beschluss über den Antrag der Stadt Senftenberg auf Teilfinanzierung 5 für die Stelle der Jugendclubbetreuerin in den Ortsteilen Hosena, Sedlitz,

Großkoschen, Peickwitz und Brieske Beschluss Nr. 0309/2010

Beschluss zur Verwendung der Mittel des Programmes des Landes 5 Brandenburg zur "Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit

und Jugendsozialarbeit" im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2010 Beschluss Nr. 0310/2010

Beschluss zur Weiterführung des Personalstellenprogramms im Jahr 2012 6 Beschluss Nr. 0311/2010

Beschluss zur Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zu den 6

§§ 11-14 SGB VIII im Kalenderjahr 2011 Beschluss Nr. 0316/2010

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Seite

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 17. März 2011

Leitlinien zur Seniorenpolitik des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 8 Beschluss Nr. 0315/2010

Beschluss des Stellenplanes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für 8 das Haushaltsjahr 2011

Beschluss Nr. 0009/2011

Aufhebung der Richtlinie für die Verleihung des Umweltpreises des 9

Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Beschluss Nr. 0010/2011

Einstellung des Betriebes der Naturschutzstation Lipten 9 Beschluss Nr. 0011/2011

Honorarordnung für die Musikschule Oberspreewald-Lausitz 9 Beschluss Nr. 0012/2011

Feststellung der Eröffnungsbilanz 13

Beschluss Nr. 0014/2011

Benennung der Vertreter des Beirates der gemeinsamen Einrichtung 15 nach § 44b SGB II

Beschluss Nr. 0020/2011

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz vom 17. März 2011

Personalangelegenheit 16

Beschluss Nr. 0017/2011

Vertragsangelegenheiten 16

Beschluss Nr. 0018/2011

Bekanntmachung des Landrates

Verlust des Dienstausweises Nr. IV-53-19 (Dezernat II/Amt 53) 17

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Seite

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

„Trinkwasserleitung Zeisholz“ 18

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Oberspree- wald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gottschalk- Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

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Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. November 2010

Beschluss Nr. 0307/2010

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. November 2010

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung der Förderung der Eltern-Kind- Gruppe der Fröbel Lausitz gGmbH und stimmt der Anteilfinanzierung in Höhe von 2.500 € im Jahr 2011 zu.

Senftenberg, 18. November 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

______________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0309/2010

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. November 2010

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Stadt Senftenberg auf Teilfinanzierung für die Betreuung der Jugendclubs in den Ortsteilen der Stadt Senftenberg für den Zeit- raum vom 15.11.2010 bis zum 14.11.2011 in Höhe von 4.800,00 Euro letztmalig zu.

Senftenberg, 18. November 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

______________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0310/2010

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. November 2010

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vergabe der Mittel des Landes Brandenburg zur Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land- kreis Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2010 zu.

Senftenberg, 18. November 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

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Beschluss Nr. 0311/2010

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. November 2010

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Weiterführung der Finanzierung von Personal- stellen im Rahmen des Programms zur Förderung von Personalkosten von sozialpädago- gischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Jahr 2012.

Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zum Haushalt 2012 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

Senftenberg, 18. November 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0316/2010

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. November 2010

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die mit den in der Anlage genannten Trägern geschlossenen Leistungsvereinbarungen über die Erbringung der Leistungen nach den §§ 11-14 SGB VIII für das Kalenderjahr 2011 zu verlängern.

Senftenberg, 18. November 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

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Anlage zur Beschlussfassung Verlängerung Leistungsvereinbarungen JA/JSA 2011 (Beschluss-Nr. 0316/2010)

Stelle Volumen vereinbarte Leistung

Forum zur Förderung kommunaler Interaktion e.V. Cottbus 1,00 Offene Jugendarbeit im Amt Altdöbern

Freie Jugendhilfe Niederlausitz e.V. 0,75 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub und Mobile Jugendarbeit in der Stadt Calau Freie Jugendhilfe Niederlausitz e.V. 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub und an der Oberschule Calau

Freie Jugendhilfe Niederlausitz e.V. 0,75 Sozialarbeit an der Oberschule Calau und Beratung im Jugendklub Calau AWO RV Brandenburg Süd e.V. 1,00 Offene Treffpunktarbeit im AWO-Freizeitladen Lübbenau

