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Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-20140-01-00 festgelegten Umfang der Module Geräusche und Erschütterungen.

Messstelle nach

§ 29b BImSchG VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Leitung:

Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

Peutz Consult GmbH Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 dus@peutz.de Borussiastraße 112 44149 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 dortmund@peutz.de Carmerstraße 5 10623 Berlin

Tel. +49 30 92 100 87 00 Fax +49 30 92 100 87 29 berlin@peutz.de

Gostenhofer Hauptstraße 21 90443 Nürnberg

Tel. +49 911 477 576 60 Fax +49 911 477 576 70 nuernberg@peutz.de Geschäftsführer:

Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf

HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen:

Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10

DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX

Niederlassungen:

Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL

Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewerbegebiet Menzelen“ für die geplante Errichtung eines Nah- versorgungszentrums an der Xantener Straße in Alpen

Bericht FE 7298-1.1 vom 22.07.2020

Auftraggeber: Frischmarkt Luft GmbH Rathausstr. 4a

46519 Alpen

Bericht-Nr.: FE 7298-1.1

Datum: 22.07.2020

Ansprechpartner/in: Herr Breckner

Dieser Bericht besteht aus insgesamt 77 Seiten,

davon 38 Seiten Text, 29 Seiten Anlagen und 10 Seiten Datenanhang.

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FE 7298-1.1 22.07.2020

Inhaltsverzeichnis

1 Situation und Aufgabenstellung... 3

2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien...5

3 Örtliche Gegebenheiten und Nutzungsansätze...8

4 Beurteilungsgrundlagen... 11

4.1 Beurteilungsgrundlagen der TA Lärm...11

4.2 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß DIN 18005 (Verkehrslärm)...13

4.3 Verkehrslärmerhöhung im Umfeld...13

5 Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen...15

5.1 Allgemeine Vorgehensweise... 15

5.2 Schallemissionsgrößen Nahversorgungszentrum...15

5.2.1 Parkvorgänge... 15

5.2.2 Fahrbewegungen... 16

5.2.3 Einzelgeräusche Lkw... 18

5.2.4 Einkaufswagensammelplatz...20

5.2.5 Haustechnik... 21

5.3 Ergebnisse und Beurteilung Gewerbelärm...21

5.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen... 22

5.5 Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit, tieffrequente Geräusche...23

6 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet...25

6.1 Vorgehensweise... 25

6.2 Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen...26

6.3 Berechnung der Schienenverkehrslärmemissionen...27

6.4 Immissionsberechnungen... 27

6.5 Darstellung und Beurteilung der Ergebnisse gemäß DIN 18005...27

7 Schallschutzmaßnahmen... 29

7.1 Allgemeine Erläuterungen... 29

7.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen...29

7.3 Passive Schallschutzmaßnahmen...29

8 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmerhöhung im Umfeld...33

9 Zusammenfassung... 35

(3)

FE 7298-1.1

1 Situation und Aufgabenstellung

Die Gemeinde Alpen möchte insbesondere die Nahversorgung der Menzelner Bevölkerung langfristig sicherstellen. Im Einzelhandelskonzept der Gemeinde aus dem Jahr 2006 wurde das eigentliche Plangrundstück bereits als zukünftiger Nahversorgungsbereich für die Ortsla- gen Menzelen-Ost und Menzelen-West festgelegt. Das Einzelhandelskonzept wurde 2018 fortgeschrieben. Der Nahversorgungsbereich wurde nicht bestätigt, eine Entwicklung von Einzelhandel an diesem Ort wurde jedoch explizit empfohlen. Das für eine Bebauung vorge- sehene Areal ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes Nr. 19 „Gewerbegebiet Menzelen“

und derzeit nicht bebaut; es stellt sich als Brachfläche dar. Teilweise wird die Fläche als Schuttlagerfläche genutzt. Im Rahmen der 2. Änderung dieses Bebauungsplans [21] soll Planungsrecht für die Errichtung eines Nahversorgungszentrums bestehend aus einem Le- bensmittelvollsortimenter und ergänzenden Nutzungen sichergestellt werden. Der aktuelle Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Men- zelen“ ist in Anlage 1.2 dargestellt. Es handelt sich hierbei um einen Angebotsbebauungs- plan.

Aufgrund der kleinteiligen Strukturen der Ortslagen Menzelen Ost und West, die die Ansied - lung großflächiger Betriebe der Nahversorgung nicht ermöglichen, stellt diese Fläche eine günstige Alternative dar. Im Zusammenwirken mit weiteren Infrastruktureinrichtungen wie dem Sportplatz, der Feuerwehr und dem DRK kann hier ein dörfliches Infrastrukturzentrum geschaffen werden und ggf. eine Wiederbelebung der derzeitigen Leerstände erfolgen. Da nur nahversorgungsrelevante Sortimente angeboten werden sollen, werden Auswirkungen auf den Ortskern von Alpen nicht befürchtet.

Im Rahmen dieser Änderung des Bebauungsplans wurden bereits diverse schalltechnische Untersuchungen der Peutz Consult GmbH durchgeführt.

Aufgrund einer Planungsänderung wird eine erneute Anpassung der schalltechnischen Un- tersuchung erforderlich. In diesem Rahmen werden alle weiteren, bisher durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen in einem Bericht zusammengefasst.

Der der Planung zugrunde liegende Gestaltungsplan ist in Anlage 1.3, ein Übersichtslage- plan der örtlichen Gegebenheiten in Anlage 1.1 wiedergegeben.

Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Nutzungsangaben [24] und Planunterlagen [22]

sowie allgemeingültiger Emissionsansätze [13][14][17] sind die Geräuschimmissionen der geplanten Nutzung in der Nachbarschaft zu bestimmen und anhand der Vorgaben der TA Lärm [3] zu beurteilen.

(4)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Die Beurteilungspegel werden mittels einer detaillierten Prognose gemäß der TA Lärm in

Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 [4] bestimmt. Im Falle einer Überschreitung der zulässi- gen gebietsabhängigen Immissionsbegrenzungen sind Minderungsmaßnahmen zu dimensi- onieren.

Weiterhin werden die geänderten auftretenden Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet be- trachtet und gemäß DIN 18005 beurteilt.

Zusätzlich werden die Auswirkungen der planbedingten Erhöhung der Verkehrslärmimmissi- onen im Umfeld untersucht.

(5)

FE 7298-1.1

2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien

Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum

[1] BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Gesetz zum Schutz vor schäd- lichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

G Aktuelle Fassung

[2] 16. BImSchV

16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge- setzes / Verkehrslärmschutzver- ordnung

Bundesgesetzblatt Nr.

27/1990, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990

V 12.06.1990 geändert am 18.12.2014

[3] TA Lärm

Sechste AVwV zum Bundes-Im- missionsschutzgesetz, technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 26, herausgegeben vom Bundesministerium des Inne- ren vom 28.09.1998

VV 26.08.1998, zuletzt geändert am 01.06.2017 [4] DIN ISO 9613, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der

Ausbreitung im Freien, Allge- meines Berechnungsverfah- ren; Verweis in der TA Lärm auf den Entwurf September 1997

N Ausgabe Oktober1999 (Entwurf Sept.

