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Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet

6.1 Vorgehensweise

Die Geräuschbelastung durch Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes wird rechnerisch ge-mäß der RLS-90 [10] für Straßenlärm und gege-mäß der Schall 03 [11] für die Schienenstrecke ermittelt und anhand der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu Teil 1 [8]

der DIN 18005 [7] im Plangebiet beurteilt.

Berücksichtigt wird hierbei der Straßenverkehr auf der Xantener Straße (B 57), Neue Straße (K 22) und Schulstraße (K 22) sowie die südöstlich verlaufende Bahnstrecke.

Ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Geschwindigkeit und weiteren Parametern wird als Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen die sogenannte

Emission

berechnet.

Der Emissionspegel ist nur eine Eingangsgröße für die weiteren Berechnungen. Der Emissionsschallpegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m vom jeweili -gen Fahrstreifen.

Ausgehend von den so berechneten Emissionspegeln wird dann die Immission

in Form des sogenannten Beurteilungspegels an Immissionsorten berechnet.

Die Berechnung der Immissionspegel, d.h. der jeweils zu erwartende Schallpegel an den Fassaden, für Verkehrslärm erfolgt sowohl als Einzelpunktberechnung als auch als flächen-hafte Isophonenberechnung gemäß der RLS-90 bzw. der Schall 03. In allen Varianten wird die abschirmende und reflektierende Wirkung bereits bestehender Gebäude im Umfeld be-rücksichtigt. Die Schallabschirmung bzw. Schallreflexionen an den geplanten Gebäuden wird nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis ist der sogenannte Beurteilungspegel, d.h. der mit Zu- und Abschlägen verse-hene physikalische Zahlenwert des energieäquivalenten A-bewerteten Dauerschallpegels.

FE 7298-1.1 22.07.2020 Die Ermittlung der im Bereich des Bauvorhabens auf dem Bebauungsplangebiet zukünftig

vorliegenden Verkehrslärmimmissionen erfolgt auf Grundlage der Verkehrsbelastungszahlen für den Prognose-Mitfall [25].

Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 sind Schall-schutzmaßnahmen vorzusehen. Es wird der Verlauf der Immissionen und der Lärmpegelbe-reiche im Plangebiet ohne die abschirmende Wirkung der Baukörper im Plangebiet darge-stellt.

6.2 Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen

Grundlage für die Berechnung der Emissionen der im Umfeld des Plangebietes verlaufenden Straßen (Xantener Straße (B 57), Neue Straße (K 22) und Schulstraße (K 22)) ist das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellte Verkehrsgutachten [25].

Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Verkehrsbelastungszahlen werden zunächst die Emissionspegel der angrenzenden Straßen für folgende Untersuchungsfälle ermittelt:

• Prognose-Nullfall (Verkehrsbelastungszahlen ohne Bauvorhaben)

• Prognose-Mitfall (Verkehrsbelastungszahlen mit Bauvorhaben)

Die innerhalb des Verkehrsgutachtens dargestellten Verkehrsmengen tags und nachts wer-den gleichmäßig auf wer-den jeweiligen Zeitraum verteilt.

Die Berechnung der Emissionspegel ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Ge-schwindigkeit und weiteren Parametern ist für den Nullfall sowie den Prognose-Mitfall in Anlage 5 detailliert dokumentiert. Der Verlauf der einzelnen berücksichtigten Stra-ßenzüge ist in der Anlage 4 dargestellt. Bei der Kreuzung mit Lichtzeichenanlage werden die entsprechenden entfernungsabhängigen Zuschläge für die erhöhte Störwirkung gemäß RLS-90 gemäß nachfolgender Tabelle 6.1 berücksichtigt.

Tabelle 6.1: Zuschlag K für erhöhte Störwirkung von Lichtzeichenanlagen

Abstand des Immissionsortes K in dB(A)

1 bis 40 m 3

2 über 40 m bis 70 m 2

3 über 70 m bis 100 m 1

4 über 100 m 0

Der Emissionspegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m von der jeweiligen Fahrspur.