AWO RV Brandenburg Süd e.V. 1,00 außerschulische Jugendbildung im naturkundlich-ökologischen Bereich an der "Station" Lübbenau AWO RV Brandenburg Süd e.V. 1,00 Offene Treffpunktarbeit im AWO-Freizeitladen Lübbenau

AWO RV Brandenburg Süd e.V. 1,00 Offene Treffpunktarbeit in der Jugendbegegnungsstätte Schwarzheide

AWO RV Brandenburg Süd e.V. 0,75 Sozialarbeit an der Förderschule Lübbenau und Jugendberatung im Freizeitladen Lübbenau

Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Begegnungszentrum "ARCHE" und sozialpäd. orient. Gruppenarbeit an der Oberschule Lauchhammer Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Begegnungszentrum "ARCHE" und mobile Jugendarbeit in der Stadt Lauchhammer

Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte 0,75 Sozialarbeit an der Oberschule Lauchhammer und Jugendberatung im Begegnungszentrum "ARCHE"

WEQUA e.V. 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub und mobile Jugendarbeit in der Stadt Lauchhammer

WEQUA e.V. 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub und mobile Jugendarbeit in der Stadt Lauchhammer

WEQUA e.V. 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub und Sozialarbeit an der Schule Ruhland

WEQUA e.V. 1,75 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub Schipkau und mobile Jugendarbeit in der Gemeinde

WEQUA e.V. 0,75 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub und Sozialarbeit an der Schule Ruhland

WEQUA e.V. 0,75 Sozialarbeit an der Förderschule Lauchhammer und Jugendberatung im Jugendklub der WEQUA

Kreissportbund Oberspreewald-Lausitz e.V. 1,00 außerschulische Jugendbildung im gesundheitlich-sozialen Bereich im Landkreis OSL

HARLEKIDS e.V. 0,75 außerschulische Jugendbildung im kulturellen Bereich im Landkreis OSL

Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Kultur-und Freizeitzentrum "Pegasus" in Senftenberg Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg 1,00 Netzwerk "Demokratische Kultur" im Landkreis OSL

Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg 0,75 Sozialarbeit an der Allg. Förderschule Senftenberg und Jugendberatung in einer Jugendfreizeiteinrichtung in Senftenberg Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg 0,75 Sozialarbeit am Gymnasium Senftenberg und Jugendberatung in einer Jugendfreizeiteinrichtung in Senftenberg

Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg 0,75 Sozialarbeit an der Dr.-Otto-Rindt-Oberschule Senftenberg und Jugendberatung in einer Jugendfreizeiteinrichtung in Senftenberg Niederlausitzer Kunstschule Birkchen e.V. 1,00 außerschulische Jugendbildung im kulturellen Bereich im Landkreis OSL

Würfel e.V. 1,75 Offene Treffpunktarbeit im Jugendklub "WK III" und sozialpäd. orient. Gruppenarbeit an der Kellermann-Oberschule SFB

Würfel e.V. 0,75 Sozialarbeit an der Kellermann-Oberschule in SFB

Dt. Kinderschutzbund OV SFB e.V. 0,75 Offene Treffpunktarbeit mit Kindern

Jugendclub "JC 94" e.V. 2,50 Offene Treffpunktarbeit im Jugendhaus "Alte Post", an den Schulen und mobile Jugendarbeit in der Stadt Großräschen Ev. Kirchenkreis SFB-Spremberg 1,00 Offene Treffpunktarbeit im Jugendbegegnungszentrum "Schalom" Großräschen

Fraueninitiative "Gleich und Berechtigt" e.V. 0,75 Mädchenarbeit in der Stadt Lauchhammer

Fraueninitiative "Gleich und Berechtigt" e.V. 1,00 außerschulische Jugendbildung im technischen Bereich in der Stadt Lauchhammer und im Landkreis OSL Schlupfwinkel Weißwasser & Lausitzer Bildungsgesellschaft

e.V. 1,50 regionale und kreisweite Angebote nach den §§ 11-14 SGB VIII

ASB OV Lübbenau/Vetschau e.V. 2,50 Offene Treffpunktarbeit in einer Jugendfreizeiteinrichtung und mobile Jugendarbeit in Vetschau, Sozialarbeit an der Oberschule Vetschau

