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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 22 Senftenberg, 15.10.2015 Nr. 9/2015

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015

Antrag auf Förderung der medienpädagogischen Arbeit 5 Beschluss-Nr. 0102/2015

Antrag "Entwicklung und Erweiterung des Bildungskonzeptes für 5 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Senftenberger Umwelt-

bildungszentrum"

Antragsteller: NABU Regionalverband Senftenberg Beschluss-Nr. 0122/2015

Erste Änderung zur Zusammensetzung des Unterausschusses 5 Jugendhilfeplanung

Beschluss-Nr. 0134/2015

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages

des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015

Bestellung der ehrenamtlichen Naturschutzhelfer und -helferinnen für 6 den Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 01.01.2016 bis 31.12.2025

Beschluss-Nr. 0121/2015

(2)

Seite Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages

des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015

Vergabeentscheidung 8

Beschluss-Nr. 0133/2015

Abschluss von Mietverträgen 8

Beschluss-Nr. 0136/2015

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

Entgelte im Museum des Landkreises Oberspreewald Lausitz 9 Beschluss-Nr. 0113/2015

1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk 15 versehenen Jahresabschlusses der Sparkasse Niederlausitz

einschl. Lagebericht nach § 26 Abs. 3 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)

2. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz gemäß § 26 Abs. 4 BbgSpkG

Beschluss-Nr. 0114/2015

Beschluss für den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2015 für das 16 Haushaltsjahr 2015

Beschluss-Nr. 0119/2015

Beschluss für den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2016 für das 16 Haushaltsjahr 2016

Beschluss-Nr. 0120/2015

Beschluss des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung des Landrates 17 für das Haushaltsjahr 2012

Beschluss-Nr. 0123/2015

Benutzungssatzung und Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der 17 Campus-Bibliothek

Beschluss-Nr. 0124/2015

Liquidation der Z.E.I.T. GmbH 25

Beschluss-Nr. 0125/2015

Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im 25 Landkreis Oberspreewald-Lausitz von der frühkindlichen Förderung

über die schulische bis zur beruflichen Bildung (Inklusionskonzept) Beschluss-Nr. 0126/2015

(3)

Seite Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises

Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

Grundstücksangelegenheiten 26

Beschluss-Nr. 0110/2015

Grundstücksangelegenheit 26

Beschluss-Nr. 0127/2015

Vergabeleistung 27

Beschluss-Nr. 0131/2015

Bekanntmachungen des Landrates

Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallent- 28 sorgungsverbandes "Schwarze Elster" vom 18. August 2015

Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des 29 Zweckverbandes "Niederlausitzer Studieninstitut für

kommunale Verwaltung" - in Form einer Neufassung - vorn 3. Juni 2015

Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 „Reppist“ in der 30 Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 „Erholungsgebiet 32 Großräschener See Nord Ost“ in der Stadt Senftenberg gemäß

§ 2 (1) BauGB

Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrand- streifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die 34 Jahresrechnung 2014 des Zweckverbandes Gewässerrand-

streifenprojekt Spreewald (GRPS) und die Entlastung des Verbandsvorstehers

Bekanntmachung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘

Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des 35 Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“

(4)

Seite Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

"Niederlausitz"

Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen 37 Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden.

Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt wer- den.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gott- schalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(5)

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015

Beschluss Nr. 0102/2015

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015

Dem Antrag auf Förderung der medienpädagogischen Arbeit in Kooperation des Medienpädagogen des Schlupfwinkel Weißwasser & Lausitzer Bildungsgesellschaft e. V. und der FilmCrew Lauchhammer an der Oberschule „Am Wehlenteich“ in Lauch- hammer wird in Höhe von 2.500,00 EUR stattgegeben.

Senftenberg, 10.09.2015 Ulrich Thorhauer

Vorsitzender

des Jugendhilfeausschusses

Beschluss Nr. 0122/2015

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des NABU Regionalverband Senften- berg e.V. auf Förderung der Maßnahme „Entwicklung und Erweiterung des Bildungs- konzeptes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Senftenberger Umweltbil- dungszentrum“ in Höhe von 2.162,76 € zu.

Senftenberg, 10.09.2015 Ulrich Thorhauer

Vorsitzender

des Jugendhilfeausschusses

Beschluss Nr. 0134/2015

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10. September 2015

Der Jugendhilfeausschuss wählt Frau Heike Borchardt als neues Mitglied in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung.

Senftenberg, 10.09.2015 Ulrich Thorhauer

Vorsitzender

(6)

des Jugendhilfeausschusses

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015

Beschluss-Nr. 0121/2015

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015

Bestellung der ehrenamtlichen Naturschutzhelfer und -helferinnen für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 01.01.2016 bis 31.12.2025 entsprechend Naturschutz- helferverzeichnis (Anlage).

Senftenberg, 24.09.2015 Siegurd Heinze

Vorsitzender

des Kreisausschusses Anlage

Naturschutzhelferverzeichnis bei der unteren Na- turschutzbehörde des LK Oberspreewald-Lausitz lfd.

Nr.

Name Vorname Fachgebiet

01. Herr Albrecht Wolfgang Ornithologie

02. Herr Arlt Helmut allgemeiner Arten- und Biotopschutz

03. Herr Bekurts Volker allgemeiner Arten- und Biotopschutz 04. Herr Blaschke Werner Ornithologie (Weißstorch, Brutvogel-

monitoring), Bergbaufolgeland- schaft, Öffentlichkeitsarbeit

05. Herr Böhmer Winfried Ornithologie (Storchenzentrum Vet- schau)

06. Herr Boemack Jürgen Ornithologie

07. Herr Dittmann Ulrich Forstwirtschaft, Jagd, allgemeiner Arten- und Biotopschutz

08. Herr Domann Jens Mammalogie (Biberschutz)

09. Herr Elsner Bernd Herpetologie (Amphibien), Entomo-

logie (Hymenoptheren), Natur- schutzbeirat

10. Frau Erler Beate allgemeiner Arten- und Biotopschutz

11. Herr Erler Roberto Ornithologie (Raubwürgerschutz)

12. Herr Erler Ingo Ornitologie

13. Frau Faber Elke allgemeiner Biotopschutz, Jagd, Ge-

wässerökologie / Wasserwirtschaft 14. Herr Goßmann Klaus-Peter Gehölzschutz, Bergbau / Sanierung

Gewässerökologie / Wasserwirt- schaft

15. Herr Gruszczynski Klaus Ornitiologie, allgemeiner Bio- topschutz

(7)