1997)

[5] DIN EN 12 354, Teil 4 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteilei- genschaften – Teil 4: Schall- übertragung von Räumen ins Freie

N April 2001

[6] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, An- forderungen und Nachweise

N Januar 2018 [7] DIN 18 005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau –

Grundlagen und Hinweise für die Planung

N Juli 2002

[8] DIN 18 005, Teil 1, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau – Berechnungsverfahren; Schall- technische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung

N Mai 1987

[9] Parkplatzlärmstudie

Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Park- plätzen, Autohöfen und Omnibus- bahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen

Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt- schutz, 6. überarbeitete Aufla- ge

Lit. 2007

(6)

FE 7298-1.1 22.07.2020

Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum

[10] RLS-90

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

Eingeführt mit allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr.

8/1990 vom 10.4.1990

RIL 1990

[11] Schall 03

Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienen- wegen

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 23.12.2014

RIL in Kraft getreten am 01.01.2015

[12] Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet gemäß DIN 9613-2

LUA-NRW Hinweise zur Cmet Bildung

Lit. 26.09.2012

[13] Technischer Bericht zur Untersu- chung der Lkw-Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzen- tren, Auslieferungslagern und Spe- ditionen

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Schrif- tenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 192

Lit. 1995

[14] Technischer Bericht zur Untersu- chung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebs- geländen von Frachtzentren, Aus- lieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weite- rer typischer Geräusche insbeson- dere von Verbrauchermärkten

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Schrif- tenreihe Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3

Lit. 2005

[15] Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose

D. Piorr, Landesumweltamt NRW, Zeitschrift für Lärmbe- kämpfung, 5/2001

Lit. 2001

[16] Leitfaden zur Prognose von Ge- räuschen bei der Be- und Entla- dung von Lkw

Merkblatt Nr. 25 des Landes- umweltamtes Nordrhein-West- falen

Lit. 2000

[17] Emissionsdatenkatalog des Fo- rums Schall

Lit. November 2006 [18] Handbuch zu DIN 4109 – Schall-

schutz im Hochbau

H.-M. Fischer, M. Schneider Grundlagen, Anwendung, Kommentare

Lit April 2019

[19] Bericht zum Schallschutz gegen Außenlärm in DIN 4109

A. Meier

Anforderungen und Hintergrün- de

Lit 08.08.2017

[20] Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gewer- begebiet Menzelen“

VDH Projektmanagement GmbH / Gemeinde Alpen

Lit. Stand:

Dezember 2013 [21] Bebauungsplanentwurf zur 2. Än-

derung des Bebauungsplans Nr.

19 „Gewerbegebiet Menzelen“

VDH Projektmanagement GmbH

Stand: Mai 2018

[22] Gestaltungsplan V7 zum Frisch- markt Luft GmbH

VDH Projektmanagement GmbH

P Planungsstand Juli 2020

(7)

FE 7298-1.1

Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum

[23] Angaben zur Lage von Einkaufs- wagensammelstationen und haus- technischen Anlagen

Zur Verfügung gestellt durch den Auftraggeber

P November 2018

[24] Nutzungsangaben zum geplanten Nahversorgungszentrum

Zur Verfügung gestellt durch den Auftraggeber

P November 2018 [25] Verkehrszahlen der angrenzenden

Straßen, Prognose-Nullfall und Prognose-Mitfall

Zur Verfügung gestellt durch das Ingenieur-Büro Geiger &

Hamburgier GmbH

P Stand 9.11.2018

[26] Gebäudedaten LoD1 Land NRW (2018)

Datenlizenz Deutschland - Na- mensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

P Januar 2018

[27] Höhendaten DGM1 Land NRW (2018)

Datenlizenz Deutschland - Na- mensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

P Januar 2018

[28] Deutsche Grundkarten DGK5 Land NRW (2018)

Datenlizenz Deutschland - Na- mensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

P Januar 2018

Kategorien:

G Gesetz N Norm

V Verordnung RIL Richtlinie

VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Bericht

RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben

(8)

FE 7298-1.1 22.07.2020

3 Örtliche Gegebenheiten und Nutzungsansätze

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Menzelen der Gemeinde Alpen, Kreis Wesel, im Regierungs- bezirk Düsseldorf. Es grenzt an die Neue Straße (K 22) im Norden und die Xantener Straße (B 57) im Westen. Die Xantener Straße führt nach Nordwesten in Richtung Xanten und nach Südosten in Richtung Rheinberg. Die Neue Straße bindet das Plangebiet an die Ortslagen Menzelen-Ost und -West an.

In der Umgebung des Plangebietes befinden sich verschiedene Infrastruktureinrichtungen, wie ein Sportplatz, die Feuerwehr und Ladenlokale. In der weiteren Umgebung befinden sich Wohngebiete, Gewerbegebiete und landwirtschaftliche Flächen.

Das für eine Bebauung vorgesehene Areal ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes Nr.

19 „Gewerbegebiet Menzelen“ und derzeit nicht bebaut; es stellt sich als Brachfläche dar.

Teilweise wird die Fläche als Schuttlagerfläche genutzt. Im Rahmen der Änderung des Be - bauungsplans soll diese Fläche als Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel - Nahversor- gung“ (SO) bzw. Gewerbegebiet (GE1) festgesetzt werden.

Neben dem eigentlichen Baugrundstück werden auch angrenzende Bereiche mit in den Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen, da zu diesen Wechselwirkungen bestehen können. So werden die an der Neue Straße liegenden Häuser überplant. Auch eine Teilflä- che des nördlich angrenzenden Gewerbetriebes wird mit einbezogen, da hier die Zufahrtssi- tuation neu geregelt werden muss. Hier ist die Beibehaltung der Einstufung als Gewerbege- biet (GE2 Ost / West) geplant.

Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 umfasst die Flurstücke 179, 180, 182, 183, 266, 281, 450, 451, 453, 449 tlw. und 452 tlw. der Flur 9, Gemarkung Menze- len und hat eine Größe von 1,75 ha [20].

Der Bebauungsplanentwurf sieht eine Erweiterung in Richtung Nordosten derzeit nicht vor, diese ist nur perspektivisch möglich und im Gestaltungsplan berücksichtigt. Die potenzielle Erweiterungsfläche ist daher derzeit nicht Bestandteil der Untersuchung. Bei einer zukünfti - gen Nutzung dieser Fläche ist der Nachweis der Einhaltung der Immissionsbegrenzungen aus der Summe aus den hier berücksichtigten und den mit einer neuen Nutzung verbunde - nen Immissionen zu liefern.

Innerhalb des Sondergebietes (SO) ist die Nutzung durch einen Nahversorger (Edeka) ge- plant. Des Weiteren sollen eine Apotheke sowie weitere Nutzungen (Bäckerei, Blumenladen) im Bereich des geplanten Gewerbegebiets GE1 errichtet werden. Im Rahmen dieser schall- technischen Untersuchung wird hierzu ein derzeit vorliegendes Nutzungskonzept geprüft.

(9)

FE 7298-1.1 Die mögliche Zufahrt zum Parkplatz wird im Nachtzeitraum über Schranken geregelt, d.h. im

Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind Zu- bzw. Ausfahrten mit dem Kfz nicht möglich.