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Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Beschluss Nr. 0315/2010

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag beschließt die Leitlinien zur Seniorenpolitik des Landkreises Oberspreewald- Lausitz.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

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Beschluss Nr. 0009/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 mit der nachstehen- den Ermächtigung:

Der Landrat wird ermächtigt, bei Planstellen und Stellen für tariflich Beschäftigte, die im Stellenplan des laufenden Haushaltjahres frei werden zu entscheiden, ob diese Stellen nach freiwerden wegfallen oder neu zu besetzen sind. Die entsprechende Nachweisfüh- rung ist zu sichern. Mit Wegfall der Planstelle bzw. Stelle sind die Personalausgaben im Gesamthaushalt einzusparen.

Der Landrat wird ermächtigt zuzulassen, dass von einem kw-Vermerk abgewichen wird, wenn die Planstelle oder Stelle weiter benötigt oder nicht rechtzeitig frei wird. In diesem Fall entfällt die nächste frei werdende Planstelle oder Stelle der betreffenden oder nächst- höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe innerhalb des Stellenplanes. Die entsprechende Nachweisführung ist zu sichern.

Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Fachämter, unter Einhaltung der Ansätze für Per- sonalaufwendungen im laufenden Haushaltjahr, entscheidet der Landrat auf Vorschlag der Amtsleiterin Personalamt, ob zeitlich befristete Arbeitsverträge in Anspruch genommen werden, für Planstellen oder Stellen, deren Stelleninhaber vorübergehend nicht oder nicht voll beschäftigt sind.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

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Beschluss Nr. 0010/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag beschließt die Richtlinie für die Verleihung eines Umweltpreises des Land- kreises Oberspreewald-Lausitz aufzuheben.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0011/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag beschließt die Einstellung des Betriebes der Naturschutzstation Lipten. Der Landrat wird beauftragt, den Verkauf der Naturschutzstation Lipten vorzubereiten.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0012/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt die anliegende Honorar- ordnung für die Musikschule des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

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Honorarordnung für die Musikschule Oberspreewald- Lausitz

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 folgende Honorarordnung für die Musikschule OSL beschlossen.

§ 1

Für freiberufliche Lehrtätigkeit an der Musikschule OSL werden Honorare gemäß dieser Honorarordnung gezahlt.

§ 2

Die Honorare werden wie folgt festgelegt:

1. Lehrkräfte, mit abgeschlossenem Hochschulabschluss oder Fachhochschulab- schluss, erhalten für eine Unterrichtsminute eine Vergütung in Höhe von 0,45 €, 2. Lehrkräfte, in der Tätigkeit als Musikschullehrer, (Berufsausweis als Musiker oder

ähnliche Ausbildung) erhalten für eine Unterrichtsminute eine Vergütung in Höhe von 0,40 €,

3. Lehrkräfte, die sich noch in der Ausbildung befinden, erhalten für eine Unterrichts- minute eine Vergütung von in Höhe 0,38 €,

4. Lehrkräfte, die eine Tätigkeit als Fachbereichs- oder Zweigstellenleiter ausüben, er- halten für den Mehraufwand eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,02 € je Un- terrichtsminute und

5. Lehrkräfte, die in der musikalischen Früherziehung tätig werden, erhalten je Unter- richtsminute eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 0,02 €.

§ 3

Sondertätigkeiten im Auftrag der Musikschule werden wie folgt vergütet:

1. Die Teilnahme an Wettbewerben, Sonderproben, Auftritte und Konzerte der Musik- schule, die Bestandteil des Dienstplanes der Musikschule sind, wird pro Zeitstunde mit 10,00 € vergütet. Die Vergütung erfolgt maximal für 6 Zeitstunden pro Tag.

2. Für die Teilnahme an Wochenendcamps der Ensemble der Musikschule erfolgt ei- ne zusätzliche Vergütung von 8,00 € pro Zeitstunde. Die Vergütung erfolgt für ma- ximal 8 Zeitstunden pro Tag. In einem Kalenderjahr werden nur maximal 2 Camps je Ensemble vergütet.

