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Sammelkategorien für Sonderabfälle

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Sammelkategorien für Sonderabfälle

Unbedingt die

Kategorie Abfallbeschreibung Gefahrzettel

„Flüssige Abfälle“ Sammlung in Kanistern

L 1 Salzlösungen, die Schwermetalle enthalten

L 2 wässrige Abfälle mit organischen giftigen Stoffen

L 3 organische Säuren

L 4 anorganische Säuren und Säuregemische

L 5 wässrige ätzende/alkalische Lösungen

L 6 halogenorganische Lösemittel u. Waschflüssigkeiten mit einem Halogengehalt >2%

L 7 halogenfreie organische entzündbare Lösemittel, mit einem Halogengehalt <2%

L 8 nichtchlorierte Maschinenöle auf Mineralölbasis

„Feste Abfälle“ Sammlung in Fässern

S 1 feste quecksilberhaltige Abfälle

S 2 nicht ausgetrocknete Farb- und Lackabfälle

S 3 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle

S 4 Glasabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

S 5 leere Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten

S 6 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährli- che Stoffe verunreinigt sind

S 7 ölverschmutzte Aufsaug- u. Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

S 8 anorganische Feststoffe

S 9 organische Feststoffe

Weitere Abfallarten können nur nach Rücksprache in der SASS abgegeben werden.

Für die Entsorgung von verschiedenen Laborchemikalien in Einzel- oder Originalgebinden muss vorab eine Liste

Reaktive Chemikalien sind für eine sichere Entsorgung zu deaktivieren!

Öffnungszeiten der Sonderabfallsammelstelle, Gebäude 59:

Montags 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr Donnerstags 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

HA Z Z.2.1 Umweltschutz- und Sonderabfallentsorgung Gebäude 24/109

Tel. 3319 / Fax 4880/ mail Infos unter:

(2)

Sonderabfallsammelkategorien

Abfallkategorie L 1

AVV 06 03 13*

Abfallbezeichnung nach AVV feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 3287 GIFTIGER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., 6.1, II

Interne Abfallbeschreibung Salzlösungen, die Schwermetalle enthalten

Bemerkung Alle schwermetallhaltigen wässrigen Lösungen müssen in der Regel neut- ralisiert werden. Beim Vermischen der Abfälle dürfen keine Reaktionen erfolgen. Metallsalzhaltige Lösungen dürfen nicht gasen und keine Fest- stoffe enthalten. Die Hauptkomponenten müssen angegeben werden, wie z. B. Lösungen mit Thallium, Chrom oder Raney-Nickel

Gefahrstoffkennzeichnung T Gefahrgutkennzeichnung 6.1

Einordnung in SASS Raum 112 l Sammlung in Kanistern K5 / K10

Abfallkategorie L 2

AVV 07 01 01

Abfallbezeichnung nach AVV wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 2810 GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., 6.1, II

Interne Abfallbeschreibung wässrige Abfälle mit organischen giftigen Stoffen

Bemerkung Bei diesem Abfall handelt es sich um wässrige Reaktionsgemische oder wässrigen Phasen mit organischen giftigen Stoffen, die nicht ätzend und nicht entzündbar sind. Es dürfen auch kleine Mengen anorganische Ver- bindungen enthalten sein. Die Hauptkomponenten /Inhaltsstoffe und mög- liche Gefahren müssen angegeben werden.

Gefahrstoffkennzeichnung T Gefahrgutkennzeichnung 6.1

Einordnung in SASS Raum 112 l Sammlung in Kanistern K5 / K10

Abfallkategorie L 3

AVV 20 01 14*

Abfallbezeichnung nach AVV Säuren

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 3265 ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., 8, II

Interne Abfallbeschreibung organische Säuren

Bemerkung Organische Säuren sind getrennt von anorganischen Säuren und Löse- mitteln zu sammeln. Bei der Abfallabgabe ist grundsätzlich der pH-Wert anzugeben.

In den Kanistern dürfen nur Säuren gemischt werden, die nicht miteinan- der reagieren. Insbesondere dürfen die Mischungen nicht gasen und kei- ne Peroxide enthalten.