Hiermit wird sichergestellt, dass zum Beispiel bei Notdienst der Apotheke kein Kfz auf den Parkplatz fährt. Für mögliche Kunden der Apotheke zum Nachtzeitraum ist eine Haltebucht im Bereich der Zufahrt von der Neue Straßen vorgesehen. Diese wird mit 5 Kunden inner- halb der lautesten Nachtstunde als worst-case-Betrachtung in der vorliegenden Untersu- chung berücksichtigt.

Gemäß Angaben des Auftraggebers [24] ist pro Tag mit insgesamt 1.100 Kunden zu rech- nen, von denen inklusive Mitnahmeeffekten 550 mit dem Pkw anfahren. Zusätzlich ist mit 100 Pkw-Bewegungen durch Mitarbeiter zu rechnen. Von den somit insgesamt 1.200 Pkw- Bewegungen werden 130 Kunden- sowie 15 Mitarbeiterbewegungen innerhalb der Ruhezei- ten berücksichtigt. Für 90 % aller Kunden wird zudem angenommen, dass sie einen Ein- kaufswagen benutzen. Für die Nutzer der Packstation wird angenommen, dass deren Fahr- ten bereits bei den Kundenbewegungen enthalten sind.

Die in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigten Nutzungsansätze sind in der nachfol- genden Tabelle 3.1 zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 3.1: Nutzungsansätze für das Nahversorgungszentrum

Nutzung

Pkw-Fahrten Lkw Verladetätigkeiten

tags lauteste

Nachtstunde tags tags

idR adR idR adR idR adR

Vollsortimenter/ Leergut-

käfig - - - 5 8

50 Roll- container

80 Roll- container 20 Palet-

ten

32 Palet- ten

Bäckerei - - - 1 1 6 Rollcon-

tainer

6 Roll- container

Apotheke - - - 14 Kleintranspor-

ter Verladung per Hand

Nothaltebuch Apotheke - - 10 - - -

Leergutkäfig - - - - -

3 Lkw voll: Leergut auf Paletten/ 1 Lkw halb voll: insg. 13 Pa-

letten am Tag

Packstation - - - - -

10-fach Kofferraum- klappe Pkw 1 Anlieferung durch

Klein-Lkw

(10)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Nutzung

Pkw-Fahrten Lkw Verladetätigkeiten

tags lauteste

Nachtstunde tags tags

idR adR idR adR idR adR

Pkw-Parkplatz Kunden + Angestellte Park- /Fahr- vorgänge insg. 550 Kun- den Pkw, 100 Parkvor- gänge Mitarbeiter

145 1055 - - - -

Ein- und Ausstapeln von Standardeinkaufswagen (Metallkorb) von insg.

990 Kunden

- - - - - 234 1.746

Darin bedeuten:

idR: innerhalb der Ruhezeiten (06:00 Uhr – 07:00 Uhr / 20:00 Uhr – 22:00 Uhr) adR: außerhalb der Ruhezeiten (07:00 Uhr – 20:00 Uhr)

Basierend auf dem Verkehrsgutachten [25] wird angenommen, dass 35 % der Zufahrten über die südliche Einfahrt von der B 57 aus erfolgen. Alle Ausfahrten sowie die restlichen 65 % der Zufahrten erfolgen über die Neue Straße (K 22). Eine Ausfahrt zur B57 wird nicht möglich sein. Die Lkw sowie Kleintransporter fahren ausschließlich über die Ein- und Aus- fahrt Neue Straße.

Ferner werden drei haustechnische Anlagen im Bereich des Lagers des Vollsortimenters mit einem Schallleistungspegel von je LWA = 85 dB(A) zum Tageszeitraum und LWA = 75 dB(A) zum Nachtzeitraum mit durchgehendem 24-stündigem Betrieb berücksichtigt.

(11)

FE 7298-1.1

4 Beurteilungsgrundlagen

4.1 Beurteilungsgrundlagen der TA Lärm

Gemäß den Anforderungen der TA Lärm [3] soll die Gesamtbelastung aus den Geräuschen von gewerblichen Anlagen (Vorbelastung zzgl. Zusatzbelastung) am maßgeblichen Immissi- onsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Der maßgebliche Immissionsort liegt 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten be - troffenen schutzbedürftigen Raumes. Die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte für Im- missionsorte außerhalb von Gebäuden (Nummer 6.1 der TA Lärm [3]) sind in der nachfol- genden Tabelle 4.1 aufgeführt.

Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [3]

Gebietsausweisung Immissionsrichtwert [dB(A)]

Tag Nacht

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35

Reine Wohngebiete (WR) 50 35

Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA) 55 40

Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MI) 60 45

Urbane Gebiete (MU) 63 45

Gewerbegebiete (GE) 65 50

Industriegebiete (GI) 70 70

Einzelne Impulse dürfen den Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm [3] im Tageszeitraum um nicht mehr als 30 dB(A) und im Nachtzeitraum um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

In Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten (WA/WR) ist während der Ruhezeiten ein Zuschlag von 6 dB zu den berechneten Schallimmissionen zuzurechnen. Die Ruhezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind wie folgt definiert:

an Werktagen: 06.00 bis 07.00 Uhr 20.00 bis 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen: 06.00 bis 09.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr 20.00 bis 22.00 Uhr

In Kern-, Dorf-, Misch- bzw. Gewerbegebieten sowie urbanen Gebieten sind keine Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu berücksichtigen.

(12)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Die Anforderungen der TA Lärm beziehen sich auf die Summe aller Immissionen, d.h. dass

auch der Gewerbelärm von Nachbarbetrieben zu berücksichtigen ist. Gemäß TA Lärm gilt:

„Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hin- blick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Im- missionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.“

Zur Berücksichtigung der Gewerbelärmimmissionen der übrigen gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Vorhabens wird in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung die Einhal- tung der um 6 dB(A) reduzierten, anteiligen Immissionsrichtwerte tags und nachts an allen Immissionsorten untersucht.

An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Straßen

Gemäß Kapitel 7.4 der TA Lärm sind Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentli - chen Straßen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück durch organi- satorische Maßnahmen soweit wie möglich zu reduzieren, soweit die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB erhöht werden, keine Vermischung mit dem übri- gen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [2] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Ausgenommen von den Anforderungen sind hierbei Im- missionsorte in Industrie- und Gewerbegebieten. Die einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV sind in der nachfolgenden Tabelle 4.2 dargestellt.

Tabelle 4.2: Immissionsrichtwerte nach 16. BImSchV

Gebietsausweisung Immissionsrichtwert [dB(A)]

Tag Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47

Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 49

Mischgebiet 64 54

Im Kapitel 8 des vorliegenden Berichtes werden die von der geplanten Nutzung ausgehen- den Verkehrslärmimmissionen beschrieben und beurteilt.

(13)

FE 7298-1.1

4.2 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß DIN 18005 (Verkehrslärm) Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 [7].