3. Für die Durchführung von Versorgungs- und organisatorischen Aufgaben im Zu- sammenhang mit einem Camp oder einem Musikschulkonzert erfolgt eine Vergü- tung in Höhe von 5,00 € je Zeitstunde. Diese Vergütung wird für maximal 3 Zeit- stunden pro Tag gewährt.

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4. Sonstiger zeitlicher Aufwand für die Musikschule, wie Fachbereichsarbeit, Elternge- spräche und die Teilnahme an Dienstberatungen wird mit 10,00 € pro Zeitstunde honoriert. Es werden maximal 3 Zeitstunden pro Tag vergütet.

5. Für Sondertätigkeiten im Tonstudio der Musikschule (Komponieren, Arrangieren, CD- Aufnahmen, etc.) wird eine Vergütung in Höhe von 15,00 € pro Zeitstunde ge- zahlt. Diese Tätigkeiten sind bei der Schulleitung schriftlich zu beantragen. Der Ant- rag muss den Zweck und die voraussichtliche Dauer der Tätigkeit beinhalten und ausschließlich im Schulinteresse sein. Die Vergütung erfolgt erst nach Genehmi- gung durch die Schulleitung.

6. Lehrkräfte, die als Juroren an den Jahresprüfungen teilnehmen, erhalten für aus diesem Grund ausgefallene und nicht nachzuholende Unterrichtsstunden die volle Vergütung, in der sich aus § 2 dieser Honorarordnung ergebenden Höhe.

7. Die freiberuflichen Lehrkräfte können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Schulleitung einem Weiterbildungszuschuss erhalten. Die geplante Weiterbildung muss im Interesse der Musikschule sein. Sollte die Lehrkraft vor Ablauf von 18 Mo- naten die Schule verlassen, ist dieser Zuschuss zurückzuzahlen.

8. Lehrkräfte der Musikschule, die an mehreren Unterrichtsorten an einem Tag tätig sind, können die zusätzlichen Wegstrecken als „Regiefahrten“ nach Maßgabe der für die Beschäftigten des Landkreises geltenden Regelungen abrechnen. Die Re- giefahrt kann nur geltend gemacht werden, wenn die Dienstunterbrechung nicht wesentlich länger ist, als die üblicherweise benötigte Fahrtzeit zwischen den Unter- richtsorten. Für die Wegstrecke von zu Hause zum Dienstort und zurück gibt es keine Wegstreckenentschädigung.

9. Konzerte, Auftritte, Camps und Sonderproben die zusätzlich in den Dienstplan der Musikschule, der jeweils zum Schuljahresbeginn erarbeitet wird, aufgenommen werden, können nur auf gesonderten Antrag, im Rahmen des vorhandenen Haus- haltsbudgets, vergütet werden.

§ 4

Gestaltung und Abrechnung der Honorarverträge:

1. Der Landkreis OSL schließt mit den Lehrkräften, die in der Musikschule freiberuflich tätig sein möchten, einen Dienstvertrag ab. Der Landrat als gesetzlicher Vertreter des Landkreises wird hierzu regelmäßig durch die Amtsleiterin des Schulverwal- tungs- Kulturamtes vertreten. Der Dienstvertrag regelt Art und Umfang der Leistung sowie die Höhe der Vergütung. Der Leiter der Musikschule wirkt bei der Vertrags- gestaltung beratend mit.

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2. Die abzuschließenden Honorarverträge sind so auszugestalten, dass die Abrech- nung der geleisteten Unterrichtsstunden und Sondertätigkeiten durch die Lehrkräfte monatlich vorzunehmen und jeweils bis zum 5. des Folgemonats in der Verwaltung abzugeben sind. Abrechnungen von Sondertätigkeiten, die länger als zwei Monate zurückliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Unterricht, der auf Grund von Krankheit, Urlaub oder ähnlicher Gründe ausfällt kann nur nachgeholt werden, wenn absehbar ist, dass die gem. § 6 Ziffer 2 der Satzung der Musikschule garan- tierten Unterrichtsstunden nicht erreicht werden.

