Amtsblatt
für den Landkreis
Oberspreewald - Lausitz
Jahrgang 22 Senftenberg, 15.10.2015 Nr. 9/2015
Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat
Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de
Inhaltsverzeichnis:
Seite
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015
Antrag auf Förderung der medienpädagogischen Arbeit 5 Beschluss-Nr. 0102/2015
Antrag "Entwicklung und Erweiterung des Bildungskonzeptes für 5 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Senftenberger Umwelt-
bildungszentrum"
Antragsteller: NABU Regionalverband Senftenberg Beschluss-Nr. 0122/2015
Erste Änderung zur Zusammensetzung des Unterausschusses 5 Jugendhilfeplanung
Beschluss-Nr. 0134/2015
Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages
des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015
Bestellung der ehrenamtlichen Naturschutzhelfer und -helferinnen für 6 den Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 01.01.2016 bis 31.12.2025
Beschluss-Nr. 0121/2015
Seite Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages
des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015
Vergabeentscheidung 8
Beschluss-Nr. 0133/2015
Abschluss von Mietverträgen 8
Beschluss-Nr. 0136/2015
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
Entgelte im Museum des Landkreises Oberspreewald Lausitz 9 Beschluss-Nr. 0113/2015
1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk 15 versehenen Jahresabschlusses der Sparkasse Niederlausitz
einschl. Lagebericht nach § 26 Abs. 3 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)
2. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz gemäß § 26 Abs. 4 BbgSpkG
Beschluss-Nr. 0114/2015
Beschluss für den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2015 für das 16 Haushaltsjahr 2015
Beschluss-Nr. 0119/2015
Beschluss für den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2016 für das 16 Haushaltsjahr 2016
Beschluss-Nr. 0120/2015
Beschluss des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung des Landrates 17 für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss-Nr. 0123/2015
Benutzungssatzung und Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der 17 Campus-Bibliothek
Beschluss-Nr. 0124/2015
Liquidation der Z.E.I.T. GmbH 25
Beschluss-Nr. 0125/2015
Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im 25 Landkreis Oberspreewald-Lausitz von der frühkindlichen Förderung
über die schulische bis zur beruflichen Bildung (Inklusionskonzept) Beschluss-Nr. 0126/2015
Seite Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises
Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
Grundstücksangelegenheiten 26
Beschluss-Nr. 0110/2015
Grundstücksangelegenheit 26
Beschluss-Nr. 0127/2015
Vergabeleistung 27
Beschluss-Nr. 0131/2015
Bekanntmachungen des Landrates
Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallent- 28 sorgungsverbandes "Schwarze Elster" vom 18. August 2015
Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des 29 Zweckverbandes "Niederlausitzer Studieninstitut für
kommunale Verwaltung" - in Form einer Neufassung - vorn 3. Juni 2015
Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 „Reppist“ in der 30 Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 „Erholungsgebiet 32 Großräschener See Nord Ost“ in der Stadt Senftenberg gemäß
§ 2 (1) BauGB
Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrand- streifenprojekt Spreewald“ (GRPS)
Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die 34 Jahresrechnung 2014 des Zweckverbandes Gewässerrand-
streifenprojekt Spreewald (GRPS) und die Entlastung des Verbandsvorstehers
Bekanntmachung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘
Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des 35 Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“
Seite Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes
"Niederlausitz"
Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen 37 Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“
Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.
Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.
Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015
Beschluss Nr. 0102/2015
des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015
Dem Antrag auf Förderung der medienpädagogischen Arbeit in Kooperation des Medienpädagogen des Schlupfwinkel Weißwasser & Lausitzer Bildungsgesellschaft e. V. und der FilmCrew Lauchhammer an der Oberschule „Am Wehlenteich“ in Lauch- hammer wird in Höhe von 2.500,00 EUR stattgegeben.
Senftenberg, 10.09.2015 Ulrich Thorhauer
Vorsitzender
des Jugendhilfeausschusses
Beschluss Nr. 0122/2015
des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des NABU Regionalverband Senften- berg e.V. auf Förderung der Maßnahme „Entwicklung und Erweiterung des Bildungs- konzeptes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Senftenberger Umweltbil- dungszentrum“ in Höhe von 2.162,76 € zu.
Senftenberg, 10.09.2015 Ulrich Thorhauer
Vorsitzender
des Jugendhilfeausschusses
Beschluss Nr. 0134/2015
des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015
Der Jugendhilfeausschuss wählt Frau Heike Borchardt als neues Mitglied in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung.
Senftenberg, 10.09.2015 Ulrich Thorhauer
Vorsitzender
des Jugendhilfeausschusses
Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015
Beschluss-Nr. 0121/2015
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015
Bestellung der ehrenamtlichen Naturschutzhelfer und -helferinnen für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 01.01.2016 bis 31.12.2025 entsprechend Naturschutz- helferverzeichnis (Anlage).
Senftenberg, 24.09.2015 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses Anlage
Naturschutzhelferverzeichnis bei der unteren Na- turschutzbehörde des LK Oberspreewald-Lausitz lfd.
Nr.
Name Vorname Fachgebiet
01. Herr Albrecht Wolfgang Ornithologie
02. Herr Arlt Helmut allgemeiner Arten- und Biotopschutz
03. Herr Bekurts Volker allgemeiner Arten- und Biotopschutz 04. Herr Blaschke Werner Ornithologie (Weißstorch, Brutvogel-
monitoring), Bergbaufolgeland- schaft, Öffentlichkeitsarbeit
05. Herr Böhmer Winfried Ornithologie (Storchenzentrum Vet- schau)
06. Herr Boemack Jürgen Ornithologie
07. Herr Dittmann Ulrich Forstwirtschaft, Jagd, allgemeiner Arten- und Biotopschutz
08. Herr Domann Jens Mammalogie (Biberschutz)
09. Herr Elsner Bernd Herpetologie (Amphibien), Entomo-
logie (Hymenoptheren), Natur- schutzbeirat
10. Frau Erler Beate allgemeiner Arten- und Biotopschutz
11. Herr Erler Roberto Ornithologie (Raubwürgerschutz)
12. Herr Erler Ingo Ornitologie
13. Frau Faber Elke allgemeiner Biotopschutz, Jagd, Ge-
wässerökologie / Wasserwirtschaft 14. Herr Goßmann Klaus-Peter Gehölzschutz, Bergbau / Sanierung