FE 7298-1.1

6.3 Berechnung der Schienenverkehrslärmemissionen

Südöstlich des Plangebietes verläuft die Schienenstrecke 2517. Gemäß Angaben der Deut-schen Bahn ist diese Strecke zum Prognosehorizont 2030 stillgelegt. Auf der sicheren Seite liegend werden analog zu den vorherigen Untersuchungen zum Tageszeitraum zwei Fahrten der Betriebsbahn der an der Bahnstrecke liegenden ESCO-Salzbergwerke berücksichtigt.

Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die Ermittlung der Schallemissionen aus dem Schie-nenverkehr zum Tageszeitraum gemäß der Schall 03 [11].

Die Berechnung der Emissionspegel ausgehend von der Fahrzeugdichte sowie der Ge-schwindigkeit und weiteren Parametern ist in Anlage 6 detailliert dokumentiert. Der Verlauf des berücksichtigten Schienenweges ist in der Anlage 4 dargestellt.

6.4 Immissionsberechnungen

Ausgehend von den berechneten Emissionspegeln werden die Immissionen, d.h. die indivi-duellen Geräuschbelastungen innerhalb des Plangebietes auf Grundlage eines digitalen Si-mulationsmodells mit dem Programm SoundPLAN, Version 7.4 errechnet.

Die Berechnung der Immissionspegel, d.h. der jeweils zu erwartenden Schallpegel innerhalb des Plangebiets erfolgen in Form von Isophonenberechnungen getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum für das gesamte Plangebiet ohne Bebauung für das maßgebende Geschoss.

6.5 Darstellung und Beurteilung der Ergebnisse gemäß DIN 18005

Bei der Bewertung der Isophonenberechnungen ist zu beachten, dass die abschirmende bzw. reflektierende Wirkung der möglichen Bebauung innerhalb des Plangebiets nicht be-rücksichtigt wird. So stellen die ermittelten Immissionen den ungünstigsten Fall dar, d.h.

ohne weitere Gebäudeabschirmung.

Die Ergebnisse der Isophonenberechnungen für das Erdgeschoss bzw. die Freiflächen sind für den Tages- und Nachtzeitraum in Anlage 7.1 und Anlage 7.2 dargestellt. Anlage 8 zeigt die detaillierten Ergebnisse für ausgewählte Immissionsorte im Plangebiet.

Die höchsten Verkehrslärmimmissionen liegen an den Fassaden / Baugrenzen vor, welche in Richtung Xantener Straße (B 57) orientiert sind bzw. hierzu nächstgelegen sind. Hier betra-gen die Beurteilungspegel bis zu 76 dB(A) tags und bis zu 70 dB(A) nachts (Fassade / Bau-grenze Xantener Straße 123).

FE 7298-1.1 22.07.2020 Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete (GE)

von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht an diesen Fassaden um bis zu 11 dB(A) tags bzw. um bis zu 15 dB(A) nachts überschritten.

Entlang der Baugrenzen parallel zur Neue Straße (K 22) liegen Beurteilungspegel zwischen 64 dB(A) bis zu 74 dB(A) tags und 56 dB(A) bis 67 dB(A) nachts im Bereich der Kreuzung Neue Straße / Xantener Straße vor.

Somit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete (GE) von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht an diesen Fassaden um bis zu 9 dB(A) tags bzw. um bis zu 12 dB(A) nachts überschritten.

Im Bereich der Baugrenzen des geplanten Nahversorgungszentrums (SO) liegen Beurteilungspegel von maximal 60 dB(A) tags sowie 54 dB(A) nachts vor. Für die geplante gewerb -liche Nutzung durch ein Nahversorgungszentrum werden die Ergebnisse der Immissionsbe-rechnungen mit den Orientierungswerten für Gewerbegebiete (GE) verglichen. Diese werden im vorliegenden Fall um 5 dB(A) zum Tageszeitraum und 1 dB(A) zum Nachtzeitraum unter-schritten und somit eingehalten.

Aufgrund der zum Teil deutlichen Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswer-te innerhalb der Baugrenzen des ausgewiesenen GewerbegebieOrientierungswer-tes entlang der „Neue Stra-ße (K 22)“ im Plangebiet sind Schallschutzmaßnahmen zur Festsetzung im Bebauungsplan erforderlich. Bezüglich dieser Schallschutzmaßnahmen sind Ausführungen im Kapitel 7 ent-halten.

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