§ 5

Inkrafttreten:

1. Diese Honorarordnung tritt am 01.04.2011 in Kraft.

2. Die Honorarordnung vom 01.08.2008 - Beschluss des Kreistages des Landkreises OSL vom 05.06.2008, Beschluss- Nr. 29/349/08 - tritt gleichzeitig außer Kraft.

Senftenberg, 22. März 2011

Siegurd Heinze Landrat

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Beschluss Nr. 0014/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Eröffnungsbilanz des Land- kreises Oberspreewald- Lausitz zum 01.01.2009 wird zur Kenntnis genommen.

Der Landrat wird beauftragt zu veranlassen, dass die sich im Einsatz befindlichen Finanz- programme und Verfahren im Rahmen ihrer Anwendung einer Prüfung unterzogen wer- den. Über den Stand der Prüfungen und deren Ergebnisse ist der Kreistag regelmäßig zu informieren.

Es ist sicher zu stellen, dass zukünftig diese Programme vor ihrer Anwendung geprüft werden und dass das Rechnungsprüfungsamt bei geplanten Anschaffungen von Pro- grammen freier Anbieter an der Maßnahme beteiligt wird.

Der Kreistag beschließt die durch den Kämmerer aufgestellte, durch das Rechnungsprü- fungsamt geprüfte und durch den Landrat festgestellte Eröffnungsbilanz per 01.01.2009 für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Umrechnung von Wertbemessungen vom ge- genwärtigen Zeitpunkt zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit (Rückindizierung) bei der Immobilien- und Straßenbewertung unter Beachtung der Sonderposten nachträglich zu prüfen.

Die Ergebnisse sind den Abgeordneten unter Abwägung der Vorteile bzw. eventueller Nachteile vorzulegen und danach über die Rückindizierung von Sachanlagevermögen zu entscheiden.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

Nachfolgend wird gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 85 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommu- nalverfassung die beschlossene Eröffnungsbilanz für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz per 01.01.2009 öffentlich bekannt gemacht.

Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen für jeden zur Einsichtnahme zu den bekann- ten Öffnungszeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, Bürgerbüro, Haus 5 in 01968 Senftenberg aus.

Senftenberg, 31.03.2011

Siegurd Heinze Landrat

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1. Anlagevermögen 135.932.539,66 1. Eigenkapital 23.436.044,88

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 266.896,97 1.1 Basis-Reinvermögen 14.838.988,61

1.2. Sachanlagevermögen 115.601.320,69 1.2 Rücklagen aus Überschüssen 0,00

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.889,95 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentliche Ergebnisses 0,00

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 61.818.775,20 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00

1.2.3 Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen 48.438.939,00 1.3 Sonderrücklage 8.597.056,27

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 1.4 Fehlbetragsvortrag 0,00

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 207.110,02 1.4.1 Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis 0,00

1.2.6 Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 1.767.544,14 1.4.2 Fehlbetrag aus außerordentlichem Ergebnis 0,00

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.160.202,85

1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.206.859,53 2. Sonderposten 62.183.771,63

1.3 Finanzanlagevermögen 20.064.322,00 2.1 Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 61.112.338,69

1.3.1 Rechte an Sondervermögen 0,00 2.2 Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und Investitionszuschüssen 0,00

1.3.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 9.327.528,00 2.3 Sonstige Sonderposten 1.071.432,94

1.3.3 Mitgliedschaft in Zweckverbänden 9.035.045,00

1.3.4 Anteile an sonstigen Beteiligungen 1.701.749,00 3. Rückstellungen 17.081.194,12

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögen 0,00 3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11.066.304,00

1.3.6 Ausleihungen 0,00 3.2 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00

1.3.6.1 an Sondervermögen 0,00 3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0,00

1.3.6.2 an verbundenen Unternehmen 0,00 3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00