Gewässerökologie / Wasserwirt- schaft
15. Herr Gruszczynski Klaus Ornitiologie, allgemeiner Bio- topschutz
16. Herr Hanspach, Dr. Dietrich Botanik, Pflanzensoziologie, Land- schaftsplanung, Vegetations- u.
Landschaftsgeschichte, Öffentlich- keitsarbeit, Naturschutzbeirat 17. Herr Hein Dietrich Mammalogie (Biber / Fischotter), all-
gemeiner Biotopschutz, Natur- schutzbeirat
18. Herr Heinrich Olaf allgemeiner Biotop- und Artenschutz 19. Herr Jentsch Helmut Botanik, Pflanzensoziologie, Öffent-
lichkeitsarbeit
20. Herr Jesse Siegfried allgemeiner Arten- und Bio- topschutz
21. Herr Kaminski Rüdiger Ornitologie (Wasservögel), Mammo- logie, Bergbaufolgelandschaft
22. Frau Klaus Corinna Mammalogie (Wolf)
23. Herr Klaus Detlev Mammalogie (Wolf)
24. Herr Konczak Harald Forstwirtschaft, Jagd, allgemeiner Arten- und Biotopschutz, Natur- schutzbeirat
25. Herr Krause Lutz Forstwirtschaft, Jagd, Herpetologie,
26. Herr Kupfer Rudolf Landwirtschaft, Landschaftsge-
schichte, Öffentlichkeitsarbeit 27. Herr Ledermann Siegward Ichtyologe, Herpetologie
28. Herr Lehmann Manfred Naturschutzbeirat
29. Herr Marschka Karl-Heinz Jagd, allgem. Arten- und Bio- topschutz,
30. Herr Marschka Ulrich Jagd, Reittourismus
31. Herr Meinert K.-Heinz Bergbaufolgelandschasft 32. Herr Michaelis Heiko Ornitologie (Wasservögel)
33. Herr Nevoigt Jörg Herpetologie, Naturwacht, Natur-
schutzbeirat
34. Herr Pasieka Peter Forstwirtschaft, Jagd, Naturschutz- beirat
35. Herr Pohland Rudi Ornithologie, Botanik, Bergbaufolge- landschaft
36. Frau Pophal Ingrid allgemeiner Biotop- und Artenschutz 37. Herr Pophal Norbert Ornithologie (Kranichschutz), Herpe-
tologie (Amphiebien)
38. Herr Raden Frank Ornithologie, Mammalogie (Wolfmo-
nitoring), Naturschutzbeirat
39. Herr Reche Frank allgemeiner Biotop- und Arten-
schutz, Gewässerökologie, Forst- wirtschaft
40. Herr Schmager H.-Jürgen Bergbaufolgelandschaft, Gehölz- schutz,
41. Herr Schneider Timo Ornihologie, Öffentlichkeitsarbeit
42. Herr Seltmann Wolfgang Ornithologie
43. Herr Siwik Bert Bergbaufolgelandschaft, Forstwirt-
schaft, allgemeiner Arten- und Bio- topschutz
44. Herr Stein Michael Herpethologie, Gehölzschutz
45. Herr Stopfkuchen Fritz Hymenoptheren (Ameisenschutz), Botanik (Orchideen)
46. Herr Szadzik Günter Bergbaufolgelandschaft, allgemeiner Arten- und Biotopschutz
47. Frau Uhl Gisela Mammalogie (Fledermäuse)
48. Herr Uhl, MR. Klaus Ornithologie (Kranichschutz), Natur- schutzbeirat
49. Herr Walczak Günter Mammalogie (Fledermäuse), Ornito- logie, Botanik (Orchideen), Berg- baufolgelandschaft
50. Herr Wiesner Thomas Entomologie, Landschaftsplanung, Ornithologie, Naturschutzbeirat 51. Frau Wodarra Gabriele allgemeiner Arten- und Bio-
topschutz, Naturwacht
52. Herr Zimmerling Wilhelm Gehölzschutz, Herpetolgie, Mykolo- gie (Großpilze), Naturschutzbeirat 53. Frau Zschech Ellen Forstwirtschaft, Jagd, Herpetologie,
Ornithologie (Fischadler),
54. Temporär
Ausweis 1
55. Temporär Ausweis 2
56. Temporär
Ausweis 3
57. Temporär
Ausweis 4
58. Temporär
Ausweis 5
59. Temporär
Ausweis 6
60. Temporär Ausweis 7
___________________________________________________________________
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015
Beschluss Nr. 0133/2015
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015
Der Kreisausschuss beschließt eine Vergabeentscheidung.
Senftenberg, 24.09.2015 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Beschluss Nr. 0136/2015
des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015
Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss von Mietverträgen.
Senftenberg, 24.09.2015 Siegurd Heinze
Vorsitzender
des Kreisausschusses
Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
Beschluss Nr. 0113/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
Der Kreistag beschließt die umfängliche Beibehaltung der mit Beschluss Nr. 0150/2009 festgesetzten Entgeltsatzung des Museums des Landkreises Ober-
spreewald-Lausitz, welche mit Beschluss 0088/2011 letztmalig geändert wurde.
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages Anlage
Beschluss-Nr. 0150/2009
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 03. Dezember 2009 zuletzt geändert mit Beschluss-Nr. 0088/2011 vom 08. Dezember 2011
Entgeltsatzung für das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
§ 1 Entgelte
Für den Besuch des Museums des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und dessen Sonderveranstaltungen werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen die- ser Entgeltordnung erhoben. Ebenso werden privatrechtliche Entgelte nach dieser Ent- geltordnung für fachwissenschaftliche Leistungen des Museums, für die Gelegenheit zu gewerblichen Foto- oder Filmaufnahmen und die Vermietung von Räumen und Flä- chen erhoben.
§ 2
Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Besuch des Museums, der Inanspruchnahme der Leistung oder – soweit bereits vorab ein Vertrag über entgeltliche Leistungen abge- schlossen wird – mit Zustandekommen dieses Vertrages. Einzelne Leistungen und die Vermietung von Räumen und Flächen können von der vorab erfolgten Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht werden.