Die anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", Beiblatt 1 [8] aufgeführt. Dabei ist die Einhaltung folgender schalltechnischer Orientierungswerte, bezogen auf Verkehrslärm, anzustreben:

Tabelle 4.3: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietsausweisung Immissionsrichtwert [dB(A)]

Tag Nacht

Reine Wohngebiete (WR) 50 40

Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45

Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50

Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55

In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 heißt es zu der Problematik der Überschreitung der schall- technischen Orientierungswerte:

"In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht ein- halten. Wo im Rahmen einer Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientie- rungswerten abgewichen werden soll, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere ge- eignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden."

4.3 Verkehrslärmerhöhung im Umfeld

Mit Umsetzung der geplanten Bebauung sind grundsätzlich auch Auswirkungen auf die schalltechnische Situation im Umfeld möglich. Dies resultiert aus den Zusatzbelastungen durch den neuen Verkehr in dem Plangebiet.

Gemäß Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 30.01.2006 sind Er- höhungen durch vorhabenbedingten Zusatzverkehr in die Abwägung einzubeziehen.

Nach der Rechtsprechung liegen Pegelwerte im Bereich von 70 bis 75 dB(A) am Tag bzw.

60 bis 65 dB(A) in der Nacht in einem Bereich, in dem eine Gesundheitsgefährdung durch den Verkehrslärm nicht ausgeschlossen werden kann.

(14)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Die Lärmsanierung ist nach wie vor nicht geregelt. Gemäß 16. BImSchV liegen die Immissi-

onsgrenzen für Wohngebiete bei 59 dB(A) im Tageszeitraum sowie 49 dB(A) im Nachtzeit- raum. Da an den Straßen im Umfeld jedoch kein erheblicher baulicher Eingriff erfolgt, sind die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht bindend. Die Rechtsprechung sieht in die- sem Fall jedoch für die Bauleitplanung ein Verschlechterungsverbot vor. Wenn es durch eine Planung an Straßen in der Umgebung zu Erhöhungen des Verkehrslärms kommt und da- durch Pegelwerte von mehr als 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht überschritten werden, ist hier ein Lärmschutzkonzept zu erarbeiten, auch dann, wenn die Pegelerhöhun- gen weniger als 3 dB(A) betragen (vgl. insb. OVG Koblenz, Urteil vom 25.03.1999, Az: 1 C 11636/98).

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FE 7298-1.1

5 Ermittlung und Beurteilung der Gewerbelärmimmissionen

5.1 Allgemeine Vorgehensweise

Die Ermittlung der Schallimmissionen erfolgt rechnerisch getrennt für Tag und Nacht auf Grundlage vorhandener Messdaten / Literaturdaten sowie unter Berücksichtigung der Plan- unterlagen und Nutzungsangaben [20] und [24] mit dem Rechenprogramm SoundPlan, Ver- sion 7.4.

Die immissionsrelevanten Geräuschquellen werden in diesen Simulationsmodellen in Form von Ersatzlinien-, Ersatzpunkt- und Ersatzflächenschallquellen, deren Lage in Anlage 2 dar- gestellt ist, berücksichtigt.

Ausgehend von diesen Emissionsgrößen erfolgt auf Grundlage der Rechenvorschriften der DIN ISO 9613-2 die Bestimmung der im Bereich der zum geplanten Nahversorgungszentrum nächstgelegenen Bebauung vorliegenden Schallimmissionen.

Die Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet nach DIN ISO 9613-2 erfolgt gemäß den Empfehlungen des LANUV NRW [12] auf Grundlage der in der nachfolgenden aufge- führten Meteorologiefaktoren C0 für die Station Bocholt.

Tabelle 5.1: Meteorologiefaktoren C0 [dB] gemäß [12] für die Station Bocholt

Station Mitwindrichtung für die Ausbreitung von der Quelle zum Immissionsort C0

[dB]

30° 60° 90° 120° 150° 180° 210° 240° 270° 300° 330°

Bocholt 2,6 2,9 3,0 2,7 2,2 1,8 1,6 1,5 1,5 1,6 1,8 2,1

Die hier dargestellten Berechnungsergebnisse basieren auf einer Schallausbreitungsrech- nung auf Grundlage des 5 Sekunden-Taktmaximalpegels LAFTeq. Die Impulshaltigkeit der Ge- räusche ist damit berücksichtigt.

5.2 Schallemissionsgrößen Nahversorgungszentrum 5.2.1 Parkvorgänge

Auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kundenzahlen [24] wird in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung von einem Pkw Verkehr (An- und Abfahrt) durch Kunden von insgesamt 1.100 Pkw-Bewegungen (550 Pkw) und 100 Mitarbeiterpark- vorgängen innerhalb des Tageszeitraums ausgegangen. Hiervon finden gemäß Angaben des Auftraggebers insgesamt 145 Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten statt. In der lautes-

(16)

FE 7298-1.1 22.07.2020 ten Nachtstunde (22.00 bis 06.00 Uhr) werden für die Apotheke bzw. ggfs. für die Packstati-

on lediglich im Bereich der Nothaltebucht 10 Pkw-Parkvorgänge berücksichtigt.

Die Emissionen der Abstellvorgänge der Kunden- und Mitarbeiter-Pkw werden nach der Parkplatzlärmstudie [9] gemäß nachfolgender Formel (getrenntes Verfahren) ermittelt:

L

WAr

= L

W0

+ K

PA

+ K

I

+ 10 log (B ⋅N ) − 10 log( T

r

T )

Darin bedeuten:

LWAr = Schallleistungsbeurteilungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz [dB(A)]

LW0 = 63,0 dB(A), Ausgangsschallleistungspegel für 1 Bewegung/Stunde für einen P+R-Parkplatz

KPA = Zuschlag für die Parkplatzart, hier: KPA = 3 dB für Parkplatz an einem Ein- kaufsmarkt bzw. KPA = 0 dB für Besucher- und Mitarbeiterparkplätze für die Nothaltebucht sowie den Parkplatz an der Apotheke / Bäckerei

KI = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren, hier KI = 4 dB B • N = alle Fahrzeugbewegungen pro Stunde auf der Parkplatzfläche T = Einwirkzeit in Stunden

Tr = die Beurteilungszeit, hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten, lauteste Nachtstunde

Innerhalb der Ruhezeiten berechnet sich für die Kunden- und Mitarbeiter-Stellplätze ein Be- urteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 86,8 dB(A), außerhalb der Ruhezeiten von LWAT,r = 89,1 dB(A). Für den Nachtzeitraum ergibt sich im Bereich der Nothaltebucht an der Neue Straße ein Beurteilungsschallleistungspegel von 77,0 dB(A). Für die Stellfläche an der Bäckerei wird angenommen, dass pro Stunde bis zu 10 Kunden des Edeka-Marktes auf der Zu- bzw. Ausfahrt hier nochmals anhalten. Hieraus ergibt sich bei 20 Vorgängen pro Stunde ein Beurteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 80,0 dB(A) innerhalb sowie außerhalb der Ruhezeiten.