16. Herr Hanspach, Dr. Dietrich Botanik, Pflanzensoziologie, Land- schaftsplanung, Vegetations- u.

Landschaftsgeschichte, Öffentlich- keitsarbeit, Naturschutzbeirat 17. Herr Hein Dietrich Mammalogie (Biber / Fischotter), all-

gemeiner Biotopschutz, Natur- schutzbeirat

18. Herr Heinrich Olaf allgemeiner Biotop- und Artenschutz 19. Herr Jentsch Helmut Botanik, Pflanzensoziologie, Öffent-

lichkeitsarbeit

20. Herr Jesse Siegfried allgemeiner Arten- und Bio- topschutz

21. Herr Kaminski Rüdiger Ornitologie (Wasservögel), Mammo- logie, Bergbaufolgelandschaft

22. Frau Klaus Corinna Mammalogie (Wolf)

23. Herr Klaus Detlev Mammalogie (Wolf)

24. Herr Konczak Harald Forstwirtschaft, Jagd, allgemeiner Arten- und Biotopschutz, Natur- schutzbeirat

25. Herr Krause Lutz Forstwirtschaft, Jagd, Herpetologie,

26. Herr Kupfer Rudolf Landwirtschaft, Landschaftsge-

schichte, Öffentlichkeitsarbeit 27. Herr Ledermann Siegward Ichtyologe, Herpetologie

28. Herr Lehmann Manfred Naturschutzbeirat

29. Herr Marschka Karl-Heinz Jagd, allgem. Arten- und Bio- topschutz,

30. Herr Marschka Ulrich Jagd, Reittourismus

31. Herr Meinert K.-Heinz Bergbaufolgelandschasft 32. Herr Michaelis Heiko Ornitologie (Wasservögel)

33. Herr Nevoigt Jörg Herpetologie, Naturwacht, Natur-

schutzbeirat

34. Herr Pasieka Peter Forstwirtschaft, Jagd, Naturschutz- beirat

35. Herr Pohland Rudi Ornithologie, Botanik, Bergbaufolge- landschaft

36. Frau Pophal Ingrid allgemeiner Biotop- und Artenschutz 37. Herr Pophal Norbert Ornithologie (Kranichschutz), Herpe-

tologie (Amphiebien)

38. Herr Raden Frank Ornithologie, Mammalogie (Wolfmo-

nitoring), Naturschutzbeirat

39. Herr Reche Frank allgemeiner Biotop- und Arten-

schutz, Gewässerökologie, Forst- wirtschaft

40. Herr Schmager H.-Jürgen Bergbaufolgelandschaft, Gehölz- schutz,

41. Herr Schneider Timo Ornihologie, Öffentlichkeitsarbeit

42. Herr Seltmann Wolfgang Ornithologie

43. Herr Siwik Bert Bergbaufolgelandschaft, Forstwirt-

schaft, allgemeiner Arten- und Bio- topschutz

44. Herr Stein Michael Herpethologie, Gehölzschutz

45. Herr Stopfkuchen Fritz Hymenoptheren (Ameisenschutz), Botanik (Orchideen)

46. Herr Szadzik Günter Bergbaufolgelandschaft, allgemeiner Arten- und Biotopschutz

47. Frau Uhl Gisela Mammalogie (Fledermäuse)

48. Herr Uhl, MR. Klaus Ornithologie (Kranichschutz), Natur- schutzbeirat

(8)

49. Herr Walczak Günter Mammalogie (Fledermäuse), Ornito- logie, Botanik (Orchideen), Berg- baufolgelandschaft

50. Herr Wiesner Thomas Entomologie, Landschaftsplanung, Ornithologie, Naturschutzbeirat 51. Frau Wodarra Gabriele allgemeiner Arten- und Bio-

topschutz, Naturwacht

52. Herr Zimmerling Wilhelm Gehölzschutz, Herpetolgie, Mykolo- gie (Großpilze), Naturschutzbeirat 53. Frau Zschech Ellen Forstwirtschaft, Jagd, Herpetologie,

Ornithologie (Fischadler),

54. Temporär

Ausweis 1

55. Temporär Ausweis 2

56. Temporär

Ausweis 3

57. Temporär

Ausweis 4

58. Temporär

Ausweis 5

59. Temporär

Ausweis 6

60. Temporär Ausweis 7

___________________________________________________________________

Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015

Beschluss Nr. 0133/2015

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015

Der Kreisausschuss beschließt eine Vergabeentscheidung.

Senftenberg, 24.09.2015 Siegurd Heinze

Vorsitzender

des Kreisausschusses

Beschluss Nr. 0136/2015

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 24. September 2015

Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss von Mietverträgen.

Senftenberg, 24.09.2015 Siegurd Heinze

Vorsitzender

des Kreisausschusses

(9)

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

Beschluss Nr. 0113/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

Der Kreistag beschließt die umfängliche Beibehaltung der mit Beschluss Nr. 0150/2009 festgesetzten Entgeltsatzung des Museums des Landkreises Ober-

spreewald-Lausitz, welche mit Beschluss 0088/2011 letztmalig geändert wurde.

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages Anlage

Beschluss-Nr. 0150/2009

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 03. Dezember 2009 zuletzt geändert mit Beschluss-Nr. 0088/2011 vom 08. Dezember 2011

Entgeltsatzung für das Museum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

§ 1 Entgelte

Für den Besuch des Museums des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und dessen Sonderveranstaltungen werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen die- ser Entgeltordnung erhoben. Ebenso werden privatrechtliche Entgelte nach dieser Ent- geltordnung für fachwissenschaftliche Leistungen des Museums, für die Gelegenheit zu gewerblichen Foto- oder Filmaufnahmen und die Vermietung von Räumen und Flä- chen erhoben.

§ 2

Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Besuch des Museums, der Inanspruchnahme der Leistung oder – soweit bereits vorab ein Vertrag über entgeltliche Leistungen abge- schlossen wird – mit Zustandekommen dieses Vertrages. Einzelne Leistungen und die Vermietung von Räumen und Flächen können von der vorab erfolgten Zahlung eines Entgeltes abhängig gemacht werden.