§ 3 Eintrittsgeld (1) Der Eintritt beträgt
für die Museumsbereiche Schloss und Festung Senftenberg (einschließlich Kunstsammlung Lausitz); Freilandmuseum Lehde
Erwachsene: 5,00 €
Ermäßigt:
(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 3,50 €
Jugendliche ab 16 Jahre: 3,50 €
Kinder/ Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
(sowie Schüler im Rahmen des Lehrauftrages) 1,00 € Familienkarte: (2 Erwachsene und bis zu 3 eigene
Kinder frei, jedes weitere Kind 1 Euro)
(Erwachsene mit Kindern/ Jugendlichen bis zum vollen- deten 16. Lebensjahr)
10,00 € Gruppenkarte: ab 10 Personen/ p. P. 3,50 € Kinder: bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Frei Jahreskarte: Senftenberg (Schloss und Festung;
Kunstsammlung Lausitz
Jahreskarte Freilandmuseum Lehde
25,00 €
20,00 € für den Museumsbereich Spreewald-Museum Lübbenau
Erwachsene: 5,00 €
Ermäßigt:
(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 3,50 €
Jugendliche: ab 16 Jahre 3,50 €
Kinder/ Jugendliche: bis zum vollendeten 16. Lebens-
jahr: (sowie Schüler im Rahmen des Lehrauftrages) 1,00 € Familienkarte: (2 Erwachsene und bis zu 3 eigene
Kinder frei, jedes weitere Kind 1 Euro)
(Erwachsene mit Kindern/ Jugendlichen bis zum vollen- deten 16. Lebensjahr
10,00 € Gruppenkarte: ab 10 Personen/ p. P. 3,50 € Kinder: bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Frei
Jahreskarte: 20,00 €
für Museumsbereiche in Kombination
Kombikarte Spreewald für Erwachsene:
(Spreewald-Museum Lübbenau und Freilandmuseum Lehde)
Jahreskarte Kombikarte Spreewald
9,00 €
35,00 € Kombikarte für alle drei Standorte für
Erwachsene:
(Schloss und Festung Senftenberg, Spreewald-Museum Lübbenau und
13,00 €
Freilandmuseum Lehde)
Jahreskarte Kombikarte für alle 3 Standorte 50,00 € Kombikarte Spreewald ermäßigt:
(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 7,00 € Kombikarte für alle drei Standorte ermäßigt:
(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 10,50 €
Die Kombikarte hat ab dem Ausstellungstag eine Gültigkeitsdauer von einem Monat.
Jahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten vom Ausstellungsdatum an ein Jahr. Jahreskarten gelten zur Besichtigung von Aus- stellungen, Sonderausstellungen und Festen, jedoch nicht für museumspäda- gogische Programme, kulturelle Veranstaltungen und Festen mit erhöhtem Ein- trittspreis.
(2) Die Entgelte für Sonderprogramme und Führungen betragen Museumspädagogisches Programm (je Teilnehmer)
zzgl. Eintritt 2,00 €
Kinderführung (bis 25 Kinder) zzgl. Eintritt 15,00 € Führung (bis 25 Personen) zzgl. Eintritt 30,00 € wissenschaftliche Führung zzgl. Eintritt 45,00 € Kindergeburtstag (bis zu 10 Kinder, Dauer 3 Stunden)
(ab dem 11. Kind, pro Kind zzgl. 3 €, Geburtstagskind und zwei erwachsene Begleitpersonen sind frei)
60,00 € (3) Bei Sonderveranstaltungen wird zum Eintrittspreis ein zusätzliches Entgelt von
1,00 Euro bis 25,00 Euro (einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatz- steuer) erhoben, für Kurse und andere Weiterbildungsveranstaltungen wird ein zusätzliches Entgelt zwischen 15,00 Euro und 100,00 Euro erhoben.
(4) Der Landkreis kann im Rahmen touristischer oder musealer Gesamtangebote allgemeine Ermäßigungen von bis zu 30 % auf die gemäß Absatz 1 zu entrich- tenden Eintrittsentgelte gewähren.
(5) Befreiungen und Ermäßigungen
1. Kein Eintrittsentgelt gemäß Absatz 1 wird erhoben:
a) von Minderjährigen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
b) für eine Begleitperson von Schwerbehinderten, bei denen die Notwendig- keit ständiger Begleitung im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist (Merkzeichen „B“, „G“ oder „H“)
c) von Inhabern eines Presseausweises, eines Ausweises der ICOM (Inter- national Council of Museums) und AICA (Association Internationale des critiques d’art)
d) von Sponsoren, Reiseleitern, Busfahrern und Lehrern (auf 10 Schüler ist 1 Lehrer frei), sowie von Mitgliedern des Fördervereins am Kreismuseum Senftenberg e. V. und des Rubiško e. V. Lübbenau.
2. Das ermäßigte Eintrittsgeld gemäß Absatz 1 eint zu entrichten von:
a) Mitgliedern einer Gruppe ab 10 Teilnehmer/innen
b) Studierenden (außer Seniorenuniversitäten), Schülern/innen, Auszubil- denden und Personen, die sich in der Ableistung eines freiwilligen sozia- len/ ökologischen Jahr befinden, Zivildienstleistenden mit entsprechen- dem Nachweis
c) Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten
d) Teilnehmern an gemeinsamen Aktionen mit privaten Partnerunternehmen e) Mitglieder des Fördervereins am Kreismuseum Senftenberg e. V. und
des Rubiško e.V. Lübbenau bei Sonderveranstaltungen.
§ 4
Foto- und Filmarbeiten
Für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen ist folgendes Entgelt zu zahlen:
1. gewerbliche Fotoaufnahmen
Fotoaufnahmen 110,00 € pro Stunde
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Presseberichterstattung.
Gewerbliche Fotoaufnahmen unterliegen der schriftlichen Genehmigungspflicht.
2. gewerbliche Filmaufnahmen
gewerbliche Film- und TV-Aufnahmen –
Außen 50,00 € pro Stunde
gewerbliche Film- und TV-Aufnahmen – In-
nen 65,00 € pro Stunde
Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Presseberichterstattung.
Gewerbliche Filmaufnahmen unterliegen der schriftlichen Genehmigungspflicht.
§ 5
Bibliotheks-, Archivbenutzung, Beratung
Für die Nutzung der Bibliothek oder des Archivs bzw. des Bildmaterials der Fotothek und eine wissenschaftliche Fachberatung ist nachfolgendes Entgelt zu entrichten 1.
Tagesnutzung Bibliothek/ Archiv 10,00 € pro Person Wissenschaftliche Fachberatung 35,00 € pro Person Wissenschaftliche Fachberatung von gerin-
gem Umfang 15,00 € pro Person
2. Nutzung des Bildmaterials der Fotothek Kategorie I Bildmaterial geringer
Wertigkeit 25,00 € pro Stück
Kategorie II Bildmaterial mittlerer
Wertigkeit 75,00 € pro Stück
Kategorie III Bildmaterial hoher Wer-
tigkeit 150,00 € pro Stück
Die Kategorien legt das Museum als wissenschaftliche Einrichtung selbstständig fest.