5.2.2 Fahrbewegungen

Die Fahrbewegungen von Pkw, Kleintransportern und Lkw lassen sich bei langsamen Fahr- ten auf Betriebsgeländen nach [13] [14] mittels folgender Formel berechnen:

L

WAr

= L

WA,1h

 10 logn   10 log  l

1m  − 10 log  T

r

T

(17)

FE 7298-1.1 Darin bedeuten:

LWAr = auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel [dB(A)]

LWA,1h = Zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Fz/h und 1 m;

hier: LWA,1h = 48 dB(A) für Pkw, LWA,1h = 63 dB(A) für Lkw, LWA,1h = 66 dB(A) für Lkw mit Kühlaufbau („Kühl-Lkw“), LWA,1h = 56 dB(A) für Kleintransporter n = Anzahl der Lkw-Fahrten der Leistungsklasse in der Beurteilungszeit Tr

l = Länge des Fahrwegs in Meter

T = Bezugszeit: 1h

Tr = Beurteilungszeit [h], hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten, lauteste Nachtstunde

Innerhalb des Berechnungsmodells wird die nördlich gelegene Zufahrt von der Neue Straße (K 22) als Fahrweg für die Lkw-Fahrten berücksichtigt. Die Pkw-Fahrten werden sowohl auf der nördlichen als auch auf der südlichen Zufahrt zum Parkplatz angesetzt. Da nach Süden über die B 57 keine Ausfahrt möglich ist und die nördliche Zufahrt als Hauptzufahrt vorgese- hen ist, wird für die vorliegende schalltechnische Untersuchung für den Tageszeitraum ange- nommen, dass 100 % der ausfahrenden Pkw über die Neue Straße, 35 % der einfahrenden Pkw von der südlichen Zufahrt von der B 57 sowie 65 % der einfahrenden Pkw über die nördliche Zufahrt von der K 22 auf den Parkplatz fahren.

Gemäß [20] verfügen die Lkw über Rückfahrkameras ohne akustisches Lkw-Rückfahrwarn- signal. Ein Tonhaltigkeitszuschlag wurde daher innerhalb des Emissionsansatzes für die Rangiertätigkeiten der Lkw nicht berücksichtigt. Für alle Lkw, die den EDEKA-Markt belie- fern, wurde in einem Emissionsansatz auf der sicheren Seite jeweils die erhöhte Emission eines Kühl-Lkw berücksichtigt.

Die Beurteilungsschallleistungspegel für die einzelnen berücksichtigten Fahrwege sind für den Tageszeitraum in Tabelle 5.2 aufgeführt.

Tabelle 5.2: Emissionsgrößen für Pkw- und Lkw-Fahrbewegungen tags Geräuschquelle

Länge des Fahrwegs

[m]

Anzahl Fahrbewegungen Beurteilungsschallleistungs- pegel LWAr [dB(A)]

idR adR idR adR

Pkw-Kunden /Ange- stellte (Zufahrten von B 57)

166 17,5 % von 145 Fahrten

17,5 % von

1055 Fahrten 79,4 81,7

Pkw-Kunden /Ange- stellte (Zufahrten von K 22)

372 32,5 % von 145 Fahrten

32,5 % von

1055 Fahrten 85,7 87,9

(18)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Geräuschquelle

Länge des Fahrwegs

[m]

Anzahl Fahrbewegungen Beurteilungsschallleistungs- pegel LWAr [dB(A)]

idR adR idR adR

Pkw-Kunden /Ange- stellte (Ausfahrten zu K 22)

233 50 % von 145 Fahrten

50 % von

1055 Fahrten 85,5 87,8

Lkw Zufahrt Edeka 63 5 8 86,2 81,9

Lkw Zufahrt Bäckerei 103 1 1 78,4 72,0

Lkw Ausfahrt Edeka 64 5 8 86,3 82,0

Lkw Ausfahrt Bäckerei 102 1 1 78,3 71,9

Kleintr. Fahrweg Apo-

theke 102 28 Fahrten gesamt 78,5 78,5

Kleintr. Fahrweg

Packstation 83 2 Fahrten gesamt 66,2 66,2

Für die nächtliche Zu- und Ausfahrt zur Nothaltebucht an der Neue Straße (Apotheke/ Pack- station) ergibt sich bei einer Länge von jeweils ca. 16 m und fünf Fahrten pro Strecke ein Be - urteilungsschallleistungspegel von LWAT,r = 67,1 dB(A).

5.2.3 Einzelgeräusche Lkw

Die angesetzten Schallleistungspegel für den Rangiervorgang eines Lkw gemäß [13][14]

sind in der folgenden Tabelle 5.3 zusammenfassend aufgeführt.

Tabelle 5.3: Schallleistungspegel für den Rangiervorgang eines Lkw

Geräuschart LWA (arith. Mittel) Anzahl Einwirkzeit LWA(T),1h

[dB(A)] [min] [s] 5-s-T. [dB(A)]

Kurzfahrt, Rangieren,

Leerlaufgeräusch 99 1 2 24 84,2

Türenschlagen 100 2 10 2 74,4

Motorstart 100 1 5 1 71,4

Betriebsbremse 108 1 5 1 79,4

Summe 86,0

In der Summe ergibt sich somit ein Schallleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde von LWAT,1h = 86,0 dB(A). Je Lkw wird ein Rangiervorgang im Bereich der Hauptanlieferung sowie der Bäckerei berücksichtigt.

(19)

FE 7298-1.1 Die angesetzten Schallleistungspegel für den Abstellvorgang eines Kleintransporters gemäß

[13][14] sind in der folgenden Tabelle 5.4 zusammenfassend aufgeführt.

Tabelle 5.4: Schallleistungspegel für den Abstellvorgang eines Kleintransporters

Geräuschart LWA (arith. Mittel) Anzahl Einwirkzeit LWA(T),1h

[dB(A)] [min] [s] 5-s-T. [dB(A)]

Leerlaufgeräusch 94 3 15 3 70,2

Türenschlagen 100 2 10 2 74,4

Motorstart 100 1 5 1 71,4

Summe 77,2

In der Summe ergibt sich somit ein Schallleistungspegel für 1 Kleintransporter pro Stunde von LWAT,1h = 77,2 dB(A). Je Kleintransporter wird ein Abstellvorgang im Bereich der Packsta- tion sowie der Apotheke berücksichtigt.

Die Schallemissionen, verursacht durch die Verladetätigkeiten, lassen sich nach [13] [14]

mittels folgender Formel berechnen:

LWAr = LWAT,1h + 10 • log (n) - 10 • log (Tr/1h) Darin bedeuten:

LWAr = auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAT,1h = gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde,

hier: LWAT,1h = 78,0 dB(A) für Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebord- wand, LWAT,1h = 85,0 dB(A) Entladung Palette per Hubwagen über Überlade- brücken an einer Außenrampe, LWAT,1h = 75,0 dB(A) für Rollgeräusche Wa- genboden

Tr = Die Beurteilungszeit in Stunden, hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten

n = Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr

Je Palette und Container werden zwei Impulse für die Be- und Entladung angesetzt.

In der nachfolgenden Tabelle 5.5 sind die Beurteilungsschallleistungspegel dargestellt.

