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Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt

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Pressemitteilung Nr. 02/2004 Halle, den 22.01.2004

Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen- Anhalt

Ein soeben im Landesamt für Umweltschutz erschienenes Sonderheft der Zeitschrift "Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt" dokumentiert umfassend die fachlichen Grundlagen für die Ausweisung von inzwischen 32 Vogelschutzgebieten der Europäischen Union (so genannten EU-SPA) in Sachsen- Anhalt.

Wie kam es dazu? Der Vogelschutz ist bis heute weltweit Vorreiter im globalen Naturschutz. Die Gründe dafür sind zum einen die Begeisterung der Menschen an der Formenvielfalt und den Leistungen der Vögel auf ihren Zugwegen, zum Anderen die zunehmende Bedrohung vieler Arten durch Zerstörung von Brut-, Zug- und Überwinterungsgebieten sowie durch direkte Verfolgung.

Deshalb trat bereits 1979 die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die so genannte EU-Vogelschutzrichtlinie, zum Schutz der in Europa vor-kommenden Vogelarten in Kraft.

Mit der vorliegenden Publikation wird für den Zeitraum von 1990 bis 2000 ein Überblick über das Vorkommen und die Gefährdung der Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt gegeben. Der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Kenntnisstand, in kontinuierlicher und zeitaufwendiger Feldarbeit durch viele ehrenamtlich tätige Ornithologen sowie den Mitarbeitern der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby zusammengetragen, stellt eine wichtige naturschutzfachliche Grundlage für die Umsetzung effektiver Schutz-strategien und die Beurteilung von Planungsvorhaben dar.

Für die einzelnen Arten stellt sich die Situation sehr differenziert dar. Bei einigen Arten waren erfreulicherweise Bestandszunahmen oder mindestens Bestandsstabilität zu verzeichnen, andere Arten zeigen erhebliche Bestandseinbrüche bis hin zum völligen Verschwinden. Beispielsweise wuchsen in den letzten Jahren die Bestände von Kranich, Seeadler, Wanderfalke und Schwarzstorch an, die Bestände von Wespenbussard und Mittelspecht blieben stabil. Erhebliche Bestands-einbrüche erlitten dagegen Birkhuhn, Großtrappe und Steinkauz. Die Blauracke verschwand als Brutvogel vollständig aus Sachsen-Anhalt.

Neben der Darstellung der Bestandssituation der einzelnen Arten wird ein für Sachsen-Anhalt

konzipiertes Vogelmonitoring erläutert. Denn nur auf der Grundlage von fundierten Daten, die in einem solchen Monitoring erhoben werden, kann Sachsen-Anhalt auch weiterhin den Verpflichtungen im Rahmen der regelmäßigen Berichtspflichten an die Europäische Kommission gerecht werden. Die Finanzierungsmöglichkeiten für ein solches Monitoring einschließlich der finanziellen Beteiligung durch die EU sind jedoch erst in Ansätzen in Dis-kussion. Die endgültige Ausgestaltung wird sich deshalb sowohl nach den Zusagen aus Brüssel als auch nach den Möglichkeiten des Landes richten müssen.

Das Monitoring, in Federführung der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umweltschutz, wird in diesem Rahmen ein Höchstmaß an Informationen zu liefern haben.

Für die jetzt in Sachsen-Anhalt ausgewiesenen Europäischen Vogelschutz-gebiete ist es erforderlich, einen günstigen Erhaltungszustand zu sichern. Dabei sind die jeweiligen artspezifischen Erfordernisse und die ökologischen Bedingun-gen der Landschaft sowie die Belange der Landnutzung zu

berücksichtigen.

Bezug: Natura-Fachbuchhandlung,

E.-Thälmann-Str. 102, 14532 Kleinmachnow,

(Tel.: 033203/22468); Preis: 5,- Euro, zzgl. Versandkosten

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

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