Alle Entgelte für Foto- und Filmarbeiten verstehen sich exklusive Reproduktions- kosten.
Nutzer/innen aus dem Landkreis mit Gemeinnützigkeit erhalten bei nicht kommerziel- ler Verwendung eine kostenlose Beratung und eine 50 %-ige Ermäßigung auf die ge- nannten Entgelte; die Benutzung der Bibliothek ist frei.
Für Belegarbeiten von Schüler/innen des Landkreises und Studenten/innen können Leistungen unter Ziffer 1 bei Vorlage des Schüler-/Studentenausweises und das von dem betreffenden Fachlehrer/ Dozenten bestätigten Belegthemas kostenlos genutzt werden.
§ 6
Mieten und Hochzeiten
(1) Für die Vermietung von Räumen und Flächen wird ein Entgelt erhoben.
Es beträgt:
Spreewald-Museum Lübbenau:
Saal Spreewald-Museum 20,00 € pro Stunde Bahnhalle Spreewaldbahn
Lübbenau 60,00 €
pro Stunde und zzgl. gültiger Um- satzsteuer
Freilandmuseum Lehde:
- 3 Stunden- und Tagespauschale
Fläche/ Raum
privat, Vereine, Ver- bände und regelmäßige
Nutzer
kommerzielle Nutzer, Unternehmen 3 Stunden
Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr)
3 Stunden
Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr) pro ausgewiesene
Freifläche 100,00 € 300,00 € 200,00 € 600,00 € Kulturscheune 40,00 € 400,00 € 100,00 € 700,00 €
ohne Einschränkung des Besucherverkehrs und nur auf ausgewiesenen Flächen
Bei Hochzeiten im Freilandmuseum Lehde mit anschließender Vermietung (Freifläche/ Kulturscheune) während der Museumsöffnungszeiten sind 25 Personen entgeltfrei. Für jede weitere Person wird das ermäßigte Entgelt von 3,50 € erhoben.
Bei Vermietungen des Freilandmuseums Lehde (Freifläche/ Kulturscheune) wird zu der Miete während der Museumsöffnung das Entgelt für Gruppen (3,50 € pro Person) erhoben.
Senftenberg:
Fläche/ Raum
privat, Vereine, Ver- bände und regelmä-
ßige Nutzer
kommerzielle Nutzer, Unternehmen 1 Stunde
Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr)
1 Stunde
Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr)
Saal 60,00 € 600,00 € 100,00 € 1.000,00 €
Hof 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 €
Freifläche vor
Schloss 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 €
Schießplatz/ Poterne 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 € Pulverturm und Flä-
che 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 €
Kommandantenhaus 30,00 € 250,00 € 30,00 € 250,00 € Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Entgelte für Mietnebenkosten werden wie folgt erhoben
Strom und Wasser 15,00 € pro Tag und zzgl. gülti- ger Umsatzsteuer Hausaufsicht (Personal des
Landkreises) 21,00 € pro Stunde und zzgl.
gültiger Umsatzsteuer
Reinigung - Sonderregelung laut separatem Vertrag mit der Reini- gungsfirma
Sicherheitsdienst - Sonderre- gelung laut separatem Vertrag mit dem Wachdienst
(hier gilt der Stundensatz der Sicherheitsfirma)
Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(3) Für die Durchführung von Hochzeiten im Schloss Senftenberg mit höchstens 90 Gästen beträgt das Entgelt für die Miete des
Saales zur Trauung/ Hochzeit: 165,00 Euro.
Für die Durchführung von Hochzeiten im Freilandmuseum Lehde mit höchstens 30 Gästen beträgt das Entgelt für die Miete des
Raumes im Altenteil zur Trauung/ Hochzeit: 200,00 Euro.
Im Entgelt sind die Kosten der Raummiete und Vor- bzw. Nachbereitung der Mietfläche (u.a. Einrichtung, Bestuhlung, Reinigung, Dekoration), sowie im Frei- landmuseum die Begrüßung in Tracht und eine Besichtigung des Hochzeitshau- ses enthalten.
Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
§ 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
(Ort, Datum, Unterschrift, Siegel) Beschluss Nr. 0114/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
1. Die Vertretung des Trägers der Sparkasse nimmt die dokumentierten Ergebnisse der Sparkasse Niederlausitz für das Geschäftsjahr 2014 zur Kenntnis.
2. Die einzelnen nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsrates der Spar- kasse Niederlausitz werden für das Geschäftsjahr 2014 nach § 26 Abs. 4 BbgSpkG entlastet.
Name Funktion
Siegurd Heinze Landrat
Vorsitzender Michael Herz 1. Stellvertreter
Rolf-Peter Rössiger 2. Stellvertreter Klaus-Jürgen Graßhoff Mitglied
Peter Winzer Mitglied
Axel Rudo Mitglied
Matthias Mnich Mitglied Eberhard Perschk Mitglied Daniela Koroll Mitglied Manuela Lachmann Mitglied
Ilona Kanter Mitglied
Eva Franke Mitglied
Carla Krahl Stellvertretendes Mitglied Peter Kurth Stellvertretendes Mitglied Ina Bürgelt Stellvertretendes Mitglied Lauchhammer, 01.10.2015
Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
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Beschluss Nr. 0119/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
Der Kreistag beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2015 für das Haushaltsjahr 2015.
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0120/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
Der Kreistag beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2016 für das Haushaltsjahr 2016.
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0123/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 1. Der Kreistag beschließt den geprüften und vom Landrat festgestellten Jahresab-
schluss 2012.
2. Der Kreistag erteilt dem Landrat aufgrund des festgestellten und geprüften Ergeb- nisses des Jahresabschlusses die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
(Der Jahresabschluss 2012 und seine Anlagen liegen für jeden zur Einsichtnahme zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Bürger- büro, Haus 5, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg aus.)
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
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Beschluss Nr. 0124/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015
Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestätigt die in der Fassung vom 14.04.2011 beschlossene
- Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek - Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek (Anlagen 1 und 2).
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages Anlage 1
Beschluss-Nr. 0023/2011
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. April 2011 Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Bran- denburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBL. I S. 202) i. V. m. § 7 des Vertrages zum PPP-Projekt SeeCampus zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer über die Campus-Bibliothek vom 05. März 2009 hat der Kreis- tag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in seiner Sitzung am 14.04.2011 fol- gende Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek beschlossen:
§ 1 - Allgemeines
1. Die im SeeCampus Niederlausitz errichtete Campus-Bibliothek beinhaltet die öffent- liche Bibliothek der Städte Lauchhammer und Schwarzheide in der Trägerschaft der Stadt Lauchhammer, deren Bestand zugleich als Schulbibliothek für die Schüler und Lehrer des SeeCampus fungiert sowie die Kreisbildstelle als nicht öffentliche Aufgabe in der Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz.