(20)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Tabelle 5.5: Emissionsgrößen Standgeräusche und Verladetätigkeiten Lkw

Geräuschquelle

Anzahl Lkw-Verladetätigkeiten/

sonstige Vorgänge

Schallleis- tungspe- gel LWAT,1h

Beurteilungsschall- leistungspegel LWAT,r

[dB(A)]

idR adR [dB(A)] idR adR

Vollsortimenter

5 Rangier- vorgänge

8 Rangier-

vorgänge 86,0 88,2 83,9

20 Paletten (40 Bewegungen)

32 Paletten

(64 Bewegungen) 85,0 96,2 91,9

50 Rollcontainer (100 Bewegungen)

80 Rollcontainer

(160 Bewegungen) 78,0 93,2 88,9

140 x Rollgeräu- sche Wagenboden

224 x Rollgeräu-

sche Wagenboden 75,0 91,7 87,4

Kühlaggregat 5 x 20 Min. 8 x 20 Min. 97,0 94,4 90,1

Leergutkäfig 13 Paletten

(26 Bewegungen) 85,0 87,1 87,1

Packstation

10-fach Kofferraumklappe Pkw 59,4 69,4 69,4 1 Anlieferung durch Klein-Lkw 77,2 65,2 65,2

Packstation (gesamt) - - 70,8 70,8

Bäckerei

1 Rangiervorgang Lkw

1 Rangiervorgang

Lkw 86,0 81,2 74,9

6 Rollcontainer (12 Bewegungen)

6 Rollcontainer

(12 Bewegungen) 78,0 84,0 77,7

12 x Rollgeräu- sche Wagenboden

12 x Rollgeräu-

sche Wagenboden 75,0 81,0 74,7

Apotheke insg. 14 Abstellvorgänge Kleintranspor-

ter 77,2 76,6 76,6

5.2.4 Einkaufswagensammelplatz

Die Schallemissionen, die durch eine Einkaufswagensammelbox verursacht werden, lassen sich nach [14] gemäß folgender Formel berechnen.

LWAr = LWAT,1h + 10 • log (n) - 10 • log (Tr/1h) Darin bedeuten:

LWAr = auf Beurteilungszeit bez. Schallleistungspegel

LWAT,1h = gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde;

hier LWAT,1h = 72 dB(A) für Standardeinkaufswagen mit Metallkorb

Tr = Die Beurteilungszeit in Stunden, hier: 3 Stunden innerhalb der Ruhezeiten, 13 Stunden außerhalb der Ruhezeiten

n = Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr

Für Einkaufswagen mit einem Metallkorb wird nach [14] ein zeitlich gemittelter Schallleis- tungspegel für ein Ereignis pro Stunde von LWAT,1h = 72,0 dB(A) angesetzt. Insgesamt werden

(21)

FE 7298-1.1 drei eingehauste Einkaufswagensammelplätze auf dem Kundenparkplatz berücksichtigt. Die

Öffnung der Boxen auf dem Parkplatz zeigt hierbei in Richtung des Marktes. Gemäß Auftrag- geber ist damit zu rechnen, dass bis zu 90 % der Kunden Einkaufswagen nutzen. Dies ent- spricht 1.980 Ereignissen pro Tag. Analog zur Verteilung der Pkw-Bewegungen ergeben sich insgesamt 234 Ereignisse innerhalb der Ruhezeiten sowie 1.746 Ereignisse außerhalb der Ruhezeiten.

Nach oben genannter Formel ergibt sich ein Beurteilungsschallleistungspegel pro Einkaufs- wagensammelbox von LWAr = 86,1 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten sowie von LWAr = 88,5 dB(A) außerhalb der Ruhezeiten.

5.2.5 Haustechnik

Für die geplanten haustechnischen Anlagen liegen noch keine Detailplanungen vor, dies fin- det erst in der Ausführungsplanung statt.

Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung werden drei haustechnische Anlagen im Bereich des Lagers des Vollsortimenters mit je einem Schallleistungspegel von LWA = 85 dB(A) zum Tageszeitraum und LWA = 75 dB(A) zum Nachtzeitraum mit durchgehen- dem 24-stündigem Betrieb berücksichtigt. Gemäß Auftraggeber handelt es sich hierbei um aufgrund des Standes der Technik gängige und somit realistische Werte.

5.3 Ergebnisse und Beurteilung Gewerbelärm

Die Immissionsberechnung erfolgt auf Grundlage der in Kapitel 5.2 beschriebenen Emissi- onsgrößen mithilfe eines digitalen Simulationsmodells gemäß der TA Lärm für 13 Immissi- onsorte. Die Immissionsorte sind in Anlage 2 dargestellt. Die derzeit innerhalb des Plange- bietes vorhandenen Gebäude werden hierbei mit untersucht.

Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen für den Tages- und Nachtzeitraum sind detail- liert in Anlage 3 für alle Geschosse sowie in nachfolgender Tabelle 5.6 für das maßgebende Geschoss dargestellt.

Tabelle 5.6: Ergebnisse der Immissionsberechnung

IO Adresse Ant. IRW [dB(A)] Lr [dB(A)] Überschreitung LIK

Nr. tags nachts tags nachts tags nachts

01 Xantener Str. 113 49 34 45 22 - -

02 Xantener Str. 120 49 34 48 23 - -

03 Xantener Str. 122 49 34 49 25 - -

(22)

FE 7298-1.1 22.07.2020 IO Adresse Ant. IRW [dB(A)] Lr [dB(A)] Überschreitung LIK

Nr. tags nachts tags nachts tags nachts

04 Am Besserhof 7 49 34 42 20 - -

05 Am Besserhof 6 49 34 42 20 - -

06 Xantener Str. 126/128 49 34 46 22 - -

07 Xantener Str. 126/128 49 34 45 21 - -

08 Xantener Str. 123 59 44 51 24 - -

09 Xantener Str. 123 59 44 51 25 - -

10 Xantener Str. 123 59 44 55 26 - -

11 Neue Straße 4 59 44 58 36 - -

12 Halle GE 59 44 57 35 - -

13 Neue Straße 4 59 44 57 41 - -

Ergebnis der Untersuchung ist, dass die anteiligen Immissionsrichtwerte zum Tages- und Nachtzeitraum überall im Umfeld eingehalten werden.

An Sonn- und Feiertagen ist lediglich mit einer Kundenfrequentierung infolge der geöffneten Bäckerei zu rechnen. Die Anzahl der Pkw-Fahrten liegt deutlich unter der an Werktagen be - rücksichtigten Anzahl. Aufgrund der Verkaufs- / Shopflächen steht der Nutzung gemäß Stell- platznachweis eine deutlich geringere Anzahl an Stellplätzen zu. Daher ist auch nur mit ei- nem Bruchteil der Schallemissionen gegenüber der Nutzung an Werktagen zu rechnen.

In diesem Zusammenhang werden bei einer stark eingeschränkten Nutzung die Immissions- richtwerte der TA Lärm auch unter Berücksichtigung der längeren Ruhezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (vgl. Kapitel 4.1) voraussichtlich deutlich unterschritten.