(10)

§ 3 Eintrittsgeld (1) Der Eintritt beträgt

für die Museumsbereiche Schloss und Festung Senftenberg (einschließlich Kunstsammlung Lausitz); Freilandmuseum Lehde

Erwachsene: 5,00 €

Ermäßigt:

(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 3,50 €

Jugendliche ab 16 Jahre: 3,50 €

Kinder/ Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:

(sowie Schüler im Rahmen des Lehrauftrages) 1,00 € Familienkarte: (2 Erwachsene und bis zu 3 eigene

Kinder frei, jedes weitere Kind 1 Euro)

(Erwachsene mit Kindern/ Jugendlichen bis zum vollen- deten 16. Lebensjahr)

10,00 € Gruppenkarte: ab 10 Personen/ p. P. 3,50 € Kinder: bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Frei Jahreskarte: Senftenberg (Schloss und Festung;

Kunstsammlung Lausitz

Jahreskarte Freilandmuseum Lehde

25,00 €

20,00 € für den Museumsbereich Spreewald-Museum Lübbenau

Erwachsene: 5,00 €

Ermäßigt:

(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 3,50 €

Jugendliche: ab 16 Jahre 3,50 €

Kinder/ Jugendliche: bis zum vollendeten 16. Lebens-

jahr: (sowie Schüler im Rahmen des Lehrauftrages) 1,00 € Familienkarte: (2 Erwachsene und bis zu 3 eigene

Kinder frei, jedes weitere Kind 1 Euro)

(Erwachsene mit Kindern/ Jugendlichen bis zum vollen- deten 16. Lebensjahr

10,00 € Gruppenkarte: ab 10 Personen/ p. P. 3,50 € Kinder: bis zum vollendeten 3. Lebensjahr Frei

Jahreskarte: 20,00 €

für Museumsbereiche in Kombination

Kombikarte Spreewald für Erwachsene:

(Spreewald-Museum Lübbenau und Freilandmuseum Lehde)

Jahreskarte Kombikarte Spreewald

9,00 €

35,00 € Kombikarte für alle drei Standorte für

Erwachsene:

(Schloss und Festung Senftenberg, Spreewald-Museum Lübbenau und

13,00 €

(11)

Freilandmuseum Lehde)

Jahreskarte Kombikarte für alle 3 Standorte 50,00 € Kombikarte Spreewald ermäßigt:

(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 7,00 € Kombikarte für alle drei Standorte ermäßigt:

(Studenten, Azubis, Behinderte, Arbeitslose) 10,50 €

Die Kombikarte hat ab dem Ausstellungstag eine Gültigkeitsdauer von einem Monat.

Jahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten vom Ausstellungsdatum an ein Jahr. Jahreskarten gelten zur Besichtigung von Aus- stellungen, Sonderausstellungen und Festen, jedoch nicht für museumspäda- gogische Programme, kulturelle Veranstaltungen und Festen mit erhöhtem Ein- trittspreis.

(2) Die Entgelte für Sonderprogramme und Führungen betragen Museumspädagogisches Programm (je Teilnehmer)

zzgl. Eintritt 2,00 €

Kinderführung (bis 25 Kinder) zzgl. Eintritt 15,00 € Führung (bis 25 Personen) zzgl. Eintritt 30,00 € wissenschaftliche Führung zzgl. Eintritt 45,00 € Kindergeburtstag (bis zu 10 Kinder, Dauer 3 Stunden)

(ab dem 11. Kind, pro Kind zzgl. 3 €, Geburtstagskind und zwei erwachsene Begleitpersonen sind frei)

60,00 € (3) Bei Sonderveranstaltungen wird zum Eintrittspreis ein zusätzliches Entgelt von

1,00 Euro bis 25,00 Euro (einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatz- steuer) erhoben, für Kurse und andere Weiterbildungsveranstaltungen wird ein zusätzliches Entgelt zwischen 15,00 Euro und 100,00 Euro erhoben.

(4) Der Landkreis kann im Rahmen touristischer oder musealer Gesamtangebote allgemeine Ermäßigungen von bis zu 30 % auf die gemäß Absatz 1 zu entrich- tenden Eintrittsentgelte gewähren.

(5) Befreiungen und Ermäßigungen

1. Kein Eintrittsentgelt gemäß Absatz 1 wird erhoben:

a) von Minderjährigen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

b) für eine Begleitperson von Schwerbehinderten, bei denen die Notwendig- keit ständiger Begleitung im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist (Merkzeichen „B“, „G“ oder „H“)

c) von Inhabern eines Presseausweises, eines Ausweises der ICOM (Inter- national Council of Museums) und AICA (Association Internationale des critiques d’art)

(12)

d) von Sponsoren, Reiseleitern, Busfahrern und Lehrern (auf 10 Schüler ist 1 Lehrer frei), sowie von Mitgliedern des Fördervereins am Kreismuseum Senftenberg e. V. und des Rubiško e. V. Lübbenau.

2. Das ermäßigte Eintrittsgeld gemäß Absatz 1 eint zu entrichten von:

a) Mitgliedern einer Gruppe ab 10 Teilnehmer/innen

b) Studierenden (außer Seniorenuniversitäten), Schülern/innen, Auszubil- denden und Personen, die sich in der Ableistung eines freiwilligen sozia- len/ ökologischen Jahr befinden, Zivildienstleistenden mit entsprechen- dem Nachweis

c) Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten

d) Teilnehmern an gemeinsamen Aktionen mit privaten Partnerunternehmen e) Mitglieder des Fördervereins am Kreismuseum Senftenberg e. V. und

des Rubiško e.V. Lübbenau bei Sonderveranstaltungen.

§ 4

Foto- und Filmarbeiten

Für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen ist folgendes Entgelt zu zahlen:

1. gewerbliche Fotoaufnahmen

Fotoaufnahmen 110,00 € pro Stunde

Ausgenommen von dieser Regelung ist die Presseberichterstattung.

Gewerbliche Fotoaufnahmen unterliegen der schriftlichen Genehmigungspflicht.

2. gewerbliche Filmaufnahmen

gewerbliche Film- und TV-Aufnahmen –

Außen 50,00 € pro Stunde

gewerbliche Film- und TV-Aufnahmen – In-

nen 65,00 € pro Stunde

Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

Von dieser Regelung ausgenommen ist die Presseberichterstattung.

Gewerbliche Filmaufnahmen unterliegen der schriftlichen Genehmigungspflicht.

(13)

§ 5

Bibliotheks-, Archivbenutzung, Beratung

Für die Nutzung der Bibliothek oder des Archivs bzw. des Bildmaterials der Fotothek und eine wissenschaftliche Fachberatung ist nachfolgendes Entgelt zu entrichten 1.

Tagesnutzung Bibliothek/ Archiv 10,00 € pro Person Wissenschaftliche Fachberatung 35,00 € pro Person Wissenschaftliche Fachberatung von gerin-

gem Umfang 15,00 € pro Person

2. Nutzung des Bildmaterials der Fotothek Kategorie I Bildmaterial geringer

Wertigkeit 25,00 € pro Stück

Kategorie II Bildmaterial mittlerer

Wertigkeit 75,00 € pro Stück

Kategorie III Bildmaterial hoher Wer-

tigkeit 150,00 € pro Stück

Die Kategorien legt das Museum als wissenschaftliche Einrichtung selbstständig fest.

Alle Entgelte für Foto- und Filmarbeiten verstehen sich exklusive Reproduktions- kosten.