2. Die öffentliche Bibliothek der Städte Lauchhammer und Schwarzheide dient insbe sondere der allgemeinen Information und Bildung, der Leseförderung, der Orien- tierung in der Medienvielfalt sowie der Freizeitgestaltung.
3. Die Kreisbildstelle als nicht öffentliche Aufgabe des Landkreises Oberspreewald- Lausitz hat die Funktion, zusätzliche Unterrichtsmittel für die Gestaltung des Unter- richtes und von Projekten bereitzustellen.
§ 2 - Benutzungsberechtigung
1. Die Benutzung der Campus-Bibliothek mit Ausnahme der Kreisbildstelle regelt die Stadt Lauchhammer in eigener Verantwortung.
2. Die Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek kann ausschließlich von in Bildungsein- richtungen in kommunaler Trägerschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz täti- gen Pädagogen und Erziehern nach Ausstellung eines Bibliotheksausweises für die Kreisbildstelle gem. § 9 benutzt werden.
§ 3 - Allgemeine Pflichten der Benutzer
1. Die Medieneinheiten, die Einrichtung und die Ausstattung sind sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung oder Be- schädigung zu bewahren.
2. Jeder Benutzer/jede Benutzerin (nachfolgend Benutzer genannt) soll sich so ver- halten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Campus- Bibliothek beeinträchtigt werden.
3. Den Weisungen des Personals der Campus-Bibliothek ist Folge zu leisten.
4. Die Benutzer sind verpflichtet, Verlust und Beschädigung einer ihnen ausgehändig- ten Medieneinheit unverzüglich dem Personal der Campus-Bibliothek mitzuteilen.
Es ist untersagt, Beschädigungen an entliehenen Medieneinheiten selbst zu behe- ben oder beheben zu lassen.
5. Die Beachtung urheberrechtlicher Bestimmungen obliegt den Benutzern. Insbeson- dere wird darauf hingewiesen, dass urheberrechtlich geschützte Medieneinheiten nur für private Zwecke vervielfältigt werden dürfen.
6. Die Benutzer haben nach Aufforderung des Personals der Campus-Bibliothek den Bibliotheksausweis, den Personalausweis und den Inhalt von in die Campus- Bibliothek mitgebrachten Mappen, Taschen und anderen Behältnissen vorzuzeigen.
§ 4 - Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Personal der Campus-Bibliothek.
§ 5 - Haftung
1. Die Weitergabe ausgeliehener Medieneinheiten an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet in jedem Fall der Benutzer, auf dessen Namen die Medieneinheit ausgeliehen wurde bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
2. Die Campus-Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Campus-Bibliothek an Daten, Programmen und Hardware der Be- nutzer entstehen. Das gilt ebenso für Schäden an Geräten der Benutzer, die durch Handhabung von audiovisuellen Medien der Campus-Bibliothek entstehen.
3. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haftet die Person, auf die der Ausweis ausgestellt ist bzw. ihr gesetzlicher Vertreter.
4. Für verloren gegangene oder beschädigte Medieneinheiten einschließlich Ver- packungsmaterial und für Beilagen ist vom Benutzer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter Schadenersatz in Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes zu leisten. Stattdessen kann in Absprache mit der Campus-Bibliothek die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares durch den Benutzer erfolgen.
5. Der Benutzer haftet bei Nichtbeachtung urheberrechtlichen Bestimmungen für ent- sprechende Forderungen Dritter und stellt die Campus-Bibliothek von allen Ansprü- chen aus der Urheberrechtsverletzung frei.
§ 6 - Datenverarbeitung
Die von der Campus-Bibliothek erhobenen und gespeicherten Daten des Benutzers werden entsprechend den Vorschriften des Bundes-/Landesdatenschutzgesetzes be- handelt.
§ 7 - Elektronische Dienste
1. Die Campus-Bibliothek bietet in ihren Räumen die Benutzung elektronischer Dienste (Internet) für nichtkommerzielle Zwecke an. Die Campus-Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Drit- ter im Bereich der elektronischen Dienste. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen übernimmt die Campus-Bibliothek keine Gewähr.
2. Beim Ausdrucken von Texten, Bildern usw. oder Kopieren von Software ist der jeweilige Benutzer für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich.
3. Die Nutzung mitgebrachter Datenträger z.B. zum Kopieren von Dokumenten, Da- teien usw. ist nicht gestattet. Hierfür dürfen nur Datenträger genutzt werden, die über die Campus-Bibliothek erhältlich sind und dort käuflich zum Selbstkostenpreis erworben werden können.
4. Software, die nicht zum Bestand der Campus-Bibliothek gehört (z.B. Internet- downloads, mitgebrachte Software) darf auf deren Computern weder installiert noch ausgeführt werden.
5. Die Campus-Bibliothek übernimmt keinerlei Verantwortung für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit der vorgehaltenen IT-Technik und Software.
Es wird der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme empfohlen.
6. Bei der Benutzung des Internets ist es untersagt, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, radikalausgerichtete oder pornografische Seiten aufzurufen.
7. Für die Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes gelten zusätzlich folgende Regelun- gen:
a) Die Benutzung des Internets ist nur nach vorheriger persönlicher Anmeldung möglich. Zu diesem Zweck liegen Anmeldelisten aus, in die sich der Benutzer unter Vorlage des Bibliotheksausweises einträgt. Unvollständig ausgefüllte Re- servierungen werden nicht berücksichtigt. Direkt vor Beginn der Internet- Benutzung ist durch eine zweite Unterschrift das Erscheinen zu bestätigen.
b) Die Anmeldung laut Buchstabe a) ist verbindlich. Verhinderungen sind rechtzeitig unter der vom Personal der Campus-Bibliothek benannten Telefonnummer mit- zuteilen.
Abgesagte Termine können durch die Campus-Bibliothek mit anderen Be- nutzern belegt werden.
Bei Nichterscheinen kann der Termin nach 10 Minuten anderweitig vergeben werden.
Die Terminvergabe und Übernahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung laut Buchstabe a).
c) Der Internet-Arbeitsplatz wird dem Benutzer durch das Personal der Campus- Bibliothek zugewiesen. Ein Wechsel ist während der Nutzungsdauer nicht gestattet. Den Anweisungen des Personals der Campus-Bibliothek ist Folge zu leisten.