5.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen

Innerhalb der vorliegenden Untersuchung wird gemäß der TA Lärm [3] ebenfalls die Einhal- tung der kurzzeitig zulässigen Geräuschspitzen untersucht. Legt man als maximale Schaller- eignisse

 das Geräusch beim Entlüften der Lkw-Betriebsbremse mit LWA,max = 108 dB(A)

 das Zuschlagen des Kofferraumdeckels eines Pkw mit LWA,max = 100 dB(A)

 das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen mit LWA,max = 106 dB(A)

 Verladegeräusche von Stückgut im Lebensmittelhandel mit LWA,max = 117 dB(A) zugrunde, so ergeben sich die in der Anlage 3 detailliert aufgeführten Maximalpegel für alle Geschosse.

(23)

FE 7298-1.1 Das Berechnungsprogramm SoundPlan 7.4 ermittelt bei den Linien- und Flächenquellen die

ungünstigste Quellposition (maximale Schallimmissionen) innerhalb der Linien- bzw. Flä- chenquelle und ermittelt von dieser Position aus die mit dem zugehörigen Maximalpegel ent- stehenden Immissionen.

Das Kriterium der TA Lärm für kurzzeitig zulässige Geräuschspitzen wird innerhalb des Ta - geszeitraumes und des Nachtzeitraumes an keiner der betrachteten schutzbedürftigen Nut- zungen überschritten.

5.5 Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit, tieffrequente Geräusche Gemäß Nummer 7.3 “Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“ der TA Lärm ist bei Geräu- schen mit vorherrschenden Energieanteilen im Frequenzbereich unter 90 Hz (tieffrequente Geräusche) zu beurteilen, ob hiervon schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können.

Hier heißt es:

"Für Geräusche, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche) ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umweltein- wirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen.

Schädliche Umwelteinwirkungen können insbesondere auftreten, wenn bei deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten Geräuschen in schutzbedürftigen Räumen bei ge- schlossenen Fenstern die nach Nummer A.1.5 des Anhangs ermittelte Differenz LCeq – LAeq den Wert 20 dB überschreitet."

Unter Nummer A.1.5 “Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“ des Anhangs der TA Lärm heißt es weiter:

"Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält DIN 45680, Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind schädliche Umwelt- einwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden."

Als ein Prüfkriterium zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche gemäß der TA Lärm in Verbin - dung mit der DIN 45680 gilt die Pegeldifferenz LCeq - LAeq innerhalb des schutzbedürftigen Raumes.

Die Schallimmissionen in Verbindung mit dem Betrieb der Einzelhandelsnutzungen sind durch den Lieferverkehr (Verladung und Lkw-Geräusche), den Pkw-Verkehr und die haus - technischen Anlagen geprägt. Die Lkw-Fahrgeräusche und die haustechnischen Anlagen weisen relativ hohe Energieanteile im Frequenzbereich < 100 Hz auf. Allgemein ist aufgrund

(24)

FE 7298-1.1 22.07.2020 von Pkw-Fahrten und –Parkvorgängen in der vorliegenden Situation nicht von relevanten

tieffrequenten Geräuschimmissionen auszugehen.

Bereits in der Planungsphase zu den haustechnischen Anlagen ist darauf zu achten, dass Aggregate gewählt werden, die möglichst einzeltonfrei sind und die schalltechnischen Anfor - derungen, welche für dieses Bauvorhaben spezifiziert wurden, (s. Kapitel 5.2.5) einhalten, bzw. während der Bauphase nach Inbetriebnahme messtechnisch kontrolliert werden.

Die Tonhaltigkeit der Geräuschimmissionen der haustechnischen Anlagen ist ebenfalls im Rahmen der Planung und Auswahl der haustechnischen Anlagen zu kontrollieren bzw. es ist beim Bau oder nach Inbetriebnahme nachzuweisen, dass die Tonhaltigkeit nicht zu einem zusätzlichen Tonhaltigkeitszuschlag führt.

Die Impulshaltigkeit der angesetzten Schallquellen wurde durch die Verwendung von auf Taktmaximalpegeln beruhenden Ansätzen oder durch die Addition eines Impulszuschlages KI

in den Berechnungen berücksichtigt. Die Impulshaltigkeit von Einzelimpulsen beim Verladen oder Ähnlichem ist durch eine Einwirkzeit von jeweils 5 Sekunden (Taktmaximalpegelverfah - ren) enthalten.

(25)

FE 7298-1.1

6 Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet

6.1 Vorgehensweise

Die Geräuschbelastung durch Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes wird rechnerisch ge- mäß der RLS-90 [10] für Straßenlärm und gemäß der Schall 03 [11] für die Schienenstrecke ermittelt und anhand der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu Teil 1 [8]

der DIN 18005 [7] im Plangebiet beurteilt.

Berücksichtigt wird hierbei der Straßenverkehr auf der Xantener Straße (B 57), Neue Straße (K 22) und Schulstraße (K 22) sowie die südöstlich verlaufende Bahnstrecke.

Ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Geschwindigkeit und weiteren Parametern wird als Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen die sogenannte

Emission

berechnet.

Der Emissionspegel ist nur eine Eingangsgröße für die weiteren Berechnungen. Der Emissi- onsschallpegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m vom jeweili - gen Fahrstreifen.

Ausgehend von den so berechneten Emissionspegeln wird dann die Immission

in Form des sogenannten Beurteilungspegels an Immissionsorten berechnet.

Die Berechnung der Immissionspegel, d.h. der jeweils zu erwartende Schallpegel an den Fassaden, für Verkehrslärm erfolgt sowohl als Einzelpunktberechnung als auch als flächen- hafte Isophonenberechnung gemäß der RLS-90 bzw. der Schall 03. In allen Varianten wird die abschirmende und reflektierende Wirkung bereits bestehender Gebäude im Umfeld be- rücksichtigt. Die Schallabschirmung bzw. Schallreflexionen an den geplanten Gebäuden wird nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis ist der sogenannte Beurteilungspegel, d.h. der mit Zu- und Abschlägen verse- hene physikalische Zahlenwert des energieäquivalenten A-bewerteten Dauerschallpegels.

(26)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Die Ermittlung der im Bereich des Bauvorhabens auf dem Bebauungsplangebiet zukünftig

vorliegenden Verkehrslärmimmissionen erfolgt auf Grundlage der Verkehrsbelastungszahlen für den Prognose-Mitfall [25].

Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 sind Schall- schutzmaßnahmen vorzusehen. Es wird der Verlauf der Immissionen und der Lärmpegelbe- reiche im Plangebiet ohne die abschirmende Wirkung der Baukörper im Plangebiet darge- stellt.

6.2 Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen

Grundlage für die Berechnung der Emissionen der im Umfeld des Plangebietes verlaufenden Straßen (Xantener Straße (B 57), Neue Straße (K 22) und Schulstraße (K 22)) ist das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellte Verkehrsgutachten [25].

Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Verkehrsbelastungszahlen werden zunächst die Emissionspegel der angrenzenden Straßen für folgende Untersuchungsfälle ermittelt:

• Prognose-Nullfall (Verkehrsbelastungszahlen ohne Bauvorhaben)

• Prognose-Mitfall (Verkehrsbelastungszahlen mit Bauvorhaben)

Die innerhalb des Verkehrsgutachtens dargestellten Verkehrsmengen tags und nachts wer- den gleichmäßig auf den jeweiligen Zeitraum verteilt.