Gefahrstoffkennzeichnung C Gefahrgutkennzeichnung 8

Einordnung in SASS Raum 112 r

Sammlung in Kanistern K5 / K10

(3)

Abfallkategorie L 4

AVV 20 01 14*

Abfallbezeichnung nach AVV Säuren

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., 8, II

Interne Abfallbeschreibung anorganische Säuren und Säuregemische

Bemerkung Wässrige Lösungen mit einem pH- Wert < 6 werden als Säuren entsorgt.

In den Kanistern dürfen nur anorganische Säuren gemischt werden, die nicht miteinander reagieren. Der Inhalt muss frei von Ölen, Fetten und organischen Lösemitteln sein. Insbesondere dürfen die Mischungen nicht gasen und keine Peroxide enthalten. Salpetersäure, Chromschwefelsäure u. Flusssäure müssen getrennt von anderen Säuren gesammelt und extra entsorgt werden. Königswasser ist zum Transport nicht zugelassen und muss neutralisiert werden. Vorsicht beim Umgang mit konzentrierten Säuren!

Bei der Abfallabgabe ist grundsätzlich der pH-Wert anzugeben.

Gefahrstoffkennzeichnung C Gefahrgutkennzeichnung 8

Einordnung in SASS Raum 112 r Sammlung in Kanistern K5 / K10

Abfallkategorie L 5

AVV 20 01 15*

Abfallbezeichnung nach AVV Laugen

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 1719 ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., 8, II

Interne Abfallbeschreibung wässrige ätzende/alkalische Lösungen

Bemerkung Wässrige Lösungen mit einem pH- Wert > 8 werden als Laugen entsorgt.

Bei der Abfallabgabe ist der pH-Wert anzugeben. In den Kanistern dürfen nur Laugen gemischt werden, die nicht miteinander reagieren. Die Abfälle dürfen nicht gasen und keine Peroxide enthalten. Der Inhalt muss frei von Ölen, Fetten und organischen Lösemitteln sein.

Gefahrstoffkennzeichnung C Gefahrgutkennzeichnung 8

Einordnung in SASS Raum 112 l Sammlung in Kanistern K5 / K10

Abfallkategorie L 6

AVV 07 01 03*

Abfallbezeichnung nach AVV halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG,

N.A.G., 3, (6.1), II

Interne Abfallbeschreibung halogenorganische Lösemittel u. Waschflüssigkeiten mit einem Ha- logengehalt >2%

Bemerkung Zu dieser Abfallkategorie zählen flüssige Stoffe oder Zubereitungen mit einem Massengehalt von mehr als 2 % an Halogenkohlenwasserstoffen (pH 4-9) z.B. Gemische aus Chloroform und Dichlormethan. Halogenierte Lösemittel müssen getrennt gesammelt werden und dürfen nicht mit an- deren Stoffen vermischt werden. Die Abfälle dürfen nicht gasen und keine Peroxide enthalten. Die Hauptkomponenten müssen angegeben werden.

Gefahrstoffkennzeichnung F und T

Gefahrgutkennzeichnung 3 und 6.1

Einordnung in SASS Raum 114 r

Sammlung in Kanistern K5 / K10

(4)

Abfallkategorie L 7

AVV 07 01 04*

Abfallbezeichnung nach AVV andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG,

N.A.G., 3, ( 6.1), II

Interne Abfallbeschreibung halogenfreie organische entzündbare Lösemittel, mit einem Halo- gengehalt <2%

Bemerkung Alle aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ketone, Ester, Ether und Glykolether, z.B. Gemische aus Methanol, Ethanol, To- luol werden als halogenfreie Lösemittel entsorgt (pH 4-9). Die Abfälle dürfen nicht gasen und keine Peroxide enthalten. Die Hauptkomponenten müssen angegeben werden. Beachten Sie di

Gefahrstoffkennzeichnung F und T Gefahrgutkennzeichnung 3 und 6.1 Einordnung in SASS Raum 110 r Sammlung in Fässern K5 / K10

Abfallkategorie L 8

AVV 13 02 05*

Abfallbezeichnung nach AVV nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 3295 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