§ 8 - Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzer, die gegen diese Satzung verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benutzung der Campus-Bibliothek ausgeschlossen werden.
2. Internetnutzer, die gegen diese Satzung oder gegen die Gesetze der Bundesrepub- lik Deutschland verstoßen oder die den Internetanschluss der Campus-Bibliothek für kommerzielle Zwecke nutzen, können von der Nutzung des Internet-Arbeitsplat- zes ausgeschlossen werden.
3. Der Ausschluss erfolgt durch die Leitung der Campus-Bibliothek.
4. Offene Forderungen entsprechend der Entgeltordnung (§ 15) werden durch den Ausschluss nicht berührt.
§ 9 - Bibliotheksausweis
1. Der in § 2 Ziff. 2 genannte Personenkreis erhält auf Antrag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses einen Bibliotheksausweis für die Kreis- bildstelle in der Campus-Bibliothek ausgestellt.
2. Der Bibliotheksausweis ist jeweils ein Jahr gültig.
3. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar.
4. Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen seines Namens oder seiner Anschrift unter Vorlage eines geeigneten Nachweises sowie dem Verlust des Ausweises der Campus-Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Bibliotheksausweis ist bei einem Ausschluss von der Benutzung der Campus- Bibliothek gemäß § 8 unverzüglich zurückzugeben.
§ 10 - Ausleihbedingungen
1. Die Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises ist Voraussetzung für die Ausleihe von Medieneinheiten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Campus- Bibliothek.
2. Die Gesamtzahl der an den Benutzer gleichzeitig ausgegebenen Medieneinheiten ist auf 30 begrenzt.
§ 11 - Ausleihbeschränkung
Medieneinheiten, die als Präsenzbestand gekennzeichnet sind (wie insbesondere Le- xika oder heimatkundliche Literatur), sind von der Ausleihe ausgeschlossen.
§ 12 - Ausleihe/Fristen
1. Die Ausleihe von Medien beschränkt sich auf eine Dauer von - 4 Wochen für Bücher, Zeitschriften, MC, CD-Rom, Hörbücher
- 2 Wochen für Filme (DVD, Video), CD und Medienpakete für Pädagogen.
2. Es besteht die Möglichkeit, die Ausleihe von Medien beim Personal der Campus- Bibliothek vormerken zu lassen.
3. Die Frist für die Ausleihe kann auf Antrag vor deren Ablauf verlängert werden, falls die Medieneinheit nicht durch andere Benutzer vorgemerkt wurde. Die Frist für die Verlängerung richtet sich nach der für die jeweilige Medieneinheit gemäß Ziffer 1 festgelegten Frist. Sie beginnt jeweils mit dem ersten Tag der Verlängerung.
4. Nach Ablauf der Frist für die Ausleihe und einmaliger Mahnung kann auf Kosten des Benutzers die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares vom Personal der Campus-Bibliothek vorgenommen werden.
§ 13 - Fernleihe
Medieneinheiten, die nicht im Bestand der Campus-Bibliothek vorhanden sind, können über die Fernleihe nach den hierfür geltenden Bestimmungen vom Personal der Cam- pus-Bibliothek bestellt werden. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist für diese Medi- eneinheiten ausgeschlossen.
§ 14 - Rückgabe
1. Spätestens mit Ablauf der Frist für die Ausleihe haben die Benutzer die entliehenen Medieneinheiten unaufgefordert an die Campus-Bibliothek zurückzugeben.
2. Die Benutzer können auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr die entliehenen Medieneinheiten ausnahmsweise durch Dritte oder auf dem Postweg bzw.
Paketdienst an die Campus-Bibliothek zurückgeben.
3. Die Medieneinheiten sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, insbesondere sind Videos, Tonbänder und Filme zurückgespult sowie Diareihen, Transparente und Arbeitsblätter geordnet und mit dem bei Ausleihe übergebenen Begleitmaterial zurückzugeben.
§ 15 - Entgelt
Für die Benutzung der Campus-Bibliothek werden Entgelte gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung erhoben. Die Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Biblio- thek regelt des Weiteren die bei Verstößen gegen diese Satzung zu erhebenden Ent- gelte.
§ 16 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Die Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Benutzungsordnung der Kreisbildstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, in Kraft seit dem 01.08.2005 gem. Beschluss des Kreistages vom 08.09.2005, Beschlussnummer 13/170/05, außer Kraft.
§ 17 - Allgemeine Benutzungsbedingungen
Um einen einheitlichen Auftritt gegenüber Nutzern zu gewährleisten, wird der Land- kreis Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der Stadt Lauchhammer die Bedin- gungen zur Benutzung der Campus-Bibliothek, die sich aus den Regelungen zur Be- nutzung der Campus-Bibliothek der Stadt Lauchhammer und des Landkreises Ober- spreewald-Lausitz zusammensetzen, als einheitlichen Text redaktionell zusammen- fassen und den Nutzern durch Aushang und auf andere Weise zur Kenntnis geben.
Senftenberg, 18. April 2011 Siegurd Heinze
Landrat (Siegel)
Anlage 2
Beschluss-Nr. 0023/2011
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. April 2011
Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek
Aufgrund § 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202) und § 15 der Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek vom 18.04.2011 hat der Kreistag des Land-kreises Oberspreewald-Lausitz in seiner Sitzung am 14.04.2011 folgende Ent- geltordnung für die Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek beschlossen:
§ 1 - Geltungsbereich
Die Entgeltordnung gilt für die Benutzung der Kreisbildstelle.
§ 2 - Entgeltschuldner
Entgeltschuldner ist die Benutzerin/der Benutzer (nachfolgend Benutzer genannt).
§ 3 - Entgelte
1. Die Ausstellung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksaus- weises für die Kreisbildstelle sind kostenfrei.
2. Für die Überschreitung der Leihfristen ist, unabhängig davon, ob eine Mahnung erfolgte, ein Versäumnisentgelt zu entrichten:
je Medieneinheit und
angefangener Woche 1,00 €
Wird eine schriftliche Mahnung erforderlich, ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,00 € zu entrichten.
3. Für Ersatzbeschaffung, Reparatur und nicht ordnungsgemäße Rückgabe:
Wenn die ausgeliehenen Medieneinheiten und/oder deren Verpackungen (insbe- sondere Hüllen) trotz Aufforderung nicht zurückgegeben werden, verloren wurden oder beschädigt sind, hat der Benutzer Schadenersatz in Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 10,00 € je Medieneinheit zu zahlen.
Das Bearbeitungsentgelt wird auch bei späterer Rückgabe der Medieneinheit nicht erstattet.