Die Berechnung der Emissionspegel ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Ge- schwindigkeit und weiteren Parametern ist für den Prognose-Nullfall sowie den Prognose- Mitfall in Anlage 5 detailliert dokumentiert. Der Verlauf der einzelnen berücksichtigten Stra- ßenzüge ist in der Anlage 4 dargestellt. Bei der Kreuzung mit Lichtzeichenanlage werden die entsprechenden entfernungsabhängigen Zuschläge für die erhöhte Störwirkung gemäß RLS- 90 gemäß nachfolgender Tabelle 6.1 berücksichtigt.

Tabelle 6.1: Zuschlag K für erhöhte Störwirkung von Lichtzeichenanlagen

Abstand des Immissionsortes K in dB(A)

1 bis 40 m 3

2 über 40 m bis 70 m 2

3 über 70 m bis 100 m 1

4 über 100 m 0

Der Emissionspegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m von der jeweiligen Fahrspur.

(27)

FE 7298-1.1

6.3 Berechnung der Schienenverkehrslärmemissionen

Südöstlich des Plangebietes verläuft die Schienenstrecke 2517. Gemäß Angaben der Deut- schen Bahn ist diese Strecke zum Prognosehorizont 2030 stillgelegt. Auf der sicheren Seite liegend werden analog zu den vorherigen Untersuchungen zum Tageszeitraum zwei Fahrten der Betriebsbahn der an der Bahnstrecke liegenden ESCO-Salzbergwerke berücksichtigt.

Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die Ermittlung der Schallemissionen aus dem Schie- nenverkehr zum Tageszeitraum gemäß der Schall 03 [11].

Die Berechnung der Emissionspegel ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Ge- schwindigkeit und weiteren Parametern ist in Anlage 6 detailliert dokumentiert. Der Verlauf des berücksichtigten Schienenweges ist in der Anlage 4 dargestellt.

6.4 Immissionsberechnungen

Ausgehend von den berechneten Emissionspegeln werden die Immissionen, d.h. die indivi- duellen Geräuschbelastungen innerhalb des Plangebietes auf Grundlage eines digitalen Si- mulationsmodells mit dem Programm SoundPLAN, Version 7.4 errechnet.

Die Berechnung der Immissionspegel, d.h. der jeweils zu erwartenden Schallpegel innerhalb des Plangebiets erfolgen in Form von Isophonenberechnungen getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum für das gesamte Plangebiet ohne Bebauung für das maßgebende Geschoss.

6.5 Darstellung und Beurteilung der Ergebnisse gemäß DIN 18005

Bei der Bewertung der Isophonenberechnungen ist zu beachten, dass die abschirmende bzw. reflektierende Wirkung der möglichen Bebauung innerhalb des Plangebiets nicht be- rücksichtigt wird. So stellen die ermittelten Immissionen den ungünstigsten Fall dar, d.h.

ohne weitere Gebäudeabschirmung.

Die Ergebnisse der Isophonenberechnungen für das Erdgeschoss bzw. die Freiflächen sind für den Tages- und Nachtzeitraum in Anlage 7.1 und Anlage 7.2 dargestellt. Anlage 8 zeigt die detaillierten Ergebnisse für ausgewählte Immissionsorte im Plangebiet.

Die höchsten Verkehrslärmimmissionen liegen an den Fassaden / Baugrenzen vor, welche in Richtung Xantener Straße (B 57) orientiert sind bzw. hierzu nächstgelegen sind. Hier betra- gen die Beurteilungspegel bis zu 76 dB(A) tags und bis zu 70 dB(A) nachts (Fassade / Bau- grenze Xantener Straße 123).

(28)

FE 7298-1.1 22.07.2020 Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete (GE)

von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht an diesen Fassaden um bis zu 11 dB(A) tags bzw. um bis zu 15 dB(A) nachts überschritten.

Entlang der Baugrenzen parallel zur Neue Straße (K 22) liegen Beurteilungspegel zwischen 64 dB(A) bis zu 74 dB(A) tags und 56 dB(A) bis 67 dB(A) nachts im Bereich der Kreuzung Neue Straße / Xantener Straße vor.

Somit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete (GE) von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht an diesen Fassaden um bis zu 9 dB(A) tags bzw. um bis zu 12 dB(A) nachts überschritten.

Im Bereich der Baugrenzen des geplanten Nahversorgungszentrums (SO) liegen Beurtei- lungspegel von maximal 60 dB(A) tags sowie 54 dB(A) nachts vor. Für die geplante gewerb - liche Nutzung durch ein Nahversorgungszentrum werden die Ergebnisse der Immissionsbe- rechnungen mit den Orientierungswerten für Gewerbegebiete (GE) verglichen. Diese werden im vorliegenden Fall um 5 dB(A) zum Tageszeitraum und 1 dB(A) zum Nachtzeitraum unter- schritten und somit eingehalten.

Aufgrund der zum Teil deutlichen Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswer- te innerhalb der Baugrenzen des ausgewiesenen Gewerbegebietes entlang der „Neue Stra- ße (K 22)“ im Plangebiet sind Schallschutzmaßnahmen zur Festsetzung im Bebauungsplan erforderlich. Bezüglich dieser Schallschutzmaßnahmen sind Ausführungen im Kapitel 7 ent- halten.

(29)

FE 7298-1.1

7 Schallschutzmaßnahmen

7.1 Allgemeine Erläuterungen

Zum Schutz gegen Lärm ist grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen möglich. Diese können sich sowohl auf die eigentliche Schallquelle sowie auf den Übertragungsweg zwi- schen Schallquelle und Empfänger als auch auf den Bereich des eigentlichen Empfängers beziehen.

Bei Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschie- den, wobei sich aktive Maßnahmen auf die eigentliche Schallquelle bzw. den Schallausbrei- tungsweg beziehen und passive Maßnahmen auf den Bereich des Empfängers beschränkt sind.

7.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen

Grundsätzlich ist bei der Planung von Schallschutzmaßnahmen aktiven Maßnahmen (Schall- schutzwänden / -wällen) der Vorzug vor passiven Maßnahmen an den Gebäuden zu geben.

Im vorliegenden Fall wären zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte auch in den Obergeschossen vergleichsweise hohe Schallschutzwände erforderlich. Aufgrund der geringen Abstände zwischen der Xantener Straße und den Baugrenzen bzw. den derzeit be- stehenden Fassaden entstünde durch solche Wände eine bedrängende Wirkung. Des Wei- teren wären diese Wände aus städtebaulicher Sicht in der erforderlichen Höhe nicht reali- sierbar. Daher ist es beabsichtigt, passive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Kenn- zeichnung der auftretenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 festzusetzen.

7.3 Passive Schallschutzmaßnahmen

Zum Schutz der Empfängerseite vor erhöhten Schallimmissionen sind verschiedene passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Dies sind z.B.:

• Akustisch günstige Orientierung der Gebäude

• Einbau hochwertig schallgedämmter Fenster

• Erhöhung der Schalldämmung der Fassade

• Akustisch günstige Ausbildung bzw. Anordnung von Freibereichen

• Erhöhung der Schallabsorption in lärmempfindlichen Räumen

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