Nutzer/innen aus dem Landkreis mit Gemeinnützigkeit erhalten bei nicht kommerziel- ler Verwendung eine kostenlose Beratung und eine 50 %-ige Ermäßigung auf die ge- nannten Entgelte; die Benutzung der Bibliothek ist frei.

Für Belegarbeiten von Schüler/innen des Landkreises und Studenten/innen können Leistungen unter Ziffer 1 bei Vorlage des Schüler-/Studentenausweises und das von dem betreffenden Fachlehrer/ Dozenten bestätigten Belegthemas kostenlos genutzt werden.

§ 6

Mieten und Hochzeiten

(1) Für die Vermietung von Räumen und Flächen wird ein Entgelt erhoben.

Es beträgt:

Spreewald-Museum Lübbenau:

Saal Spreewald-Museum 20,00 € pro Stunde Bahnhalle Spreewaldbahn

Lübbenau 60,00 €

pro Stunde und zzgl. gültiger Um- satzsteuer

(14)

Freilandmuseum Lehde:

- 3 Stunden- und Tagespauschale

Fläche/ Raum

privat, Vereine, Ver- bände und regelmäßige

Nutzer

kommerzielle Nutzer, Unternehmen 3 Stunden

Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr)

3 Stunden

Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr) pro ausgewiesene

Freifläche 100,00 € 300,00 € 200,00 € 600,00 € Kulturscheune 40,00 € 400,00 € 100,00 € 700,00 €

 ohne Einschränkung des Besucherverkehrs und nur auf ausgewiesenen Flächen

Bei Hochzeiten im Freilandmuseum Lehde mit anschließender Vermietung (Freifläche/ Kulturscheune) während der Museumsöffnungszeiten sind 25 Personen entgeltfrei. Für jede weitere Person wird das ermäßigte Entgelt von 3,50 € erhoben.

Bei Vermietungen des Freilandmuseums Lehde (Freifläche/ Kulturscheune) wird zu der Miete während der Museumsöffnung das Entgelt für Gruppen (3,50 € pro Person) erhoben.

Senftenberg:

Fläche/ Raum

privat, Vereine, Ver- bände und regelmä-

ßige Nutzer

kommerzielle Nutzer, Unternehmen 1 Stunde

Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr)

1 Stunde

Tag (von 8.00 bis 21.00 Uhr)

Saal 60,00 € 600,00 € 100,00 € 1.000,00 €

Hof 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 €

Freifläche vor

Schloss 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 €

Schießplatz/ Poterne 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 € Pulverturm und Flä-

che 30,00 € 350,00 € 50,00 € 600,00 €

Kommandantenhaus 30,00 € 250,00 € 30,00 € 250,00 € Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Entgelte für Mietnebenkosten werden wie folgt erhoben

Strom und Wasser 15,00 € pro Tag und zzgl. gülti- ger Umsatzsteuer Hausaufsicht (Personal des

Landkreises) 21,00 € pro Stunde und zzgl.

gültiger Umsatzsteuer

(15)

Reinigung - Sonderregelung laut separatem Vertrag mit der Reini- gungsfirma

Sicherheitsdienst - Sonderre- gelung laut separatem Vertrag mit dem Wachdienst

(hier gilt der Stundensatz der Sicherheitsfirma)

Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

(3) Für die Durchführung von Hochzeiten im Schloss Senftenberg mit höchstens 90 Gästen beträgt das Entgelt für die Miete des

Saales zur Trauung/ Hochzeit: 165,00 Euro.

Für die Durchführung von Hochzeiten im Freilandmuseum Lehde mit höchstens 30 Gästen beträgt das Entgelt für die Miete des

Raumes im Altenteil zur Trauung/ Hochzeit: 200,00 Euro.

Im Entgelt sind die Kosten der Raummiete und Vor- bzw. Nachbereitung der Mietfläche (u.a. Einrichtung, Bestuhlung, Reinigung, Dekoration), sowie im Frei- landmuseum die Begrüßung in Tracht und eine Besichtigung des Hochzeitshau- ses enthalten.

Die vorstehenden Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

§ 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

(Ort, Datum, Unterschrift, Siegel) Beschluss Nr. 0114/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

1. Die Vertretung des Trägers der Sparkasse nimmt die dokumentierten Ergebnisse der Sparkasse Niederlausitz für das Geschäftsjahr 2014 zur Kenntnis.

2. Die einzelnen nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsrates der Spar- kasse Niederlausitz werden für das Geschäftsjahr 2014 nach § 26 Abs. 4 BbgSpkG entlastet.

Name Funktion

Siegurd Heinze Landrat

Vorsitzender Michael Herz 1. Stellvertreter

(16)

Rolf-Peter Rössiger 2. Stellvertreter Klaus-Jürgen Graßhoff Mitglied

Peter Winzer Mitglied

Axel Rudo Mitglied

Matthias Mnich Mitglied Eberhard Perschk Mitglied Daniela Koroll Mitglied Manuela Lachmann Mitglied

Ilona Kanter Mitglied

Eva Franke Mitglied

Carla Krahl Stellvertretendes Mitglied Peter Kurth Stellvertretendes Mitglied Ina Bürgelt Stellvertretendes Mitglied Lauchhammer, 01.10.2015

Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

___________________________________________________________________

Beschluss Nr. 0119/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

Der Kreistag beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2015 für das Haushaltsjahr 2015.

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0120/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

Der Kreistag beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan 2016 für das Haushaltsjahr 2016.

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

(17)

Beschluss Nr. 0123/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 1. Der Kreistag beschließt den geprüften und vom Landrat festgestellten Jahresab-

schluss 2012.

2. Der Kreistag erteilt dem Landrat aufgrund des festgestellten und geprüften Ergeb- nisses des Jahresabschlusses die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.

(Der Jahresabschluss 2012 und seine Anlagen liegen für jeden zur Einsichtnahme zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Bürger- büro, Haus 5, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg aus.)

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

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Beschluss Nr. 0124/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestätigt die in der Fassung vom 14.04.2011 beschlossene

- Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek - Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek (Anlagen 1 und 2).

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages Anlage 1

Beschluss-Nr. 0023/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. April 2011 Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Bran- denburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBL. I S. 202) i. V. m. § 7 des Vertrages zum PPP-Projekt SeeCampus zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer über die Campus-Bibliothek vom 05. März 2009 hat der Kreis- tag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in seiner Sitzung am 14.04.2011 fol- gende Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek beschlossen:

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§ 1 - Allgemeines

1. Die im SeeCampus Niederlausitz errichtete Campus-Bibliothek beinhaltet die öffent- liche Bibliothek der Städte Lauchhammer und Schwarzheide in der Trägerschaft der Stadt Lauchhammer, deren Bestand zugleich als Schulbibliothek für die Schüler und Lehrer des SeeCampus fungiert sowie die Kreisbildstelle als nicht öffentliche Aufgabe in der Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz.