(Dampfdruck bei 50 °C größer als 175 kPa), 3, III Interne Abfallbeschreibung nichtchlorierte Maschinenöle auf Mineralölbasis

Bemerkung In den Kanistern werden nur nicht verunreinigte Altöle in Kleinmengen aus Laboratorien gesammelt. Größere Mengen an Altöl aus den Werkstattbe- reichen nimmt in der Regel der Hersteller zurück. Beachten Sie di

Gefahrstoffkennzeichnung F Gefahrgutkennzeichnung 3

Einordnung in SASS Raum 110 l Sammlung in Fässern K5 / K10

Abfallkategorie S 1

AVV 06 04 04*

Abfallbezeichnung nach AVV quecksilberhaltige Abfälle

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 2025 QUECKSILBERVERBINDUNG, FEST, N.A.G., 6.1, II Interne Abfallbeschreibung feste quecksilberhaltige Abfälle

Bemerkung Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle sind generell getrennt von an- deren Abfällen zu sammeln und zu entsorgen. In der Feststofftonne wer- den feste Quecksilberverbindungen, wie Quecksilber(II)-chlorid oder mit Absorptionsmitteln aufgenommenes elementares Quecksilber, gesam- melt. Die Anwendung von quecksilberhaltigen Reagenzien und Gegen- ständen ist auf ein Minimum zu begrenzen.

Elementares Quecksilber ist in geeigneten Kunststoffbehältern separat zu sammeln und wie Thermometer oder kleine Geräte einzeln, transport- sicher verpackt, in der SASS abzugeben.

Gefahrstoffkennzeichnung T und N

Gefahrgutkennzeichnung 6.1

Einordnung in SASS 114 l

Sammlung in Fässern F30 / F60

(5)

Abfallkategorie S 2

AVV 08 01 11*

Abfallbezeichnung nach AVV Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 1263 FARBE (einschließlich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder FARBZUBEHÖRSTOFFE (einschließlich Farbverdünnung und - lösemittel) (Dampfdruck bei 50 °C größer als 175 kPa), 3, II

Interne Abfallbeschreibung nicht ausgetrocknete Farb- und Lackabfälle

Bemerkung In dieser Kategorie werden nicht ausgetrocknete Farb- und Lackabfälle in Dosen und Gebinden mit Restinhalt gesammelt. Ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden. Spraydosen müssen mit Schutzkappe separat in speziellen Fässern gesammelt werden.

Gefahrstoffkennzeichnung F Gefahrgutkennzeichnung 3 Einordnung in SASS 114 l Sammlung in Fässern F30 / F60

Abfallkategorie S 3

AVV 08 04 09*

Abfallbezeichnung nach AVV Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 1133 KLEBSTOFFE, mit entzündbarem flüssigem Stoff (Dampfdruck bei 50 °C größer als 175 kPa), 3, II

Interne Abfallbeschreibung Klebstoff- und Dichtmassenabfälle

Bemerkung In dieser Abfallkategorie werden Klebstoffe, Harze oder Silikone in Dosen, Tuben und Gebinde mit Restinhalt gesammelt. Eine Reaktion zwischen den Abfällen muss ausgeschlossen sein. Es dürfen keine Stoffe der Klas- se 5.2 (organische Peroxide) enthalten sein.

Gefahrstoffkennzeichnung F Gefahrgutkennzeichnung 3 Einordnung in SASS 114 l Sammlung in Fässern F30 / F60

Abfallkategorie S 4

AVV 15 01 10*

Abfallbezeichnung nach AVV Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 2811 GIFTIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G., 6.1, II

Interne Abfallbeschreibung Glasabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Bemerkung Nur kontaminierte Glasabfälle, die nicht gereinigt werden können, dürfen als Sonderabfall entsorgt werden. Eine Reaktion zwischen den Rückstän- den muss ausgeschlossen sein!