Für gem. § 14 Ziffer 3 der Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus- Bibliothek nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Medieneinheiten ist ein Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 1,00 € je Medieneinheit zu zahlen.
4. Für Computerausdrucke und Vervielfältigungen:
(s/w je Blatt) 0,15 €
(farbig je Blatt) 0,30 €
§ 4 - Fälligkeit Die Entgelte gemäß § 3 sind wie folgt fällig:
- nach § 3 Ziffer 2: an dem Fristende folgenden Öffnungstag
- nach § 3 Ziffer 3: sofort nach Ersatzbeschaffung, Reparatur oder nicht ordnungs- gemäße Rückgabe
- nach § 3 Ziffern 4: sofort mit Inanspruchnahme der Leistung.
§ 5 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Die Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Entgeltordnung der Kreisbildstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, in Kraft seit dem 01.08.2005 gem. Beschluss des Kreistages vom 08.09.2005, Beschlussnummer 13/170/05, au- ßer Kraft.
§ 6 - Allgemeine Entgeltbedingungen
Um einen einheitlichen Auftritt gegenüber Nutzern zu gewährleisten, wird der Land- kreis Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der Stadt Lauchhammer die Regelun- gen hinsichtlich der Entgelte für die Benutzung der Campus-Bibliothek, die sich aus den entsprechenden Entgeltordnungen der Stadt Lauchhammer und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zusammensetzen, als einheitlichen Text redaktionell zusam- menfassen und den Nutzern durch Aushang und auf andere Weise zur Kenntnis ge- ben.
Senftenberg, 18. April 2011
Siegurd Heinze Landrat
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Beschluss Nr. 0125/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt die Auflösung der Z.E.I.T. GmbH und erteilt dem Gesellschaf- tervertreter die Weisung, diesen Beschluss in der Gesellschafterversammlung umzu- setzen.
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0126/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt, dass
1. die Kreisverwaltung die im anliegenden Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Von der frühkind- lichen Förderung über die schulische bis zur beruflichen Bildung“ erarbeiteten In- halte, Ziele und Vorschläge als Handlungsrahmen für die weitere Ausgestaltung der Bildung im Landkreis OSL angewendet werden sollen,
2. die im Punkt IV des Konzeptes „Maßnahmepläne des LK OSL von der frühkindli- chen Förderung bis zur beruflichen Bildung“ benannten Maßnahmen nach einem innerhalb der Verwaltung abzustimmenden Zeitplan im Abgleich mit den Entwick- lungen auf Bundes- und Landesebene umzusetzen sind,
3. die Kreisverwaltung hierzu entsprechende Arbeits- und Entscheidungsgremien fort- führt und ggf. weiterentwickelt,
4. ein Auswertungsbericht zu den Maßnahmeplänen, die notwendige Fortschreibung und Aktualisierung des vorliegenden Inklusionskonzeptes alle zwei Jahre, erstmals im I. Quartal 2018, dem Kreistag vorzulegen sind.
(Das Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Von der frühkindlichen Förderung über die schulische bis zur beruflichen Bildung“ liegt für jeden zur Einsichtnahme zu den bekannten Öffnungszei- ten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bei der Inklusionskoordinatorin, Haus 2, Zimmer 410, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg aus.)
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
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Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz vom 01. Oktober 2015
Beschluss Nr. 0110/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt Grundstücksangelegenheiten.
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0127/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt eine Grundstücksangelegenheit.
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
Beschluss Nr. 0131/2015
des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt eine Vergabeleistung.
Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende
des Kreistages
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Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.
Senftenberg, 15.10.2015
Siegurd Heinze Landrat
Bekanntmachungen des Landrates
Bekanntmachung
Hiermit gebe ich bekannt, dass das Ministerium des Innem und für Kommunales des Landes Brandenburg als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 Gesetz über kommu- nale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) die Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes "Schwarze Elster" vom 18. August 2015 mit Wirkung zum 17. September 2015 bekannt gemacht hat.
Gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) weise ich auf die amtliche Bekanntmachung der genannten Neunten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes "Schwarze Elster" im Amtsblatt für Bran- denburg Nr. 36 vom 16. September 2015, dort S. 791, hin.
Senftenberg, den 30. September 2015
Bekanntmachung
Hiermit gebe ich bekannt, dass das Ministerium des Innem und für Kommunales des Landes Brandenburg als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 Gesetz über kommu- nale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) die Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung" - in Form einer Neufassung - vorn 3. Juni 2015 mit Wirkung zum 3. September 2015 bekannt gemacht hat.
Gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vorn 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) weise ich auf die amtliche Bekanntmachung der genannten Fünften Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Ver- waltung" - in Form einer Neufassung - im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 34 vorn 2. September 2015, dort S. 763ff, hin.
Senftenberg, den 17. September 2015
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen
Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg
Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 „Reppist“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28. September 2015 mit Beschluss Nr. 03/02/2015 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Reppist“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt mit ca. 6.000 m² die Flurstücke 124/1, 124/3 und das Flurstück 2/5 der Flur 2 der Gemarkung Reppist (siehe Anlage).
Der Bauherr Torsten Häusler ist Eigentümer der Anlage und beabsichtigt, das denk- malgeschützte alte Kulturhaus Reppist wieder instand zu setzen, um- und auszubauen und mit einer neuen Nutzung zu belegen. Mit dem B-Plan soll ein städtebaulich geord- neter, rechtskonformer Zustand sowie eine geringfügige Weiterentwicklung der Anlage ermöglicht werden. Dies umfasst insbesondere die bauplanungsrechtliche
Sicherung und Nutzungsänderung des bestehenden alten Kulturhauses sowie die Er- weiterung seiner Außenanlagen und die Herstellung von Stellplätzen.
Senftenberg, den 02. Oktober 2015
gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher (Siegel)
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen
Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg
Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 „Erholungsgebiet Groß- räschener See Nord Ost“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28. September 2015 mit Beschluss Nr. 04/02/2015 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Erholungsgebiet Großräschener See Nord Ost“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich nördlich des Überleiters 11 (zukünftiger Ilsekanal) entlang der Bahnstrecke Großräschen-Senftenberg, folgt dann einem historischen Wegegrundstück in Richtung Westen, schließt aber noch das Flurstück 706 mit ein, folgt dem Rundweg des Großräschener Sees bis zur unbefestigten Betriebsstraße der LMBV in Richtung Südwesten für ca. 270 m. Von dort aus wird wieder der Linie des Feldweges für ca. 200 m in westlicher Richtung bis zur zukünftigen Wasserlinie gefolgt.