2. Die öffentliche Bibliothek der Städte Lauchhammer und Schwarzheide dient insbe sondere der allgemeinen Information und Bildung, der Leseförderung, der Orien- tierung in der Medienvielfalt sowie der Freizeitgestaltung.

3. Die Kreisbildstelle als nicht öffentliche Aufgabe des Landkreises Oberspreewald- Lausitz hat die Funktion, zusätzliche Unterrichtsmittel für die Gestaltung des Unter- richtes und von Projekten bereitzustellen.

§ 2 - Benutzungsberechtigung

1. Die Benutzung der Campus-Bibliothek mit Ausnahme der Kreisbildstelle regelt die Stadt Lauchhammer in eigener Verantwortung.

2. Die Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek kann ausschließlich von in Bildungsein- richtungen in kommunaler Trägerschaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz täti- gen Pädagogen und Erziehern nach Ausstellung eines Bibliotheksausweises für die Kreisbildstelle gem. § 9 benutzt werden.

§ 3 - Allgemeine Pflichten der Benutzer

1. Die Medieneinheiten, die Einrichtung und die Ausstattung sind sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung oder Be- schädigung zu bewahren.

2. Jeder Benutzer/jede Benutzerin (nachfolgend Benutzer genannt) soll sich so ver- halten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Campus- Bibliothek beeinträchtigt werden.

3. Den Weisungen des Personals der Campus-Bibliothek ist Folge zu leisten.

4. Die Benutzer sind verpflichtet, Verlust und Beschädigung einer ihnen ausgehändig- ten Medieneinheit unverzüglich dem Personal der Campus-Bibliothek mitzuteilen.

Es ist untersagt, Beschädigungen an entliehenen Medieneinheiten selbst zu behe- ben oder beheben zu lassen.

5. Die Beachtung urheberrechtlicher Bestimmungen obliegt den Benutzern. Insbeson- dere wird darauf hingewiesen, dass urheberrechtlich geschützte Medieneinheiten nur für private Zwecke vervielfältigt werden dürfen.

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6. Die Benutzer haben nach Aufforderung des Personals der Campus-Bibliothek den Bibliotheksausweis, den Personalausweis und den Inhalt von in die Campus- Bibliothek mitgebrachten Mappen, Taschen und anderen Behältnissen vorzuzeigen.

§ 4 - Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Personal der Campus-Bibliothek.

§ 5 - Haftung

1. Die Weitergabe ausgeliehener Medieneinheiten an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet in jedem Fall der Benutzer, auf dessen Namen die Medieneinheit ausgeliehen wurde bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

2. Die Campus-Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Campus-Bibliothek an Daten, Programmen und Hardware der Be- nutzer entstehen. Das gilt ebenso für Schäden an Geräten der Benutzer, die durch Handhabung von audiovisuellen Medien der Campus-Bibliothek entstehen.

3. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haftet die Person, auf die der Ausweis ausgestellt ist bzw. ihr gesetzlicher Vertreter.

4. Für verloren gegangene oder beschädigte Medieneinheiten einschließlich Ver- packungsmaterial und für Beilagen ist vom Benutzer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter Schadenersatz in Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes zu leisten. Stattdessen kann in Absprache mit der Campus-Bibliothek die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares durch den Benutzer erfolgen.

5. Der Benutzer haftet bei Nichtbeachtung urheberrechtlichen Bestimmungen für ent- sprechende Forderungen Dritter und stellt die Campus-Bibliothek von allen Ansprü- chen aus der Urheberrechtsverletzung frei.

§ 6 - Datenverarbeitung

Die von der Campus-Bibliothek erhobenen und gespeicherten Daten des Benutzers werden entsprechend den Vorschriften des Bundes-/Landesdatenschutzgesetzes be- handelt.

§ 7 - Elektronische Dienste

1. Die Campus-Bibliothek bietet in ihren Räumen die Benutzung elektronischer Dienste (Internet) für nichtkommerzielle Zwecke an. Die Campus-Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Drit- ter im Bereich der elektronischen Dienste. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen übernimmt die Campus-Bibliothek keine Gewähr.

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2. Beim Ausdrucken von Texten, Bildern usw. oder Kopieren von Software ist der jeweilige Benutzer für die Einhaltung der Urheberrechte verantwortlich.

3. Die Nutzung mitgebrachter Datenträger z.B. zum Kopieren von Dokumenten, Da- teien usw. ist nicht gestattet. Hierfür dürfen nur Datenträger genutzt werden, die über die Campus-Bibliothek erhältlich sind und dort käuflich zum Selbstkostenpreis erworben werden können.

4. Software, die nicht zum Bestand der Campus-Bibliothek gehört (z.B. Internet- downloads, mitgebrachte Software) darf auf deren Computern weder installiert noch ausgeführt werden.

5. Die Campus-Bibliothek übernimmt keinerlei Verantwortung für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit der vorgehaltenen IT-Technik und Software.

Es wird der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme empfohlen.

6. Bei der Benutzung des Internets ist es untersagt, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, radikalausgerichtete oder pornografische Seiten aufzurufen.

7. Für die Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes gelten zusätzlich folgende Regelun- gen:

a) Die Benutzung des Internets ist nur nach vorheriger persönlicher Anmeldung möglich. Zu diesem Zweck liegen Anmeldelisten aus, in die sich der Benutzer unter Vorlage des Bibliotheksausweises einträgt. Unvollständig ausgefüllte Re- servierungen werden nicht berücksichtigt. Direkt vor Beginn der Internet- Benutzung ist durch eine zweite Unterschrift das Erscheinen zu bestätigen.

b) Die Anmeldung laut Buchstabe a) ist verbindlich. Verhinderungen sind rechtzeitig unter der vom Personal der Campus-Bibliothek benannten Telefonnummer mit- zuteilen.

Abgesagte Termine können durch die Campus-Bibliothek mit anderen Be- nutzern belegt werden.

Bei Nichterscheinen kann der Termin nach 10 Minuten anderweitig vergeben werden.

Die Terminvergabe und Übernahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung laut Buchstabe a).

c) Der Internet-Arbeitsplatz wird dem Benutzer durch das Personal der Campus- Bibliothek zugewiesen. Ein Wechsel ist während der Nutzungsdauer nicht gestattet. Den Anweisungen des Personals der Campus-Bibliothek ist Folge zu leisten.

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§ 8 - Ausschluss von der Benutzung

1. Benutzer, die gegen diese Satzung verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benutzung der Campus-Bibliothek ausgeschlossen werden.