1.3.6.3 Mitgliedschaft bei Zweckverbänden 0,00 3.5 Sonstige Rückstellungen 6.014.890,12

1.3.6.4 Anteile an sonstigen Beteiligungen 0,00

1.3.6.5 Sonstige Ausleihungen 0,00 4. Verbindlichkeiten 51.959.995,84

2. Umlaufvermögen 4.567.007,27 4.1 Anleihen 0,00

2.1 Vorräte 424.984,67 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 3.389.334,26

2.1.1 Grundstücke in Entwicklung 288.956,00 4.3 Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten 45.806.030,78

2.1.2 sonstiges Vorratsvermögen 136.028,67 4.4 Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 62.810,48

2.1.3 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 4.5 Erhaltene Anzahlungen 0,00

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.970.824,23 4.6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.437.790,20

2.2.1 Öffentlich rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 3.467.544,84 4.7 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 668.444,13

2.2.1.1 Gebühren 1.539.943,37 4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 0,00

2.2.1.2 Beiträge 11.627,68 4.9 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 136.589,03

2.2.1.3. Wertberichtiung auf Gebühren und Beiträge -82.708,49 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden 2.786,30

2.2.1.4 Steuern 0,00 4.11 Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungen 80,34

2.2.1.5 Transferleistungen 2.674.944,28 4.12 Sonstige Verbindlichkeiten 456.130,32

2.2.1.6 Sonstige öffentlich rechtliche Forderungen 339.288,12

2.2.1.7 Wertberichtigung auf Steuern, Transferleistungen u. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen -1.015.550,12 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 723.306,18

2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 311.092,98

2.2.2.1 gegenüber dem privaten und öffentlichen Bereich 298.597,50

2.2.2.2 gegen Sondervermögen 0,00

2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 9.587,95

2.2.2.4 gegen Zweckverbände 239,43

2.2.2.5 gegen sonstige Beteiligungen 21.753,96

2.2.2.6 Wertberichtigung auf privatrechtliche Forderungen -19.085,86

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 192.186,41

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00

2.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 171.198,37

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 14.884.765,72

Bilanzsumme 155.384.312,65 Bilanzsumme 155.384.312,65

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Beschluss Nr. 0020/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag beschließt folgende Vertreter in den Beirat der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II zu entsenden:

1. Herr Olaf Gunder Fraktion der SPD 2. Frau Dr. Gudrun Andresen Fraktion der CDU 3. Frau Sieglinde Große Fraktion DIE LINKE.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

(15)

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Beschluss Nr. 0017/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt die Personalangelegen- heit.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0018/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17. März 2011

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt die Vertragsangelegen- heit.

Lauchhammer, 17. März 2011

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

________________________________________________________________________

Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hier- mit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.

Senftenberg, 31. März 2011

Siegurd Heinze Landrat

(16)

16

Bekanntmachung des Landrates

Verlust des Dienstausweises Nr. IV-53-19 (Dezernat II/Amt 53)

Hiermit wird der Verlust des Dienstausweises Nr. IV-53-19 (Dezernat II/Amt 53) bekannt gegeben. Dieser Ausweis wird damit für ungültig erklärt.

Siegurd Heinze Landrat

(17)

BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald- Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs- und An- lagenrechtsbescheinigung für die

„Trinkwasserleitung Zeisholz“

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereini- gungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts – Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat die Gemeinde Schwepnitz, 01936 Schwepnitz, Dresdner Straße 4, beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, 01968 Senftenberg, Dubinaweg 1, für die o. g. Trinkwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.

Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfol- gend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus dieser Anlagen zu betreten oder sonst zu benutzen, Trinkwasser in der Leitung über die Grundstücke zu füh- ren und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instandzusetzen und zu erneuern.

Der Trassenverlauf erstreckt sich über nachfolgend genannte Grundstücke:

Die Auflistung der Grundstücke erfolgt gemarkungsweise und entsprechend dem Trassenverlauf.

in der Gemarkung Hermsdorf

Flur 1 Flurstücke: 50, 52, 58 Flur 2 Flurstücke: 159/2, 340, 341

Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und § 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in 03205 Calau, Telefon 03541/870-3443 oder 3401, während der üblichen Dienstzeiten eingese- hen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt.

(18)

18

Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen:

Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genom- men oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist.

Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. § 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versor- gungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumen- tiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht erforderlich.

Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivil- rechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigen- tümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück gere- gelt werden.

Siegurd Heinze Landrat

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