Von dort liegt die Planungsgebietsgrenze für ca. 120 m auf der geplanten Wasserlinie und springt dann 50 m in den zukünftigen Großräschener See und folgt parallel der geplanten Uferkante bis zum Ende der Einlauföffnung des Überleiters 11. Von dort verläuft sie auf der nördlichen Böschungsoberkante des Überleiters, kreuzt die Be- triebsstraße und schließt den Geltungsbereich am Ausgangspunkt nördlich des Über- leiters 11 am Bahngrundstück.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 25 ha und liegt in der Flur 2 in der Gemarkung Sedlitz (siehe Anlage).
Der Investor ist teilweise Eigentümer der Flächen und plant am Großräschener See eine Urlaubsanlage im gehobenen Qualitätssegment. Das Resort soll aus einer Hotel- anlage, einem Gastronomiebereich, Wellnessaktivitäts- und medizinischen Anwen- dungsbereichen, einer Saunalandschaft (mit schwimmender Architektur) und Ferien- häusern bestehen.
Mit dem B-Plan soll Planungsrecht für diese Anlage am Großräschener See geschaf- fen werden. Der Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Sondergebiet Erholung dar.
Senftenberg, den 02. Oktober 2015
gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher (Siegel)
709 519/1
505 504
707
498
454/3 506
514 744
503
ca 25 ha
Grubenwasserreinigungs-An- lage (GWRA)
Großräschener See
B 169 / B 96
ÜL11 (Ilsekanal) 706
609
Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spree- wald“ (GRPS)
Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die Jahresrechnung 2014 des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRPS) und die Entlastung des Verbandsvorstehers
Der Zweckverband Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald hat in seiner 41. Ver- bandsversammlung am 17.09.2015 die geprüfte Jahresrechnung 2014 mehrheitlich beschlossen und dem Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Stephan Loge, die Entlas- tung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.
Gemäß des § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Ver- bindung mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit werden der Beschluss Nr. 1/15 zum Jahresabschluss 2014 und der Beschluss Nr. 2/15 zur Entlastung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Gewässerrandstreifen-pro- jekt Spreewald hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Der geprüfte Jahresabschluss 2014 liegt für Jeden zur Einsichtnahme im Raum 444 in der Nebenstelle des Landkreises Dahme-Spreewald in 15907 Lübben, Beethovenweg 14 aus. Um vorherige Terminabsprache unter 03546 / 20 16 10 wird gebeten.
Lübbenau, den 05.10.2015 gez. H. Wenzel
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Bekanntmachung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘
Erste Satzung zur Änderung der
Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes
„Schwarze Elster“
Auf Grund der §§ 24 und 30 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgK- Verf) i. V. m. § 12 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit im Land Bran- denburg (GKGBbg) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 22. September 2015 folgende Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ be- schlossen:
Artikel 1
Erste Satzung zur Änderung der
Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“
Die Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ vom 22. März 2006 wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Diese Satzung gilt für ehrenamtliche Mitglieder der Verbandsversammlung und für die ehrenamtlichen Mitglieder des Verbandsvorstandes des Abfallent- sorgungsverbandes „Schwarze Elster“, sowie in die Verbandsgremien beru- fene sachkundige Einwohner.
(2) Der kraft Amtes der Verbandsversammlung angehörende Landrat des Ver- bandsmitgliedes, im Falle seiner Verhinderung sein allgemeiner Stellvertreter, sind vom Geltungsbereich dieser Satzung ausgenommen.
Gleiches gilt für die durch die Kreistage gewählten Vertreter, die gleichzeitig Beschäftigte der Mitgliedskörperschaft sind.“
2. § 2 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 wird die Zahl „13“ durch die Zahl „35“ ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Sitzungsgeld für ehrenamtliche Mitglieder in den Verbandsgremien und für berufene Einwohner beträgt für die Teilnahme an der Verbandsver- sammlung und an der Vorstandssitzung jeweils 13 Euro je teilgenommener Sitzung.
Mitarbeitern der Verbandsmitglieder, die der Verbandsversammlung als ge- wählte Vertreter oder dem Vorstand als Mitglied angehören, wird kein Sit- zungsgeld gewährt.
(2) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung bzw., wenn dieser an der Sit- zungsteilnahme gehindert ist, dessen Stellvertreter erhalten für jede von Ihnen geleitete Sitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro. Gehört dieser der Mitgliedskörperschaft an, entfällt der Anspruch auf diese Entschädi- gung.
(3) Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt.“
4. § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Fahrten zwischen Arbeits-/ Wohn- und Sitzungsort sind dann nicht erstat- tungsfähig, wenn der Sitzungsort gleichzeitig Wohn- oder Arbeitsort ist.“
Artikel 2 Inkrafttreten
Die Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für den Abfallentsor- gungsverband „Schwarze Elster“ tritt rückwirkend zum 01. Juli .2015 in Kraft.
Lauchhammer, 23.09.2015
Dr.-Ing. Bernd-Ulrich Frosch (Siegel) Verbandsvorsteher
Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes "Niederlau- sitz"
E I N L A D U N G
Zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungsverban- des „Niederlausitz“ lade ich Sie recht herzlich am
Donnerstag, dem 29.10.2015, um 16:00 Uhr
in den Beratungsraum des Verbandes, Frankfurter Str. 45 , in 15907 Lübben (Spreewald)
mit folgender Tagesordnung ein:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Anwesenheit 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Verbandsvorstehers
5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 02.07.2015 6. Anfragen
7. Einwohnerfragestunde
8. Bestätigung der Tagesordnung
9. Berichterstattung zur Hausmüllanalyse des KAEV "Niederlausitz" im Zeitraum 2013/2014
10. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 09/15
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Stadt Cottbus für die Entsorgung mineralischer Abfälle auf den Kommunalen Abfallentsorgungsverband "Niederlausitz"
11. Beratung zur Vorbereitung einer Aufgabenstellung für eine Vergleichs- betrachtung möglicher zukünftiger Verbandsstrukturen auf Basis ei- ner Prognoserechnung bis 2020
12. Bericht zur Stellungnahme des Ministeriums für Ländliche Entwick- lung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg sowie zum entsprechenden Antwortschreiben des KAEV "NL" zum Konzept über die Erfassung von Bioabfällen im Verbandsgebiet des KAEV
"Niederlausitz"
13. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 10/15
Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle des Verbands- vorstehers im Hinblick auf die beabsichtigte Wiederwahl des Amtsin- habers für die Wahlperiode ab 01.03.2016
14. Sonstiges
gez. Ernst Mittermaier
Vorsitzender der Verbandsversammlung