2. Internetnutzer, die gegen diese Satzung oder gegen die Gesetze der Bundesrepub- lik Deutschland verstoßen oder die den Internetanschluss der Campus-Bibliothek für kommerzielle Zwecke nutzen, können von der Nutzung des Internet-Arbeitsplat- zes ausgeschlossen werden.

3. Der Ausschluss erfolgt durch die Leitung der Campus-Bibliothek.

4. Offene Forderungen entsprechend der Entgeltordnung (§ 15) werden durch den Ausschluss nicht berührt.

§ 9 - Bibliotheksausweis

1. Der in § 2 Ziff. 2 genannte Personenkreis erhält auf Antrag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses einen Bibliotheksausweis für die Kreis- bildstelle in der Campus-Bibliothek ausgestellt.

2. Der Bibliotheksausweis ist jeweils ein Jahr gültig.

3. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar.

4. Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen seines Namens oder seiner Anschrift unter Vorlage eines geeigneten Nachweises sowie dem Verlust des Ausweises der Campus-Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.

5. Der Bibliotheksausweis ist bei einem Ausschluss von der Benutzung der Campus- Bibliothek gemäß § 8 unverzüglich zurückzugeben.

§ 10 - Ausleihbedingungen

1. Die Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises ist Voraussetzung für die Ausleihe von Medieneinheiten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Campus- Bibliothek.

2. Die Gesamtzahl der an den Benutzer gleichzeitig ausgegebenen Medieneinheiten ist auf 30 begrenzt.

§ 11 - Ausleihbeschränkung

Medieneinheiten, die als Präsenzbestand gekennzeichnet sind (wie insbesondere Le- xika oder heimatkundliche Literatur), sind von der Ausleihe ausgeschlossen.

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§ 12 - Ausleihe/Fristen

1. Die Ausleihe von Medien beschränkt sich auf eine Dauer von - 4 Wochen für Bücher, Zeitschriften, MC, CD-Rom, Hörbücher

- 2 Wochen für Filme (DVD, Video), CD und Medienpakete für Pädagogen.

2. Es besteht die Möglichkeit, die Ausleihe von Medien beim Personal der Campus- Bibliothek vormerken zu lassen.

3. Die Frist für die Ausleihe kann auf Antrag vor deren Ablauf verlängert werden, falls die Medieneinheit nicht durch andere Benutzer vorgemerkt wurde. Die Frist für die Verlängerung richtet sich nach der für die jeweilige Medieneinheit gemäß Ziffer 1 festgelegten Frist. Sie beginnt jeweils mit dem ersten Tag der Verlängerung.

4. Nach Ablauf der Frist für die Ausleihe und einmaliger Mahnung kann auf Kosten des Benutzers die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares vom Personal der Campus-Bibliothek vorgenommen werden.

§ 13 - Fernleihe

Medieneinheiten, die nicht im Bestand der Campus-Bibliothek vorhanden sind, können über die Fernleihe nach den hierfür geltenden Bestimmungen vom Personal der Cam- pus-Bibliothek bestellt werden. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist für diese Medi- eneinheiten ausgeschlossen.

§ 14 - Rückgabe

1. Spätestens mit Ablauf der Frist für die Ausleihe haben die Benutzer die entliehenen Medieneinheiten unaufgefordert an die Campus-Bibliothek zurückzugeben.

2. Die Benutzer können auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr die entliehenen Medieneinheiten ausnahmsweise durch Dritte oder auf dem Postweg bzw.

Paketdienst an die Campus-Bibliothek zurückgeben.

3. Die Medieneinheiten sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, insbesondere sind Videos, Tonbänder und Filme zurückgespult sowie Diareihen, Transparente und Arbeitsblätter geordnet und mit dem bei Ausleihe übergebenen Begleitmaterial zurückzugeben.

§ 15 - Entgelt

Für die Benutzung der Campus-Bibliothek werden Entgelte gemäß der jeweils gültigen Entgeltordnung erhoben. Die Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Biblio- thek regelt des Weiteren die bei Verstößen gegen diese Satzung zu erhebenden Ent- gelte.

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§ 16 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Benutzungsordnung der Kreisbildstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, in Kraft seit dem 01.08.2005 gem. Beschluss des Kreistages vom 08.09.2005, Beschlussnummer 13/170/05, außer Kraft.

§ 17 - Allgemeine Benutzungsbedingungen

Um einen einheitlichen Auftritt gegenüber Nutzern zu gewährleisten, wird der Land- kreis Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der Stadt Lauchhammer die Bedin- gungen zur Benutzung der Campus-Bibliothek, die sich aus den Regelungen zur Be- nutzung der Campus-Bibliothek der Stadt Lauchhammer und des Landkreises Ober- spreewald-Lausitz zusammensetzen, als einheitlichen Text redaktionell zusammen- fassen und den Nutzern durch Aushang und auf andere Weise zur Kenntnis geben.

Senftenberg, 18. April 2011 Siegurd Heinze

Landrat (Siegel)

Anlage 2

Beschluss-Nr. 0023/2011

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 14. April 2011

Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek

Aufgrund § 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202) und § 15 der Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek vom 18.04.2011 hat der Kreistag des Land-kreises Oberspreewald-Lausitz in seiner Sitzung am 14.04.2011 folgende Ent- geltordnung für die Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek beschlossen:

§ 1 - Geltungsbereich

Die Entgeltordnung gilt für die Benutzung der Kreisbildstelle.

§ 2 - Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist die Benutzerin/der Benutzer (nachfolgend Benutzer genannt).

§ 3 - Entgelte

1. Die Ausstellung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksaus- weises für die Kreisbildstelle sind kostenfrei.

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2. Für die Überschreitung der Leihfristen ist, unabhängig davon, ob eine Mahnung erfolgte, ein Versäumnisentgelt zu entrichten:

je Medieneinheit und

angefangener Woche 1,00 €

Wird eine schriftliche Mahnung erforderlich, ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,00 € zu entrichten.

3. Für Ersatzbeschaffung, Reparatur und nicht ordnungsgemäße Rückgabe:

Wenn die ausgeliehenen Medieneinheiten und/oder deren Verpackungen (insbe- sondere Hüllen) trotz Aufforderung nicht zurückgegeben werden, verloren wurden oder beschädigt sind, hat der Benutzer Schadenersatz in Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 10,00 € je Medieneinheit zu zahlen.

Das Bearbeitungsentgelt wird auch bei späterer Rückgabe der Medieneinheit nicht erstattet.

Für gem. § 14 Ziffer 3 der Benutzungssatzung der Kreisbildstelle in der Campus- Bibliothek nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Medieneinheiten ist ein Bearbei- tungsentgelt in Höhe von 1,00 € je Medieneinheit zu zahlen.