Gefahrstoffkennzeichnung T

Gefahrgutkennzeichnung 6.1

Einordnung in SASS 112 l

Sammlung in Fässern F30 / F60

(6)

Abfallkategorie S 5

AVV 15 01 10*

Abfallbezeichnung nach AVV Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Bezeichnung nach ADR UN 1992 LEER UNGEREINIGT, 3, (6.1), II

Interne Abfallbeschreibung leere Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten Bemerkung Nur kontaminierte leere Verpackungen die nicht gereinigt werden können,

dürfen als Sonderabfall entsorgt werden. Nicht wasserlösliche Stoffe kön- nen evt. mit einem geeigneten Lösemittel ausgespült werden. Leere ver- schmutzte Kleingebinde bitte im Fass sammeln. Leere verschmutzte 5/10/20 Liter Kunststoffkanister können einzeln deklariert werden. Einzel- ne Metallbehälter dürfen in der SASS nicht gelagert werden.

Gefahrstoffkennzeichnung F und T Gefahrgutkennzeichnung 3 und 6.1 Einordnung in SASS 110 l Sammlung in Fässern F30 / F60

Abfallkategorie S 6

AVV 15 02 02*

Abfallbezeichnung nach AVV Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 2926 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, GIFTIG, N.A.G., 4.1, (6.1), II

Interne Abfallbeschreibung Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Bemerkung Bei dieser Abfallkategorie handelt es sich um verunreinigte entzündbare, giftige organische Aufsaugmaterialen und Betriebsmittel, z.B. Tücher, Schläuche, Reaktionsgefäße, Handschuhe oder auch Gele mit geringem Ethidiumbromidanteil. Bei den Verunreinigungen soll es sich nur um An- heftungen von Chemikalien handeln. Es dürfen keine reaktionsfähigen Rückstände enthalten sein. Die Hauptkomponenten /Inhaltsstoffe und mögliche Gefahren müssen angegeben werden.

Gefahrstoffkennzeichnung F und T Gefahrgutkennzeichnung 4.1 und 6.1 Einordnung in SASS 114 l Sammlung in Fässern F30 / F60

Abfallkategorie S 7

AVV 15 02 02*

Abfallbezeichnung nach AVV Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 3175 FESTE STOFFE oder Gemische aus festen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE mit einem Flammpunkt von höchstens 61 °C ENTHALTEN, N.A.G., 4.1, II

Interne Abfallbeschreibung ölverschmutzte Aufsaug- u. Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

Bemerkung Alle ölverschmutzte Betriebsmittel wie z.B. Ölfilter, Tücher, Schläuche oder Aufsaugmaterial müssen getrennt von anderen Abfallarten gesam- melt werden.

Gefahrstoffkennzeichnung F

Gefahrgutkennzeichnung 4.1

Einordnung in SASS 110 l

Sammlung in Fässern F30 / F60

(7)

Abfallkategorie S 8

AVV 16 05 07*

Abfallbezeichnung nach AVV gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen be- stehen oder solche enthalten

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 3288 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G., 6.1, II

Interne Abfallbeschreibung anorganische Feststoffe

Bemerkung Bei diesem Abfall handelt es sich um anorganische giftige Feststoffe, wie z.B. Eisensulfid oder Antimonchlorid.

Eine Reaktion zwischen den Chemikalien muss ausgeschlossen sein!

Die Hauptkomponenten müssen angegeben werden.

Die Entsorgung von verschiedenen Chemikalien in Einzelgebinden, bitte mit dem

Gefahrstoffkennzeichnung T Gefahrgutkennzeichnung 6.1 Einordnung in SASS 114 l Sammlung in Fässern F30 / F60

Abfallkategorie S 9

AVV 16 05 08*

Abfallbezeichnung nach AVV gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen beste- hen oder solche enthalten.

Bezeichnung nach ADR ABFALL, UN 2811 GIFTIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G., 6.1, II

Interne Abfallbeschreibung organische Feststoffe

Bemerkung Bei diesem Abfall handelt es sich um organisch giftige Feststoffe, wie z.B.

organische Phosphorverbindungen.

Eine Reaktion zwischen den Chemikalien muss ausgeschlossen sein!

Die Hauptkomponenten müssen angegeben werden.

Die Entsorgung von verschiedenen Chemikalien in Einzelgebinden, bitte mit dem

Gefahrstoffkennzeichnung T

Gefahrgutkennzeichnung 6.1

Einordnung in SASS 114 l

Sammlung in Fässern F30 / F60

Referenzen

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