4. Für Computerausdrucke und Vervielfältigungen:

(s/w je Blatt) 0,15 €

(farbig je Blatt) 0,30 €

§ 4 - Fälligkeit Die Entgelte gemäß § 3 sind wie folgt fällig:

- nach § 3 Ziffer 2: an dem Fristende folgenden Öffnungstag

- nach § 3 Ziffer 3: sofort nach Ersatzbeschaffung, Reparatur oder nicht ordnungs- gemäße Rückgabe

- nach § 3 Ziffern 4: sofort mit Inanspruchnahme der Leistung.

§ 5 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Entgeltordnung der Kreisbildstelle in der Campus-Bibliothek tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Entgeltordnung der Kreisbildstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, in Kraft seit dem 01.08.2005 gem. Beschluss des Kreistages vom 08.09.2005, Beschlussnummer 13/170/05, au- ßer Kraft.

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§ 6 - Allgemeine Entgeltbedingungen

Um einen einheitlichen Auftritt gegenüber Nutzern zu gewährleisten, wird der Land- kreis Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit der Stadt Lauchhammer die Regelun- gen hinsichtlich der Entgelte für die Benutzung der Campus-Bibliothek, die sich aus den entsprechenden Entgeltordnungen der Stadt Lauchhammer und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zusammensetzen, als einheitlichen Text redaktionell zusam- menfassen und den Nutzern durch Aushang und auf andere Weise zur Kenntnis ge- ben.

Senftenberg, 18. April 2011

Siegurd Heinze Landrat

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Beschluss Nr. 0125/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt die Auflösung der Z.E.I.T. GmbH und erteilt dem Gesellschaf- tervertreter die Weisung, diesen Beschluss in der Gesellschafterversammlung umzu- setzen.

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0126/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt, dass

1. die Kreisverwaltung die im anliegenden Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Von der frühkind- lichen Förderung über die schulische bis zur beruflichen Bildung“ erarbeiteten In- halte, Ziele und Vorschläge als Handlungsrahmen für die weitere Ausgestaltung der Bildung im Landkreis OSL angewendet werden sollen,

2. die im Punkt IV des Konzeptes „Maßnahmepläne des LK OSL von der frühkindli- chen Förderung bis zur beruflichen Bildung“ benannten Maßnahmen nach einem innerhalb der Verwaltung abzustimmenden Zeitplan im Abgleich mit den Entwick- lungen auf Bundes- und Landesebene umzusetzen sind,

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3. die Kreisverwaltung hierzu entsprechende Arbeits- und Entscheidungsgremien fort- führt und ggf. weiterentwickelt,

4. ein Auswertungsbericht zu den Maßnahmeplänen, die notwendige Fortschreibung und Aktualisierung des vorliegenden Inklusionskonzeptes alle zwei Jahre, erstmals im I. Quartal 2018, dem Kreistag vorzulegen sind.

(Das Konzept „Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Von der frühkindlichen Förderung über die schulische bis zur beruflichen Bildung“ liegt für jeden zur Einsichtnahme zu den bekannten Öffnungszei- ten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bei der Inklusionskoordinatorin, Haus 2, Zimmer 410, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg aus.)

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

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Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lau- sitz vom 01. Oktober 2015

Beschluss Nr. 0110/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt Grundstücksangelegenheiten.

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

Beschluss Nr. 0127/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt eine Grundstücksangelegenheit.

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

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Beschluss Nr. 0131/2015

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Oktober 2015 Der Kreistag beschließt eine Vergabeleistung.

Lauchhammer, 01.10.2015 Martina Gregor-Ness Vorsitzende

des Kreistages

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Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.

Senftenberg, 15.10.2015

Siegurd Heinze Landrat

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Bekanntmachungen des Landrates

Bekanntmachung

Hiermit gebe ich bekannt, dass das Ministerium des Innem und für Kommunales des Landes Brandenburg als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 Gesetz über kommu- nale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) die Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes "Schwarze Elster" vom 18. August 2015 mit Wirkung zum 17. September 2015 bekannt gemacht hat.

Gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) weise ich auf die amtliche Bekanntmachung der genannten Neunten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes "Schwarze Elster" im Amtsblatt für Bran- denburg Nr. 36 vom 16. September 2015, dort S. 791, hin.

Senftenberg, den 30. September 2015

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Bekanntmachung

Hiermit gebe ich bekannt, dass das Ministerium des Innem und für Kommunales des Landes Brandenburg als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 Gesetz über kommu- nale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) die Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung" - in Form einer Neufassung - vorn 3. Juni 2015 mit Wirkung zum 3. September 2015 bekannt gemacht hat.

Gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vorn 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) weise ich auf die amtliche Bekanntmachung der genannten Fünften Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Ver- waltung" - in Form einer Neufassung - im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 34 vorn 2. September 2015, dort S. 763ff, hin.

Senftenberg, den 17. September 2015

(30)

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 „Reppist“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28. September 2015 mit Beschluss Nr. 03/02/2015 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Reppist“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt mit ca. 6.000 m² die Flurstücke 124/1, 124/3 und das Flurstück 2/5 der Flur 2 der Gemarkung Reppist (siehe Anlage).

Der Bauherr Torsten Häusler ist Eigentümer der Anlage und beabsichtigt, das denk- malgeschützte alte Kulturhaus Reppist wieder instand zu setzen, um- und auszubauen und mit einer neuen Nutzung zu belegen. Mit dem B-Plan soll ein städtebaulich geord- neter, rechtskonformer Zustand sowie eine geringfügige Weiterentwicklung der Anlage ermöglicht werden. Dies umfasst insbesondere die bauplanungsrechtliche

Sicherung und Nutzungsänderung des bestehenden alten Kulturhauses sowie die Er- weiterung seiner Außenanlagen und die Herstellung von Stellplätzen.

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Senftenberg, den 02. Oktober 2015

gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher (Siegel)

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Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 „Erholungsgebiet Groß- räschener See Nord Ost“ in der Stadt Senftenberg gemäß § 2 (1) BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28. September 2015 mit Beschluss Nr. 04/02/2015 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Erholungsgebiet Großräschener See Nord Ost“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.

Der Geltungsbereich erstreckt sich nördlich des Überleiters 11 (zukünftiger Ilsekanal) entlang der Bahnstrecke Großräschen-Senftenberg, folgt dann einem historischen Wegegrundstück in Richtung Westen, schließt aber noch das Flurstück 706 mit ein, folgt dem Rundweg des Großräschener Sees bis zur unbefestigten Betriebsstraße der LMBV in Richtung Südwesten für ca. 270 m. Von dort aus wird wieder der Linie des Feldweges für ca. 200 m in westlicher Richtung bis zur zukünftigen Wasserlinie gefolgt.

Von dort liegt die Planungsgebietsgrenze für ca. 120 m auf der geplanten Wasserlinie und springt dann 50 m in den zukünftigen Großräschener See und folgt parallel der geplanten Uferkante bis zum Ende der Einlauföffnung des Überleiters 11. Von dort verläuft sie auf der nördlichen Böschungsoberkante des Überleiters, kreuzt die Be- triebsstraße und schließt den Geltungsbereich am Ausgangspunkt nördlich des Über- leiters 11 am Bahngrundstück.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 25 ha und liegt in der Flur 2 in der Gemarkung Sedlitz (siehe Anlage).

Der Investor ist teilweise Eigentümer der Flächen und plant am Großräschener See eine Urlaubsanlage im gehobenen Qualitätssegment. Das Resort soll aus einer Hotel- anlage, einem Gastronomiebereich, Wellnessaktivitäts- und medizinischen Anwen- dungsbereichen, einer Saunalandschaft (mit schwimmender Architektur) und Ferien- häusern bestehen.

Mit dem B-Plan soll Planungsrecht für diese Anlage am Großräschener See geschaf- fen werden. Der Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Sondergebiet Erholung dar.

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Senftenberg, den 02. Oktober 2015

gez. Volker Mielchen Verbandsvorsteher (Siegel)

709 519/1

505 504

707

498

454/3 506

514 744

503

ca 25 ha

Grubenwasserreinigungs-An- lage (GWRA)

Großräschener See

B 169 / B 96

ÜL11 (Ilsekanal) 706

609

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Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spree- wald“ (GRPS)

Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die Jahresrechnung 2014 des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRPS) und die Entlastung des Verbandsvorstehers

Der Zweckverband Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald hat in seiner 41. Ver- bandsversammlung am 17.09.2015 die geprüfte Jahresrechnung 2014 mehrheitlich beschlossen und dem Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Stephan Loge, die Entlas- tung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.

Gemäß des § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Ver- bindung mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit werden der Beschluss Nr. 1/15 zum Jahresabschluss 2014 und der Beschluss Nr. 2/15 zur Entlastung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Gewässerrandstreifen-pro- jekt Spreewald hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Der geprüfte Jahresabschluss 2014 liegt für Jeden zur Einsichtnahme im Raum 444 in der Nebenstelle des Landkreises Dahme-Spreewald in 15907 Lübben, Beethovenweg 14 aus. Um vorherige Terminabsprache unter 03546 / 20 16 10 wird gebeten.

Lübbenau, den 05.10.2015 gez. H. Wenzel

Vorsitzender der Verbandsversammlung

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Bekanntmachung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘

Erste Satzung zur Änderung der

Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes

„Schwarze Elster“

Auf Grund der §§ 24 und 30 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgK- Verf) i. V. m. § 12 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit im Land Bran- denburg (GKGBbg) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 22. September 2015 folgende Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ be- schlossen:

Artikel 1

Erste Satzung zur Änderung der

Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“

Die Entschädigungssatzung des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ vom 22. März 2006 wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Diese Satzung gilt für ehrenamtliche Mitglieder der Verbandsversammlung und für die ehrenamtlichen Mitglieder des Verbandsvorstandes des Abfallent- sorgungsverbandes „Schwarze Elster“, sowie in die Verbandsgremien beru- fene sachkundige Einwohner.

(2) Der kraft Amtes der Verbandsversammlung angehörende Landrat des Ver- bandsmitgliedes, im Falle seiner Verhinderung sein allgemeiner Stellvertreter, sind vom Geltungsbereich dieser Satzung ausgenommen.

Gleiches gilt für die durch die Kreistage gewählten Vertreter, die gleichzeitig Beschäftigte der Mitgliedskörperschaft sind.“

2. § 2 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 wird die Zahl „13“ durch die Zahl „35“ ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Sitzungsgeld für ehrenamtliche Mitglieder in den Verbandsgremien und für berufene Einwohner beträgt für die Teilnahme an der Verbandsver- sammlung und an der Vorstandssitzung jeweils 13 Euro je teilgenommener Sitzung.

Mitarbeitern der Verbandsmitglieder, die der Verbandsversammlung als ge- wählte Vertreter oder dem Vorstand als Mitglied angehören, wird kein Sit- zungsgeld gewährt.

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(2) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung bzw., wenn dieser an der Sit- zungsteilnahme gehindert ist, dessen Stellvertreter erhalten für jede von Ihnen geleitete Sitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro. Gehört dieser der Mitgliedskörperschaft an, entfällt der Anspruch auf diese Entschädi- gung.

(3) Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt.“

4. § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Fahrten zwischen Arbeits-/ Wohn- und Sitzungsort sind dann nicht erstat- tungsfähig, wenn der Sitzungsort gleichzeitig Wohn- oder Arbeitsort ist.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für den Abfallentsor- gungsverband „Schwarze Elster“ tritt rückwirkend zum 01. Juli .2015 in Kraft.

Lauchhammer, 23.09.2015

Dr.-Ing. Bernd-Ulrich Frosch (Siegel) Verbandsvorsteher

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Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes "Niederlau- sitz"

E I N L A D U N G

Zur Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungsverban- des „Niederlausitz“ lade ich Sie recht herzlich am

Donnerstag, dem 29.10.2015, um 16:00 Uhr

in den Beratungsraum des Verbandes, Frankfurter Str. 45 , in 15907 Lübben (Spreewald)

mit folgender Tagesordnung ein:

1. Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Anwesenheit 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

4. Bericht des Verbandsvorstehers

5. Bestätigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 02.07.2015 6. Anfragen

7. Einwohnerfragestunde

8. Bestätigung der Tagesordnung

9. Berichterstattung zur Hausmüllanalyse des KAEV "Niederlausitz" im Zeitraum 2013/2014

10. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 09/15

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Stadt Cottbus für die Entsorgung mineralischer Abfälle auf den Kommunalen Abfallentsorgungsverband "Niederlausitz"

11. Beratung zur Vorbereitung einer Aufgabenstellung für eine Vergleichs- betrachtung möglicher zukünftiger Verbandsstrukturen auf Basis ei- ner Prognoserechnung bis 2020

12. Bericht zur Stellungnahme des Ministeriums für Ländliche Entwick- lung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg sowie zum entsprechenden Antwortschreiben des KAEV "NL" zum Konzept über die Erfassung von Bioabfällen im Verbandsgebiet des KAEV

"Niederlausitz"

13. Beratung und Bestätigung der Beschlussempfehlung 10/15

Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle des Verbands- vorstehers im Hinblick auf die beabsichtigte Wiederwahl des Amtsin- habers für die Wahlperiode ab 01.03.2016

14. Sonstiges

gez. Ernst Mittermaier

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Referenzen

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